![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Grüne, Linke und die (Wieder-)Einführung der Euthanasie in Deutschland13. November 2014 in Deutschland, 18 Lesermeinungen Linken-Abgeordneten Petra Sitte sprach sich langfristig für ein Recht auf aktive Sterbehilfe aus. Der Grünen-Abgeordnete Kai Gehring betonte: «Der Einzelne ist Souverän des eigenen Lebens.» Berlin (kath.net/KNA) In der Diskussion um die Sterbehilfe haben sich Abgeordnete der Grünen und Linkspartei für eine Straffreiheit von nicht-kommerziellen Sterbehilfevereinen ausgesprochen. Allerdings müssten die Vereine klare Regeln und Standards erhalten, sagte Renate Künast (Grüne) am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung eines Positionspapieres. Demnach soll organisierte Suizidbeihilfe weiterhin jederzeit möglich sein, sofern geklärt ist, dass die betreffende Person aus freiem Willen handelt. Dem Vorschlag haben sich weitere 13 Abgeordnete der beiden Parteien angeschlossen. Der Bundestag will im kommenden Jahr eine gesetzliche Regelung für die Beihilfe zur Selbsttötung verabschieden. An diesem Donnerstag soll dazu eine Orientierungsdebatte stattfinden. Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor, sondern nur Positionspapiere einzelner Abgeordneter über Fraktionsgrenzen hinweg. Nach geltendem Recht ist in Deutschland aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) verboten; Selbsttötung sowie die Beihilfe sind nicht verboten, auch in gewerblich oder geschäftlich organisierter Form. Nach den Worten von Künast sollen Vereine klare Vorgaben für ihre Arbeit erhalten. «Als Gesetzgeber müssen wir sie darauf verpflichten, sich auf eine Unkostenerstattung zu beschränken, jeden Fall genau zu dokumentieren und ihnen genaue Kriterien und Mindeststandards für Begutachtung vorgeben», heißt es in dem Papier. Dazu gehöre besonders die Feststellung der freien, selbstbestimmten Entscheidung, das Vorhandensein einer Patientenverfügung und ein Vier-Augen-Prinzip bei der Begutachtung. Zugleich sprechen sich die Abgeordneten für einen massiven Ausbau der Palliativ-Versorgung und von Hospizen aus. Bestehende Sterbehilfevereine wie Dignitas oder Sterbehilfe e.V. müssten sich dann nach den Worten der Linken-Abgeordneten Petra Sitte den Vorgaben angleichen. Sie forderte zugleich psychosoziale Beratungsangebote und ein weltanschaulich plurales Angebot sowie eine Qualifikation der Mitarbeiter. Sitte sprach sich langfristig für ein Recht auf aktive Sterbehilfe aus. Der Grünen-Abgeordnete Kai Gehring betonte: «Der Einzelne ist Souverän des eigenen Lebens.» Dies müsse geachtet und respektiert werden. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuSterbehilfe
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |