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CDL: Keine ethische Wanderdüne bei Sterbehilfe

12. Mai 2015 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Bundestagsvizepräsident Singhammer fordert bei CDL-Veranstaltung Verbot der organisierten gewerbsmäßigen Sterbehilfe – Bayrischer Justizminister Bausback sorgt sich um Rechtssicherheit für Menschen am Lebensende.


München (kath.net) Um keine ethische Wanderdüne bei der Sterbebeihilfe zu riskieren, halten die Christdemokraten für das Leben (CDL) Bayern die Unterstützung des jüngsten Gesetzentwurfs von MdB Patrick Sensburg (CDU) mit einem kompletten Verbot der Suizidbeihilfe für dringend notwendig. Nur mit dieser Alternative zu den bisherigen Gesetzesvorschlägen könne sich eine offene und demokratische Diskussion zum § 217 entwickeln, der im Herbst im Parlament neu gefasst wird. Das unterstrich die Lebensschutzinitiative innerhalb der Union bei einer Podiumsdiskussion zum Thema „Tod oder Leben – wie sterben wir menschlich?” mit dem Vizepräsidenten des Bundestag, Johannes Singhammer (Foto), Bayerns Justizminister Prof. Winfried Bausback, dem Mannheimer Medizinethiker Prof. Axel Bauer und Ina Weichel vom Ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienst der Malteser im Münchner Schloss Fürstenried. Moderiert wurde die zum Teil leidenschaftliche und kontroverse Debatte mit 160 Zuhörern von Alex Dorow, CSU-Landtagsabgeordneter und Vorstandsmitglied der CDL Bayern.

„Was angeboten wird, wird genutzt werden. Was zunächst enge Grenzen hat, wird ausgeweitet werden. Wenn die Beihilfe zum Suizid nicht verboten wird, sondern nur die gewerbsmäßige oder organisierte Beihilfe verboten wird, dürften Ärzte und Angehörige straffrei einem anderen Menschen in schwerer Krankheit ein tödliches Medikament reichen“, warnte die bayerische CDL-Landesvorsitzende, Christiane Lambrecht, in ihren Begrüßungsworten. „Wer das erlaubt, geht das Risiko einer ethischen Wanderdüne ein. Die Beneluxstaaten, die Euthanasie seit 2002 legalisiert haben, zeigen dies eindrücklich mit jährlichen enormen Steigerungsraten sowie laufender Erweiterung der zugelassenen Tatbestände.”


In einem Grußwort hatte der Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, festgestellt, die Grundsatzfrage sie die Auseinandersetzung um eine Unterscheidung zwischen „lebenswertem“ und angeblich „nicht lebenswertem“ Leben. „Wenn in einer Phase des Lebens diese Unterscheidung getroffen wird, ist dies eine unaufhaltsame Rutschbahn, die keinen Halt mehr bietet. Wer bestimmt dann, was ,lebenswert' und ,nicht lebenswert' ist, wer setzt die Maßstäbe und leitet davon ab, was geschützt und was gefördert wird?“

Kardinal Marx hat durch Prälat Dr. Lorenz Wolf, dem Leiter des Katholischen Büros in Bayern für diese Veranstaltung seine Grüße gesandt.

Prälat Dr. Wolf schreibt, dass sich der Kardinal sehr für den Schutz des Lebens von Beginn bis zum Ende einsetze und für die Unterstützung des ihm außerordentlich wichtigen Anliegens dankbar sei.

Eine große Chance eines Verbots der organisierten und geschäftsmäßigen Sterbehilfe sieht Johannes Singhammer. Die Voraussetzungen dazu seien günstig. Mit dem Verbot würde trotz eines schwierigen gesellschaftlichen Umfelds ein erheblicher Fortschritt erreicht. Prof. Axel Bauer konnte sich dem nicht anschließen. Wenn Angehörige und betreuende Ärzte ausgenommen seien und das Betäubungsmittelgesetz geändert würde, um das Tötungsmittel Pentobarbital (bislang nur für das Einschläfern von Tieren zugelassen) auf Rezept zu erhalten, dann sei der „Giftschrank geöffnet“. Niemand müsste mehr in die Schweiz reisen, die Sterbehilfeparadiese lägen dann am Bodensee oder Starnberger See.

Der bayerische Justizminister Prof. Winfried Bausback forderte ebenfalls ein Verbot der gewerbsmäßigen, geschäftlichen und organisierten Sterbehilfe. Er betonte jedoch, dass sich derzeit in der Gesellschaft eine Meinungstendenz breitmache, die stark den individuellen Blickpunkt betone, die Selbstbestimmung am Ende des Lebens wahrzunehmen. Bausback erkannte aber auch an, dass es Rechtssicherheit für diejenigen geben müsse, die weiterleben wollten. Denn es bestünde die Gefahr, dass sich Sterbende einem Druck ausgesetzt sähen oder nicht mehr zur Last fallen wollten. Diese Entwicklung stelle den verfassungsmäßigen Wert des Lebens in Frage.

Auch Ina Weichel, die in ihrer Arbeit für die Malteser täglich mit dem Sterben konfrontiert ist, warnte vor einer Werteverschiebung in der Gesellschaft. Es müsse mehr getan werden für die Hospiz- und Palliativversorgung. Dort wo gestorben werde, in Krankenhäusern, Altenheimen, aber auch in Privathaushalten, müsse eine Hospizkultur gefördert werden. Dann sinke auch der Suizidwunsch.

Der Mannheimer Medizinethiker Bauer forderte die Politik deshalb nachdrücklich dazu auf, den Gesetzentwurf von MdB Patrick Sensburg zu unterstützen: „Nur mit dieser echten Alternative, die ein Verbot der Beihilfe zum Suizid beinhaltet, kann sich in Parlament und Gesellschaft eine offene und nötige Diskussion um den richtigen § 217 StGB entwickeln.“

Die Zuhörer der Podiumsdiskussion drückten in ihren Wortmeldungen überwiegend ihre große Sorge darüber aus, wenn Angehörige und Ärzte nicht ausdrücklich im Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung eingeschlossen seien. Insbesondere mahnte der schwerbehinderte Benedikt Lika, CSU-Stadtrat in Augsburg, an, dass nur ein wasserdichtes Verbot der Sterbebeihilfe für Sicherheit sorgen könne – insbesondere um künftig nicht zwischen lebenswerten und lebensunwertem Leben unterscheiden zu müssen.

Fotos der Veranstaltung:




Foto Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer auf dem CDL-Podium (c) CDL


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