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"Aktionskunst" im Stephansdom: Sachverhaltsdarstellung

10. Dezember 2014 in Österreich, 8 Lesermeinungen
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Erzdiözese Wien informiert Staatsanwaltschaft nach Störung des Festgottesdienstes zu Maria Empfängnis durch Performance gegen den Zölibat


Wien (kath.net) Nach der Störung des Festgottesdienstes zu Maria Empfängnis im Stephansdom hat Dompfarrer Toni Faber den Behörden eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt. Ob die Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen Störung einer Religionsübung erheben wird, ist noch unklar, teilte die Erzdiözese Wien auf ihrer Website mit.

Am 8. Dezember hatte der Aktionskünstler Alexander Donhofer gemeinsam mit rund 20 Statisten die von Kardinal Christoph Schönborn geleitete Festmesse durch eine stumme Performance während der Predigt gestört. Die als "un gelato per il celebato" (ein Eis für den Zölibat; Anm.) titulierte Aktion sollte hinterfragen, ob der Zölibat "heute noch zeitgemäß" sei, teilte der Hauptdarsteller am Mittwoch im "Kurier" mit.


Die Erzdiözese Wien forderte demgegenüber, dass Gläubige Gottesdienste "in der nötigen Würde feiern" können. Pressesprecher Michael Prüller: "Es geht uns nicht darum, dass jemand bestraft wird - aber wir hoffen auf eine klare Feststellung, dass es sich hier um Unrecht gehandelt hat und dass die öffentliche Ordnung in Österreich die Störung von Gottesdiensten nicht akzeptiert." Menschen aller Religionen hätten Anspruch darauf, unbehelligt ihren Gottesdienst zu feiern. "Das ist zu Recht im Gesetz festgehalten", so Prüller. "Alles andere schafft Unfrieden."

Doku: Der Wiener Stephansdom - Der Steinerne Zeuge


Copyright 2014 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

  12. Dezember 2014 
 

Ein Eis für den Zölibat - ist doch eine Chance

Diese Aktion kann man auch andersrum sehen, wenn man es bedenkt wäre die Fragestellung eine Chance für die Kirche den Zölibat einer breiteren Masse richtig zugänglich zu machen und zu erklären. Wer nützt diese Chance? Wenn man den Zölibat hinterfragt muss die Kirche doch auch Antworten geben sonst ist eine weitere Chance vertan.


2
 
 Scotus 11. Dezember 2014 

Steht die Pfarrerinitiative dahinter?

Natürlich nicht. Und Gerüchte möchte ich auch keine streuen. Aber interessant finde ich, wogegen dieser Aktivist oder Aktionist demonstriert: nicht gegen "sexualfeindliche" Haltung der Kirche, für mehr Feminismus in der Kirche, etc. etc....
- Nein, diese Aktion richtet sich gegen den Zölibat.


2
 
 Theodor69 11. Dezember 2014 
 

Immer das gleiche Problem

Es ist natürlich eine Störung der Religionsausübung und das Gesetz hat die Aufgabe solche Aktionen zu verhindern ABER auf der anderen Seite ist es das Ziel dieses Aktions"künstlers" aus eigenen kommerziellen Gründen Aufmerksamkeit zu erregen. Das hat er jetzt einmal geschafft. Eine Anzeige erregt wieder Aufmerksamkeit, ein Anklage ein weiteres Mal, dann ein Prozess noch einmal und zum Schluss noch eine Strafe über ein paar Tausend Euro. Dieser ganze Verlauf ist dann der noch größere Erfolg für ihn und schreckt Nachahmungstäter sicher nicht zurück.


2
 
  11. Dezember 2014 
 

Warum demonstrieren diese "Tapferen"

nicht in einer Moschee zB gegen den Dschihad?


5
 
 Scotus 10. Dezember 2014 

Möglicherweise straffrei

Ein befreundeter Richter vom Verwaltungsgerichtshof in Wien meinte heute, dass die Aktion möglicherweise nicht verurteilt werde, da diese Art von Protest keine klassische Störung eines Gottesdienstes darstellte. Schließlich könne - auch wenn es unüblich sei - jeder während des Evangeliums zum Altar gehen, um dort 'im Gebet zu verweilen' bzw. jederzeit die Kirche verlassen. (Donhofer verweilte eine Minute - dem Anschein nach betend - vor dem Altar, ehe er mit seinem Gefolge aus der Kirche auszog.)

Meinen empörten Einwand, dass die Gläubigen diese Aktion aber höchstwahrscheinlich sehr wohl als eine ganz bewusste Störung erlebt hätten, beantwortete er damit, dass die Kirche nach all den Ereignissen der vergangenen Jahre es sich nicht mehr leisten könne so "empfindlich" zu sein.


5
 
 H.v.KK 10. Dezember 2014 
 

Hoffentlich null Toleranz

für diese Idioten die das wohl als Freiheit der Kunst versthen.


6
 
 H.v.KK 10. Dezember 2014 
 

H.v.KK

Hoffentlich null Toleranz für diese Idioten!


6
 
 Dismas 10. Dezember 2014 

Welche intoleranten Blödigkeiten, sorry anders

kann ich solchen Unfug nicht klassifizieren, der den HERRN beleidigt(nun ja diese Leute sind nicht gläubig) und andere Menschen empflindlich bei ihrer Religionsausübung stört. Diese Missachtung eines Menschenrechtes muss bestraft werden.


10
 

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