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| ![]() Katholische Klinik verteidigt Kündigung wegen Kopftuch8. Juli 2014 in Deutschland, 94 Lesermeinungen Geschäftsführer: Es sei seit Jahrzehnten Trägerphilosophie, dass Mitarbeiter keine muslimischen religiösen Symbole in den Häusern der christlichen Gesellschaft tragen. Dortmund (kath.net/KNA) Die Katholische St. Johannes Gesellschaft in Dortmund verteidigt die Kündigung einer muslimischen Krankenschwester, die im Dienst ihr Kopftuch nicht ablegen will. Das Kopftuchverbot komme bei jeder Neuanstellung zur Sprache, sagte Geschäftsführer Günther Nierhoff am Dienstag auf Anfrage. Es sei seit Jahrzehnten Trägerphilosophie, dass Mitarbeiter keine muslimischen religiösen Symbole in den Häusern der christlichen Gesellschaft tragen. Dies gelte auch für Dienstleister wie Reinigungsunternehmen. Nach einem Bericht der «Ruhr Nachrichten» war die 36-jährige Krankenschwester seit 1999 im Sankt-Johannes-Hospital in Dortmund beschäftigt. Nach Rückkehr aus der Elternzeit Anfang April trug die zweifache Mutter ein Kopftuch und wurde deshalb wieder nach Hause geschickt. Nun klagt die Muslima gegen ihre Entlassung. Der Geschäftsführer signalisierte eine Rücknahme der Kündigung, falls die Krankenschwester sich beim Gütetermin am 1. August vor dem Amtsgericht zu einem Verzicht auf das Kopftuch bereiterkläre. Das Verbot habe nichts mit Diskriminierung zu tun. In dem Krankenhaus gebe es einen Raum der Stille für Andersgläubige und einen Abschiedsraum für Muslime mit der Möglichkeit zu Waschungen. Der Träger beschäftige viele muslimische Krankenschwestern und Ärztinnen, die keine Probleme mit dem Kopftuchverbot hätten. Die Johannes Gesellschaft ist Trägerin von vier Krankenhäusern, zwei Altenheimen und einer Jugendhilfeeinrichtung. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuErzbistum Paderborn
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