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Glaubenskongregation bestätigt Ehelehre Johannes Pauls II.

18. März 2015 in Weltkirche, 23 Lesermeinungen
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Kurz nach Ende der außerordentlichen Synode zur Familie hat die Glaubenskongregation bestätigt, dass wiederverheiratete Geschiedene nur dann die Absolution empfangen können, wenn sie auf Handlungen verzichten, die Eheleuten vorbehalten sind.


Vatikan (kath.net/CWN/jg)
Die Glaubenskongregation hat kurz nach Abschluss der außerordentlichen Synode zur Familie die Lehre Johannes Pauls II. hinsichtlich des Empfanges des Bußsakramentes für zivilrechtlich geschiedene Wiederverheiratete bestätigt. Auf Anfrage eines französischen Priesters zitierte Erzbischof Luis Ladaria Ferrer SJ, der Sekretär der Kongregation für die Glaubenslehrer, das Apostolische Schreiben „Familiaris consortio“.

„Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, ‚sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind’“. (FC 84)


Anschließend fasste Erzbischof Ladaria die einzelnen Schritte zusammen, die für den Empfang des Bußsakramentes Voraussetzung sind:

- Die Gültigkeit der kirchlichen Eheschließung überprüfen, wobei der Eindruck einer „katholischen Scheidung“ vermieden werden muss.
- Prüfen ob mit Hilfe der Gnade eine Trennung vom neuen Partner und eine Versöhnung mit dem kirchlich angetrauten Partner möglich ist.
- Wiederverheiratete Geschiedene, die sich aus ernsthaften Gründen (zum Beispiel Kinder) nicht trennen können, sollen „wie Bruder und Schwester“ zusammenleben.
- Die Absolution kann nur unter der Voraussetzung echter Reue gespendet werden. Das schließt den festen Vorsatz ein, in Zukunft nicht mehr zu sündigen. Zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene könnten nur dann die Absolution empfangen, wenn sie entschlossen seien, sich der Akte zu enthalten, die den Eheleuten vorbehalten sind, schrieb Erzbischof Ladaria.

Der Brief wurde drei Tage nach Abschluss der außerordentlichen Synode im Oktober 2014 verfasst.


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Lesermeinungen

 Little John 19. März 2015 
 

@Paddel

Noch einmal zur Josephsehe: Ich will die Josephsehe nicht als Ideal hinstellen. Aber dennoch darf man Eheleuten, die aufgrund einer besonderen (und seltenen) Berufung diesen Weg gehen, nicht den Sinn der Ehe absprechen.
Und Sie haben Recht: Es ist genau das, was die Kirche immer vertreten hat: Die Sexualität ist etwas heiliges, und deshalb etwas über das man nicht nach Gutdünken verfügen darf, sondern selbst in der Ehe nach Weisungen verlangt, um die Heiligkeit der Ehe zu wahren. Es sind Teile unserer Gesellschaft, die die Sexualität im wahrsten Sinne des Wortes in den Dreck ziehen.
Und es gibt auch eine Sexualität der Ehelosen, die natürlich anders gelebt wird als in der Ehe und wo man wohl sagen kann, dass die Schwerpunkte auf Agape und Spiritus liegen. An sich meinen wir das gleiche, allerdings drückt sich jeder einfach anders aus.


1
 
 theostudent 19. März 2015 

Ich fühle mich in keinster Weise unschuldig verfolgt und ich habe @suarez auch überhaupt keinen Vorwurf wegen der Watsch'n gemacht.
Im Übrigen denke ich, dass er für sich alleine sprechen kann.
Zum Thema: "ätzende Äußerungen" sollten Sie Ihrem Hinweis der "selektiven Sicht" einer gründlichen Selbstreflexion unterziehen. Burke war meinerseits lediglich eine Ergänzung an Namen eines Postings einer andren Teilnehmerin, die Marx und Bode Spaltungsabsichten zuschrieb.
Ich meine, KEINER will eine Spaltung, sondern eine geeinte Kirche!! Steht auch so in meinen Postings - also bitte die selektive Wahrnehmung mal bei sich selber suchen Werte @Frauke G.
Zum Thema äußere ich mich nicht mehr, weil ich dieses für mich als angeschlossen betrachte.

Trotz aller unterschiedlichen Auffassungen und hitzigen Streitgespräche wünsche ich Ihnen noch eine besinnungsreiche Fastenzeit und ein schönes Osterfest! Gott schütze Sie!


1
 
 Paddel 19. März 2015 

@Little John

Die Sexualität in der Ehe ist für Eheleute der Weg zur Heiligkeit. Ist in unserere sexistischen Umwelt zwar nicht zu verstehen, aber die Sexualität ist heilig und führt die Eheleute zur Heiligkeit, wenn diese eingebettet ist in die vier Komponenten der Liebe bei denen auch Eros, Agape und Spiritus dazu gehört. Keine der vier Komponente kommt ohne die andere aus, sie befruchten sich gegenseitig und das ist die göttliche Liebe. Auch Gott ist erotisch! Selbstverständlich können wir Menschen niemals diese Liebe vollkommen erreichen, weil wir immer an dem ein oder anderen Punkt stolpern und sündigen, aber das ist unser Ideal als Eheleute. Eheleute haben einen anderen Weg zur Heiligkeit als zölibatär lebende Menschen und dieser Weg führt in der Ehe nun einmal nicht an der Sexualität vorbei, im Gegenteil, sie ist so wichtig wie die anderen drei Komponenten, allerdings auch nicht wichtiger.
Eine Josefsehe mag es in manchen Fällen geben, aber das ist sicher nicht der Sinn einer Ehe.


0
 
 Frauke G. 19. März 2015 
 

theostudent.

"dennoch und rotz zweier Watsch'n mag ich Sie immer noch und antworte nun ein letztesmal auf Ihr Posting, weil ich mich dann aus der WvG-Diskussion zurückziehen werde."

Sie haben auch selbst ordentlich Watschen in Richtung Burke verteilt und äußerst gehässige Kommentare gegen Burke abgegeben. Nicht selten ätzen Sie gegen diejenigen, die die Lehre verteidigen, sich jetzt als die verfolgte Unschuld zu fühlen macht wiedermal ihre selektive Warnehmung deutlich.


5
 
 theostudent 19. März 2015 

@Suarez: habe leider nur die rechte und die linke Wange ...

... Und daher nochmal: ich möchte weder Lügen noch den Heiligen Geist austricksen! Und der Heilige Geist sollte auch nicht für profane Internet-Schelte missbraucht werden. Dennoch und rotz zweier Watsch'n mag ich Sie immer noch und antworte nun ein letztesmal auf Ihr Posting, weil ich mich dann aus der WvG-Diskussion zurückziehen werde. Erzbischof Ladaria hat eine verständliche, nicht leichte aber barmherzige Erklärung zur Lösung gegeben und das reicht mir persönlich.
Familiaris consortio von 1981 ist mir bestens vertraut (nicht nur Nr 84).
Erzbischof Ladaria sagte es in seiner AKTUELLEN Zusammenfassung ganz klar und deutlich, dass unter diesen Vorraussetzungen die Absolution erteilt werden kann. Mit der ernsthaft empfangenen Absolution wäre jeder katholische Christ befugt, die hl. Kommunion zu empfangen. Ob er es dann auch tut, bleibt ein Geheimnis zwischen ihm und Gott.

In diesen Sinne
Danke mein lieber @Suarez. Gott schütze Sie!


2
 
 Paddel 19. März 2015 

@Thomas-Karl

Ich verstehe eine sakramentale Ehe nicht als nur "mehr als Sex". Die sexuelle Komponente (Sexus)ist gleichwertig mit den anderen Komponenten (Agape, Eros und Spiritus). Fehlt eine Komponente oder wird eine Komponente stark bevorzugt, dann "hinkt" die Ehe wie ein vierbeiniges Tier mit lahmem Fuß.

Das habe ich von Pater Kentenich und später auch in der Theologie des Leibes wiedergefunden.
Ich kann kein Latein, von dem her mag man mir eine evtl. falsche Ausdrucksweise nachsehen, aber ich denke es ist klar was ich meine.

Eine Ehe ist die zweite Verbindung sowieso nicht, wenn sie dieses Wort mit "Lebensgemeinschaft" ersetzen, dann stimme ich ihnen voll zu.

Keine Ahnung was ich richtig verstanden habe oder nicht, aber jedenfalls finde ich meine Ansicht in dem o.g. Brief wieder.


1
 
 Paddel 19. März 2015 

Josefsehe

Das ist das sicher nicht. Das sehe ich genauso wie @LittleJohn

Ich denke eine Josefsehe ist nicht im Sinne Gottes. Der Vater der kleinen Hl. Therese musste das auch einsehen. Am Anfang der Christenheit waren das verh. Männer, die zum Priesteramt berufen wurden. Die durften ab dem Zeitpunkt nicht mehr geschl. verkehren blieben aber verheiratet.


0
 
 Paddel 19. März 2015 

@theostudent so sehe ich das auch

@Suarez Ich kann es nachvollziehen, dass von außen betrachtet evtl. kein Unterschied sichtbar wird zwischen einer zweiten Verbindung mit oder ohne sexuellen Handlungen und dass dann durchaus Verwirrung darüber herrscht, warum diese Menschen zur Kommunion dürfen. Aber sie dürfen, nachdem sie gebeichtet haben und dann danach leben. Das heißt, wenn sie dann trotzdem eine Haus- und Tischgemeinschaft haben, und dies zum Wohl der Kinder. Dieser Zustand ist nur mit der Realität Gottes lebbar, und Gott ist Realität, das wird diesen Paaren dann überdeutlich. Ich denke, dass dieses Verhalten doch eine Außenwirkung hat, weil diese Paare zu einem tiefen Verständnis in Bezug auf die Sexualität kommen. Das macht apostolisch! Dieser o.g. Brief ist eine klare, katholische Ansage.


1
 
 doda 19. März 2015 

@Karl Maria

Nein, das ist nicht o.k.!
Die beiden müssen ihr Lebensgemeinschaft aufgeben!
Würde diese Trennung z.B. Kinder wahrhaftig! in Mitleidenschaft ziehen kann die Trennung gegebenenfalls herausgezögert werden.
Aber es handelt sich nur um eine Duldung auf Zeit, denn dieses Zusammenleben verdunkelt das Wesen des Ehesakramentes und stiftet Verwirrung hinsichtlich der kohärenten Lehre der Kirche.


2
 
 Thomas-Karl 19. März 2015 

Mehr als Sex

Eine Ehe ist doch nicht nur eine Geschlechtsgemeinschaft, ebenso eine Wirtschaftsgemeinschaft, in gewissem Sinne eine Arbeitsgemeinschaft und, wenn Kinder da sind, auch eine Erziehungsgemeinschaft. Gemeinsam wirtschaften, arbeiten, Freizeit gestalten, Kinder erziehen... dürfen wiederverheiratete Geschiedene - aber nur das Eine nicht. O.k.?


1
 
 Suarez 19. März 2015 

@theostudent - Wollen Sie den Heiligen Geist austricksen?

Familiaris consortio Nr. 84:

"Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung."

Genau das hat nun die Glaubenskongregation nochmal ausdrücklich bestätigt.

Natürlich können Menschen immer geschwisterlich(!) zusammen leben, das ist dann ja auch keine Wiederverheiratung. Die Geschwisterlichkeit jedoch nur zum Schein zu leben, wäre eine noch größere Sünde.


7
 
 placeat tibi 18. März 2015 
 

@theostudent

Wenn Ihr Nick sagen soll, daß Sie Theologie studieren, dann sicher nicht katholische Theologie, hoffe ich jedenfalls, sonst ,üßten Sie das eigentlich wissen:
Die "gefundene Lösung"- Stichwort "Josefsehe"- ist alles andere als neu, da mußte nichts gefunden werden,


8
 
 Little John 18. März 2015 
 

Josephsehe!?

@Ottkar!
Das Zusammenleben geschiedener Wiederverheirateter ist keine "Josephsehe", weil keine "Ehe". Zur Erklärung: Die Ehe von Joseph und Maria war eine ganz gewöhnliche Ehe, allerdings mit dem Unterschied, dass sie auf ihre ehelichen Rechte verzichteten, weil (kurz gesagt) Gott es so wollte. Auch andere Eheleute haben auf das eheliche Recht verzichtet, z.B. der hl. Kaiser Heinrich und seine Gemahlin die hl. Kunigunde und sie konnten das mit Hilfe der Gnade. Das war eine Josephsehe. Auch geschiedene Wiederverheiratete können dies mit der Gnade. Wenn das Leben wie "Bruder und Schwester" also nicht Josephsehe bezeichnet werden kann, so wird aber der hl. Joseph, dessen Fest wir morgen feiern, bestimmt die notwendigen Gnaden vermitteln, sofern man ihn nur darum bittet.


4
 
 theostudent 18. März 2015 

@Thomas-Karl

Ja - es bezieht sich auf die Unterlassung des Geschlechtsaktes. (Etwas anderes würde meine Vorstellungskraft übersteigen) Wenn das mit der aktuellenLehrauslegung übereinkommt, ist doch eine Lösung gefunden, die für Wiederverheiratete die Option schafft, es mit Gott alleine auszutragen. Sie hätten damit die Möglichkeit an Beichte und Kommunionempfang wieder teilzunehmen.
Im Falle, dass sie irgendwann dann vielleicht doch mal ihrem natürlichen Trieb erlegen wären, wäre das eine Sünde, wie bei Nichtverheirateten oder Verheirateten, die Ehebruch begehen.


4
 
 anjali 18. März 2015 
 

Ehe

Wenn noch keine Kinder da sein,kann mann eine misslungene Ehe doch Kirchlich annulieren lassen.Das war doch schon immer so und dann gibt es weiter keine Probleme.


0
 
 Thomas-Karl 18. März 2015 

Welche Akte?

Gibt es außer dem Geschlechtsverkehr noch weitere Akte, die nur Eheleuten vorbehalten sind?


0
 
 ottokar 18. März 2015 
 

Josephsehe

Diese Form des Zusammenlebens geschiedener Wiederverheirateter bezeichnete man früher als "Josephsehe".Eigentlich eine verständliche Definition,


5
 
 reconquista 18. März 2015 
 

Sehr schön...

...aber wie kommt es, dass erst jetzt darüber berichtet wird? Wurde dies erst jetzt bekannt?


8
 
 Dottrina 18. März 2015 
 

Lieber @Suarez,

Ihre hochgeschätzten Kommentare sind wie immer in sich schlüssig und ich lese sie gerne. Was den letzten Absatz anbelangt, ist das allerdings Wunschdenken in Bezug auf Kasper & Co. Die werden ihre unsinnigen Anliegen nie und nimmer aufgeben (was eigentlich traurig ist, da sie als Theologen die Lehre ja nun wirklich genau kennen sollten).


12
 
 Little John 18. März 2015 
 

Nur eines fehlt noch in deutschen Landen, die Ehelehre des hl. Papstes Johannes Paul II. mutig weiterzugeben. Wahrscheinlich wirkt aber die "Weisung" der Glaubenskongregation eher als Schreck als Ermutigung. Würden alle Bischöfe und Priester am gleichen Strang ziehen, dann würden auch die Gläubigen die Lehre der Kirche, die ja die Lehre Christi ist, verstehen. Auch und vor allem Uneinigkeit führt zu Unglaubwürdigkeit: Wie kann es sein, dass bei dem einen Priester Geschiedene und Wiederverheiratete zur Kommunion gehen dürfen und beim anderen nicht. Der Betroffene wird, so sind wir Menschen, den leichteren Weg gehen und wahrscheinlich dem "strengeren" Priester Unbarmherzigkeit vorwerfen, obwohl gerade er vielleicht den Weg der wahren Barmherzigkeit aufzeigen will.


15
 
 Suarez 18. März 2015 

Der Versuch einiger Bischöfe, die Lehre der Kirche zu relativieren, wird immer steiniger

Nachdem nun neben den afrikanischen Bischöfen und den polnischen Bischöfen auch die Glaubenskongregation nochmals deutlich gemacht hat, dass die von dem heiligen Papst Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben "Familiaris consortio" vertiefte Lehre von der Ehe und Familie für alle Zeit Gültigkeit hat, liegt die Hürde, diese Wahrheit außer Kraft zu setzen, doch recht hoch.

Natürlich soll man all denen, deren Ehe zerbrochen ist, weil ein Partner sich dem Willen Gottes entzieht, mit tiefem Mitgefühl begegnen. Hier hat Papst Franziskus völlig Recht, wenn er nochmals ins Bewusstsein ruft, dass hier schweres Leid getragen wird. Gleichwohl kann die Kirche nicht Gottes Wort außer Kraft setzen.

Es ist wichtig, dass dies auch nochmal von der höchsten Instanz in Fragen der Lehrauslegung deutlich gemacht wird.

Man kann nur hoffen, dass diese unseligen Versuche, die verbindliche Lehre der Kirche über die Schöpfungsordnung auszuhebeln, nun endlich unterbleiben.


25
 
 theostudent 18. März 2015 

Endlich ....

Lese ich hier mal etwa von einer Lösung und nicht nur von vehementer Ablehnung!

"Kurz nach Ende der außerordentlichen Synode zur Familie hat die Glaubenskongregation bestätigt, dass wiederverheiratete Geschiedene nur dann die Absolution empfangen können, wenn sie auf Handlungen verzichten, die Eheleuten vorbehalten sind."


12
 
 julifix 18. März 2015 

J A W O L L!

Danke Herr mein Gott!!


13
 

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