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DBK: „Diese Forderung der EKD teilen wir nicht“

6. November 2018 in Prolife, 4 Lesermeinungen
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EKD möchte die nicht-invasive Pränataldiagnostik und dazugehörige Beratung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen – DBK: „Ein solcher Schritt begegnet erheblichen ethischen Bedenken mit Blick auf den Schutz des ungeborenen Lebens“


Bonn (kath.net/pl)„Die Debatte um die nicht-invasive Pränataldiagnostik ist wichtig. Die Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD liefert dazu einen Diskussionsbeitrag. Wir teilen jedoch nicht die dort erhobene Forderung, Maßnahmen der nicht-invasiven Pränataldiagnostik in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen.“ Das stellte der Pressesprecher der DBK, Matthias Kopp, auf kath.net-Anfrage fest. „Ein solcher Schritt begegnet erheblichen ethischen Bedenken mit Blick auf den Schutz des ungeborenen Lebens. Wir setzen darauf, dass die von über 100 Abgeordneten des Deutschen Bundestages angestoßene Debatte über diese komplexen Fragen eine dringend notwendige gesellschaftliche, sozialethische und politische Klärung voranbringt. Dabei wird es auch wichtig sein, im ökumenischen Gespräch zu bleiben.“


Die Frage, ob die nichtinvasiven Tests Kassenleistung werden sollen, wird derzeit vom Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen (G-BA) geprüft. Zugelassen sind diese Tests bereits. Dies Tests sie beinhalten für Mutter und Kind ein geringeres Risiko, Kritiker befürchten allerdings, dass das Screening auf ungeborene Behinderte dadurch noch leichter und selbstverständlicher wird sowie dass die Zahl der Abtreibungen dadurch faktisch steigen könnte. Die EKD hat sich mit einem 44-seitigen Positionspapier dazu geäußert. „Nichtinvasive Pränataldiagnostik sollte nur in einem verlässlichen Rahmen psychosozialer und ethischer Beratung angeboten und durchgeführt werden“, heißt es dort, auch wird gefordert, auch eine Beratung außerhalb des ärztlichen Rahmens – beispielsweise durch die etablierten Schwangerenberatungsstellen – auch zur Kassenleistung zu machen, berichtete „evangelisch.de“. Es „lassen sich durchaus Argumente dafür benennen, diese Form der Pränataldiagnostik den bisher üblichen invasiven Methoden vorzuziehen und sie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen“.

Corinna Rüffer (Grüne) kritisierte nach Darstellung von „evangelisch.de“ die EKD-Stellungnahme, denn sie zeige Ratlosigkeit. Die Vorstellung der EKD, man könne den „behindertenfeindlichen Charakter dieser Tests irgendwie einhegen, wenn man ihn staatlich finanziert“ und die Frauen zu einer Beratung schicke, sei naiv. Sie erwarte von einer Kirche „eigentlich klare gesellschaftliche Werte und eine wertschätzende Haltung zu menschlichem Leben in all seinen Ausprägungen“.

Erst Anfang Oktober hatten wieder Lebensschützer der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) und der ALfA e.V. in Konstanz vor der Firma LifeCodexx, dem Hersteller des Praenatests, gegen diesen Test demonstriert. Sie sprachen sich gegen die bundesweite Kassenzulassung und Finanzierung vorgeburtlicher Genselektion durch Bluttests auf Trisomie und Geschlecht aus, kath.net hat berichtet.

Bereits 2016 hatte beispielsweise Franz-Josef Bormann, Tübinger katholischer Moraltheologe und Mitglied des Deutschen Ethikrates, scharfe Kritik an einer möglichen Kostenübernahme des „Praenatest“ durch die Krankenkassen geübt. Er wertete ihn als diskriminierend. Der Test diene ausschließlich der Selektion, kath.net hat berichtet.


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Lesermeinungen

 Sebi1983 7. November 2018 
 

Ich frage mich ernsthaft, auf welcher Basis der ökumenische Dialog läuft,

wenn nicht einmal mehr über solch selbstverständliche Dinge Einheit herrscht.


1
 
 ThomasR 6. November 2018 
 

1. Schritt in die korrekte Richtung=Schaffung von Grundlagen

Trotzdem entscheidend wichtig Abgang vom postmodernen Klerikalismus und Zuwendung von 5% der Kirchensteuereinnahmen (ja 5% erscheint als ausreichend) dem Lebenschutz über Einrichtung und Betrieb von Frauenhäusern für jugendliche und sozial schwache Frauen (ja fehlende Zuleitung der Kirchensteuermitteln dem Lebensschutz statt überteuerten Bürobauten, Industriebeteilgungen (wie Wletbildverlag),Industrieanleihen und z.T. zweifelhaften Fondsbeteiligungen kann auch als Ausdruck vom Klerikalismus von heute betrachtet werden, da ausgerechnet Klerus=Amtskirche= die Kirchensteuereinnahmen verteilt)
Förderung von Lebensschutz ist auch eine interessante Aufgabe für alle Pastoralassitenten- und Gemeindeassitenten und assistentinnen in allen Pfarrverbunden. Trotzdem ist es mir nicht bekannt, daß wenigstens in einer Diözesem die Pastoralassitenten mit Lebensschutzaufgaben und Hilfe schwangeren vor Ort beauftragt wurden (weiterer Ausdruck vom postmodernen Klerikalismus? und sich selbst Zelebration)


4
 
 Stock 6. November 2018 
 

Ekelerregend

Die jetzt entfachte „Diskussion“ war lange schon angesagt, jetzt ist sie da. Das Ganze ist aber nur ein Orchesterstimmen zu weiteren legitimisierenden „Eingriffen“, den genormten Menschen zu schaffen. Nirgendwo sehe ich die Frage gestellt, welche Intention dahinter steht und welche Clique diese Gottähnlichkeits-Attitude betreibt.

Die Sprache entlarvt den wahren Gedanken. Eine Schwangerschaft soll risikolos auch in Bezug auf das gezeugte und zu erwartende menschliche Wesen sein. Heute ist es die Trisomie, die weder dem Kind selbst, geschweige denn der Mutter/den Eltern zugemutet werden kann, morgen irgendwelche anderen ICD-pflichtig gestylten Defekte, mit der eine barmherzige Entsorgung des Ungeborenen erfolgen darf. Erst darf – später muss! Nichts ist wirklich neu in der Geschichte …


6
 
 elmar69 6. November 2018 
 

Pränatal-Untersuchungen

Die sollten von der Krankenkasse nur dann finanziert werden, wenn dabei therapierbare Fehlentwicklungen aufgedeckt werden können - das sollte der einheitliche Maßstab sein.

Die Aufdeckung unerwünschter Eingenschaften wie genetisch bedingter Fettleibigkeit Geschlechtsbestimmung oder Trisomie-21 mag bezahlen wer das haben will.


2
 

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