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Belgien stimmt über Sterbehilfe für Minderjährige ab

13. Februar 2014 in Aktuelles, 11 Lesermeinungen
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Schon jetzt hat die Zahl der Menschen, die aktive Sterbehilfe in Anspruch nahmen, ein Rekordstand erreicht: Rund zwei Prozent aller gemeldeten Todesfälle


Brüssel (kath.net/KNA) Am Donnerstag stimmt Belgiens Abgeordnetenkammer über die gesetzliche Freigabe von aktiver Sterbehilfe für Minderjährige ab. Beobachter rechnen angesichts der Mehrheitsverhältnisse mit einer Zustimmung. Der Senat hatte das Vorhaben bereits Ende 2013 gebilligt; der Justizausschuss der Kammer schloss sich an. Belgien wäre weltweit das erste Land, das für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vorgibt. In den Niederlanden ist bislang Tötung auf Verlangen für Jugendliche über zwölf Jahren sowie für unheilbar kranke Neugeborene erlaubt.

2002 verabschiedete die belgische Abgeordnetenkammer das «Gesetz zur Euthanasie», das bislang nur für Volljährige galt. Demnach muss ein unheilbar kranker Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Wunsch zu sterben «freiwillig, überlegt und wiederholt» geäußert haben. Zudem darf keine Hoffnung auf Linderung bestehen, und die Krankheit muss ein Weiterleben für den Kranken «körperlich oder psychisch unerträglich» machen. Mit der Ausweitung des Gesetzes sollen künftig auch Minderjährige unter diesen Umständen aktive Sterbehilfe erhalten können. Zudem muss der Wunsch des Kindes durch mehrere Experten bestätigt werden; die Eltern müssen die Entscheidung bewilligen.


Der Vorsitzende der Belgischen Bischofskonferenz, Erzbischof Andre-Joseph Leonard, kritisierte zuletzt, die geplante Gesetzeserweiterung untergrabe die «lebenswichtige Solidarität von allen Bürgern mit leidenden Menschen». Es sei nicht nachvollziehbar, dass Minderjährige aus zivilrechtlichen Gründen weder heiraten noch ein Haus kaufen könnten, ihnen aber bei einer Entscheidung über Leben oder Tod ein entsprechendes Urteilsvermögen zugetraut werde. Statt aktive Sterbehilfe zu erweitern, solle die Gesellschaft überlegen, wie Schwerkranke durch das öffentliche Gesundheitswesen besser aufgefangen werden könnten. Für vergangenen Donnerstag hatte er die Belgier zu einem Gebets- und Fastentag gegen das geplante Gesetz auf.

Auch der Europarat sprach sich gegen Sterbehilfe für Minderjährige aus. Die Meinung, ein Leben könne lebensunwürdig werden, rüttele am Fundament jeder zivilisierten Gesellschaft, so die Begründung. Es sei ein Irrtum zu glauben, dass auch ein Kind mit klarem Bewusstsein seine Zustimmung zu Sterbehilfe geben und die komplexen Folgen einer derartigen Entscheidung verstehen könne. 2012 wurde in Belgien mit 1.432 Menschen, die aktive Sterbehilfe in Anspruch nahmen, ein Rekordstand erreicht. Diese machten rund zwei Prozent aller gemeldeten Todesfälle aus.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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