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| Tübinger Moraltheologe: Ärztliche Sterbehilfe schwächt das Tötungstabu23. Juni 2015 in Deutschland, keine Lesermeinung Prof. F.-J. Bormann: Nicht nur in der besonders missbrauchsanfälligen Situation in Holland, sondern auch in der Schweiz haben die Reglungen zur Legalisierung der Suizidbeihilfe dazu geführt, dass die Zahl der begleiteten Suizide gestiegen sind. Tübingen (kath.net/pl) Eine Legalisierung der ärztlichen Sterbehilfe schwächt das Tötungstabu in der Gesellschaft. Dies stellte der katholische Tübinger Moraltheologe Franz Josef Bormann (Foto) gegenüber kath.net auf Anfrage fest. Es sei nicht sicher auszuschließen, dass eine Ausweitung der Suizidbeihilfe in den Bereich der ärztlichen Zuständigkeiten dazu führen könnte, den Suizid als normale und sozial akzeptierte Form der Lebensbeendigung zu betrachten. Dies würde einen Druck auf besonders verletzliche Personengruppen wie etwa Behinderte, Demente, Hochbetagte, Langzeitkranke nach sich ziehen, die sich vor allem deswegen zum Suizid gedrängt fühlen könnten, um ihre soziale Umwelt spürbar zu entlasten. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung in manchen anderen Ländern, wonach offenbar inzwischen auch Menschen auf bloße Vermutung hin also ohne vorherige Einwilligung Sterbehilfe erfahren, erläuterte Bormann gegenüber kath.net wörtlich: Nicht nur in der besonders missbrauchsanfälligen Situation in Holland, sondern auch in der Schweiz und in Oregon haben die Reglungen zur Legalisierung der Suizidbeihilfe dazu geführt, dass die Zahl der begleiteten Suizide gestiegen sind. Statt die Schwelle zum Suizid durch Unterstützungsangebote immer weiter zu senken, sollten wir umgekehrt die Anstrengungen der Suizidprävention verstärken, um zu verhindern, dass (palliativ)medizinisch schlecht behandelte und vereinsamte Menschen keinen anderen Ausweg mehr sehen, als sich gewaltsam das Leben zu nehmen. Foto Prof. Bormann (c) Eberhard-Karls-Universität Tübingen Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuSterbehilfe
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