Verbot von Sterbehilfe kommt in Verfassung30. November 2013 in Österreich, 3 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
"Wiener Zeitung" berichtet von Einigung unter SP- und VP-Regierungsverhandlern - Caritas-Präsident Landau erfreut.
Wien (kath.net/ KAP) Laut "Wiener Zeitung" haben sich SPÖ und ÖVP bei den Regierungsverhandlungen darauf geeinigt, das Verbot von Sterbehilfe in der Verfassung zu verankern. Gleichzeitig soll ein Anspruch auf palliativmedizinische Sterbebegleitung einfachgesetzlich festgeschrieben werden. Die "Wiener Zeitung" bezog sich Freitagnachmittag auf "eine verlässliche Quelle aus den Verhandlerkreisen". Damit beschreitet Österreich in einer hochsensiblen gesellschaftspolitischen Frage einen gegensätzlichen Weg zum vorherrschenden europäischen Trend.
Erfreut über die Einigung zeigte sich Caritas-Präsident Michael Landau: "Menschen sollten an der Hand eines Menschen sterben, nicht durch die Hand eines Menschen." Landau hofft, dass von der neuen Regelung ein Signal ausgeht, die entsprechende medizinische Infrastruktur rasch auszubauen. Vor allem gelte es nun, die Erfahrungen aus der palliativmedizinischen Betreuung Sterbender in den Alltag der Senioren- und Pflegeheime zu integrieren. "Das darf nicht am Geld scheitern", so Landau in Richtung Politik. Kritik kommt dagegen vom Philosophen Peter Kampits, für den "der Staat nichts am Sterbebett seiner Bürger verloren hat". Kampits begrüßt zwar den angekündigten Ausbau der palliativmedizinischen Betreuung, sieht darin jedoch keinen alternativen Weg zur Sterbehilfe - "autonome Bürger müssten die Chance haben, sich für beides zu entscheiden". Als Konsequenz befürchtet er nun die Zunahme des Sterbetourismus in die Schweiz, Holland oder Belgien. Copyright 2013 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | 30. November 2013 | | | "Kritik kommt dagegen vom Philosophen Peter Kampits" Peter Kampits vertritt in seinen Positionen nicht die Philosophie, sondern vielmehr die Maurerei. Er verwechselt bei seiner Sterbehilfe-Propaganda immer Autonomie mit Willkür. | 2
| | | Wiederkunft 30. November 2013 | | | Caritaspräsident Landau Priester Landau war so erfreut darüber, dass er gleich Helmut Schüller als Bischofkandidat vorgeschlagen hat. Das wäre dann wirklich eine arme Kirche für die geistig armen! | 6
| | | Smaragdos 30. November 2013 | | | Gott sei Lob und Dank! Das grenzt an ein Wunder, vor allem wenn man bedenkt, dass Belgien soeben die Euthanasie auf Minderjährige ausgedehnt hat. | 4
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |