SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:
Top-15meist-diskutiert- Vatikan verbietet Alte Messe im Bistum Tyler
- Franziskus an Beichtväter: Gebt auch Andersglaubenden den Segen
- Die Kirche und das Ende der Ampel
- Das Schweigen der Synode zum Alten Ritus
- Der alte und künftige römische Ritus
- Bischof Paprocki verteidigt Gebet zum Erzengel Michael am Ende der Messe
- Kardinal Müller: „Deshalb haben sich Katholiken für Trump entschieden“
- Kardinal Eijk: „Wir müssen die katholische Sexualethik an die junge Generation weitergeben“
- Studie: Antibabypille führt zu Schrumpfung des Gehirns
- Links-Katholiken und Trump ODER wenn der Verstand aussetzt
- „Je présente mes excuses aux catholiques” - „Ich entschuldige mich bei den Katholiken“
- ‚Markus Krall ist kein Antisemit’ – Portal der Schweizer Bischöfe muss Widerruf veröffentlichen
- 'Das einzige Argument, das uns bleibt, ist die Heiligkeit'
- „Ist die Synode über ‚Synodalität‘ reibungslos zu Ende gegangen?“
- Nicaragua: Bischofskonferenz-Vorsitzender wurde ins Exil geschickt
|
Gesetzgebung bedeutet staatliche Anerkennung von Suizidbeihilfe6. November 2015 in Kommentar, 20 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Ein Kommentar von Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), zur heutigen Bundestagsentscheidung zur Sterbehilfe
Berlin (kath.net) Die Bundestagsdebatte zur Sterbebeihilfe heute hat gezeigt, daß eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten (360 von 602 abgegebenen Stimmen) zwar eine geschäftsmäßige Durchführung von assistierter Selbsttötung ablehnt, aber grundsätzlich Sterbebeihilfe als private Angelegenheit ansonsten straffrei den jeweils Beteiligten überlassen will. Dies ist ein bedrückendes Signal für unsere Gesellschaft und Rechtskultur. Denn ganz offen haben leider viele Befürworter des erfolgreichen Gesetzentwurfes von Brand u.a. für die grundsätzliche Legitimität von Suizid und Legalität von Suizidassistenz geworben und nur die Einschränkung der fragwürdigen Geschäftsmäßigkeit verteidigt. Aber wird eine Tötungsbeihilfetat dadurch akzeptabel, wenn sie nur selten oder privat und aus persönlichen Motiven erfolgt? Jede tätige Suizidunterstützung kann sich ab heute ausdrücklich auf die gesetzliche Zustimmung zu einem solchen gemeinsamen Akt der Selbstbestimmung berufen. Schon jetzt ist deutlich absehbar, daß die neu entschiedene Gesetzeslage die Gerichte auf den Plan rufen wird. Vielen Abgeordneten geht die generelle Zulässigkeit noch nicht weit genug: sie fordern professionelle Suizidunterstützung vor allem durch Ärzte. Statt klarer Rechtslage, wie sie nur durch den Gesetzentwurf Sensburg und ein allgemeines Verbot von Suizidbeihilfe, erfolgt wäre, wird die Unsicherheit weiter wachsen.
Wer, wodurch und wie häufig nun tatsächlich Beihilfe leisten darf, bleibt unbestimmt. Dies kann in der Gesellschaft weiter die Bereitschaft stärken, Suizid im Einzelfall als Handlungsalternative am Lebensende anzubieten und durchzuführen. Damit hat der Staat seine Schutzfunktion gegenüber allen Bürgern, die sich aus Art.1 u. 2 des Grundgesetzes ergibt, gerade dann weitgehend in den privaten Gewissens- und Ermessensspielraum gestellt, wenn es um Leben und Tod geht. Dies gilt auch bei Ärzten, Pflegenden und Angehörigen, die nun jeden Einzelwunsch nach Suizidmitwirkung persönlich entscheiden können, ohne Strafe befürchten zu müssen. Suizidbeihilfe wird, so befürchten wir, langsam aber stetig zum akzeptierten Handlungsangebot am Lebensende. Zumal das neue Gesetz auch Werbung oder Beratung zu Suizidmethoden jederzeit zuläßt. Doch wann ist der Mensch weniger selbstbestimmt und mehr gefährdet und angewiesen auf lebensbejahende Unterstützung und Begleitung, als bei negativer Krankheitsprognose oder wenn er aus unterschiedlichsten Motiven in depressiver Verfassung ist? Die Suizidprävention, die interessanterweise heute in der Debatte nur ein einzige Mal Erwähnung fand, geht gesichert davon aus, daß es sich in den allermeisten Suizidfällen, auch beim Altersssuizid, gerade nicht um eine wirklich freie und selbstbestimmte Entscheidung handelt. Wie soll zukünftig geprüft werden, ob der Suizidwunsch nicht von irgendwelchen Dritten aktiv motiviert und gefördert wurde? Schon jetzt führen bei 10.000 Suiziden pro Jahr häufig Krankheiten, Ängste, Beeinflussungen, Druck, wirtschaftliche Nöte oder tiefe Beziehungskrisen zum Suizidwunsch. Nach Eintritt des Todes wird, wenn am Vorgang nur der Helfer dabei war, nicht mehr festzustellen sein, ob nicht doch eine strafbare Handlung zu ahnden ist. Eine solche Rechtsunsicherheit ist rechtsstaatlich unakzeptabel. Die häufiger vorgebrachte rechtshistorische Erklärung, seit 1871 sei Suizidbeihilfe straffrei, ist aufgrund starker gesellschaftlicher Veränderungen kein überzeugendes Argument mehr. Noch 2011 waren immerhin 93 % der Bürger überzeugt davon, daß Suizidbeihilfe verboten sei! Die heutige Gesetzgebung bedeutet eine neue, explizite und positive staatliche Anerkennung von Suizidbeihilfe. Dies bedeutet, sollte dieses Gesetz tatsächlich vor dem Bundesverfassungsgericht auf Dauer Bestand haben, einen weitgehend liberalisierten und privatisierten Sonderweg für die straffreie Sterbebeihilfe in Deutschland. Der Tourismus in die Schweiz, um dort assistierten Suizid zu erhalten, dürfte ab heute sein Ende gefunden haben. Private und individuelle Sterbebeihilfe, so signalisiert es der neue § 217 StGB, kann in Deutschland jedem suizidwilligen Menschen als gefährliche Handlungsoption ermöglicht werden. Ein bedrückender Tag für den Schutz vieler durch Krankheit, Leiden oder Depression gefährdeter Menschen in Deutschland. Nach den Aussagen, die viele Abgeordnete heute im Deutschen Bundestag zum Schutz dieser Menschen getroffen haben, ist fraglich, ob sie nicht gerade diese Folgen für die Hilflosen in unserer Gesellschaft eigentlich verhindern wollten."
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | leibniz 9. November 2015 | | | Genau, Gisbert! Es handelt sich bei der Bundestagsentscheidung um die moralische und gesetzliche Legitimierung der Beihilfe zum Suizid, welche ausgerechnet jenen Personen erlaubt wird, welche so eine Entscheidung aufgrund ihrer eigenen Betroffenheit auf keinen Fall treffen können. Gleichzeitig sind solche Handlungen in der Praxis kaum oder gar nicht von aktiver Euthanasie zu unterscheiden. Und gleichzeitig werden die Ursachen für den Todeswunsch nicht beseitigt. Denn das würde viel Geld kosten.Wie also wird sich das neue Gesetz auswirken? | 1
| | | leibniz 9. November 2015 | | | die Praxis anschauen III. Fazit: Wenn Sterbende oder deren Angehörige nach "Erlösung" rufen, ist dies in der Regel ein Hilfeschrei nach einer besseren Behandlung und nicht der wirkliche Ausdruck eines Sterbewunsches.
Ich lernte eine Krankenschwester kennen, die fünf Jahre lang ein Hospiz geleitet hatte. In einem Hospiz muss man mit einem Todesfall pro Tag rechnen. Ein einziger Bewohner suchte sie in dieser Zeit nach aktiver Euthanasie an!
Warum also will ein Schwerkranker sterben? | 1
| | | leibniz 9. November 2015 | | | Zusammenfassung II. zu 6. Stellen Sie sich folgendes vor:
Sie haben morgens 5 Stunden Zeit und müssen 10 - 15!Personen waschen, das Frühstück geben, Tabletten austeilen, diese beschäftigen und die Arbeit dokumentieren. Und dann passiert noch ein Notfall. Das Gehalt ist gerademal so hoch, dass Sie in München irgendwie überleben können (Urlaub, Auto usw. können Sie weitgehend vergessen).
8. Kommt so ein 85jähriger Bewohner aufgrund eines Notfalles ins Krankenhaus, wird er oft gar nicht behandelt.
9. Aus der Hospizbewegung wissen wir, dass man die Beihilfe zum Suizid auf keinen Fall den Angehörigen überlassen darf, nicht weil sie böse, sondern weil sie überfordert sind.
Und jetzt kommen meine Fragen:
1. Warum faseln unsere Abgeordneten über Selbstbestimmung und Würde beim Sterben, statt etwas gegen diese Missstände zu machen?
2. Wie soll ein Ermittler nachweisen, dass es sich in einem konkreten Fall nicht um Beihilfe zum Suizid, sondern um aktive Euthanasie handelt? | 1
| | | leibniz 9. November 2015 | | | bitte die Praxis anschauen! Ich fasse noch einmal zusammen, was ich an anderen Stellen schon geschrieben habe. Ich lehre an einer Altenpflegeschule Ethik und Religion und arbeite in der Pflege mit dementen Bewohnern:
1. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Formen der Euthanasie sind in der Bevölkerung und sogar teilweise bei Ärzten nicht bekannt.
2. Einzige Ausnahme durch die jahrelange Diskussion ist jetzt der assistierte Suizid.
3. In der Pflege geht es der Politik zur Hauptsache ums Geld. (einsparen!)
4. In 10 Jahren werden wir eine so großes Anzahl an alten, dementen Menschen haben, dass wir uns dies zur Zeit nicht vorstellen können.
5. Pfleger werden wir nur ganz wenige haben. Dies gilt auch dann, wenn wir die Flüchtlinge in der Pflege einsetzen, denn der durchschnittliche Altenpfleger hört nach fünf Jahren wieder auf.
6. Die Missstände in der Pflege sind gewaltig, getan wird dagegen nichts, und zwar genau von denen, die die ganze Zeit von Menschlichkeit und Selbstbestimmung reden! | 0
| | | girsberg74 8. November 2015 | | | Ich verstehe jetzt, danke! @idefix:
"@girsberg74
Das Problem, das gleinssi offensichtlich hat und das ich bei dieser Diskussion auch habe (ich bin kein Atheist), ist Folgendes: ... etc"
Ihr und gleinssis Problem ist gut aufzulösen: Indem so viel in der Diskussion war und für viele ein Verbot jeglicher Beihilfe zu Selbsttötung einer persönlichen Ablehnung gleichkam, war das Nicht-Verbot einer Beihilfe für bestimmte Personen geradezu eine Aufwertung von Beihilfe zu Selbsttötung.
Diese indirekte Aufwertung ist es, die vielen, so auch mir, die Haare zu Berge stehen lässt.
Eine strikt philosophische, keine christiche, Analyse des Problems ist zu finden in der FAZ vom 4. November 2015, Seite 9, "Lasst die Finger davon"
Der "Bundesverband Lebensrecht" hat schon vor einiger Zeit einen Flyer erstellt, heißt "Warum Beihilfe zur Selbsttötung verboten sein muss", der über gewöhniches Mutmaßen, gar Zetern, hinausgeht. Kontakt / Bestellung: www.bv-lebensrecht.de | 1
| | | Rolando 8. November 2015 | | | Professionellste Hilfe Wer die professionellsten Helfer, Jesus und Maria hat, braucht keinen Selbstmord und Keinen der ihn umbringt. Man kann Leiden mit und für Christus ertragen, er trägt dann mit, man kann Leid sogar mit und für Jesus freudig ertragen. | 1
| | | idefix_DEL 8. November 2015 | | | @girsberg74 Das Problem, das gleinssi offensichtlich hat und das ich bei dieser Diskussion auch habe (ich bin kein Atheist), ist Folgendes:
Bisher war in Deutschland aktive Sterbehilfe verboten, das bleibt auch in Zukunft verboten.
Bisher war Beihilfe zum Suizid NICHT verboten, in Zukunft werden bestimmte Formen der Beihilfe zum Suizid (nämlich die "geschäftsmäßige") verboten sein.
In Summe wird also nichts erlaubt, was nicht bisher schon erlaubt war, im Gegenteil: Bestimmte Handlungen, die bisher erlaubt waren, sind in Zukunft verboten.
Im Forum hier wird aber so getan, wie wenn durch den Bundestagsbeschluss eine massive Liberalisierung der Sterbehilfe eingetreten wäre, obwohl das Gegenteil wahr ist.
Das versteht gleinssi "echt nicht" und ioch verstehe das auch nicht. | 3
| | | girsberg74 8. November 2015 | | | Mit der Bitte um ein in sich schlüssiges Denken @Ottaviani (an Girsberg74)
"girsberg74
theoretisch ja wobei keine sekulare Gesellschaft jemals Mord erlaubt hat."
Für Ihre Philosophie ist das aber kein zureichender Grund! | 2
| | | girsberg74 8. November 2015 | | | Wie könnte Ihnen geholfen? @gleinssi
"Ich kapiers echt nicht... Und Ihr ... redet von einem Sieg der Atheisten.
Ich bin mit diesem Gesetzt absolut unzufrieden und bin Atheistin, das eine hat aber mit dem andern nichts zu tun."
Worin bestht Ihr Problem? | 1
| | | 8. November 2015 | | | und wieder mal trifft Karlsruhe die letzte Entscheidung
http://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/klage-sterbehilfe-gesetz
@Stanley Gott ist für eine Postchristliche Gesellschaft kein Argument
girsberg74
theoretisch ja wobei keine sekulare Gesellschaft jemals Mord erlaubt hat
was ich meine ist christliche Ethik ist nicht ohne christlichen Glauben erklärbar und einzufordern das sog Narturrecht ist lange schon nicht mehr konsens
ich denke im übrigen diesen faulen Kompromis heut das Bundesverfassungsgericht daß ja angerufen wird dem deutschen Bundestag ohnehin um die Ohren | 0
| | | elisabetta 7. November 2015 | | | Einschränkung Mit Einschränkung der fragwürdigen
„Geschäftsmäßigkeit“. Was heißt das genau? Macht ein Arzt das aus reiner
"Nächstenliebe" etwa gratis? Angehörige können sich früher auf das zu erwartende Erbe freuen - hat das nicht auch mit "Geschäft" zu tun? Wieder so ein Gesetz. das man je nach Bedarf in jede Richtung erweitern kann. | 9
| | | gleinssi 6. November 2015 | | | Ich kapiers echt nicht... Bisher war Beihilfe zum Suizid kein Straftatbestand, jetzt ist er einer, wenn auch nicht für alle.
Und Ihr jammert hier rum und redet von einem Sieg der Atheisten.
Ich bin mit diesem Gesetzt absolut unzufrieden und bin Atheistin, das eine hat aber mit dem andern nichts zu tun. | 1
| | | christorey 6. November 2015 | | | In einer nichchristlichen Gesellschaft aufzuwachsen heißt In einer Gesellschaft aufzuwachsen, in der das Gesetz der Stärkeren herrscht und diese wollen ganz undemokratisch, unfair und willkürlich ihre Vorteile daraus ziehen.
Hat die Wirtschaft die Macht, werden die Menschen zu Arbeitern erzogen, Aufmüfige, Alte, Behinderte entsorgt, Erlaubnisse für Geburten gegeben und Zwangsabtreibungen durchgeführt, wie in der DDR den Gegner die Kinder weggenommen und zwangsadoptiert. Wahrscheinlich ans nächste pädophile Männer"paar" das sich als Ehepaar ausgibt.
Oh Gott, verhindere das | 5
| | | Stanley 6. November 2015 | | | "Wenn jeder an sich selbst denkt, wird keiner vergessen Ich kenne einen anderen Spruch:
"Wer sich auf die Politik verlässt, ist selbst verlassen."
Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, dann kam dieser Spruch von einer FDP-Ministerin.
Nun, die FDP ist heute eine unbedeutende Splitterpartei, die in fast keinem Landtag mehr vertreten ist, ganz zu schweigen vom Bundestag in Berlin.
Ich kenne noch ein Sprichwort: "Wer auf Gott vertraut, wird nicht zu Schaden kommen." | 6
| | | girsberg74 6. November 2015 | | |
@Ottviani
Wer Ihren Gedanken folgt, dass eine christliche Minderheit einer nichtchristlichen Mehrheit nichts vorschreiben soll, der kann auch Mord und Totschlag gesetzlich zulassen, denn das wären nämlich auch christliche Vorstellungen hinsichtlich dessen, was sein soll.
Oder gibt es doch so etwas wie ein Naturrecht, dem man allerdings nur so lange folgt, als es einem persönlich nützt. Ansonsten gälte der von der FDP-Leuten bekannte Spruch: „Wenn jeder an sich selbst denkt, wird keiner vergessen.“ Stimmt sogar, - solange alle gleich stark sind. | 5
| | | beertje 6. November 2015 | | | Ein schwarzer Tag! Aber die Gesetze zur 'Abtreibung' waren auch schwarze Tage. Ich bekomme richtig Angst - man glaubt, sich in einem Horrorfilm zu befinden, der nicht zuende geht! Nein, das ist unser Staat! Laßt uns alle beten!!!!! Es geht immer weiter: erst wird das Töten erlaubt, dann ....... | 10
| | | Stanley 6. November 2015 | | | @Ottaviani GOTT hat alles erschaffen, sogar die Zeit und das Naturgesetz. Durch Christus ist uns Menschen etwas vom innersten Wesen GOTTES offenbart worden, nämlich dass ER als ein Einziger in drei göttlichen Personen existiert, dass es außer IHM keinen anderen Gott gibt und dass Christus und Gott Vater eins sind.
Wenn Gott Vater und Jesus Christus aber eins sind und aus diesen göttlichen Personen der Hl. Geist hervorgeht, dann sind die von GOTT geoffenbarten 10 Gebote Grundlage und Richtschnur aller menschlichen Gesetze, ähnlich den kosmischen Gesetzen der Gravitation, der Physik und der Chemie.
Alle menschlichen Gesetze, die den Geboten GOTTES entgegen stehen (d.h. einschlussweise das Naturecht missachten) führen unweigerlich ins Verderben.
Das wissen wir aus der Erfahrung der Menschheitsgeschichte.
Die 10 Gebote GOTTES sind universal gültig und unabänderlich, so wie die Gesetzmäßigkeiten des Kosmos universal gültig und unabänderlich sind.
Der Mensch jedoch frei, sie anzunehmen oder abzulehnen. | 14
| | | Ehrmann 6. November 2015 | | | Gegen die Kultur des Todes bleibt nur das Zeugnis des Christen:Glaube, Hoffnung und Liebe Nur unsere gegenseitige Hilfestellung aus diesen Grundtugenden heraus kann ein Gegengewicht aufbauen - wenn alle unsere Hirten - im religiösen ound/oder stattlichen Bereich- auslassen, ist die gegenseitige Hilfestellung und Vorbildwirkung den "Todeskandidaten" und ihrer Umgebung gegenüber das, was uns immer noch bleibt, und immer unsere Aufgabe ist und war-ob es sich um Trost oder Akzeptanz schwerer Lebensphasen , von Leid und Tod handelt. Das schließlich hat uns unser Erlöser vorgelebt: als Annahme des Göttlichen Vaterwillens, auch gegen den eigenen menschlichen Willen (wie in Gethsemane bezeugt) | 8
| | | 6. November 2015 | | | warum? sollte eine mehrheitlich nicht christliche Gesellschaft (Christ ist nur der der wirklich glaubt) Christliche Moralvorstellungen in Gesetzte integrieren
Christliche Moral ist ohne den Glauben nicht aufrecht zu erhalten auch nicht mit dem Zauberwort "Naturrecht" | 5
| | | 6. November 2015 | | | Wieder mal ein Sieg des Atheismus über Gläubige warum eigentlich immer diese schlimmen Ergebnisse- ich glaube , dass dies mit unserer unseligen Geschichte zusammenhängt und nun ist der Staat ins Gegenteil verfallen und die angebliche Freiheit ihrer Bürger in allen Dingen( so auch in den letzten Dingen) wird zum einzig gültigen Maßstab.Freihiet in allen Lebensentscheidungen . Pech für den, der die verantwortbare Freiheit nicht leben kann, sie gar nicht kennt. Sie wird niemandem gelehrt. Bilde dich selbst und mache dann, was du willst...so das Motto-das gilt also nun vom Anfang des Lebens bis zum Ende. Unreligiöse Menschen und wenig Gebildete werden nun in die Fallen laufen ...ohne es zu merken. Schöne neue Welt! Wieder neue Protestmöglichkeiten für uns Christen. | 8
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |
Mehr zuSterbehilfe- Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
- Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"
- Logische Konsequenzen der Freigabe der Abtreibung
- Vatikan bestätigt: Kliniken des belgischen Ordens sind nicht mehr katholisch!
- Österreichische Bischofskonferenz: Für umfassenden Lebensschutz!
- CDL fordert dringend ein "legislatives Schutzkonzept" bei Sterbehilfe
- Aktive Sterbehilfe? – Keine Antwort ist auch eine Antwort!
- Vatikan erkennt belgischen Ordens-Kliniken katholische Identität ab
- Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an
- Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an
|
Top-15meist-gelesen- Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN!
- Kardinal Müller: „Deshalb haben sich Katholiken für Trump entschieden“
- Die Kirche und das Ende der Ampel
- Links-Katholiken und Trump ODER wenn der Verstand aussetzt
- Bischof Paprocki verteidigt Gebet zum Erzengel Michael am Ende der Messe
- „Je présente mes excuses aux catholiques” - „Ich entschuldige mich bei den Katholiken“
- Vatikan verbietet Alte Messe im Bistum Tyler
- Franziskus an Beichtväter: Gebt auch Andersglaubenden den Segen
- Die ersten Personalentscheidungen von Trump werden den Autokraten dieser Welt nicht gefallen
- „Ist die Synode über ‚Synodalität‘ reibungslos zu Ende gegangen?“
- 'Das einzige Argument, das uns bleibt, ist die Heiligkeit'
- Paris: Weitere Details zur Wiedereröffnung von Notre-Dame bekannt
- Das Schweigen der Synode zum Alten Ritus
- „Demokratie, in der nur noch linke Positionen zulässig sind, ist keine Demokratie“
- Bischof Barron will Synode für „überwältigende Mehrheit der Laien“
|