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| ![]() CDL fordert verfassungskonformes Verbot der Suizidbeihilfe27. August 2015 in Deutschland, keine Lesermeinung Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages kritisiert drei von vier Sterbehilfe-Gesetzentwürfen - Den einzigen nicht kritisierten Entwurf (Sensburg/Dörflinger) hatte die CDL von Anfang an unterstützt Berlin (kath.net/cdl) Die Christdemokraten für das Leben (CDL) fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, ein uneingeschränktes Verbot der Suizidbeihilfe zu beschließen. Dabei appellieren die Christdemokraten für das Leben (CDL) insbesondere an die bisher noch unentschiedenen und diejenigen Abgeordneten, die zur Zeit noch den Brand-Entwurf unterstützen, in dem aber die tatsächlich bestehenden Gefahren gravierend unterschätzt werden. Dies gaben die Christdemokraten für das Leben in einer Pressemeldung bekannt. Sie reagierten damit auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, wonach drei der vier vorgelegten Gesetzesentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland verfassungswidrig sind. Einzig gegen den Gesetzesentwurf Sensburg/Dörflinger erhebt der Wissenschaftliche Dienst keine Einwände, diese wurde auch von Anfang an von der CDL unterstützt. kath.net dokumentiert die Erklärung der Christdemokraten für das Leben (CDL) in voller Länge: Zu den jetzt vorliegenden Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu drei Gesetzesentwürfen zur Suizidbeihilfe erklärt erklären die Christdemokraten für das Leben (CDL): Es wird ausführlich unter Bezugnahme auf verschiedene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auf die Pflicht des Staates hingewiesen, "sich dort schützend und fördernd vor das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu stellen und sie vor Eingriffen von seiten Dritter zu bewahren, wo die Grundrechtsberechtigten selbst nicht (mehr) dazu in der Lage sind." Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Bedenken genügt der Brand-Entwurf dieser Vorgabe nicht, wenn er nur die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellen, im übrigen aber Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen, z.B. Ärzte, ausdrücklich von einer Bestrafung ausnehmen will. Die gesellschaftliche Situation hat sich aufgrund Grund der sozio-ökonomischen Entwicklung in der Bundesrepublik, insbesondere der Lockerung des Familienverbandes, der zunehmend spürbar werdenden Überalterung der Gesellschaft und der steigenden Kosten im Gesundheitswesen dramatisch verändert. Bereits heute fühlen sich kranke, alte und schwache Menschen einem wachsenden Erwartungsdruck ausgesetzt, der sie veranlassen könnte, die Möglichkeit einer Beihilfe zum Suizid in Anspruch zu nehmen. Dem muss durch eine klare Regelung Einhalt geboten werden. Die Alternative, es bei der derzeitigen Gesetzeslage zu belassen, die jede Beihilfe zum Selbstmord privat und unkontrolliert straffrei zulässt, und auf eine gesetzliche Regelung zu verzichten, besteht somit nicht. Schon aus Gründen der Gefahrenabwehr ist es notwendig, eine gesetzliche Regelung zu treffen, die ausnahmslos alle schwachen und kranken, suizidgefährdeten und damit weitgehend wehrlosen Menschen umfassend schützt. Das sieht alleine der Gesetzentwurf von Sensburg/Dörflinger vor. Die Christdemokraten für das Leben (CDL) fordern deshalb die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, ein uneingeschränktes Verbot der Suizidbeihilfe zu beschließen. Dabei appellieren die Christdemokraten für das Leben (CDL) insbesondere an die bisher noch unentschiedenen und diejenigen Abgeordneten, die zur Zeit noch den Brand-Entwurf unterstützen, in dem aber die tatsächlich bestehenden Gefahren gravierend unterschätzt werden. Bei nochmaliger sorgfältiger Prüfung aufgrund der jetzt vorliegenden Erklärungen werden sie feststellen, dass ihrem Anliegen, suizidgefährdete Menschen zu schützen, am besten gedient wird, wenn sie Gesetzentwurf von Sensburg, Dörflinger u. a. im Parlament zum Erfolg verhelfen. Diese Postkarte schickte die CDL im Juni an sämtliche Abgeordneten Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuSterbehilfe
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