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| ![]() Zollitsch sagt 'NJET' zur Aufforderung des Glaubenspräfekten21. November 2013 in Deutschland, 89 Lesermeinungen "Konradsblatt": Freiburger apostolischer Administrator Robert Zollitsch gab dem Diözesanrat "die klare Botschaft", dass es in Sachen Handreichung nichts zurückzunehmen gibt" Freiburg (kath.net) Dass sich der Diözesanrat nicht allzu lange mit diesem Vorgang beschäftigte, so berichtete das Konradsblatt weiter, lag vielleicht auch an der klaren Botschaft von Erzbischof Zollitsch, der persönlich dazu Stellung nahm und deutlich machte, dass es in Sachen Handreichung nichts zurückzunehmen gibt. Die Freiburger Initiative verstehe sich als Beitrag zur derzeit laufenden Diskussion über dieses Thema. Das Erzbistum wolle konstruktive Impulse geben im Blick auf eine eigens zu diesem Thema eingerichtete Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz wie auch im Blick auf die für den Herbst 2014 geplante Bischofssynode in Rom, betonte der Erzbischof und unterstrich die Notwendigkeit, zum Wohl der betroffenen Menschen theologisch und pastoral verantwortbare Wege zu entwickeln. Denn neben einer Verstärkung der Ehepastoral sei es eine wichtige und zentrale Aufgabe der Kirche, Geschiedene, die zivil wieder heiraten, mit ihren Fragen und Sorgen nicht sich selbst zu überlassen, sondern ihnen zu helfen und in die kirchlichen Gemeinden zu integrieren, so Robert Zollitsch. Ausdrücklich unterstütze der Erzbischof die kürzlich vom Münchner Kardinal Reinhard Marx geäußerte Überzeugung, dass der Präfekt der Glaubenskongregation die Diskussion nicht beenden kann und die Diskussion über dieses Thema in der ganzen Breite weitergehen werde. Gleichzeitig habe Erzbischof Zollitsch deutlich gemacht, dass es in keiner Weise darum gehe, die Unauflöslichkeit der Ehe zu relativieren oder infrage zu stellen. Er bezog sich auf eine Formulierung des deutschen Erwachsenenkatechismus, wonach es zwar nicht einfach, aber eben auch nicht unmöglich sei, die Treue zur Wahrheit mit der von der christlichen Liebe und Barmherzigkeit in einer schwierigen konkreten Situation geforderten Duldung und Nachsicht zu vereinbaren. Das kirchliche Recht könne nur eine allgemein gültige Ordnung aufstellen, jedoch nicht alle oft sehr komplexen einzelnen Fälle regeln, zitierte Zollitsch aus dem deutschen Erwachsenenkatechismus Nach Angaben des Konradsblattes hat Zollitsch den Brief von Bischof Müller (!) noch nicht beantwortet, doch er werde dies demnächst tun. Foto Erzbischof Zollitsch (c) Erzbistum Freiburg/Andreas Gerhardt Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuErzbistum Freiburg
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