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Algermissen warnt vor Sterbehilfe27. Jänner 2015 in Deutschland, 5 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Fuldaer Bischof: Weil das Leben ein Geschenk Gottes ist, hat kein Mensch das Recht, über seinen eigenen Tod zu verfügen
Fulda (kath.net/bpf) Die Zurückweisung einer Legalisierung der sogenannten Tötung auf Verlangen und die Forderung nach umfassender liebevoller Palliativversorgung von todkranken Kindern waren jüngst im Fuldaer Bonifatiushaus Inhalte eines Akademieabends mit Bischof Heinz Josef Algermissen (Foto). Der Fuldaer Oberhirte hatte über 50 Ärztinnen und Ärzte in seinem Bildungshaus zu Gast und rief in Erinnerung: Weil das Leben ein Geschenk Gottes ist, hat kein Mensch das Recht, über seinen eigenen Tod zu verfügen. Das von Gott geschenkte Leben lasse sich nicht einfach so zurückgeben. Das geschenkte Leben bis zu seinem Ende zu leben und auch das Sterben zu leben, ist vielmehr Ausdruck der wahren Selbstbestimmung des Menschen, unterstrich Algermissen. Der Bischof stufte es als beunruhigend ein, dass laut einer Umfrage rund 70 Prozent der Deutschen gesetzliche Regelungen zur aktiven Sterbehilfe wie in den Niederlanden und Belgien befürworteten. Die Kirche müsse vermitteln, dass es ihr nicht um eine christliche Sondermoral gehe, sondern dass die Unverfügbarkeit des von Gott geschenkten Lebens generell für den Menschen, für seine Würde und seine Zukunft wichtig sei. Das Hauptreferat über medizinische Aspekte einer aktiven Sterbehilfe bei todkranken Kindern hielt Prof. Monika Führer, Fachärztin für Kinderheilkunde und Palliativmedizin am Universitätsklinikum München. Der Fuldaer Moraltheologe Prof. Rupert M. Scheule referierte über rechtlich-ethische Aspekte einer Tötung auf Verlangen, insbesondere bei der Ausweitung auf Kinder und Jugendliche.
Prof. Führer legte aufgrund ihrer langjährigen Praxis dar, wie wichtig die Begleitung der Familien der von einer tödlichen Krankheit betroffenen Kinder und Jugendlichen in ihren physischen, psychischen und spirituellen Bedürfnissen sei und dass es darum gehe, den Kindern eine möglichst gute Betreuung und umfassende Hilfe für ihre verbleibende Lebenszeit anzubieten. Den Tagen mehr Leben geben (Dame Cicely Saunders) sei die Handlungsmaxime, und dies werde dadurch angestrebt, dass Kinder und Jugendliche nach Möglichkeit zu Hause palliativ versorgt würden. Wir bemühen uns darum zuzuhören und suchen zu verstehen, was das schwerkranke Kind empfindet, betonte Führer. Wirklicher Todeswunsch im Sinne einer Tötung auf Verlangen gebe es bei Kindern und Jugendlichen kaum. Die größte Angst der Eltern sei ihrer Erfahrung nach, dass ihr Kind leiden müsse. Es sei wichtig, mit ihnen über die drängende Frage zu sprechen Wie wird unser Kind sterben?. Die meisten Schmerzen ließen sich durch palliative Maßnahmen lindern, und besonders wichtig sei es, eventuelle Atemnot mit Morphin zu behandeln. Die Professorin machte deutlich, dass es in der Kinderpalliativmedizin mit Respekt vor dem Leid auch der Eltern darum gehe, trotz der schweren Krankheit ihres Kindes diesem und seiner Familie ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Die Eltern und auch die Kinder müssten über die Krankheit immer aufgeklärt werden. Ihr Team halte eine 24-Stunden-Rufbereitschaft aufrecht, damit das kranke Kind jederzeit betreut werden und auch zu Hause bei seiner Familie sterben kann. Zuvor hatte Moraltheologe Prof. Scheule gewarnt, dass derjenige, der aktive Sterbehilfe erlaube, aus rechtlichen Gründen nicht umhinkomme, dieses auch für Kinder zu legalisieren. Aus rechtlicher und ethischer Sicht sei es daher nötig, die Legalisierung des Tötens auf Verlangen grundsätzlich zurückzuweisen. Den Todeswunsch etwa bei einem Kind ernst zu nehmen, bedeutet nicht, ihm auch stattzugeben, gab Scheule zu bedenken. Man brauche in Deutschland einen Kulturwechsel, so dass die Selbstbestimmung des Menschen nicht absolut gesetzt, sondern im Zusammenhang mit der Endlichkeit des Menschen gesehen werde. Dann ist auch das Selbstbestimmungsrecht endlich, so Scheule. Die Situation in Belgien zeige einen harten Grundrechtskonflikt zwischen dem Recht auf Leben und dem Recht auf Selbstbestimmung. Entgegen der in Belgien und den Niederlanden gesetzlich erlaubten Tötung auf Verlangen machte der Moraltheologe geltend, dass eine Rechtsgemeinschaft sich auf die Seite des Lebens stellen müsse und keineswegs gleichgültig der Tötung von Rechtsträgern gegenüberstehen dürfe. In Deutschland müsse das grundsätzliche Nein zur Tötung auf Verlangen und zum assistierten Suizid aufrecht erhalten und für eine Kultur reflexiver Selbstbestimmung geworben werden, die hinsichtlich des Zeitpunkts des eigenen Todes auf eine Kultur des Geschehenlassens hinauslaufe. In der anschließenden Diskussion wurde danach gefragt, wie Palliativmediziner den wirklichen Willen eines Kindes herausfinden könnten. Darauf antworte Prof. Führer, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen seien, sondern einen anderen Zugang zu Realität und Endlichkeit hätten und ganz im Jetzt lebten. Kinder äußerten sich in gemalten Bildern zum Thema Sterben. Prof. Scheule gab auf eine Frage aus dem Plenum zu bedenken, dass eine komplette Autonomie in der eigenen Entscheidung für Sterbehilfe nicht möglich sei, wenn man leidend sei. Im Umgang mit todkranken Kindern und ihren Familien müsse man einerseits die Hoffnung aufrecht erhalten und andererseits trotzdem ehrlich sein, unterstrich Prof. Führer. Es gehe nie darum, dass Leiden zu verlängern, sondern das Leben zu bejahen. Foto Bischof Algermissen (c) Bistum Fulda
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Lesermeinungen | Vergil 27. Jänner 2015 | | | 7 Gründe gegen aktive „Sterbehilfe“ 1. Was in der ganzen Menschheitsgeschichte als unethisch galt und in vielen Ländern strafbar ist, könnte tatsächlich falsch sein. 2. Meine Mitmenschen zu meinen Mördern zu machen, ist unethisch. Unethisches aber ist das, was man nicht tun soll. 3. Wie alt oder krank sollte man sein, um sich töten (lassen) zu dürfen? Wo liegen die gesetzlichen Grenzen? Wer soll diese setzen, ohne dass der Mensch dem Menschen ausgeliefert wird? 4. Person ist man nie allein, immer in einem Verband. Also sollte eine Person ihre medizinische Tötung auch nicht entscheiden dürfen. Jeder kann für andere auch im Sterben wichtig werden. Ich lebe nicht mir. 5. Woher weiß ich, dass ich als Toter meinen Selbstmord nicht bereuen werde, oder diesen vor Gott (den es ja geben könnte) rechtfertigen kann? 6. Es kann kaum Zufall sein, dass der Alterssuizid in einer überalterten Gesellschaft Urständ feiert. 7. Hitlers Euthanasieplan begann mit einem Film (Ich klage an, 1941), der den Alterssuizid durch Mitleid propagierte. | 2
| | | M.Schn-Fl 27. Jänner 2015 | | | Lieber Uwe Lay Vergleiche hinken immer aber manche ganz besonders. Ich glaube, das bei Ihrem Gottesbild etwas nicht stimmt. Das ist natürlich kein Angriff auf Ihre berechtige Meinungsäusserung. Ich setzte mal einfach meine Auffassung von Gott dagegen:
Gott hat die Welt, die Menschen so sehr geliebt, dass er sein Herz, seinen Sohn für sie hingegeben hat. Er ist die alles umfassende unbegreifliche Liebe, ja er ist nicht nur die Freiheit selbst sondern das Leben. Psalm 36: "denn bei Dir ist die Quelle des Lebens und in Deinem Licht schauen wir das Licht."
Mein Leben ist mir unverfügbar, weil Gott mich "Ihm zum Bilde geschaffen hat".Wir nehmen am Leben Gottes schon jetzt teil und einst in Vollendung. Wenn Gott Mensch wäre, wie Ihr Vergleich suggeriert, dann hätten Sie recht. Weil er aber der ewige unbegreifliche Gott ist, der das Leben selbst ist und meines schuf, nehme ich das Leben an auch im Leid bis zu seinem natürlichen Ende, denn nur so reife ich und vollende mein Leben in die Ewigkeit hinein. | 5
| | | Ehrmann 27. Jänner 2015 | | | @Uwe Lay :Verfügungsrecht über Geschenke Wenn mir jemand etwas schenkt, kann ich darüber verfügen - das ist eine Tatsache. Man kann jemand helfen sich zu töten, man kann sein eigenes Leben wegwerfen - in gewissen Ländern auch unter erlaubter Mithilfe eines Arztes. Mann kann - gesetzlich darf man (dort) auch. Die Frage ist, ob es RICHTIG ist, ob der Schenkende (in diesem Fall Gott) darüber erfreut ist? Die Freundin, der du Rosen schenkst,und die diese sofort im Müll entsorgt, wird wohl nicht mehr lange deine Freundin bleiben - oder? Im Beispiel vom Schuldner, dem der Herr die ganze Schuld nachläßt: der, der den, der ihm etwas schuldet, selbst hart behandelt - diesem Schuldner entzieht der Herr den Schulderlaß wieder und läßt ihn ims Gefängnis werfen-vor Gott dürften doch andere Ansichten über Geschenkverfügung herrschen. Was ist, wenn die Kirche doch nur die Gesetze Gottes verkündet und keine eigenen schafft? Wäre es nicht klüger, sie ernst zu nehmen?NACH dem Tod werden wir es alle wissen. | 3
| | | Uwe Lay 27. Jänner 2015 | | | Ein Geschenk, über das der Beschenkte nicht verfügen darf? Das Leben ist ein Geschenk Gottes. Wie wahr! Normalerweise unterscheidet man zwischen einem geschenkten Buch etwa und einem ausgeliehenen. Weil mir das Buch nur ausgeliehen ist, gehe ich sehr sorgfältig damit um, denn ich habe es retour zu geben. Ist mir das Buch aber geschenkt, kann ich in ihm unterstreichen, Notizen machen...ich kann machen mit ihm, was ich will! Wenn mein Leben Gottes Geschenk ist, dann kann ich also frei darüber verfügen, weil es mir geschenkt ist von Gott. Wenn ich, wie der Bischof es ausführt über mein Leben nicht bestimmen darf, ist es mir nicht geschenkt worden. Es gehört mir dann auch nicht. Wenn ein Mensch nicht sich, sondern einem Anderen gehört, hat er den Status eines Unfreien, wäre also Sklave Gottes. Und der darf als Unfreier tatsächlich nicht über sein Leben bestimmen. Aus der göttlichen Bestimmung, der Mensch solle sich frei gemäß den Geboten Gottes bestimmen, macht dieser Bischof, daß der Mensch unfrei ist, ein Sklave ist!
Uwe Lay Pro Theol Blogspot | 1
| | | M.Schn-Fl 27. Jänner 2015 | | | Wertvoller Bericht! Es ist hier auch einmal die Gelegenheit, Bischof Algermissen ausdrücklichen zu danken für sein vorbildliches und mutiges Engagement beim Lebensschutz. Kein deutscher Bischof hat sich im Laufe von vielen Jahren so deutlich für den Lebensschutz eingesetzt.
Der Herr selbst wird es ihm lohnen. | 4
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