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Sterbehilfe? Die Bundestagsabstimmung geht um Leben und Tod!

5. November 2015 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
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„Ich appelliere als Geschäftsführerin des katholischen Hilfswerkes und päpstlichen Stiftung KIRCHE IN NOT an alle Abgeordneten des Bundestages, den Entwurf der Parlamentarier Sensburg/Dörflinger/Hüppe zu unterstützen“. Statement von Karin M. Fenbert


München-Berlin (kath.net/KIN) Am Donnerstag und Freitag werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über ein neues Sterbe-Beihilfe-Gesetz beraten und abstimmen. Diese Abstimmung, bei der es im wahrsten Sinne des Wortes um Leben und Tod geht, wurde bislang eher wenig in der Öffentlichkeit beachtet.

Daher appelliere ich als Geschäftsführerin des katholischen Hilfswerkes und päpstlichen Stiftung KIRCHE IN NOT an alle Abgeordneten des Bundestages, den Entwurf der Parlamentarier Sensburg/Dörflinger/Hüppe zu unterstützen. Nur bei einem Votum für den Entwurf von Sensburg/Dörflinger/Hüppe bleibe das Leben auch am Ende geschützt.

Ausdrücklich rufe ich die Bevölkerung dazu auf, die wenigen Stunden vor der Abstimmung noch zu nutzen, um den Abgeordneten des eigenen Wahlkreises ein E-Mail zu senden. Die Adressen fänden sich unter: www.bundestag.de/abgeordnete. Auch verweise ich auf die Möglichkeit eine Petition zu unterschreiben mit dem Titel „Voller Schutz am Lebensende“: www.citizengo.org/de/29924-voller-schutz-am-lebensende-keine-beihilfe-zur-selbsttoetung-erlauben

Schon der Gründer von KIRCHE IN NOT, Pater Werenfried van Straaten OPraem, habe sich zeitlebens sehr deutlich zum Lebensschutz ausgesprochen. Papst Franziskus und seine Vorgänger hätten sich ebenfalls ohne Wenn und Aber für das Leben ausgesprochen.

Auch die Deutsche Bischofskonferenz habe zu dem Thema eine Schrift herausgegeben: „Sterben in Würde“. Darin heißt es: „Die katholische Kirche spricht sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus.“ Dieser Forderung der Bischöfe schließen wir uns auch als katholisches Hilfswerk an.

Reinhard Kardinal Marx, Erzbischof von München und Freising, habe in seinem Grußwort für den „Marsch für das Leben“ 2015 unterstrichen, dass die Teilnehmer „durch diesen Marsch ein augenfälliges Zeichen von unserer Überzeugung geben, dass menschliches Leben immer und überall unter einem besonderen Schutz“ steht.


Die Bischöfe Dr. Rudolf Voderholzer (Regensburg), Dr. Stefan Oster SDB (Passau) und Dr. Gregor Maria Hanke OSB befürworteten bereits im Juli eindeutig den Gesetzentwurf von Prof. Dr. Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger.

Der Passauer Bischof Stefan Oster kommentierte unter Bezug auf die Broschüre der Bischofskonferenz: „Aus meiner Sicht kommt der von den Bischöfen im erwähnten Flyer dargestellten Position der Gesetzesentwurf von Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und anderen am nächsten.“ Der Entwurf des Bundestagsabgeordneten Brand scheine zwar „offenbar mehrheitsfähig zu sein, kommt auch dem von den Bischöfen vorgestellten Anliegen nahe, will aber letztlich nur die organisierte aktive Sterbehilfe verboten wissen und unter Strafe stellen, aber nicht die Beihilfe zum Suizid im Einzelfall. Der Entwurf gibt dazu bedenkenswerte Gründe an, bleibt aus meiner Sicht aber dennoch hinter der Forderung nach konsequentem Lebensschutz noch zurück.“

Die Gesetzentwürfe von Hintze/Lauterbach und Künast/Sitte/Gehring bezeichnete Oster als „aus Sicht des katholischen Glaubens unannehmbar“.

Bischof Dr. Rudolf Voderholzer sieht unter den vier vorliegenden Gesetzentwürfen nur einen, der sich „eindeutig für das Leben ausspricht“: der Sensburg-Dörflinger-Entwurf.

Bischof Dr. Gregor Maria Hanke OSB (Eichstätt) sprach sich ebenfalls explizit für den Gesetzesentwurf von Prof. Dr. Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger aus. In einem persönlichen Brief dankt der Bischof von Eichstätt den Abgeordneten für ihren „wichtigen Einsatz für das Leben und die Menschenwürde“. Ein konsequentes gesetzliches Verbot der Beihilfe zum Suizid ist nach seiner Auffassung notwendig, um die Menschenwürde auch am Ende des Lebens zu schützen. Das strafrechtliche Verbot sollte jedoch unbedingt durch einen umfassenden Ausbau der Palliativ- und Hospizarbeit ergänzt werden.

Er bedauert jedoch, dass die gesellschaftliche und politische Bereitschaft zwar groß sei, verschiedene andere Felder der medizinischen Forschung und des Gesundheitsbereichs finanziell mit hohen Beträgen zu fördern. Aber die bisherigen Investitionen im Palliativbereich sähen eher bescheiden aus. Die Entwicklung in Benelux-Ländern zeige seiner Ansicht nach auch, dass ein vermeintlich geordnetes System der Sterbehilfe nicht zu mehr Selbstbestimmung, sondern ganz im Gegenteil zu Verzweiflung, seelischem Leiden und entmündigender Fremdbestimmung am Ende des Lebens führe. Er fordert daher einen entscheidenen Ausbau der Hospizbegleitung und der Palliativmedizin.

Der Bischof von Fulda, Heinz Josef Algermissen, schrieb in seinem Grußwort zum „Marsch für das Leben“ im September 2015 in Berlin: „Lebensrecht in einem umfassenden Sinne bedeutet auch, dass die Würde des kranken und sterbenden Menschen geachtet wird. Hier gilt es, gegen eine um sich greifende Kultur des Todes zu kämpfen. Es kränkt die Menschenwürde massiv, wenn ein kranker Mensch getötet wird anstatt ihm Pflege und Zuwendung, medizinische und seelsorgliche Begleitung zu schenken.“

Weihbischof Thomas Maria Renz (Rottenburg-Stuttgart) hatte beim „Marsch für das Leben“ im September 2015 in Berlin in seiner Predigt ausgeführt:

„Deshalb sind wir noch immer unserem früheren Bundespräsidenten Horst Köhler sehr dankbar, der die ganze Debatte um die sogenannte Sterbehilfe auf den Punkt gebracht hat mit der treffenden Bemerkung: ,Menschen wollen nicht durch die Hand eines anderen sterben, sondern an der Hand eines anderen.‘ Das ist wahre Menschlichkeit und das Niveau einer humanen und fürsorgenden Gesellschaft, unter das wir in unserem Land hoffentlich nie mehr fallen werden!“

Weihbischof Dr. Matthias Heinrich (Berlin) warnte angesichts der anstehenden Neuregelung der Sterbehilfe durch den Deutschen Bundestag in einer Kolumne in der „B.Z.“ im September dieses Jahres:

Seiner Ansicht nach werfe eine Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids die Frage auf, ob sich „durch eine Akzeptanz der aktiven Sterbehilfe der Druck auf schwerkranke und alte Menschen“ erhöhe, „doch bitte ‚sozialverträglich‘ aus dem Leben zu scheiden? Heißt es künftig: ‚Ich kann Dir Deinen Todescocktail bringen, Oma, dann bist Du erlöst‘? Heute gruselt's einen noch bei solch einem Satz. Aber wie wird die Gesellschaft in zehn Jahren reagieren?“ Der Berliner Weihbischof erläuterte weiter: „Aufgabe des Staates ist es, das Leben seiner Bürger zu schützen, auch das seiner lebensmüden Bürger. Ihnen Angebote zu machen, die den Lebenswillen stärken, Ängste und Schmerzen so weit wie irgend möglich zu lindern. Und auch, sie vor jeder Form eines sozialen Sterbedrucks zu bewahren.“

Dem Bundestag liegen also vier Gesetzentwürfe von Abgeordneten in der Frage der Beihilfe zur Selbsttötung vor. Doch nur der von den Abgeordneten Sensburg/Dörflinger/Hüppe vorgelegte Entwurf schlägt ein Verbot der Suizidbeihilfe vor.

Daher appelliere ich noch einmal ausdrücklich an alle Abgeordneten des Bundestages, diesem Gesetzesentwurf im Parlament zuzustimmen.

Die Bevölkerung kann noch den Abgeordneten vor der Abstimmung eine E-Mail senden. Die Adressen finden sich unter: www.bundestag.de/abgeordnete. Auch gibt es die Möglichkeit eine Petition zu unterschreiben: www.citizengo.org/de/29924-voller-schutz-am-lebensende-keine-beihilfe-zur-selbsttoetung-erlauben.



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Kirche in Not Deutschland

Kirche in Not Österreich

Kirche in Not Schweiz

Foto Karin M. Fenbert (c) KIRCHE IN NOT


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