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| Österreich: Zustimmung zu aktiver Sterbehilfe nimmt deutlich ab15. Mai 2014 in Österreich, keine Lesermeinung Parlamentarische Bürgerinitiative gegen legale Tötung von alten oder kranken Menschen sammelt Unterschriften - Debatte um Verfassungsverbot war offenbar Motor für intensivere Meinungsbildung Wien (kath.net/imabe) Die Zustimmung zur aktiven Sterbehilfe im Sinne der Euthanasie oder Beihilfe zum Suizid ist in Österreich seit dem Jahr 2010 stark zurückgegangen. 47,5 Prozent befürworten die aktive Herbeiführung des Todes auf Patientenwunsch, im Jahr 2010 waren es noch 62 Prozent. Dies geht aus einer aktuellen repräsentativen Befragung hervor, die vom Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie der Medizinischen Universität Graz und dem Institut für empirische Sozialforschung (IFES) unter 2.000 Österreichern (Alter ab 15 Jahren) durchgeführt wurde. Gefragt wurde zuerst nach der Akzeptanz von passiver Sterbehilfe (definiert als Abbruch von Behandlungen auf Patientenwunsch bei aussichtslosem Zustand), aktiver Sterbehilfe sowie Beihilfe zur Selbsttötung (definiert als Verabreichen bzw. Überreichen eines Mittels, das nach Einnahme direkt den Tod herbeiführt) bei schwer leidenden und unheilbar Kranken. Das Vorliegen von Schmerzen wurde in dieser Fragestellung nicht als Bedingung angeführt. Dabei zeigte sich ein Stimmungswandel innerhalb der vergangenen vier Jahre: Die direkte Tötung wird zunehmend abgelehnt (minus 14,5 Prozent gegenüber 2010). Eine passive Sterbehilfe wird von 68 Prozent (2010: 78 Prozent) der Österreicher befürwortet. Insgesamt findet sich bei jüngeren Menschen eine größere Zustimmung zur aktiven Sterbehilfe als bei älteren, bei Männern eher als bei Frauen. Euthanasie-Befürworter haben ein höheres Bildungsniveau, stehen politisch eher links oder sind liberal und meist areligiös, so die Studie. Der Grazer Sozialmediziner und Studienautor Wolfgang Freidl erklärt sich den massiven Rückgang der Befürwortung aktiver Sterbehilfe in Österreich durch die jüngst geführte politische und mediale Diskussion rund um die Verankerung eines Euthanasie-Verbotes in der Verfassung. Hier zeige sich, wie filigran die Meinungsbildung zu diesem schwierigen ethischen Thema in der Bevölkerung sei (vgl. IMABE 2010: Umfrage: Tötung durch Spritze für 62 Prozent der Österreicher kein Tabu). In Österreich ist aktive Sterbehilfe verboten. Auch assistierter Suizid, sprich die Verordnung von Medikamenten, die todkranke Menschen selbst einnehmen, um damit ihren Tod herbeizuführen, ist gesetzlich nicht gestattet (vgl. IMABE-Info/2014: Euthanasie aus ethischer Sicht). Der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei einer tödlich verlaufenden Erkrankung oder Verletzung (passive Sterbehilfe) ist erlaubt (vgl. IMABE-Info/2014 Palliativmedizin). Die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin hat sich kürzlich in einer Stellungnahme entschieden gegen eine Lockerung des Verbots aktiver Sterbehilfe in Österreich ausgesprochen (Stellungnahme der ÖGARI-AG Ethik zur Diskussion Sterbehilfe). Aktive Sterbehilfe könne niemals ein ärztliches Handeln sein, da jede therapeutische Intervention auf die Verbesserung eines belastenden Zustandes abziele, keineswegs jedoch auf die Tötung des Patienten, so die Mediziner. Der Koalitionsvertrag der österreichischen Regierung sieht vor, ein Verbot der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung zu prüfen. Im Herbst findet dazu eine parlamentarische Enquete statt. Die parlamentarische Bürgerinitiative An der Hand" sammelt aus diesem Grund Unterschriften und fordert den Nationalrat auf, alles zu unternehmen, damit die Würde des Menschen wie bisher in der letzten Lebensphase nachhaltig geschützt bleibt. Die Petition kann bis 23. Mai 2014 handschriftlich unterzeichnet werden. Das Endergebnis wird am 1. Juli 2014 dem zuständigen Minister übergeben. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuSterbehilfe
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