![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Urteil : Kirchliches Pflegeheim darf Sterbehilfe nicht verweigern30. Juni 2016 in Aktuelles, 7 Lesermeinungen Belgien: Katholische Krankenhäuser und Pflegeheime in Belgien dürfen ihren Patienten die aktive Sterbehilfe nicht verweigern. Brüssel (kath.net/KNA) Katholische Krankenhäuser und Pflegeheime in Belgien dürfen ihren Patienten die aktive Sterbehilfe nicht verweigern. Das entschied das Zivilgericht in Leuven, wie die belgische Zeitung «Le Soir» (Donnerstagsausgabe) berichtete. Angehörige einer Krebspatientin hatten gegen den Träger eines katholischen Pflegeheims geklagt, weil es einem Arzt, der die Sterbehilfe ausführen sollte, keinen Zugang gewährte. Die Richter argumentierten, dass sich das Pflegeheim nicht in die Beziehung zwischen der Patientin und dem Arzt hätte einmischen dürfen. Der Heimträger wurde zur Zahlung von 6.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Wegen der Schwere und Bedeutung des Falles war das Zivilverfahren in einer Besetzung mit drei Richtern verhandelt worden. Während das belgische Gesetz vorsieht, dass sich Ärzte weigern können, aktive Sterbehilfe auszuführen, ist dies für Pflege- und Gesundheitseinrichtungen nicht klar im Gesetz festgelegt. Der Erzbischof von Mecheln-Brüssel, Jozef De Kesel, hatte noch im Dezember 2015 betont, katholische Krankenhäuser hätten das Recht, sich gegen die Ausübung der aktiven Sterbehilfe und gegen Abtreibungen zu entscheiden. In Belgien ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen kein Straftatbestand. Die Nachfrage nach Sterbehilfe steigt stetig. Seit Februar 2014 gibt Belgien zudem als erstes Land weltweit für aktive Sterbehilfe keine Mindestaltersgrenze mehr vor. Auch unheilbar kranke Kinder können unter bestimmten Umständen aktive Sterbehilfe erhalten. (C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuSterbehilfe
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |