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| ![]() Französische Bischofskonferenz warnt vor aktiver Sterbehilfe18. Jänner 2014 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen Niemand könne frei über den Tod verfügen, auch nicht, ohne ein grundlegendes Tabu zu brechen, nämlich das moralische Gesetz «Du sollst nicht töten». Das gelte auch, wenn Schwerstkranke um Sterbehilfe bäten Paris (kath.net/KNA) Die Französische Bischofskonferenz hat vor einer Gesetzesänderung zugunsten aktiver Sterbehilfe gewarnt. Einem Kranken dabei zu helfen, sein Leben zu beenden, sei inakzeptabel, so die Bischöfe in einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung. Niemand könne frei über den Tod verfügen, auch nicht, ohne ein grundlegendes Tabu zu brechen, nämlich das moralische Gesetz «Du sollst nicht töten». Das gelte auch, wenn Schwerstkranke um Sterbehilfe bäten. Laut Bischofskonferenz wird Sterbehilfe heutzutage als «letzte Freiheit» des Menschen angesehen. Doch die Gesellschaft laufe Gefahr, diese Form des Sterbens zu verharmlosen. Menschen, die ihren Lebenswillen verloren hätten, bräuchten Solidarität und Unterstützung und nicht Beihilfe zum Sterben. Die Bischöfe lehnten lebensverlängernde Maßnahmen um jeden Preis ebenso ab wie aktive Sterbehilfe. Stattdessen sprachen sie sich für eine Stärkung der Palliativmedizin aus und forderten eine größere Solidarität mit den Angehörigen der Betroffenen. Bei einer Pressekonferenz hatte Staatspräsident Francois Hollande am Dienstag angekündigt, das sogenannte «Leonetti-Gesetz» zu revidieren und einen rechtlichen Rahmen für die Abkürzung des Leidens am Lebensende zu ermöglichen. Bislang ist in Frankreich nur die passive Sterbehilfe erlaubt, also etwa das Abstellen von Beatmungsgeräten. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuSterbehilfe
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