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Familienverbände begrüßen Europarats-Votum zur Leihmutterschaft

18. März 2016 in Familie, 3 Lesermeinungen
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Katholische Familienverbände: Leihmutterschaft stellt «eine Form der Ausbeutung des Körpers der Frau, ihrer Integrität und Würde» dar; sie mache «Kinder zu einer Ware». Es sei eine Praxis, die «viele Merkmale einer modernen Sklaverei» enthalte.


Brüssel (kath.net/KNA) Als «gute Nachricht für die Würde des Menschen» wertet die Föderation der Katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) die Ablehnung des umstrittenen Berichts zur Leihmutterschaft durch den Sozialausschuss des Europarates. Eine Annahme hätte bedeutet, «dass diese Praxis, die Frauen und Kinder ausgebeutet, akzeptabel ist», heißt es in der Erklärung. Die FAFCE hat «partizipativen Status» beim Europarat und ist Mitglied der Konferenz der Internationalen Nichtregierungsorganisationen des Rates.

Der Bericht mit «Empfehlungen zu einer Regulierung» der Leihmutterschaft war ebenso umstritten wie die Berichterstatterin selbst, die belgische Grünen-Politikerin Petra de Sutter. Sutter ist leitende Reproduktionsmedizinerin am Uniklinikum von Gent, wo Leihmutterschaft praktiziert wird.


Das Abstimmungsergebnis vom Dienstag beweise, dass weitere Überlegungen notwendig seien, um das Bewusstsein über die negativen Auswirkungen der Leihmutterschaft für Frauen und Kinder zu erhöhen, so das Fazit der FAFCE. Es sei mit 16 zu 15 nur eine sehr knappe Mehrheit für die Ablehnung des Berichts gewesen.

FAFCE-Präsident Antoine Renard betonte, Leihmutterschaft sei unter keinen Umständen hinnehmbar, «was auch immer die Motive sind». Sie stellt «eine Form der Ausbeutung des Körpers der Frau, ihrer Integrität und Würde» dar; sie mache «Kinder zu einer Ware». Es sei in jeder Hinsicht eine Praxis, die «viele Merkmale einer modernen Sklaverei» enthalte.

Als Leihmütter werden Frauen bezeichnet, die für die Dauer einer Schwangerschaft ihre Gebärmutter sozusagen «verleihen», um für eine andere Person ein Kind zu gebären. Es gibt unterschiedliche Varianten einer Leihmutterschaft.

Bei der herkömmlichen Vorgehensweise werden die Eizellen der Leihmutter verwendet; somit ist sie die genetische Mutter des Kindes. Die Schwangerschaft kommt entweder durch Insemination mit den Samenzellen des Wunschvaters oder durch Geschlechtsverkehr mit dem Wunschvater zustande.

Möglich ist auch, die durch Reagenzglasbefruchtung entstandene befruchtete Eizelle der bestellenden Eltern in die Leihmutter zu implantieren. Die Leihmutter ist dann nicht die genetische Mutter; sie trägt das Kind lediglich aus.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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