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Schönborn nennt das belgische Kindereuthanasiegesetz 'ungeheuerlich'21. Februar 2014 in Aktuelles, 16 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Kardinal argumentiert in "Heute"-Kolumne mit persönlicher berührender Erfahrung im St. Anna Kinderspital gegen aktive Sterbehilfe an Kindern
Wien (kath.net/KAP) Eine sehr persönliche Erfahrung hat Christoph Kardinal Schönborn (Foto) am Freitag ins Treffen geführt, um seine Ablehnung des "ungeheuerlichen" belgischen Euthanasiegesetzes zu unterstreichen, das auch Minderjährige im Visier hat. "Nie werde ich den zwölfjährigen Buben im St. Anna Kinderspital vergessen, der schon sechs Jahre gegen den Krebs gekämpft hatte und nun im Endstadium seiner Krankheit war. Unter Tränen sagte er zu mir: 'Ich will leben!'", berichtete der Wiener Erzbischof in seiner wöchentlichen Kolumne in der Gratiszeitung "Heute". Der Bub sei von seiner Mutter, der Seelsorgerin und den Krankenschwestern Liebevoll begleitet worden und bald nach Schönborns Besuch gestorben. "Sterben wollte er nicht. Er wollte leben", so der Kardinal.
Er verwies auch auf die Münchner Kinderärztin Monika Führer, die schon mehr als 400 sterbende Kinder begleitet und nach eigener Aussage noch nie erlebt habe, "dass ein Jugendlicher nach aktiver Sterbehilfe gefragt hat". Die heutige Palliativmedizin könne körperliche Schmerzen weitestgehend vermindern, schrieb Kardinal Schönborn. Und der seelische Schmerz über ein sterbendes Kind könne durch eine Todesspritze des Arztes nicht genommen werden, sondern erfordere liebevolle Begleitung. "Wir alle können dazu beitragen, indem wir Eltern, Kindern und Geschwistern in dieser Situation nahe sind", appellierte Schönborn. Eine "wirklich menschliche Gesellschaft" gehe anders mit Krankheit, Leid und Tod um, als es das belgische Gesetz vorsieht. Die kürzlich vom belgischen Parlament verabschiedete Regelung erlaubt, dass nicht nur Erwachsene sich auf Verlangen vom Arzt töten lassen können, sondern sogar Kinder. Viele Ärzte sprachen sich entschieden gegen dieses Gesetz aus, wies der Kardinal hin. Der Arzt habe "nicht den Auftrag zu töten, sondern zu heilen und den Unheilbaren die Schmerzen zu lindern, damit sie im Sterben gut begleitet sind". Es besteht noch eine einzige Chance, das Gesetz zu verhindern, bitte unterzeichnen auch SIE die Petition an den belgischen König Philippe, seine Unterschrift unter das belgische Gesetz zu verweigern: CitizenGo: Petition an den König der Belgier, das Kindereuthanasiegesetz nicht zu unterschreiben Plea from a child to a King : Stop Child Euthanasia - Herzkrank geboren, doch gerettet, bittet Jessica den belgischen König wegen des Euthanasiegesetzes
Copyright 2014 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich Alle Rechte vorbehalten. Foto Kardinal Schönborn (c) Erzdiözese Wien
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Lesermeinungen | 23. Februar 2014 | | | Gutgemeinte, aber völlig unzureichende Argumente Ich weiß nicht, was Schönborn im Ganzen zur belgischen „Ungeheuerlichkeit“ gesagt hat; aber die hier angeführten Äußerungen geben allesamt nur unzureichende Argumente, warum Euthanasie abzulehnen ist: Das todkranke Kind „möchte leben, nicht sterben“; die Kinderärztin hat noch nie erlebt, „dass ein Jugendlicher nach Sterbehilfe gefragt hat“; eine menschliche Gesellschaft ginge „anders mit Krankheit um“.
Was wenn andere Ärzte es doch erleben, dass ein Kind oder junger Mensch (unter was für Einflüssen auch immer) um seine Tötung bittet und Ärzte darum eben doch finden, sie sollten ihren medizinischen „Auftrag“ mit deren ‚friedlicher Eliminierung’ ergänzen?
Besseres von R. Spaemann u. J. Splett hier:
1
http://www.stern.de/panorama/streitgespraech-wie-euthanasie-wuerdevolles-sterben-577493.html
2
http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1033896_0_6456_-sterbehilfe-ist-nur-ein-anderes-wort-fuer-toeten.html
3
http://www.cicero.de/salon/niemand-kann-sein-eigenes-leben-rechtfertigen/52900 | 3
| | | Ester 22. Februar 2014 | | | Es wäre hilfreich wenn der Herr Kardinal das Gesetz als das bezeichnen würde, was es ist nämlich als logische Folge des schon lange eingeschlagenen europäischen Weges, weg von Gott!
Solange man sich nämlich hinstellt und sagt "Oh wie schlimm" und sich nicht die Frage stellt, "wie kommen nette, gebildete Menschen (schließlich wurde das Gesetz ja auch von Kinderärzten gefordert, bzw begrüßt) dazu so was ungeheuerliches gut zu heißen?"
Solange versteht man nicht wo die Weiche verkehrt gestellt wurde, und kann auch die Weiche nicht richtig stellen!
Die Euthanasie ist eine direkte Folge der Abtreibungsmentalität und die kommt aus dem modernen Frauen- und Familienbild. | 4
| | | 22. Februar 2014 | | | Lieber Herr Kardinal Danke für diese klaren Worte:) Vergelt´s Gott
Gottes Segen | 1
| | | Cosmas 22. Februar 2014 | | | Wo bleibt der Papst? Ich kann mir schwer vorstellen, dass Johannes Paul II. hier geschwiegen hätte. Aber vielleicht sagt ja Franziskus noch etwas in dieser Sache. | 5
| | | Cosinus 22. Februar 2014 | | | Das NS-Gedankengut stinkt schon wieder herauf. | 7
| | | girsberg74 21. Februar 2014 | | | Strenge Regeln? - Ich glaube nicht an den Storch! Kardinal Schönborn hat recht, dass dieses Gesetz „ungeheuerlich“ sei. - Nur, was bringt das?
Wer kann sich unter „ungeheuerlich“ noch etwas vorstellen, wo zwar die Medien tagtäglich Ungeheuerlichkeiten verbreiten, wo aber existenzielle Erfahrungen für ein solches Wort fehlen oder wo mancher Pupser sich als„ungeheuerlich behandelt“ kundtut, wenn seinem Narzissmus etwas versagt wird.
So sehr uns Kinder anrühren, so kann Euthanasie an Kindern nicht losgelöst von Euthanasie insgesamt betrachtet werden, an die man sich vielerorts schön gewöhnt hat; die Mitleidspropaganda zeigt Wirkung und wir werden ständig beruhigt, dass für Euthanasie sehr strenge Regeln gelten.
Doch jeder, der weiß, dass in den Niederlanden schon viele Patienten ohne ihr Wissen und Wollen getötet worden sind und dass in Belgien Euthanasie bei nicht sterbenskranken Menschen gegen Organspende verhandelbar war, der glaubt nicht mehr an den Storch. | 6
| | | benefranz 21. Februar 2014 | | | @Ehrmann Ich finde auch, das hätte man besser lösen können. In meiner Familie hätten spontan mehrere gerne unterschrieben.
Mich befremdete es in diesem Zusammenhang schon etwas, daß 2 Tage nach meiner Unterschrift eine "Danke-Mail" ankam, auf der gleich nach Spenden gefragt und gleich auf weitere Aktionen hingewiesen wird, über die man dann wieder per E-mail zum Mittun aufgefordert wird.
Ich helfe und gebe gern, aber die Frage stellt sich m.E. schon, ob es hier nicht zuletzt ums Adressensammeln geht.
Möglich, daß ich das nun zu kritisch betrachte, aber ich fühle schon, daß diese wichtige Aktion für das Leben durch so ein Vorgehen einen etwas seltsamen Touch erhält. | 3
| | | Steve Acker 21. Februar 2014 | | | Ehrmann Es muss nur jeder eine eigene Mailadresse
haben. Das ist überhaupt kein Problem,
z.b. auf Gmx.de
Wir haben da auch 2. Solche Petitionen unterschreibe ich mit der einen, meine Frau mit der anderen. | 0
| | | Ehrmann 21. Februar 2014 | | | @140968 Danke1 Die Frage war aber wie MEHRERE Unterschreiber unter derselben Mailadresse unterschreiben können - die Namen können offiziell sein, es weden nur meist Mehrfachunterschriften (zu Recht) zurückgewiesen.Listen wären eventuell möglich - aber wie? | 1
| | | 21. Februar 2014 | | | Ehrmann Die Petition kann auch mit anonymisiertem Browser unterschrieben werden.
z.B. Link hier eingeben http://anonymouse.org/cgi-bin/anon-snoop_de.cgi
Wichtig ist die eindeutige E-Mail-Adresse.
Totus tuus | 1
| | | Adelgundis 21. Februar 2014 | | | @Sylvester Dem ungeheuren Taten des Satans kann nur mit der Bitte um Beistand vom Heiligen Erzengel Michael entgegengetreten werden. | 7
| | | waghäusler 21. Februar 2014 | | |
Man sollte den Eltern abnötigen, ihre Kinder in die Augen zu schauen, während sie ihnen sagen müssten, dass sie nun die Sterbehilfe für sie einleiteten. | 6
| | | Ehrmann 21. Februar 2014 | | | Das größte Leid ist das der Angehörigen Und das größte Leid eines sterbenden Kindes ist, dieses Leid miterleben zu müssen - oft trösten dan die Kinder ihre Eltern! In Belgien werden Eltern - Angehörige - Pfleger - möglicherweise ihre Belastung auf das Kind übertragen (häufig!!) - in dieser Situation einen Sterbewunsch "entlocken" statt mitzutragen und zu trösten.
Ich habe bereits unterschrieben - aber wie können Mitbenützer eines Computers unterschreiben? kann jemamd einen Tip geben? | 6
| | | Thomasius 21. Februar 2014 | | | Widerlich Den Menschen wird erst mit 18 bzw. mit 16 Jahre das Recht zugestanden eine Partei seine Stimme zu geben.
Zu wählen zwischen Leben und Tod wird aber den Kindern jedoch bereits mit 1+ abverlangt.
Und wenn ein Kind wegen mangelnder Liebe und Zuneigung seiner Umgebung den Tod wählt, wird dass als "Respekt vor Selbstbestimmung" deklariert - und die Umgebung fühlt sich "moralisch gut" da sie den Wunsch des Kindes akzeptiert.
Einfach widerlich - zum Kotzen.
Ich frage mich - wo ist der Unterschied zu den "grauen Bussen" aus den 40er Jahren des 20. Jahrhunderts? | 14
| | | Stefan Fleischer 21. Februar 2014 | | | Beihilfe zum Suizid und Euthanasie sind in der Regel nicht Mitleid sondern Selbstmitleid, nicht Nächstenliebe sondern Eigenliebe. | 12
| | | Sylvester 21. Februar 2014 | | | Die Fratze Satans ! Mittlerweile wird die Fratze Satans immer offenkundiger !
Satan ist der Mörder und der Mensch der Ausführende !
Die Zeit des Teufels scheint dem Ende entgegenzugehen !
Bestürmen wir Gott, daß er uns in dieser schweren Zeit trägt und leitet ! | 11
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