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| Geplante Provokation gegen Kirchenleitung durch ehemaligen Volksanwaltvor Minuten in Österreich, keine Lesermeinung Herbert Kohlmaier möchte sich von "kirchenrechtlicher Gehorsamspflicht lösen" Aktion könnte kirchenrechtliche Konsequenzen haben Wien (www.kath.net) "Ich distanziere mich aber in aller Form von deren heutigen zentralistischenund autoritären Leitung."Kohlmaier möchte zwar weiterhin am "spirituellen, sakramentalen undliturgischen Leben derKirche teilnehmen"und sogar den "Kirchenbeitrag entrichten". Allerdings möchte er aber nicht"jeneEntscheidungen" annehmen, die mit der, seiner Meinung nach,"wohlverstandenen Botschaft desEvangeliums nicht in Einklang zu bringen sind". Als Konsequenz wolle er sichaus der"kirchenrechtlichen Gehorsamspflicht lösen". Kohlmaier bezichtigt weitersdie Kirchenleitung als"selbstherrlich" und "nicht mehr zeitgemäß" und verwirft "konstruierte undkommandierteLehrsätze", die sich "jeder Prüfung auf ihre Richtigkeit und Plausibiliätentziehen". Wie KATH.NETerfahren konnte, wird inzwischen bereits auf bischöflicher Ebene überprüft,ob dieses Vorhabendes ehemaligen Volksanwalts nicht ein Verstoß gegen die Canones 1371 und1373 desKirchenrechts ist. Canon: 1371, 2"Wer sonst dem Apostolischen Stuhl, dem Ordinarius oder dem Oberen, derrechtmäßig gebietet oder verbietet, nicht gehorcht und nach Verwarnung imUngehorsam verharrt."Canon 1373"Wer öffentlich wegen irgendeiner Maßnahme der kirchlichen Gewalt oder eineskirchlichen Amtes Streit der Untergebenen oder Haß gegen den ApostolischenStuhl oder den Ordinarius hervorruft oder die Untergebenen zum Ungehorsamgegen diese auffordert, soll mit dem Interdikt oder anderen gerechtenStrafen belegt werden. " Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuAufreger
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