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| Medizinethiker warnt vor Dammbruch bei Freigabe von Sterbehilfe29. Oktober 2015 in Deutschland, keine Lesermeinung Niederländischer Experte verweist auf Erfahrungen in seinem eigenen Land: Die Freigabe der aktiven Sterbehilfe schafft nicht nur Transparenz für Fälle, die sonst im Geheimen stattgefunden hätten, sondern ruft auch neue Fälle hervor. Frankfurt (kath.net/KNA) Der niederländische Medizinethiker Theo Boer warnt vor einem Dammbruch im Zusammenhang mit der Freigabe der aktiven Sterbehilfe. Seit der Einführung des Sterbehilfegesetzes in den Niederlanden sei die Hemmschwelle zur Selbsttötung deutlich gesunken, sagte der Medizinethiker an der Theologischen Universität Kampen der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» am Mittwoch im Interview. Die Zahl der Fälle sei von 1.800 im Jahr 2005 auf 5.300 im Jahr 2014 angestiegen. In den Niederlanden ist die aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zur Selbsttötung seit 2001 legal. Am 6. November debattiert der Bundestag über eine Regelung zur Suizidbeihilfe. Aktive Sterbehilfe sei in den Niederlanden nicht länger eine Ausnahme, sondern habe sich zu einer «normalen Sterbensweise» entwickelt, sagte Boer. Immer mehr Menschen entschieden sich bei einer fatalen Diagnose für aktive Sterbehilfe, ohne die Möglichkeiten der Palliativmedizin in Betracht zu ziehen. Nach Einschätzung Boers schafft das geltende Gesetz nicht nur Transparenz für Fälle, die sonst im Geheimen stattgefunden hätten, sondern ruft auch neue Fälle hervor. Hätten früher hauptsächlich Krebskranke und Aids-Patienten Sterbehilfe in Anspruch genommen, seien heute hunderte Fälle verschiedenster Art hinzugekommen, etwa Demenzkranke, psychiatrische Patienten oder Menschen mit altersbedingten Beschwerden. Gelegentlich gebe es auch Fälle, in denen Druck von außen nicht ausgeschlossen werden könne, so Boer, der bis 2014 Mitglied in der Kontrollkommission für aktive Sterbehilfe war. Besorgniserregend sei jedoch weniger eventueller Druck von außen, sondern vielmehr, «dass ein Patient, der am eigenen Leben verzweifelt ist und deshalb einen Sterbewunsch äußert, dabei von seiner Umgebung nicht den erforderlichen Widerstand erfährt». Länder, die derzeit über eine Freigabe aktiver Sterbehilfe diskutierten, sollten deswegen zunächst die kritische Reflexion der Niederländer über damit einhergehenden Entwicklungen abwarten, so Boer. Vgl. dazu kath.net-Interview mit Diakon Peter Hepp, der selbst taubblind ist und über die Euthanasierung von erwachsenen taubblinden Zwillingen in Belgien äußerte: Ich war schockiert!. (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuSterbehilfe
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