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Papst zum Lebensende: Einstellung der Therapie ist keine Euthanasie

16. November 2017 in Aktuelles, 14 Lesermeinungen
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Franziskus: Therapie-Einstellung oder Unterlassung deutlich von Euthanasie zu unterscheiden, die "nach wie vor unerlaubt ist, da sie das Leben unterbricht und zum Tod führt"


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Todkranke Menschen müssen laut Papst Franziskus nicht "um jeden Preis" medizinisch behandelt werden. Es sei moralisch vertretbar, auf therapeutische Mittel zu verzichten oder diese einzustellen, wenn sie in keinem Verhältnis zum erhofften Ergebnis stünden. Es gehe in solchen Fällen nicht darum, den Tod herbeizuführen, sondern zu akzeptieren, dass man ihn nicht verhindern kann. Das schreibt der Papst in einem Grußwort an die Teilnehmer einer internationalen Konferenz zum Lebensende, die am Donnerstag im Vatikan begonnen hat.

Die Einstellung oder Unterlassung solcher Therapien sei deutlich von der Euthanasie zu unterscheiden, die "nach wie vor unerlaubt ist, da sie das Leben unterbricht und zum Tod führt", stellt der Papst klar. Franziskus räumt ein, dass es im klinischen Alltag und angesichts komplexer Fälle nicht immer leicht sei zu entscheiden. Es reiche nicht, nur allgemeine Regeln anzuwenden: "Immer muss es eine Unterscheidung geben, welche die Moral, die Umstände und die Absichten aller Beteiligten berücksichtigt." Die Menschenwürde dürfe dabei nicht zu kurz kommen. Ebenso wichtig sei es, Kranke niemals alleine zu lassen: "Auch wenn wir wissen, dass wir nicht bei jeder Krankheit Heilung garantieren können, können und müssen wir uns um diese Menschenleben kümmern."


Allen demokratischen Gesellschaften gab der Papst mit, dass sie hier Lösungen finden sollten. Es müssten sowohl die verschiedenen Weltanschauungen dazu gehört werden wie auch die ethischen Überzeugungen der Religionen.

Im Vatikan beraten internationale Fachleute noch bis Freitag über medizinische und ethische Fragen zum Lebensende. Dabei soll es auch um das brisante Thema des assistierten Suizids gehen, wie der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof Vincenzo Paglia, angekündigt hatte. Die Akademie organisiert das Treffen gemeinsam mit der europäischen Sektion der "World Medical Association" (WMA).

Insgesamt geht es um den Austausch unterschiedlicher Erfahrungen und Sichtweisen zu juristischen, medizinisch-pflegerischen und ethischen Aspekten. Laut Programm sprechen dort unter anderem die Vorsitzende der Österreichischen Bioethikkommission, Christiane Druml, Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender der Deutschen Bundesärztekammer, sowie die Schweizer Politikerin und Ärztin Yvonne Gilli. Ferner Experten aus Nordamerika und der Türkei. Geladen sind ebenso Vertreter anderer Religionen, die jeweils aus Sicht ihres Glaubens über das menschliche Leben, das Lebensende und den Tod referieren.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
Foto: Archivbild


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Lesermeinungen

 ASchell 18. November 2017 
 

Begriffsverwirrung

Auch die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen ist Euthanasie - und zwar akzeptable, passive Euthanasie.
"Euthanasie" ist nichts anderes als das griechischstämmige Fremdwort, dessen deutsche Entsprechung "Sterbehilfe" ist. Bloß verwenden wir jenen Begriff aufgrund der Belastung, die er durch den Nationalsozialismus erfahren hat, quasi nur noch mit einer negativen Konnotation. Im Englischen wird hingegen ganz selbstverständlich von "euthanasia" gesprochen.
De facto bezeichnen "Euthanasie" und "Sterbehilfe" dasselbe. Die Begriffe müssen einfach näher qualifiziert werden, damit man weiß, wovon genau jemand spricht.
Der Papst fördert durch sein Statement leider die Begriffsverwirrung, die gerade dann, wenn man Lösungen sucht, nicht hilfreich ist.


1
 
 lesa 17. November 2017 

@aleandro: Sie haben offensichtlich meinen Einwand nicht verstanden, vielleicht habe ich mich zu wenig deutlich ausgedrückt. Zu dem von Ihnen angesprochenen "Thema" (das wir hier reichlich besprochen haben) nur noch eine Bemerkung: Der Glaube der Kirche beruht nicht auf Meinungen.


2
 
 aleandro 17. November 2017 
 

@lesa

@einzelfall

Da bin ich aber ganz anderer Ansicht.
Es ist gerade die Botschaft Jesu, die das verlangt. Siehe z.B. Markus 2,23.28.
Jesuzs weist immer wieder darauf hin, dass es darauf ankommt, das zu tun was der tiefere Sinn des Gesetzes ist, und genau so ist z.B. auch Matthäus 5,17.20 zu verstehen.
Das Gesetz ist für den Menschen da und nicht der Mensch für das Gesetz.
" Wenn eure Gerechtigkeit nicht weit größer ist als die der Schriftgelehrten und der Pharisäer, werdet ihr nicht in das Himmelreich kommen. "


3
 
 picus 16. November 2017 
 

@ottokar @Stefan Fleischer

Das ist leichter gesagt als getan.
Beispiel aus dem ärztlichen Notfalldienst:

Der gerufene Notarzt wird beim Eintreffen am Haus , in dem sich der Notfallpatient befindet, von einem Angehörigen mit den Worten empfangen:"Wenn Ihnen nur der kleinste Fehler passiert, werde ich sie verklagen."
Die Bereitschaft eines Arztes, dem Patienten bei einer aussichtslosen Erkrankung unnötiges Leid zu ersparen und ihn friedllich sterben zu lassen, sinkt vor einem solchen Hintergrund gegen Null.
Die Ärtzte stehen bei solchen Entscheidungen immer mit einem Bein vor dem Kadi.


3
 
 Mmh 16. November 2017 
 

Fast richtig

Vor einigen Jahren ging der Fall der Eluana Englaro groß durch die Presse. http://www.kath.net/news/22046

Da zeigte sich bereits der Knackpunkt im katholischen Verständnis. Einmal getroffene Maßnahmen dürfen nicht willkürlich (jemand befindet über den Wert des Lebens eines anderen) beendet werden.

Wie es im Kompendium der Soziallehre der Kirche in 155 heißt, besitzt jeder Mensch das Recht auf Leben, das "jede Form von Schwangerschaftsabbruch und Euthanasie verbietet". Und 156 formuliert so treffend: "Diejenigen ... die ihre Pflichten ganz vergessen oder nicht entsprechend erfüllen, sind denen zu vergleichen, die ein Gebäude mit einer Hand aufbauen und es mit der anderen wieder zerstören."


1
 
 Triceratops 16. November 2017 
 

@Stefan Fleischer

Sie irren nicht:

Art. 2278: "Die Moral verlangt keine Therapie um jeden Preis. Außerordentliche oder zum erhofften Ergebnis in keinem Verhältnis stehende aufwendige und gefährliche medizinische Verfahren einzustellen, kann berechtigt sein. Man will dadurch den Tod nicht herbeiführen, sondern nimmt nur hin, ihn nicht verhindern zu können. Die Entscheidungen sind vom Patienten selbst zu treffen, falls er dazu fähig und imstande ist, andernfalls von den gesetzlich Bevollmächtigten, wobei stets der vernünftige Wille und die berechtigten Interessen des Patienten zu achten sind."


6
 
 Stefan Fleischer 16. November 2017 

Irre ich mich

oder steht es fast wortwörtlich im KKK:
"Es sei moralisch vertretbar, auf therapeutische Mittel zu verzichten oder diese einzustellen, wenn sie in keinem Verhältnis zum erhofften Ergebnis stünden. Es gehe in solchen Fällen nicht darum, den Tod herbeizuführen, sondern zu akzeptieren, dass man ihn nicht verhindern kann."
Die Regel ist also klar. Deshalb sollte es jetzt darum gehen, das Gewissen der Menschen, insbesondere der Pflegenden, so zu schulen, dass sie vor Gott verantwortbare Entscheide treffen.


10
 
 ottokar 16. November 2017 
 

Nil nocere

ist ein alter medizinischer Begriff, der auch für unheilbar Kranke gilt.Eine Lebensverlängerung in aussichtsloser medizinischer Situation fügt dem Patienten Schaden zu.Dort wo Medikamente oder Chirurgie ein aussichtsloses Leiden nicht mehr lindern können, wird man im Einverständnis mit dem Patienten und/oder den Angehörigen alles unternehmen, damit es nicht zu einer aktiven Leidens -(Lebens-)verlängerung kommt (keine Antibiotika mehr, keine Herzmedikamente usw) .Hingegen wird man mit allen zur Verfügung stehenden modernen Mitteln den allerletzten Lebensabschnitt versuchen erträglich zu machen: Dazu zählen Flüssigkeit,Schmerzmittel, Angstlöser, Sauerstoff wenn nötig, vorallem aber liebevolle Begleitung, wenn möglich von Angehörigen.So machen es wohl die allermeisten Kollegen, ohne viel darüber zu sprechen und so meint es auch unser Papst.


12
 
 Kurti 16. November 2017 
 

Ist die Schweizer Gynäkoliogin Yvonne Gilli nicht

Vorsitzende des weltgrößten Abtreibungskonzerns Planned Parenthood: Gilli soll auch Präsidentin des Stiftungsrates der Sexuellen Gesundheit Schweiz (ex PLANeS), dem Schweizer Ableger des Abtreibungskonzerns Planned Parenthood sein oder irre ich mich da?


9
 
 ecclesiam 16. November 2017 
 

Zusammensetzung der "Experten"

Ich frage mich, was von Frau Dr. Yvonne Gilli an diesem Kongress erwartet wird. Als ehemalige grüne Politikerin, ausgebildet in Homöopathie und Traditioneller Chinesischer Medizin, Präsidentin Sexuelle Gesundheit CH (Mitglied Int. Planned Parenthood), bringt sie vieles mit, was im Gegensatz zur katholischen Lehre steht.

Gibt es keine Ärzte mit katholischem Hintergrund für solche Konferenzen? Entstehen da Ergebnisse, die mit Glauben und katholischer Lehre vereinbar sind? Wer stellt die Kriterien für die Fachleute, die da eingeladen werden?
Was geht da ab?


10
 
 elmar69 16. November 2017 
 

Einzelfallentscheidung

Das ist einfach deshalb nötig, da sich wohl kaum ein allgemeines Regelwerk aufstellen lässt, wann man eine medizinische Behandlung aufgeben sollte.

Man muss aber daran denken, das es nur um das Unterlassen/Beenden lebensverlängernder Maßnahmen geht.

Das Ergreifen von zusätzlichen Massnahmen zur Beschleunigung des Endes ist eindeutig verboten.


5
 
 aleandro 16. November 2017 
 

@Unterscheidung

Sorry!
Da ist wohl etwas verloren gegangen

Soll heißen:
So betont er ja ausdrücklich, dass jede Form der aktiven Sterbehilfe nicht erlaubt ist.


7
 
 aleandro 16. November 2017 
 

Unterscheidung

Auch hier zeigt der Papst wieder einmal auf, dass es in den Fällen, wo es um Menschen geht keine starren Regeln geben kann, sondern dass die Beurteilung jedes einzelnen Falls erforderlich ist. (Unterscheidung)

Das heißt jedoch nicht, dass damit der Beliebigkeit die Tür geöffnet wird, sondern es auch Grenzen gibt. So betont er ja ausdrücklich, dass jede Form der ist.
So kann es nur als absolut pervers bezeichnet werden, wenn in der Schweiz eine Sterbehilfeorganisation im Fernsehen Werbung für den assistierten Tod macht bzw. machen darf.


5
 
  16. November 2017 
 

ich finde es spannend

das der Papst auch hier sagt der Einzelfall ist maßgebend und das auch andere Religionen und Weltanschauungen eine Rolle bei diesem Problem spielen


4
 

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