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Suizidassistenz durch Pfarrer und Richter im Zeichen des Zeitgeists

17. September 2019 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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„Interessant und verräterisch ist bereits die Verwendung des Wortes ‚Delikt‘ als Beschreibung für die Suizidassistenz“ – Medizinprof. Nagel hat versehentlich gute Argumente für den Lebensschutz geliefert. Gastkommentar von Paul Cullen


Münster (kath.net) Am 7. September erschien ein Artikel in der Zeitschrift „Anders Handeln“, der für viel Aufruhr gesorgt hat. „Anders Handeln“ wird dreimal im Jahr in einer Auflage von etwa 10.000 Exemplaren von „Andere Zeiten“ herausgegeben, einem „ökumenischen“ Verein, der zwar „eigenständig“ ist, den christlichen Kirchen aber „nahesteht“. Thema des Heftes war „Tod, Trauer, Trost“. Unter der Überschrift „Kinder und Jugendliche sterben leichter als ältere Menschen“ erschien ein Interview, geführt vom Redakteur des Hefts Dr. Frank Hoffmann mit dem „Transplantationschirurgen, Professor für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften …, Arzt, Philosoph, Christ und Vater von fünf Kindern“ Eckard Nagel, der zu alledem auch noch Mitglied des Deutschen Ethikrates von 2008 bis 2016 war.

In diesem Interview fand sich allerlei interessantes, zeigte er doch, auf welche Abwege man sich begeben kann, wenn man sich am Zeitgeist orientiert. Der Zeitgeist muss nicht zwangsläufig falsch liegen, aber sich daran zu orientieren, ist nicht unproblematisch. Weder kann der Zeitgeist aus ersten Prinzipien logisch abgeleitet werden, noch wird er kodifiziert oder klar artikuliert, weshalb er erspürt werden muss. Dieser Zustand führt dazu, dass der Zeitgeist eine gefährliche Wanderdüne ist: die Meinung, die heute akzeptabel, ja angesagt ist, kann morgen schon aus der Mode oder gar gefährlich sein. In allen Angelegenheiten, die mit dem Recht auf Leben zu tun haben, kennt die Entwicklung des Zeitgeistes zudem seit vielen Jahren nur eine Richtung: weitere Lockerung und Infragestellung, fast immer im Namen der „Barmherzigkeit“ oder des „Mitleids“.

All dies hat sich in dem Interview mit Professor Nagel offenbart. Dabei hat er der Sache des Lebensrechts gedient, hat er doch – wahrscheinlich unbewusst – die Heuchelei einiger wichtiger Gruppen in unserer Gesellschaft entlarvt und damit gute Argumente für einen Stärkung des Lebensschutzes geliefert.

Zunächst ist bemerkenswert, mit welchem Aplomb Nagel den Hirntod als „eine weitere naturwissenschaftliche Definition zur Todesfeststellung“ darstellt. Seine Begründung: „wo das Gehirn abgestorben ist, kann der Kreislauf … ohne künstliche Beatmung nicht mehr aufrechterhalten werden“, und, dass „der … Organismus in seiner Gesamtheit … von Grundfunktionen abhängig [sei], die vom Rautenhirn aus gesteuert [werden]“. Zwar räumt er ein, dass es „vereinzelt“ Menschen gibt, die das Hirntodkonzept, also die Vorstellung, dass der Tod des Gehirns mit dem Tod des ganzen Menschen gleichzustellen ist, in Frage stellen. Dabei ist er sich jedoch nicht zu schade, diese Menschen ins Lächerliche zu ziehen mit der Bemerkung, dass man auch warten könne, „bis zur Fäulnis“ und „sagen, dass der Tod erst dann eingetreten ist, wenn … der Sterbeprozess mit der vollständigen Verwesung abgeschlossen ist.“ Hierbei verschweigt er allerdings, dass zu diesen einsamen Zweiflern der US-amerikanischer Neurologe D. Alan Shewmon, der an der Definition des Hirntodkonzepts ursprünglich mitgearbeitet hat, sowie der weltweit bekannter Ethiker Robert D. Truog von der Harvard Universität gehören, wie übrigens auch eine substantielle Minderheit der ehemaligen Kollegen von Professor Nagel im Deutschen Ethikrat. Auch ist eine zentrale Begründung des Hirntodkonzepts, die auch Professor Nagel bemüht, nämlich die Vorstellung, dass ohne das Gehirn als zentraler Integrator aller Körperfunktionen es mit dem Hirntod zu einer Auflösung dieser Funktionen kommt, in den letzten Jahren wiederholt durch frappante Gegenbeispiele widerlegt worden. Als exemplarisch in dieser Hinsicht kann dienen der Fall der hirntoten Amerikanerin Jadi McGrath, die in diesem Zustand selbst die Pubertät durchschritten hat, ehe sie nach vielen Jahren an Leberversagen starb.


Aber diese fehlende Reflexion in der Frage des Hirntods ist nicht der Grund für den Aufstand, sondern die Bemerkungen von Professor Nagel zur Frage der Suizidassistenz. Zunächst stellt er fest, dass es zu den „großen Fortschritten der zurückliegenden Jahrzehnte gehört, dass wir den Umgang mit unserem Körper in die Verantwortung jedes einzelnen gestellt haben“, wozu auch „die Möglichkeit, sich das Leben zu nehmen“ gehört. Diese Verkürzung verschlägt einem doch die Sprache. Selbst der vehementeste Vertreter der Selbstbestimmung wird konzedieren, dass der Suizid weitaus mehr als der „Umgang mit dem Körper“ ist. Auch der freiwillige „Bilanzsuizid“ – sofern es sowas überhaupt gibt – ist ein soziales Phänomen, das niemals nur den Suizidenten betriff. Aber auch diese Auslassungen riefen keine Reaktion in der Öffentlichkeit hervor.

Erst als Professor Nagel sagte, dass nicht Ärzte sondern „Pfarrerinnen und Pfarrer“ oder „Juristen, die Richterinnen und Richter“ Beihilfe zum Suizid leisten sollten – im Falle der Pfarrerin oder des Pfarrers im Wege eines „Geleits über die irdische Lebensschwelle hinweg“ – brach ein Sturm der Entrüstung los. So kanzelte der Professor für Moraltheologie an der Universität Tübingen Franz-Josef Bormann eine Suizidassistenz von Geistlichen als „völlig abwegig“ und „abenteuerlich“ ab. Die Juristen, die nach Nagel „ansonsten in strittigen Fragen über Weiterbehandlung oder Behandlungsstopp mitentscheiden sollen“, haben sich bisher nicht öffentlich gemeldet.

Diese Bemerkungen und die Reaktionen darauf sind höchst aufschlussreich. Prof. Nagel lehnt den Suizid oder die Suizidassistenz nicht primär ab. Er bestreitet nur, dass letztere durch Ärzte geleistet werden sollte. Diese seien dem Leben verpflichtet, weshalb er es für „völlig irre und eine grauenhafte Vorstellung“ halte, dass „Tötungsdelikte Teil des ärztlichen Behandlungsauftrags werden sollen.“ Interessant und verräterisch ist hier übrigens die Verwendung des Wortes „Delikt“ als Beschreibung für die Suizidassistenz.

So kommen wir zu den anfänglichen Bemerkungen bezüglich des Zeitgeistes zurück. Die Orientierung am Zeitgeist und das Fehlen überzeitlich gültiger Maßstäbe führen dazu, dass jeder seinen eigenen ethischen Rahmen aus den Versatzstücken der Gegenwartskultur bilden muss. Aber das gelingt uns nicht immer und meistens nicht vollständig. So ziehen wir Grenzen, die zwar willkürlich sind, aber das Gewissen beruhigen. Früher nannte man das „sich etwas schönreden“. Heute benutzt man hochtrabendere Begriffe wie „Verantwortungsethik“ oder „Konsequentialismus“. In diesem Interview hat Professor Nagel auf dieser Art und Weise eine Grenze gezogen, aber mit einer gewissen Naivität andere Berufsgruppen auf die andere Seite dieser Grenze gesetzt. Dass er hierdurch die Unaufrichtigkeit in Teilen unserer Gesellschaft freigelegt hat, war nicht seine Intention, trifft aber trotzdem zu. Als nach zähem Ringen im Jahr 2015 Paragraf 219 des Strafgesetzbuchs geändert wurde, um zum ersten Mal den assistierten Suizid in Nachkriegsdeutschland zu erlauben, sofern diese von „Angehörigen“ oder „Nahestehenden“ und „nicht geschäftsmäßig“ erfolge, lobten beide großen Kirchen die Änderung als gelungener Kompromiss. Fall eine Reaktion seitens der Juristen kam, dann meistens dergestalt, dass die Lockerung des Paragrafen nicht weit genug gehe. Nun aber tritt Professor Nagel auf und sagt, wie einst der Sachsenprinz Friedrich August III, „macht euren Dreck alleene“, und man ist schockiert.

Wir haben in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass die Ärzteschaft sich nie für moralisch zweifelhafte Ziele der Gesellschaft missbrauchen darf, haben aber wenig Gehör gefunden. Als der damalige Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery 2014 im Rahmen der Debatte um den ärztlich assistierten Suizid sagte: "Lassen Sie es doch den Klempner oder den Apotheker oder den Tierarzt machen, aber eben nicht den Arzt", ist er mit Hohn und Spott überzogen worden. Der Geniestreich von Herrn Nagel, nicht Apotheker, Klempner, oder Tierarzt, sondern die auf deutlich intimere Weise beteiligten Pfarrer und Juristen anzusprechen, hat jetzt einen Nerv getroffen. Auch ein blindes Zeitgeist-Huhn findet manchmal ein Korn.

Prof. Dr. Paul Cullen/Münster ist der Vorsitzende des Vereins „Ärzte für das Leben“.

Pressefoto Prof. Dr. Paul Cullen


Foto Prof. Cullen (c) Paul Cullen


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Lesermeinungen

 Einsiedlerin 17. September 2019 
 

Heuchelei

Ich stimme @pjka zu, denn viele Menschen haben erstens ein Problem mit alt und krank sein, besonders jene, die nicht gläubig sind, dazu gehören für mich auch Traditionschristen. Zweitens scheint es wirklich Methode zu haben, den Suizid gesellschaftsfähig zu machen, (so wie die offene Homosexualität) um damit die horrend explodierenden Pflegekosten etwas einzuschränken.
Und dann tut man auf der anderen Seite so "human" und barmherzig, dass man derart verzweifelten Menschen mit dieser Möglichkeit doch helfen will. Gehört das zu den Menschenrechten?? Ich glaube mich zu erinnern, dass Klaus Berger in einem seiner empfehlenswerten Bücher sinngemäß geschrieben hat, dass die Menschenrechte nichts mit Gottes Geboten zu tun haben. Er führt das natürlich viel deutlicher aus. Irgendwie verstehe ich das aufgrund der aktuellen Lage in der Welt jetzt erst so richtig...
Sind die Menschenrechte etwa ein freimaurerisches Produkt?


1
 
 pjka 17. September 2019 

Suizid wird Gesellschaftsfähig

Der simple Motivation für die politische Kaste, Suizid gesellschaftsfähig zu machen ist der Umstand, daß es helfen könnte katastrophale demographische Entwicklung unserer Gesellschaft abzumildern. 50% der Kosten der Krankenkassen entstehen in den letzten 2 Lebensjahren. Viele alternde Singles ohne Familienanschluß könnten sich die depremierende Zukunft im Alter ohne liebende Vertraute "erleichtern". Das wird ganz sicher kommen.


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