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| ![]() "Aktionskunst" im Stephansdom: Sachverhaltsdarstellung10. Dezember 2014 in Österreich, 8 Lesermeinungen Erzdiözese Wien informiert Staatsanwaltschaft nach Störung des Festgottesdienstes zu Maria Empfängnis durch Performance gegen den Zölibat Wien (kath.net) Nach der Störung des Festgottesdienstes zu Maria Empfängnis im Stephansdom hat Dompfarrer Toni Faber den Behörden eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt. Ob die Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen Störung einer Religionsübung erheben wird, ist noch unklar, teilte die Erzdiözese Wien auf ihrer Website mit. Am 8. Dezember hatte der Aktionskünstler Alexander Donhofer gemeinsam mit rund 20 Statisten die von Kardinal Christoph Schönborn geleitete Festmesse durch eine stumme Performance während der Predigt gestört. Die als "un gelato per il celebato" (ein Eis für den Zölibat; Anm.) titulierte Aktion sollte hinterfragen, ob der Zölibat "heute noch zeitgemäß" sei, teilte der Hauptdarsteller am Mittwoch im "Kurier" mit. Die Erzdiözese Wien forderte demgegenüber, dass Gläubige Gottesdienste "in der nötigen Würde feiern" können. Pressesprecher Michael Prüller: "Es geht uns nicht darum, dass jemand bestraft wird - aber wir hoffen auf eine klare Feststellung, dass es sich hier um Unrecht gehandelt hat und dass die öffentliche Ordnung in Österreich die Störung von Gottesdiensten nicht akzeptiert." Menschen aller Religionen hätten Anspruch darauf, unbehelligt ihren Gottesdienst zu feiern. "Das ist zu Recht im Gesetz festgehalten", so Prüller. "Alles andere schafft Unfrieden." Doku: Der Wiener Stephansdom - Der Steinerne Zeuge Copyright 2014 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuErzdiözese Wien
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