SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Bekommt Deutschland ein Wahrheitsministerium?
- Foto mit AfD-Politiker - Pfarrer entpflichtet Oberministranten im Bistum Passau
- Psycho-Tests für Schweizer Priester
- Breite Rezeption für eine vermeintlich gescheiterte Theologie
- Teufelsanrufung in der 2. Bundesliga?
- Lambrecht fordert: Lebensschutz in der neuen Koalition verbessern, trotz anderslautender SPD-Wünsche
- Theologieprofessor Bortkiewicz: „Der Arzt beschloss, den Fötus – also mich – in Stücke zu schneiden“
- Parolin: „Segne uns, Heiliger Vater Johannes Paul II.! Segne diese Kirche des Herrn auf ihrem Weg“
- Hilfe! Mein Kind tut sich so schwer mit dem Lernen!
- „Du musst tun, was Priester tun. Du musst die Messe feiern, Beichten hören und Anbetung halten“
- Lourdes verhüllt Mosaike des mutmaßlichen Missbrauchstäters Pater Marko Rupnik
- 'Egal was kommt, wir haben Handlungsoptionen!'
- Die Vernunft des Glaubens – Zum 20. Todestag des heiligen Johannes Paul II.
- ‚Mitarbeiter der Wahrheit‘ – ein neuer Film über Johannes Paul II. und Benedikt XVI.
- Orthodoxe Kirche von Zypern übt heftige Kritik am Westen
| 
Urteil : Kirchliches Pflegeheim darf Sterbehilfe nicht verweigern30. Juni 2016 in Aktuelles, 7 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Belgien: Katholische Krankenhäuser und Pflegeheime in Belgien dürfen ihren Patienten die aktive Sterbehilfe nicht verweigern.
Brüssel (kath.net/KNA) Katholische Krankenhäuser und Pflegeheime in Belgien dürfen ihren Patienten die aktive Sterbehilfe nicht verweigern. Das entschied das Zivilgericht in Leuven, wie die belgische Zeitung «Le Soir» (Donnerstagsausgabe) berichtete. Angehörige einer Krebspatientin hatten gegen den Träger eines katholischen Pflegeheims geklagt, weil es einem Arzt, der die Sterbehilfe ausführen sollte, keinen Zugang gewährte. Die Richter argumentierten, dass sich das Pflegeheim nicht in die Beziehung zwischen der Patientin und dem Arzt hätte einmischen dürfen. Der Heimträger wurde zur Zahlung von 6.000 Euro Schadenersatz verurteilt. 
Wegen der Schwere und Bedeutung des Falles war das Zivilverfahren in einer Besetzung mit drei Richtern verhandelt worden. Während das belgische Gesetz vorsieht, dass sich Ärzte weigern können, aktive Sterbehilfe auszuführen, ist dies für Pflege- und Gesundheitseinrichtungen nicht klar im Gesetz festgelegt. Der Erzbischof von Mecheln-Brüssel, Jozef De Kesel, hatte noch im Dezember 2015 betont, katholische Krankenhäuser hätten das Recht, sich gegen die Ausübung der aktiven Sterbehilfe und gegen Abtreibungen zu entscheiden. In Belgien ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen kein Straftatbestand. Die Nachfrage nach Sterbehilfe steigt stetig. Seit Februar 2014 gibt Belgien zudem als erstes Land weltweit für aktive Sterbehilfe keine Mindestaltersgrenze mehr vor. Auch unheilbar kranke Kinder können unter bestimmten Umständen aktive Sterbehilfe erhalten. Symbolbild

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Lesermeinungen | Suebus 1. Juli 2016 | | | @Schlegl So wie ich das Urteil verstehe, hätte das Pflegeheim eben nicht sagen können, dass der Patient in ein anderes Krankenhaus verlegt werden "muss", und das "verboten" nach christlichen Grundsätzen zählt eben auch nicht mehr. Allenfalls hätte es die Angehörigen bitten können, einer Verlegung zuzustimmen.
Und das finde ich sehr wohl erschreckend. |  3
| | | 1. Juli 2016 | | |
Ich gehe davon aus, dass die Pflegeheime keinen Monopolstatus haben. Insofern sollten sie die Freiheit haben, in ihrem Vertrag mit den Bewohnern auch den Fall einer Sterbehilfe frei entscheiden d.h. verweigern zu können.
In der gesamten westlichen Welt werden von staatlicher Seite immer mehr Zwänge auf Institutionen und Personen ausgeübt, Tendenz steigend. |  2
| | | Herbstlicht 1. Juli 2016 | | | "Du" und die Meldung an sich @Xaferflo
Nicht Ihr "Du" an den Papst gerichtet, zeigt wie weit wir es gebracht haben, sondern es ist die obige Meldung als solche, die ein Licht darauf wirft, wie weit es die Gesellschaft ohne Gott gebracht hat, in Belgien und der Niederlande wohl besonders offensichtlich und irgendwann auch hierzulande.
@SCHLEGL
Die Angehörigen hätten ihr krankes Familienmitglied von vornherein in ein staatliches Pflegeheim geben können. Dort ist im Fall des Falles das "Beseitigen" eines alten und kranken oder sonstwie behinderten Menschen doch wohl eher problemlos möglich.
Dies und nicht ein falsch gesetztes "Du" ist das wirklich Schockierende.
Denn ich glaube nicht, dass Papst Franziskus, so wie ich ihn einschätze, etwas gegen das "Du" eingewendet hätte. |  8
| | | GerogBer 1. Juli 2016 | |  | Ich finde, dass Xaverflo ruhig DU zum Heiligen Vater sagen kann. Im Vaterunser duzen wir Gott ja auch. Manchmal, @Schlegel, muss man fünfe gerade sein lassen..... |  6
| | | Xaverflo 1. Juli 2016 | | |
Lieber Msgr. Schlegl, ich wollte niemanden kränken, es war eine Bitte und, verzeihen Sie, vielleicht auch etwas naiv wie das "nimm und lies" eines Kindes. Ich bitte nochmals um Entschuldigung. |  4
| | | SCHLEGL 1. Juli 2016 | | | @Xaverflo Könnten Sie freundlicherweise erklären, welchen "Franziskus" Sie da meinen? Es ist erstaunlich, falls Sie den Papst meinen, dass Sie mit ihm per "DU"sind? Und dann noch die Empfehlung, was er Ihrer Meinung nach machen soll! Weit haben wir es in der katholischen Kirche gebracht.
Das katholische Pflegeheim hätte ganz einfach den Angehörigen sagen können, dass der Patient dann eben in ein Spital verlegt werden muss, weil aktive Euthanasie in katholischen Einrichtungen strikt verboten ist. Ein schwerkranker Patient kann jederzeit aus einer Pflegeanstalt in ein Spital verlegt werden, wenn die medizinische Versorgung das erforderlich macht.Msgr. Franz Schlegl |  3
| | | Xaverflo 1. Juli 2016 | | | Lieber Franziskus, .. Lieber Franziskus, bitte nimm und lies die Enzyklika "Mit brennender Sorge" Deines Vorgängers Pius XI. und fang bitte am besten noch heute an zu schreiben. |  8
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zuSterbehilfe- Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
- Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"
- Logische Konsequenzen der Freigabe der Abtreibung
- Vatikan bestätigt: Kliniken des belgischen Ordens sind nicht mehr katholisch!
- Österreichische Bischofskonferenz: Für umfassenden Lebensschutz!
- CDL fordert dringend ein "legislatives Schutzkonzept" bei Sterbehilfe
- Aktive Sterbehilfe? – Keine Antwort ist auch eine Antwort!
- Vatikan erkennt belgischen Ordens-Kliniken katholische Identität ab
- Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an
- Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an
| 





Top-15meist-gelesen- EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
- Eine wichtige BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
- Teufelsanrufung in der 2. Bundesliga?
- Theologieprofessor Bortkiewicz: „Der Arzt beschloss, den Fötus – also mich – in Stücke zu schneiden“
- Breite Rezeption für eine vermeintlich gescheiterte Theologie
- ‚Mitarbeiter der Wahrheit‘ – ein neuer Film über Johannes Paul II. und Benedikt XVI.
- „Du musst tun, was Priester tun. Du musst die Messe feiern, Beichten hören und Anbetung halten“
- Foto mit AfD-Politiker - Pfarrer entpflichtet Oberministranten im Bistum Passau
- Bekommt Deutschland ein Wahrheitsministerium?
- Psycho-Tests für Schweizer Priester
- Das Wunder des Karol Wojtyła
- „Habt keine Angst!“ – Christus macht wirklich frei!
- 'Egal was kommt, wir haben Handlungsoptionen!'
- Hexenfestival: Streit zwischen Exorzisten und Bürgermeister
- Orthodoxe Kirche von Zypern übt heftige Kritik am Westen
|