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Psychiater Lütz kritisiert Oberflächlichkeit bei Sterbehilfe-Debatte

15. Dezember 2014 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Manfred Lütz: Dass gemäß Umfragen viele Menschen die aktive Sterbehilfe befürworten, liege auch an suggestiven Fragestellungen: Das Wort «Tötung» komme dabei gar nicht vor, sondern lediglich der Begriff «Sterbehilfe». «Und wer ist schon gegen Hilfe?»


Frankfurt (kath.net/KNA) Der Psychiater und Theologe Manfred Lütz warnt vor begrifflichen Unschärfen in der Sterbehilfe-Debatte. «In Wahrheit gibt es nur zwei Möglichkeiten: töten oder sterben lassen», schreibt der Leiter des Alexianer Krankenhauses in Köln in einem Gastbeitrag für die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (Donnerstag). «Ersteres ist Ärzten verwehrt, Letzteres kann ärztliche Pflicht sein.»

Eine ausdrückliche gesetzliche Freigabe des ärztlich assistierten Suizids würde nicht nur den Druck auf schwerkranke Menschen, «die sich selbst oder andern als Last vorkommen», erhöhen und damit ihre Selbstbestimmung gefährden, so Lütz weiter. «Es würde auch ausnahmslos jede Arzt-Patienten-Beziehung in Deutschland betreffen, wenn plötzlich der Arzt auch der mögliche Todesbote wäre.»


Wenn laut Umfragen angeblich 70 Prozent der Bundesbürger für aktive Sterbehilfe seien, dann liege das auch an einer suggestiven Fragestellung, schreibt Lütz weiter. Das Wort «Tötung» komme dabei gar nicht vor, sondern lediglich der Begriff «Sterbehilfe», so der Mediziner. «Und wer ist schon gegen Hilfe?»

Tatsächlich jedoch wollten sich die Menschen nicht vom Staat oder vom Arzt vorschreiben lassen, wie sie zu sterben hätten. «Das ist im Hospiz auch sichergestellt.» Darüber hinaus könne die Palliativmedizin heutzutage einem Sterbenden alle Schmerzen nehmen, ohne ihn zu töten. Mit Blick auf die Umfragen zum Thema Sterbehilfe führt Lütz aus: «Wenn das in der Öffentlichkeit mehr bekannt wäre und korrekt gefragt würde, gäbe es sicher andere Ergebnisse.»

Zugleich räumt Lütz ein, dass es Grenzfälle gebe, in denen es zu einem ärztlich assistierten Suizid kommen könne. Aber aus Grenzfällen dürfe man nicht generelle Regeln ableiten. Und wenn ein Arzt sich vor seinem Gewissen verpflichtet fühle, etwas zu tun, «was von der Rechtsordnung nicht gebilligt wird, dann muss er auch bereit sein, dafür geradezustehen». Davon abgesehen räumten selbst Befürworter eines ärztlich assistierten Suizids ein, dass es nur um ganz wenige Fälle gehe.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 elmar69 16. Dezember 2014 
 

Beihilfe ist längst straffrei

In Deutschland ist es längst erlaubt, jemandem beim Selbstmord zu helfen.

Es ist nicht strafbar den Betreffenden zur Brücke fahren - nur springen muss er selber.

Nicht erlaubt ist es, jemanden von der Brücke zu stoßen, der nicht selbst springen kann.

Genauso wird nicht bestraft, wer jemandem Gift beschafft - nur schlucken muss er es selbst.

Wenn es nur um die wenigen Fälle gehen würde, in denen der Betreffende zwar noch uneingeschränkt entscheidungs- und mitteilungsfähig ist aber nicht mehr selbst handeln kann, beträfe das nur ganz wenige Fälle.

In der Diskussion geht es aber wohl ehr um ganz andere Fallkonstellationen, mit der Entscheidung über "unwertes Leben" hatte man allerdings schonmal schlechte Erfahrungen gemacht


1
 
  15. Dezember 2014 
 

Wenn mein Tier nur noch schwer leidet gehe ich zum Tierarzt und bitte um "Sterbehilfe".
Der Unterschied beim Menschen liegt in meiner Ehr-Furcht vor Gott. In einem schweren, aussichtslosen Leiden würde ich mich töten lassen, wenn es den göttlichen Vorbehalt nicht gäbe.

Christen getrauen sich nicht mehr in öffentlicher Diskussion sich auf Gott zu beziehen. Sie sprechen lieber von "sozial" oder der gleichen. Wer von Gott redet fürchtet als armer Irrer dazustehen.


1
 
 mirjamvonabelin 15. Dezember 2014 
 

Die Wortmanipulation

ist schon groß, in allen Bereichen.
Jetzt verstehe ich auch, warum es heißt, das wir für jedes Wort Rechenschaft ablegen müssen.


1
 
 Waldi 15. Dezember 2014 
 

Das Wort "Sterbehilfe"...

hat nur dort seine Berechtigung, wo der oder die Sterbende liebevoll durch schmerzstillende Mittel in ihren letzten Stunden, bis zu ihrem natürlichen Tod, begleitet werden. Tötung ist und bleibt Tötung und hat mit Sterbehilfe nichts zu tun. Auch die millionenfache Tötung Ungeborener wird durch das schmeichelnde Unwort "Schwangerschafts-Abbruch" bis zu Verharmlosung einer Blinddarmoperation kaschiert!


5
 
 Alois Fuchs 15. Dezember 2014 
 

Beihilfe zum Selbstmord

Sterben möchten wohl nur diejenigen, die meinen, sich dadurch vor den Folgen ihrer Missetaten drücken zu können. Die anderen nehmen in ihrem Stolz lieber den Tod in Kauf, als anderen Menschen zur Last zu fallen, das heißt, auf andere angewiesen zu sein und dankbar sein zu müssen.
Und dann gilt immer noch, dass Sterben weh tut und das möchte man tunlichst so gering wie möglich halten. Hier könnten auch die Ärzte einiges tun. Dass der Patient sicher sein kann, dass er mit den Schmerzmitteln nicht spart, weil er sonst mehr Schreibkram bei den Rezepten hätte oder öfter bei dem Kranken vorbei schauen müsste.
Anderseits habe ich erlebt, wie eine Frau um keinen Preis in Krankenhaus wollte bis es zu spät war, weil sie Angst vor den weißen Kitteln hatte und fürchtete, sie würde umgebracht. Daran sollte auch diejenigen denken, die so locker in ihre Patientenverfügung schreiben, dass sie keine weitere Behandlung etc. wollen. Dann nämlich würde auch für sie der Arzt zum Todesengel, statt Freund


5
 

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