Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  2. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  3. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  4. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  5. Bischof Oster: „In der Sache selbst war ich ja in mehrfacher Hinsicht kritisch“
  6. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  7. Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
  8. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger
  9. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  10. Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
  11. Medienkrise verschärft sich: Dramatische Auflagenverluste für Tageszeitungen in Deutschland
  12. Hunderte Einsprüche gegen Pfarrauflösung in der Diözese Linz - Keine Antworten aus Rom
  13. Schwere Zensur-Vorwürfe aus den USA: EU unterdrückt die Meinungsfreiheit
  14. Massive Medienvorwürfe gegen den Priester Wolfgang Rothe als Mitglied des Betroffenenbeirats
  15. Die Heilige Schrift als Wort Gottes und Raum der Offenbarung in menschlicher Sprache

Glaubenskongregation bestätigt Ehelehre Johannes Pauls II.

18. März 2015 in Weltkirche, 23 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kurz nach Ende der außerordentlichen Synode zur Familie hat die Glaubenskongregation bestätigt, dass wiederverheiratete Geschiedene nur dann die Absolution empfangen können, wenn sie auf Handlungen verzichten, die Eheleuten vorbehalten sind.


Vatikan (kath.net/CWN/jg)
Die Glaubenskongregation hat kurz nach Abschluss der außerordentlichen Synode zur Familie die Lehre Johannes Pauls II. hinsichtlich des Empfanges des Bußsakramentes für zivilrechtlich geschiedene Wiederverheiratete bestätigt. Auf Anfrage eines französischen Priesters zitierte Erzbischof Luis Ladaria Ferrer SJ, der Sekretär der Kongregation für die Glaubenslehrer, das Apostolische Schreiben „Familiaris consortio“.

„Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, ‚sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind’“. (FC 84)


Anschließend fasste Erzbischof Ladaria die einzelnen Schritte zusammen, die für den Empfang des Bußsakramentes Voraussetzung sind:

- Die Gültigkeit der kirchlichen Eheschließung überprüfen, wobei der Eindruck einer „katholischen Scheidung“ vermieden werden muss.
- Prüfen ob mit Hilfe der Gnade eine Trennung vom neuen Partner und eine Versöhnung mit dem kirchlich angetrauten Partner möglich ist.
- Wiederverheiratete Geschiedene, die sich aus ernsthaften Gründen (zum Beispiel Kinder) nicht trennen können, sollen „wie Bruder und Schwester“ zusammenleben.
- Die Absolution kann nur unter der Voraussetzung echter Reue gespendet werden. Das schließt den festen Vorsatz ein, in Zukunft nicht mehr zu sündigen. Zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene könnten nur dann die Absolution empfangen, wenn sie entschlossen seien, sich der Akte zu enthalten, die den Eheleuten vorbehalten sind, schrieb Erzbischof Ladaria.

Der Brief wurde drei Tage nach Abschluss der außerordentlichen Synode im Oktober 2014 verfasst.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Wiederverheiratete

  1. Niederländischer Kardinal Eijk: Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene nur bei Keuschheit
  2. Vatikan bereitet Dokument über Geschiedene in neuen Partnerschaften vor
  3. "Die Zulassung zur Kommunion wird zur Regel werden"
  4. Kardinal reagiert auf Amoris laetitia: „Zusammenleben wie Geschwister“
  5. Widerstand gegen Kommunion für Wiederverheiratete
  6. Polen: Bischöfe erstellen Pastoralregeln für Wiederverheiratete
  7. 'Jetzt schlägt die Stunde der Hirten, der klugen und festen Bischöfe'
  8. Nach Amoris Laetitia: Eher dem Papst oder eher dem Bischof gehorchen?
  9. Papst will Abwägung bei wiederverheirateten Geschiedenen
  10. Erzbischof Gadecki: Keine Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  3. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  4. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  5. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  6. Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
  7. Nach „Wort zum Sonntag“: Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Pastorin Behnken
  8. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  9. Papst Leo XIV.: 'Abtreibung ist der größte Zerstörer des Friedens'
  10. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  11. Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
  12. Massive Medienvorwürfe gegen den Priester Wolfgang Rothe als Mitglied des Betroffenenbeirats
  13. Schwere Zensur-Vorwürfe aus den USA: EU unterdrückt die Meinungsfreiheit
  14. Ist Jesus der Herr?
  15. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz