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Papst: Todesstrafe unter keinen Umständen zu rechtfertigen

4. Juni 2016 in Chronik, 7 Lesermeinungen
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Strafe um ihrer selbst willen, die keine Chance auf Hoffnung biete, sei "Folter", so Franziskus bei einem internationalen Juristentreffen im Vatikan


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat die Todesstrafe unter allen Umständen verurteilt. Selbst Verantwortliche für Verbrechen gegen die Menschlichkeit hätten einen Anspruch auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft, betonte er bei einem internationalen Juristentreffen im Vatikan. Eine Strafe um ihrer selbst willen, die keine Chance auf Hoffnung biete, sei "Folter".

Franziskus wies bei der Begegnung am Freitagabend entschieden auch eine früher in der Kirche gebräuchliche Rechtfertigung der Todesstrafe zurück. In der mittelalterlichen und späteren Theologie sei laut Wissenschaftlern zwar auch die Kapitalstrafe insoweit mit einer Hoffnungsperspektive verbunden gewesen, dass man den Delinquenten der Gnade Gottes anheimgestellt habe. Dieses Konzept sei aber überholt. "Die Zeiten haben sich geändert, und wir können nicht so weitermachen", sagte der Papst. Man müsse "Gott den Augenblick wählen lassen".


Jede Strafe müsse "auf die Erziehung der Verantwortlichen ausgerichtet sein, in der Weise, dass sich eine Hoffnung auf Eingliederung in die Gesellschaft eröffnet", so Franziskus. Es gebe "keine gültige Strafe ohne Hoffnung". Dieser Grundsatz gelte umso mehr auch für die Rehabilitation der Opfer, ergänzte der Papst.

Die am Freitag begonnene zweitägige Tagung der Päpstlichen Akademie für Sozialwissenschaften befasst sich mit Formen moderner Sklaverei und organisierter Kriminalität. An dem Treffen am Sitz der Akademie in den Vatikanischen Gärten nehmen Vertreter internationaler Menschenrechtsorganisationen sowie Richter, Staatsanwälte und Justizbeamten teil. Unter modernen Formen der Sklaverei litten 40 Millionen Menschen, hieß es in einer vatikanischen Mitteilung im Vorfeld der Tagung.

Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich


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Lesermeinungen

  7. Juni 2016 
 

@Stefan Fleischer

"Ich erwarte nun dass unser Heiliger Vater die derzeit gültige Lehre der Kirche offiziell entsprechend ändern wird und dann KKK 2266-2267 angepasst werden."

Das ist ebenso unnötig wie überflüssig, weil es zur Änderung von (dogmatischen oder kirchenrechtlichen) Einzelnormen nur eine entsprechende Willensäußerung des Papstes braucht. Die Promulgationsorgane sind eher nebensächlicher Natur.


1
 
 kmh 6. Juni 2016 
 

Zwischen Wiedereingliederung und Todesstrafe

Liegen ja nun auch noch Welten.


1
 
  6. Juni 2016 
 

Für mich ist das ganz einfach...

Wenn ich glaube, dass Gott jedes einzelne Leben ermöglicht, ja 'macht' durch Mutter und Vater, so steht es nur ihm zu, Leben wieder zu nehmen.

Und ich glaube dieses genau so.


0
 
  6. Juni 2016 
 

Konsequentes Denken

Gibt es dann noch einen gerechten Krieg?
Krieg ist immer die ungerechteste aller Todesstrafen, ist immer die schlimmste aller Foltern.
Wollen wir die Konsequenzen einer völligen Entmilitarisierung tragen?


1
 
  6. Juni 2016 
 

Der Augenblick des Todes

Papst Franziskus sagt, man müsse Gott den Augenblick wählen lassen.

Damit kann nur der Augenblick des Todes gemeint sein. So absolut formuliert, wäre auch der öffentlichen Gewalt das Urteil über Tod oder Leben der Schwerverbrecher nicht erlaubt. Damit wären sämtliche früheren Todesurteile Justizmorde gewesen, und die Kirche hätte sie gut geheissen. Ich erwarte vom Papst, dass er solche Bedenken berücksichtigt; andernfalls zerbröselt der Fels zu Sand.

Wie stellt sich Jesus zur Todesstrafe? Bei der Ehebrecherin, die gesteinigt werden sollte,hat Er die Todesstrafe zwar nicht verboten, aber doch verhindert.


1
 
 Stefan Fleischer 4. Juni 2016 

Ich erwarte nun

dass unser Heiliger Vater die derzeit gültige Lehre der Kirche offiziell entsprechend ändern wird und dann KKK 2266-2267 angepasst werden. Bis dann halte ich mich an den bisherigen, meines Erachtens sehr ausgewogenen Wortlaut. Ich bin noch in einer Zeit gross geworden, als unsere Kirche noch einiges weniger restriktiv über die Todesstrafe dachte als im derzeit gültigen Text (und mir leuchteten die damals vorgebrachten Argumente auch durchaus ein). Zudem bin ich kein Freund von Verabsolutierungen wenn diese nicht zwingend nötig sind. Aber wie gesagt. Die Lehre der Kirche ist für mich auch in diesem Fall verbindlich und wird es bleiben, auch wenn tatsächlich ein generelles Verbot der Todesstrafe verkündet werden sollte.


10
 
 Calimero 4. Juni 2016 
 

Unter keinen Umständen?

Dann bitte auch KKK Nr. 2266 entsprechend ändern. Dort heißte es nämlich noch: "ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen."


8
 

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