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Liebestolle Oma darf katholischen Priester weiter belästigen

17. Dezember 2015 in Deutschland, 14 Lesermeinungen
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Landgericht Arnsberg hat eine 72-jährige Priester-Stalkerin freigesprochen – Der betroffenen Priester bezeichnete das Urteil als Skandal. «Der Rechtsstaat hat heute versagt», sagte er, «ich bin ja vogelfrei».


Arnsberg (kath.net/KNA) Das Landgericht Arnsberg hat eine 72-jährige Priester-Stalkerin freigesprochen. Der Richter entschied am Mittwoch im Berufungsprozess «im Zweifelsfall für die Angeklagte». Nach den vorgelegten psychiatrischen Gutachten könnte die Steuerungsfähigkeit und damit die Schuldfähigkeit der Frau eingeschränkt sein, hieß es zur Begründung. Auch eine Einweisung in die Psychiatrie komme nicht in Betracht. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft wie Verteidigung auf Freispruch plädiert. (Az: II-1 Ns 4/14)

Das Gericht hob damit ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Meschede auf. Darin war die Frau 2014 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Der betroffene katholische Pfarrer Michael Hammerschmidt aus Meschede-Freienohl nahm nicht an der Verhandlung teil. Er bezeichnete das Urteil als Skandal. «Der Rechtsstaat hat heute versagt», sagte er auf Anfrage. «Ich bin ja vogelfrei.» Das Urteil sei eine Einladung an alle Stalker weiterzumachen. Die Frau habe ihm auch vergangene Woche nachgestellt.


Zugleich bekundete der Geistliche seine Entschlossenheit, in der Sankt-Nikolaus-Gemeinde weiterarbeiten zu wollen. Als Opfer müsse er sich nicht verstecken. Zudem wäre dies eine völlig falsche Reaktion, da Stalker ihre Nachstellungen auch andernorts fortsetzten.

Das zuständige Erzbistum Paderborn bekundete Bedauern. «Das Leiden geht für Pfarrer Hammerschmidt weiter», sagte Sprecher Ägidius Engel. Der Gesetzgeber habe entschieden, dass sich diese Situation so fortsetze. «Und das ist äußerst frustrierend», so Engel.

Die Frau schreibt seit mehr als 14 Jahren dem Geistlichen SMS, E-Mails und Liebesbriefe, schickt Blumen und macht anzügliche Bemerkungen und Geschenke in Form von Phallussymbolen. Zudem läuft sie in Reizwäsche durch den Pfarrgarten. Sie war mehrfach in psychiatrischer Behandlung und saß rund ein Jahr im Gefängnis.

Gutachter hatten in vorangegangenen Prozessen die Schuldfähigkeit der Frau bejaht. Jetzt sahen drei in dem Verhalten einen krankhaften «Liebeswahn» und verneinten die Schuldfähigkeit. Ein vierter Sachverständiger diagnostizierte eine Persönlichkeitsstörung und schloss anders als noch in erster Instanz eine verminderte Steuerungsfähigkeit nicht aus.

Keines der Gutachten habe sie überzeugen können, sagte die Staatsanwältin. Der Verteidiger führte den Leidensdruck der Beschuldigten vor Augen. Der Wahn, den Pfarrer zu lieben, sei zum «Sinn ihres Lebens» geworden. Dafür nehme sie die Ächtung der Bevölkerung im Ort auf sich, habe Psychiatrie und Gefängnis über sich ergehen lassen und lasse trotzdem nicht von ihrem Tun.

Das Recht spreche gegen eine Einweisung der Frau in die Psychiatrie, erläuterte der Richter. Das Gesetz verhindere, dass «unliebsame» oder «lästige» Personen abgeschoben werden könnten. Die Frau sei nicht gemeingefährlich. Die Gesellschaft müsse sie aushalten.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Nummer 10 17. Dezember 2015 

Beten wir alle eine Novene zum Schutz des Priesters!


4
 
 catolica 17. Dezember 2015 
 

Das fatale ist, dass diese Situation schon zu lange

besteht...jetzt müssen die Gemeindemitglieder einfach ihren Pfarrer schützen-auch war es sicher nicht so gut, dass er nicht persönlich beim Gericht anwesend war. So blieb der fall eher harmlos nebulös( fürs gericht). Der Pfarrer sollte sehr klar handeln, Priesterkleidung tragen und sehr konsequent sein-auch dieses Thema immer wieder in der Öffentlichkeit ansprechen, Ob das Gericht auch so geurteilt hätte, wenn der Mann einen anderen Beruf gehabt hätte , z. B. Richter wäre?


7
 
 gloriosa 17. Dezember 2015 
 

So eine Belästigung eines katholischen Priesters

ist ja besonders perfide.
Und lieber @karlmaria: Das ist nicht mehr lustig. Auch ich bin der Überzeugung, dass man einem Moslem so etwas nicht zumuten würde. Da hätte der Richter sicher auch Furcht vor eventuellen Konsequenzen. Es ist zwar ein wenig unchristlich, aber ich wünschte mir, dass den Richter, der dieses Urteil fällte, ab jetzt auch eine Stalkerin in ähnlicher Weise belästigt und das viele Jahre lang!!


6
 
 serafina 17. Dezember 2015 
 

Arme Irre

Angesichts dieses skandalösen Urteils kann ich Pfarrer Hammerschmidt nur folgenden Rat geben.:

- SMS und E-Mails ungelesen löschen
- Liebesbriefe ungeöffnet zum Altpapier
- Blumen an Krankenhaus, Altenheim oder sonstige soziale Einrichtung spenden
- Geschenke ab in die Mülltonne
- statt karierter Hemden besser Priesterkleidung tragen – gibt besonderen Schutz

Frage:
Wie kommt diese arme Irre eigentlich in den Pfarrgarten?
Ist dieser Garten öffentlich und für jedermann zugänglich? Dann könnte sie evtl. wegen "Erregnung öffentlichen Ärgernisses" belangt werden.
Verschafft sie sich dagegen illegal Zutritt, könnte das unter "Hausfriedensbruch" fallen.


8
 
 Glocke 17. Dezember 2015 
 

diese Frau kann also nicht anders???

und darf weiter einem Menschen das Leben zur Hölle machen?

Da fällt mir gerade folgendes ein: vor nicht allzu langer Zeit eine Gay-Parade - ich weiß nicht mehr in welcher Stadt - am Wegesrand betet eine kleine Gruppe -sotto voce - den Rosenkranz!

Das Gemurmel wird mit Sicherheit von der lauten Musik auf den Wagen übertönt, aber die Veranstalter fühlten sich von dem Gebet so gestört, das man alles getan hat, um ein SOFORTIGES Verbot zu erreichen . . .


11
 
 anjali 17. Dezember 2015 
 

stalking

Diese arme Frau hat doch eine Geisteskrankheit.


3
 
 doda 17. Dezember 2015 

Vogelfreiheit

«Der Rechtsstaat hat heute versagt», «ich bin ja vogelfrei», sagte Pfarrer Hammerschmidt.
Ich lebe schon einige Jahre mit der Überzeugung, dass wir Christen vogelfrei sind. Gesetze und Gerichte schützen uns weltweit nicht.
Ohne die damit verbundenen Übel und Leiden zu relativieren, erkenne ich in diesem Vogel-frei-sein auch Chancen für kohärente Christen.
Die Erkenntnis und Annahme unserer
Vogel f r e i h e i t macht uns frei, unsere Hoffnung auf Gott zu setzen, loslassen, hoffen, verzeichen und selbstlos lieben zu können.
Wer es fassen kann, fasse es.
Wir neigen angesichts unserer Ohnmacht angesichts solcher Rechtlosigkeit spontan zu Protest und zum Ruf nach menschlicher Gerechtigkeit.
Sie ist kohärenten Christen aber hier auf Erden nicht garantiert.
Pfarrer Hammerschmidt benennt seine üble
Lebenssituation und läuft nicht davon.
Ich vermute, weil unser Glaube ihm die Kraft dazu gibt.


7
 
 Gipsy 17. Dezember 2015 

Der Priester

sollte für sie beten und auch für sich selbst, denn beide haben eine schwere Bürde zu tragen. Die Gerichte der Welt können hier nicht helfen.


2
 
 bellis 17. Dezember 2015 

Wahn = Bessenheit?

Zur Zeit Jesu gab es offensichtlich viele Bessene. Wo sind die heute? Vielleicht sollte über einen Exorzismus nachgedacht werden.


12
 
 Karlmaria 17. Dezember 2015 

Die Oma darf das natürlich nicht

Ein Punkt ist noch nicht zur Sprache gekommen: Ist diese Dame eigentlich ein Glied der Gemeinde dieses Priesters? Dann wär da die Seelsorge gefragt. Viel Barmherzigkeit natürlich. Natürlich habe ich mit meiner kurvenreichen Vergangenheit da weniger Probleme mit so einem Fall. Ich finde das eher lustig. Überdrehte Frauen nehme ich gelegentlich einmal in den Arm. Dann werden sie die liebsten Frauen die man sich denken kann. Natürlich verstehe ich schon dass das nicht jeder kann. Da funkt es manchmal ganz gewaltig. Man soll ja auch nicht mit dem Feuer spielen. Da hat jeder seine unterschiedliche Schwelle die er noch aushält. Also für mich ist das vielleicht ein Weg und andere machen es halt anders!


1
 
 Morus 17. Dezember 2015 
 

Falsches Verfahren

Man beachte die Feinheit: die Gesellschaft muß dies aushalten, daher auch keine Erledigung im Strafverfahren.

Sehr wohl aber besteht ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch des betroffenen Priesters, dessen Durchsetzung aber mit Kosten verbunden ist.

Nicht zuletzt bietet sich nach diesem Urteil auch die Bestellung eines Sachwalters an ...


5
 
 la gioia 17. Dezember 2015 
 

Es würde mich jetzt brennend interessieren, wie das Urteil ausgefallen wäre, würde es sich statt des katholischen Priesters um einen Imam handeln. Obwohl, die Frage erübrigt sich eigentlich - man wäre dieser Stalkerin wohl anders beigekommen, und das auch nicht erst nach 14 Jahren.


16
 
 Amanda1975 17. Dezember 2015 
 

@Karlmaria: Es gibt Schlimmeres??

Damit kann man natürlich alles relativieren. Für den betroffenen Priester geht also einfach alles so weiter wie gehabt, und Sie meinen, der Mann soll sich doch nicht so aufregen, weil es ja Schlimmeres gibt?
Sie haben vielleicht Nerven.


15
 
 Karlmaria 17. Dezember 2015 

Die Gesellschaft müsse sie aushalten

Das kann man natürlich so sehen. Obwohl es nicht schön ist. Aber es gibt natürlich schon schlimmeres als ein paar Geschenke zu bekommen und ein bisschen Geschwätz. Wenn natürlich eine Frau betroffen wäre dann und so. Dass die Kirche keine große Lobby hat da wissen wir ja schon lange. Also nicht mutlos werden. Immer auf Christus schauen. Das Kreuz tragen ist die Grundbeschäftigung jedes Christen. Da kann jetzt noch einiges auf die Christen zukommen. Aber keine Sorge: Je größer das Kreuz im so größer wird die Liebe Gottes spürbar. Gottes Fürsorge umgibt uns immer und ständig. Gott gleicht aus!


6
 

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