Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Statt Jesuskind in der Krippe ein schleimiges Alien-Monster in der ARD!
  2. Die Skandalchristmette im SWR verstört und verärgert
  3. "'Potestas sacra' für Laien: worum es letztlich geht"
  4. THESE: 'Viele Priester ignorieren das Übernatürliche in der Lehre!'
  5. SWR-Skandalchristmette - Zuständig ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart!
  6. Kardinal Nemet: Papst Leo ist der Löwe, der die Wölfe jagen wird
  7. „In seinem Pontifikat war Benedikt XVI. einer der größten Theologen auf der Cathedra Petri“
  8. Vorbehaltlos Ja zum Leben!
  9. USA bombardieren Islamisten nach Massaker an Christen in Nigeria
  10. Psychologe verteidigt Therapie bei ungewollter gleichgeschlechtlicher Neigung
  11. ‚Jede Frau ist stark genug‘, um sich nach einer Vergewaltigung für ihr Baby zu entscheiden
  12. Massive Mehrheit in Österreich sieht Leben mit Muslimen kritisch
  13. Zeitliche und ewige Zukunft
  14. Pro-Life-Aktivistin soll vor Gericht gestellt werden - USA üben scharfe Kritik an Großbritannien
  15. „Driving home for Christmas“ – Nun ist Chris Rea auf dem Weg in seine ewige Heimat

Belgien stimmt über Sterbehilfe für Minderjährige ab

13. Februar 2014 in Aktuelles, 11 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Schon jetzt hat die Zahl der Menschen, die aktive Sterbehilfe in Anspruch nahmen, ein Rekordstand erreicht: Rund zwei Prozent aller gemeldeten Todesfälle


Brüssel (kath.net/KNA) Am Donnerstag stimmt Belgiens Abgeordnetenkammer über die gesetzliche Freigabe von aktiver Sterbehilfe für Minderjährige ab. Beobachter rechnen angesichts der Mehrheitsverhältnisse mit einer Zustimmung. Der Senat hatte das Vorhaben bereits Ende 2013 gebilligt; der Justizausschuss der Kammer schloss sich an. Belgien wäre weltweit das erste Land, das für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vorgibt. In den Niederlanden ist bislang Tötung auf Verlangen für Jugendliche über zwölf Jahren sowie für unheilbar kranke Neugeborene erlaubt.

2002 verabschiedete die belgische Abgeordnetenkammer das «Gesetz zur Euthanasie», das bislang nur für Volljährige galt. Demnach muss ein unheilbar kranker Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Wunsch zu sterben «freiwillig, überlegt und wiederholt» geäußert haben. Zudem darf keine Hoffnung auf Linderung bestehen, und die Krankheit muss ein Weiterleben für den Kranken «körperlich oder psychisch unerträglich» machen. Mit der Ausweitung des Gesetzes sollen künftig auch Minderjährige unter diesen Umständen aktive Sterbehilfe erhalten können. Zudem muss der Wunsch des Kindes durch mehrere Experten bestätigt werden; die Eltern müssen die Entscheidung bewilligen.


Der Vorsitzende der Belgischen Bischofskonferenz, Erzbischof Andre-Joseph Leonard, kritisierte zuletzt, die geplante Gesetzeserweiterung untergrabe die «lebenswichtige Solidarität von allen Bürgern mit leidenden Menschen». Es sei nicht nachvollziehbar, dass Minderjährige aus zivilrechtlichen Gründen weder heiraten noch ein Haus kaufen könnten, ihnen aber bei einer Entscheidung über Leben oder Tod ein entsprechendes Urteilsvermögen zugetraut werde. Statt aktive Sterbehilfe zu erweitern, solle die Gesellschaft überlegen, wie Schwerkranke durch das öffentliche Gesundheitswesen besser aufgefangen werden könnten. Für vergangenen Donnerstag hatte er die Belgier zu einem Gebets- und Fastentag gegen das geplante Gesetz auf.

Auch der Europarat sprach sich gegen Sterbehilfe für Minderjährige aus. Die Meinung, ein Leben könne lebensunwürdig werden, rüttele am Fundament jeder zivilisierten Gesellschaft, so die Begründung. Es sei ein Irrtum zu glauben, dass auch ein Kind mit klarem Bewusstsein seine Zustimmung zu Sterbehilfe geben und die komplexen Folgen einer derartigen Entscheidung verstehen könne. 2012 wurde in Belgien mit 1.432 Menschen, die aktive Sterbehilfe in Anspruch nahmen, ein Rekordstand erreicht. Diese machten rund zwei Prozent aller gemeldeten Todesfälle aus.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Sterbehilfe

  1. Kirche: Nein der Slowenen zu Suizidbeihilfe klares Signal an Staat
  2. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  3. Erzbischof Fisher: „Die Diagnose der Kultur des Todes von Johannes Paul II. war prophetisch“
  4. Vatikan "sehr besorgt" wegen Sterbehilfe-Urteilen in Italien
  5. Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
  6. Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"
  7. Logische Konsequenzen der Freigabe der Abtreibung
  8. Vatikan bestätigt: Kliniken des belgischen Ordens sind nicht mehr katholisch!
  9. Österreichische Bischofskonferenz: Für umfassenden Lebensschutz!
  10. CDL fordert dringend ein "legislatives Schutzkonzept" bei Sterbehilfe






Top-15

meist-gelesen

  1. Statt Jesuskind in der Krippe ein schleimiges Alien-Monster in der ARD!
  2. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  3. Die Skandalchristmette im SWR verstört und verärgert
  4. "'Potestas sacra' für Laien: worum es letztlich geht"
  5. ‚Jede Frau ist stark genug‘, um sich nach einer Vergewaltigung für ihr Baby zu entscheiden
  6. THESE: 'Viele Priester ignorieren das Übernatürliche in der Lehre!'
  7. Kardinal Nemet: Papst Leo ist der Löwe, der die Wölfe jagen wird
  8. SWR-Skandalchristmette - Zuständig ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart!
  9. Ermittlungen im Fall Orlandi offenbar an einem Wendepunkt
  10. USA bombardieren Islamisten nach Massaker an Christen in Nigeria
  11. Psychologe verteidigt Therapie bei ungewollter gleichgeschlechtlicher Neigung
  12. „Driving home for Christmas“ – Nun ist Chris Rea auf dem Weg in seine ewige Heimat
  13. Wie Johannes vom Kreuz mit nervigen Menschen umging
  14. „In seinem Pontifikat war Benedikt XVI. einer der größten Theologen auf der Cathedra Petri“
  15. Die Lügen der österreichischen SPÖ-Frauen-Ministerin

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz