Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  2. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  3. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  4. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  5. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  6. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  7. Setzt euer Vertrauen nicht in Prinzen!
  8. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  9. Gericht verhandelt über Diskriminierung einer Lebensschutzgruppe an der Uni Heidelberg
  10. Viel Lärm um nichts?
  11. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  12. Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.
  13. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  14. Papst um Entspannung bemüht: Reden in Afrika sind keine Fern-Debatte mit Trump
  15. Kardinal Fernández: Es laufen keine dezidierten päpstlichen Großaufträge am Glaubensdikasterium

CDL fordert verfassungskonformes Verbot der Suizidbeihilfe

27. August 2015 in Deutschland, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages kritisiert drei von vier Sterbehilfe-Gesetzentwürfen - Den einzigen nicht kritisierten Entwurf (Sensburg/Dörflinger) hatte die CDL von Anfang an unterstützt


Berlin (kath.net/cdl) „Die Christdemokraten für das Leben (CDL) fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, ein uneingeschränktes Verbot der Suizidbeihilfe zu beschließen. Dabei appellieren die Christdemokraten für das Leben (CDL) insbesondere an die bisher noch unentschiedenen und diejenigen Abgeordneten, die zur Zeit noch den Brand-Entwurf unterstützen, in dem aber die tatsächlich bestehenden Gefahren gravierend unterschätzt werden.“ Dies gaben die Christdemokraten für das Leben in einer Pressemeldung bekannt. Sie reagierten damit auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, wonach drei der vier vorgelegten Gesetzesentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland verfassungswidrig sind. Einzig gegen den Gesetzesentwurf Sensburg/Dörflinger erhebt der Wissenschaftliche Dienst keine Einwände, diese wurde auch von Anfang an von der CDL unterstützt.

kath.net dokumentiert die Erklärung der Christdemokraten für das Leben (CDL) in voller Länge:

Zu den jetzt vorliegenden Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu drei Gesetzesentwürfen zur Suizidbeihilfe erklärt erklären die Christdemokraten für das Leben (CDL):
Die auf Veranlassung der Bundestagsabgeordneten Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages durchgeführte rechtliche Überprüfung der Gesetzesentwürfe von Künast u. a., Hintze u. a. und Brand u. a. (Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 155/15 und WD 3 - 3000 - 188/15 in der Anlage) hat ihre Verfassungswidrigkeit bestätigt. Aus den Begründungen ist zu entnehmen, dass das bei den im Parlament zu behandelnden Gesetzesentwürfen nur gegen den Sensburg/Dörflinger-Entwurf, der bekanntlich von CDL unterstützt wird, keine Bedenken bestehen.
In beiden Stellungnahmen wird ausdrücklich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für ein gesetzliches Verbot der Suizidbeihilfe bejaht. Damit entfällt die wiederholt vorgebrachte Einwendung, eine Beihilfetat könne nicht isoliert unter Strafe gestellt werden.


Es wird ausführlich unter Bezugnahme auf verschiedene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auf die Pflicht des Staates hingewiesen, "sich dort schützend und fördernd vor das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu stellen und sie vor Eingriffen von seiten Dritter zu bewahren, wo die Grundrechtsberechtigten selbst nicht (mehr) dazu in der Lage sind."

Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Bedenken genügt der Brand-Entwurf dieser Vorgabe nicht, wenn er nur die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellen, im übrigen aber Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen, z.B. Ärzte, ausdrücklich von einer Bestrafung ausnehmen will.

Die gesellschaftliche Situation hat sich aufgrund Grund der sozio-ökonomischen Entwicklung in der Bundesrepublik, insbesondere der Lockerung des Familienverbandes, der zunehmend spürbar werdenden Überalterung der Gesellschaft und der steigenden Kosten im Gesundheitswesen dramatisch verändert. Bereits heute fühlen sich kranke, alte und schwache Menschen einem wachsenden Erwartungsdruck ausgesetzt, der sie veranlassen könnte, die Möglichkeit einer Beihilfe zum Suizid in Anspruch zu nehmen. Dem muss durch eine klare Regelung Einhalt geboten werden.

Die Alternative, es bei der derzeitigen Gesetzeslage zu belassen, die jede Beihilfe zum Selbstmord privat und unkontrolliert straffrei zulässt, und auf eine gesetzliche Regelung zu verzichten, besteht somit nicht.

Schon aus Gründen der Gefahrenabwehr ist es notwendig, eine gesetzliche Regelung zu treffen, die ausnahmslos alle schwachen und kranken, suizidgefährdeten und damit weitgehend wehrlosen Menschen umfassend schützt. Das sieht alleine der Gesetzentwurf von Sensburg/Dörflinger vor.

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) fordern deshalb die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, ein uneingeschränktes Verbot der Suizidbeihilfe zu beschließen. Dabei appellieren die Christdemokraten für das Leben (CDL) insbesondere an die bisher noch unentschiedenen und diejenigen Abgeordneten, die zur Zeit noch den Brand-Entwurf unterstützen, in dem aber die tatsächlich bestehenden Gefahren gravierend unterschätzt werden.

Bei nochmaliger sorgfältiger Prüfung aufgrund der jetzt vorliegenden Erklärungen werden sie feststellen, dass ihrem Anliegen, suizidgefährdete Menschen zu schützen, am besten gedient wird, wenn sie Gesetzentwurf von Sensburg, Dörflinger u. a. im Parlament zum Erfolg verhelfen.

Diese Postkarte schickte die CDL im Juni an sämtliche Abgeordneten



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Sterbehilfe

  1. Kanada: 84-Jährige wegen Rückenschmerzen in Notaufnahme, bekommt als Erstes Sterbehilfe angeboten!
  2. Nach Protesten scheitert Frankreichs Euthanasiegesetz im Senat
  3. Kirche: Nein der Slowenen zu Suizidbeihilfe klares Signal an Staat
  4. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  5. Erzbischof Fisher: „Die Diagnose der Kultur des Todes von Johannes Paul II. war prophetisch“
  6. Vatikan "sehr besorgt" wegen Sterbehilfe-Urteilen in Italien
  7. Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
  8. Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"
  9. Logische Konsequenzen der Freigabe der Abtreibung
  10. Vatikan bestätigt: Kliniken des belgischen Ordens sind nicht mehr katholisch!







Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  3. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  4. "Derselbe Polarstern"
  5. Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
  6. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  7. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  8. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  9. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
  10. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  11. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  12. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  13. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  14. Kardinal Fernández: Es laufen keine dezidierten päpstlichen Großaufträge am Glaubensdikasterium
  15. Setzt euer Vertrauen nicht in Prinzen!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz