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Bistum Hildesheim liegt das Missbrauchsgutachten jetzt vor

18. August 2017 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Die Ergebnisse werden allerdings erst im Oktober der Öffentlichkeit bekannt gemacht.


Hildesheim (kath.net) Das Gutachten über die Missbrauchsfälle im Bistum Hildesheim liegt jetzt der Bistumsleitung vor. Die Ergebnisse werden aber erst im Oktober der Öffentlichkeit bekanntgemacht, wie der NDR berichtete. „Wir werden das Gutachten jetzt genau lesen und schauen, welche Schlüsse wir aus den Ergebnissen ziehen müssen“, erläuterte dazu Weihbischof Heinz-Günter Bongartz. Das Bistum hatte das Gutachten vor einem Jahr selbst beim Münchner Institut IPP in Auftrag gegeben, es geht nicht zuletzt um Missbrauchsvorwürfe gegen den 1988 verstorbenen früheren Hildesheimer Bischof Heinrich Maria Janssen und gegen den pensionierten Priester Peter R. zu prüfen. Nach Angaben des NDR wird der derzeitige Hildesheimer Bischof Norbert Trelle zum Zeitpunkt der Öffentlichmachung der Ergebnisse aber nicht mehr im Amt sein, denn er wird im September Papst Franziskus das Rücktrittgesuch unterbreiten müssen, da er 75 Jahre alt wird.


Der Ex-Jesuit Peter R. gilt als einer der Haupttäter im Missbrauchsskandal des Berliner Jesuitengymnasiums Canisius-Kolleg, kath.net hat berichtet. 2015 hatte er in einer Sendung des WDR zugegeben, dass er 2006 ein elfjähriges Mädchen sexuell bedrängt habe. Gegen ihn steht der Vorwurf im Raum, dass er in den 70er- und 80er Jahren am Berliner Canisius-Kolleg mindestens 100 Kinder und Jugendliche missbraucht haben. DAs Canisius-Kolleg ist ein privates Gymnasium in Trägerschaft des Jesuitenordens.

Es wird allgemein erwartet, dass das Gutachten auch Klarheit darüber bringt, ob die Missbrauchsvorwürfe gegen Altbischof Janssen berechtigt sind. Ein Mann brachte 2015 vor dem Bistum vor, dass er Bischof Janssen zwischen 1958 und 1963 als damals zehn bis zwölf Jahre alter Ministrant mehrfach zu sexuellen Handlungen gezwungen worden sei. Der Betroffene erhielt nach Angaben des „Spiegel“ vom Bistum Hildesheim eine Anerkennungszahlung von 10.000 Euro, kath.net hat berichtet.

Symbilbild: Akten



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