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| ![]() Freiburgs öffentlicher Verstoß gegen Kirchenrecht und Katechismus10. Oktober 2013 in Deutschland, 10 Lesermeinungen Dogmatikprofessor Helmut Hoping über Freiburger Handreichung zur Wiederverheiratung Geschiedener: «Eine deutsche Diözese kann natürlich nicht zu einem solchen Verstoß auffordern, das geht eigentlich nicht.» Köln (kath.net/KNA) «Es ist ein Unterschied ob Priester und wiederverheiratet Geschiedene vor Ort aufgrund einer Gewissensentscheidung etwas tun oder ob eine Abteilung einer deutschen Diözese öffentlich einen Verstoß gegen kirchliches Recht und den Katechismus absegnet». Dies sagte der Freiburger katholische Theologieprofessor Helmut Hoping (Foto) dem Kölner Domradio über die Veröffentlichung der Freiburger Handreichung zur Seelsorge für wiederverheiratete Geschiedene. Es gebe in der Kirchen einen Konflikt zwischen der Glaubenslehre von der Unauflöslichkeit der Ehe und der Situation der Seelsorger und Betroffenen vor Ort. Dies werde in vielen Diözesen in Einzelfallentscheidungen geregelt, bei denen die Priester und die wiederverheiratet Geschiedenen auf der Grundlage einer Gewissensentscheidung eine Zulassung zu den Sakramenten ermöglichten, sagte der Dogmatiker. Doch «eine deutsche Diözese kann natürlich nicht zu einem solchen Verstoß auffordern, das geht eigentlich nicht», fügte er hinzu. Denn es gebe auf Ebene der Weltkirche «erhebliche Ungleichzeitigkeiten» beim Umgang mit wiederverheiratet Geschiedenen. «Ob alle Ortskirchen der katholischen Weltkirche das so sehen, wie das Seelsorgeamt in Freiburg, da kann man ja noch einmal ein Fragezeichen machen.» Weiterhin zeigte sich der Dogmatikprofessor überrascht vom Zeitpunkt der Veröffentlichung. Freiburg habe damit den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe der Bischofskonferenz und einer vom Papst für das kommende Jahr angekündigten Bischofssynode zum Thema Familie vorgegriffen. Grundsätzlich teile er das Anliegen einer weltkirchlichen Regelung für wiederverheiratet Geschiedene. «Aber ich halte diesen Weg nun für nicht ganz unproblematisch.» Die Freiburger Handreichung bezeichnete er deshalb als «eher fragwürdig» (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuErzbistum Freiburg
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