Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  3. Erzdiözese Wien: Lediglich 7,5 Prozent der Kirchenmitglieder besuchen die Hl. Messe
  4. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  5. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  6. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  7. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  8. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  9. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  10. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  11. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  12. ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
  13. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  14. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  15. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit

Stützenhofen ist immer und überall

19. Mai 2012 in Kommentar, 55 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Brisante Hintergründe über die Pfarrgemeinderatswahlen aus der Sicht eines Pfarrers - Ein Gastkommentar von Pfr. Christian Sieberer


Wien (kath.net)
Ich habe aufmerksam das aktuelle Interview mit Erzbischof Christoph Kardinal Schönborn in „La Stampa” gelesen, da der „Fall Stützenhofen” mich als Pfarrer in der Erzdiözese Wien unmittelbar betrifft. Sollte ich wirklich der einzige Mensch sein, der nach diesem Interview noch immer dieselben Fragen hat wie vorher, dann entschuldige ich mich schon jetzt ausdrücklich. Sollten meine hier geäußerten Bedenken berechtigt sein, dann erhoffe ich mir Antworten, auf die ich schon seit über einem Jahr warte.

In dieser Causa geht es im Grunde um eine einfache Frage, die jede Pfarre jederzeit betrifft, Stützenhofen ist tatsächlich immer und überall: „WIE soll festgestellt werden, ob potentielle Kandidaten und gewählte Mitglieder des Pfarrgemeinderats die kirchenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen?”

Ich habe Kardinal Schönborn bereits am 18. Februar 2011 bei einem Abendessen mit mehreren Mitbrüdern diese Frage gestellt.
Meinen Vorschlag, dass der Pfarrer vor der Wahl mit den potentiellen Kandidaten ein Gespräch über die Glaubenslehre und Ordnung der Kirche führt und sich davon überzeugt, dass sich die Personen auch wirklich dazu bekennen, hat er schroff als „Kasuistik” zurückgewiesen.

Monatelang hörte ich daraufhin Vorwürfe der Diözesanleitung gegen mein vermeintlich rechtswidriges Vorhaben. Die Ablehnung eines einfachen Gesprächs auf der Grundlage des Katechismus der Katholischen Kirche ist für mich bis heute ein klarer Hinweis auf die Sorge, dass sich viele Kandidaten nicht zu den Grundlagen der Kirche bekennen wollen.

Schließlich bat ich Kardinal Schönborn am 12. Jänner 2012 in einem Brief um Weiterleitung dieser Frage an das seiner Meinung nach zuständige Dikasterium in Rom.

Am 20. Jänner 2012 rief mich Eminenz an, und wir erörterten in einem ausführlichen Telefongespräch die Frage von Einspruchsmöglichkeiten eines Pfarrers gegen die Kandidatur von ungeeigneten Kandidaten.

Dabei sagte mir der Erzbischof, dass ein Pfarrer seiner Einschätzung nach ein Vetorecht hat, das er nicht begründen muss. Er versprach mir auch, diese Frage in der darauf folgenden Woche in Rom mit dem Kardinalpräfekten der Kleruskongregation und anderen hochrangigen Würdenträgern der katholischen Kirche persönlich zu besprechen.

Am 6. Februar 2012 erhielt ich im Namen von Eminenz eine schriftliche Bestätigung des Vetorechts durch Ordinariatskanzler Dr. Walter Mick.


Am 15. Februar 2012 habe ich daher im Wahlvorstand unserer Pfarre verlautbart, dass ich mein Vetorecht gegen die Kandidatur von drei Personen ergreife, da sie sich meiner Überzeugung nach nicht zur Glaubenslehre und Ordnung der Kirche bekennen. Sie wurden daraufhin vom Wahlvorstand gemäß Punkt 6.6. der Wahlordnung nicht in die Liste der zu Wählenden aufgenommen.

In seinem Schreiben vom 23. Februar 2012 forderte mich Herr Bischofsvikar Pater Dariusz Schutzki CR völlig unerwarteter Weise auf, mein Veto zu begründen. Nach langwierigen Recherchen stellte sich heraus, dass Eminenz ihm gegenüber von seiner mir gegenüber geäußerten Einschätzung abgewichen war und plötzlich auf einer Begründung des Vetos bestand. Schnellstmöglich habe ich daraufhin als Zeichen des guten Willens eine ausführliche Begründung nachgeliefert, obwohl bis heute nicht geklärt ist, ob ich dies hätte tun müssen.

Nach der Wahl wurden mehrere Einsprüche von Pfarrmitgliedern eingebracht. Diese Rekurse habe ich in einer ausführlichen Stellungnahme zurückgewiesen, dennoch hat das zuständige Gremium der Erzdiözese, der Vikariats-Wahlbeirat, die PGR-Wahl in der Pfarre Penzing St. Jakob, Wien 14 mit Schreiben vom 3.5.2012 annulliert. Kurioserweise waren sämtliche dabei beanstandete Verfahrensfehler den Verantwortlichen der Erzdiözese schon vor der Wahl bekannt, somit gleicht dieses Schreiben einer Selbstverurteilung. Es ist mir vollkommen unverständlich, warum ich am 14. März 2012 trotzdem die Weisung erhielt, dass die Wahl auf jeden Fall stattfinden muss.

Wohl niemand in der Pfarre Penzing wird verstehen, warum wir nun dieses Vorgehen „auf unsere Kappe” nehmen müssen, mit all dem Aufwand und der Aufregung rund um eine auf unbestimmte Zeit verschobene Wahl. Man fragt sich unweigerlich, wozu es einen Vikariats-Wahlbeirat gibt, wenn dieser vor der Wahl Verfahrensfehler nicht bemerkt, die er nach der Wahl als „massive Mängel und Fehler” bezeichnet.

In einem ausführlichen Offenen Brief, den ich als pdf-file auf der Pfarrwebsite veröffentlicht habe, finden Sie weitere Details:
www.pfarre-penzing.at/#pgr
Wenn ich nun im Interview mit unserem Erzbischof lese: „Es ist die Pfarrei, die ihre Kandidaten für den Pfarrgemeinderat gut auswählen muss, in Übereinstimmung mit den vorgesehenen Voraussetzungen.”, macht mich diese Aussage ratlos, weil ich für die Erfüllung eben dieser Vorgabe mit einem Spießrutenlauf belohnt wurde, der nach über einem Jahr noch immer nicht beendet ist.

Ich frage mich auch, warum in Stützenhofen eine „Nichtentscheidung” auf Kosten des Pfarrers und der Pfarre getroffen wurde, in Penzing jedoch ohne Probleme in eine erfolgte Wahl auf Kosten des Pfarrers und der Pfarre eingegriffen wurde.

An der Größe dürfte es wohl kaum liegen, hat doch Stützenhofen 111 Einwohner, unsere Pfarre hingegen die Verantwortung für mindestens
16 000 Menschen. Ein weiterer Zusammenhang der Ereignisse in den beiden Pfarren ist offensichtlich:
Hätte Eminenz vor der Wahl die mir gegenüber schriftlich gegebene Zusicherung eines Vetorechts pflichtgemäß allen Pfarrern der Erzdiözese Wien kundgemacht und nicht sofort wieder relativiert, hätte Pfarrer Swierzek in Stützenhofen mit großer Wahrscheinlichkeit von diesem Rechtsmittel Gebrauch gemacht.

Der in einer eingetragenen homosexuellen Partnerschaft lebende Florian Stangl wäre dann nie in die Kandidatenliste bzw. auf den Stimmzettel eingetragen worden. Somit wäre genau das geschehen, was Eminenz erst dann telefonisch von Pfarrer Swierzek forderte, als es schon zu spät war.

Es wundert mich nach all diesen Ereignissen nicht, dass ich bei vielen Mitbrüdern im Priesteramt eine große Verunsicherung wahrnehme, weil Entscheidungen der Diözesanleitung häufig zu Lasten der Pfarrer getroffen werden, auch wenn diese völlig korrekt gehandelt haben. Man weiß dann tatsächlich nicht mehr, wie man sich verhalten soll.

Wie kann nun eine bestmögliche Lösung gefunden werden?

1. Zunächst geht es um die Klärung der Frage, ob der Pfarrer sein Vetorecht gegen einen ungeeigneten Kandidaten begründen muss oder nicht. Nach meinem Rechtsverständnis bedarf ein Veto grundsätzlich keiner Begründung, der Wortsinn ist ja: „Ich verbiete.” und nicht: „Ich bitte eine höhere Instanz, zu verbieten, weil...”

Auch ist es möglich, dass Einwände gegen den Kandidaten aufgrund von Informationen aus dem forum internum (natürlich nicht der Beichte) bestehen, die nicht öffentlich begründet werden können.
Schließlich soll der Pfarrer auch ohne aufwendige Begründungen in der Lage sein, ungeeigneten Personen den Zutritt zu seinem Beratungsgremium zu verwehren. Er selbst kann vor Ort die Menschen wohl am besten einschätzen, ein Einspruchsrecht bei einer höheren Instanz ist auch aufgrund der Schwierigkeit eines diözesanen Eignungsverfahrens kaum vorstellbar.

2. Sollte das Vetorecht ohne Begründung bejaht werden, dann würde dieses natürlich auch nach der Wahl gelten. In Punkt IV. 6. der PGO heißt es: „Ein gewähltes oder bestelltes Mitglied scheidet frühzeitig aus:

- durch Wegfall der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im PGR;”
Aufgrund der Causa Stützenhofen ist es noch leichter möglich, dass sich in den nächsten Monaten und Jahren gewählte Pfarrgemeinderäte gegen die Glaubenslehre und Ordnung der Kirche in Wort und Tat auflehnen. Einem regelrechten Dammbruch wird man nur dann vorbeugen, wenn der Pfarrer ein Vetorecht hat, das er auch nach der Wahl ausüben kann.

Selbst in der ersten Stellungnahme der Erzdiözese Wien vom 21.03.2012 zur PGR-Wahl in Stützenhofen wurden die selbstverständlichen Voraussetzungen für Pfarrgemeinderäte noch betont.

Dort heißt es u.a.:
„Zu berücksichtigen ist auch, dass das Amt des Pfarrgemeinderats ein spezifischer kirchlicher Dienst ist. Für diesen gelten auch spezifische Voraussetzungen. Dazu zählt auch das Einverständnis mit der Glaubenslehre und der Ordnung der Kirche.”

Drei Fragen:

Mir ist völlig klar, dass diese meine Aussagen bei manchen Menschen auf Ablehnung stoßen werden, daher bitte ich um bessere Lösungsvorschläge. Denn selbst wenn es offensichtlich absurd klingt, stellen sich mir in meiner jetzigen Situation allen Ernstes folgende Fragen:

Was soll ich als Pfarrer tun, wenn sich bei der in einigen Monaten in unserer Pfarre stattfindenden Pfarrgemeinderatswahl eine in einer eingetragenen homosexuellen Partnerschaft lebende Person als Kandidat meldet?

Darf ich selbst feststellen, ob es sich hier um einen weiteren besonderen Fall handelt, da diese Person vielleicht so wie Florian Stangl durch ihre gläubige Haltung, ihre Bescheidenheit und ihre gelebte Dienstbereitschaft meinen Erzbischof sehr beeindruckt?
Oder soll ich gleich einen Termin zum Mittagessen bei Eminenz für diese Person erbitten, da mir als Pfarrer eine derartige Beurteilung nicht erlaubt wird?


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Kathole 25. Mai 2012 
 


1
 
 Mariahilfer 22. Mai 2012 
 

Unterstützung für Pfr. Sieberer

Pfr. Sieberer ist einer der großartigsten Priester, die ich kenne. Er verdient vollste Unterstützung.
Vielen Dank, bitte machen Sie weiter wie bisher!


1
 
 Marcus 21. Mai 2012 
 

Das ist ein mutiger Pfarrer! Respekt, Hochwürden!

Was für ein Saustall herrscht eigentlich in den Amtsräumen der Erzdiözese Wien??? Man greift sich an den Kopf.


3
 
 free_eagle 20. Mai 2012 
 

Beten wir, dass es bald zur vollen Einheit der FSSPX mit der Kirche in Form einer Personalprälatur kommt. Diese Einheit wird von Papst Benedikt sicher ersehnt und angestrebt. Katholiken und Priester, die die modernistischen Trends der deutschsprachigen Diözesen satt haben, hätten dann die Chance, eine neue geistliche Heimat auf einer soliden Basis zu finden.


8
 
 ThomasMoore 20. Mai 2012 

Wahlordnung und PGO

Die ganze Wahlordnung und auch die Pfarrgemeinderatsordnung scheint mir nicht besonders gut gemacht, daher ergeben sich zahlreiche rechtliche Unsicherheiten. Wie ist es etwa mit Punkt IV 6 der PGO \"Ein gewähltes oder bestelltes Mitglied scheidet frühzeitig aus ... durch Wegfall der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im PGR\".
Wer stellt das fest? Der zuständige Ortspfarrer? Der PGR der Ortspfarrei per Mehrheitsbeschluss? Der Erzbischof? Der Vikariats-Wahlbeirat per Beschluss?
Fragen über Fragen..


2
 
 GvdBasis 20. Mai 2012 

Wien und seine Erzbischöfe,

das ist seit Jahrzehnten ein Kapitel für sich ...


3
 
 Morwen 20. Mai 2012 

Fortsetzung

Die Folge solcher Zustände ist, dass (fast) jeder sein Fähnchen ausschließlich dem eigenen Vorteil folgend nach jedem Lufthauch dreht.
Dieses Phänomen ist nicht nur in der Kirche anzutreffen, auch in schlecht geführten Unternehmen zB.
Was es für die Gemeinschaft bedeutet, kann man sich vorstellen.
Es gibt allerdings - Gott sei Dank - allen Widrigkeiten zum Trotz, und erstaunlicherweise, immer wieder einzelne tapfere, sture, Idealisten, die sich mit den Zuständen nicht abfinden und nicht arrangieren, sondern für das Bessere einstehen. Wenn irgendwas - selten genug - einmal ausnahmsweise gut läuft auf dieser Welt, dann ist es genau DIESEN Menschen zu verdanken.


6
 
 Morwen 20. Mai 2012 

@Karlmaria
Ihr (mittlerweile sehr weit hinten in der Kommentarkette nachzulesenden) Vorschlag, der Untergebene müsse auch eine geänderte Meinung des Vorgesetzten umsetzen, funktioniert natürlich nur, wenn der Vorgesetzte dem Untergebenen diese Änderung auch klar und unmißverständlich MITTEILT, und zwar RECHTZEITIG, bevor der arme Untergebene irrtümlich einen Fehler macht, weil er sich an die zuvor ausgegebene der (neuen widersprechende) Losung hält.
Außerdem funktioniert er nur, wenn „der Vorgesetzte\" entweder eine einzelne Person ist oder zumindest mit einer Stimme spricht.
Wenn hingegen die rechte Hand (zB Bischofsvikar X) nicht genau weiß, was die linke (zB Vikar Y oder der Bischof selbst) tut und sagt, dann funktioniert es nicht, weil der Untergebene nicht mehr wissen kann, woran er sich jetzt halten soll.
Ergebnis solcher Zustände: jeder macht was er will, jeder verabschiedet sich innerlich in die vollkommene Wurschtigkeit, keiner engagiert sich mehr ehrlich.


4
 
 Siebtel 20. Mai 2012 
 

@ Morwen

\"Irgendwo am Lande wird es wohl noch ein paar kleine Kuschelpfarren geben, in denen die Welt noch in Ordnung ist\"

In Windischgarsten etwa.
Wenn solch kuschelige Pfarren nicht für sich bleiben, dann geraten sie ins Fadenkreuz der kirchenfeindlichen Medien und der entsprechenden Hirten.


3
 
 inaasahan 20. Mai 2012 
 

Was betroffen macht bei der ganzen Geschichte...

....die vielen Suchenden - vor allem Jugendlichen - für die es heute ohnehin schwer ist, Orientierung zu finden, werden \"geopfert\" - für einen Homosexuellen, der unbedingt im Pfarrgemeinderat sitzen will. Denn, wenn eine homosexuelle Partnerschaft ohne kirchlichen Segen kein Problem ist, dann wird doch alles andere noch viel weniger Problem sein....Sex vor der Ehe, neben der Ehe, Zusammenleben ohne Ehe....
Wenn dieser einen Funken echter Demut hätte, würde er darauf verzichten. Aber natürlich geht es nicht darum, etwas für die Kirche zu tun, sondern für die Sache der Homosexuellen.
Letztlich ist der Kardinal ist ein Fähnchen im Wind; mich wundert nur, daß er so wenig Verantwortungsbewußtsein für das ihm anvertraute Volk Gottes hat....


4
 
 Hadrianus Antonius 19. Mai 2012 
 

@Silas Mehr Tapferkeit!

Geehrter @Silas,
Ihre Kritik an hochehrw. Pf. Sieberer muß ich zurückweisen:
Hochehrw. Pf. Sieberer ist nicht \"unsicher\" wie Sie schreiben, sondern er hat hier ausführlich und detailliert die sehr zögerliche und inkonsistente Behandlung seiner Nachfragen dargestellt.
Er steht getreu zur Hl. Kirche und zum Katechismus und schreibt und spricht respektvoll.
Er hat jedoch Mut und kommt konsequent für sein Anliegen auf; daß dies kollidiert mit Wankelmütigkeit und Unschlüssigkeit ist klar.
In der Offensive der Neuevangelisierung-es handelt sich tatsächlich um eine 2. Kontrareformation- ist falscher Irenismus extrem schädlich- ein guter Kommandeur kümmert sich um seinen Soldaten, gibt klare Befehle und zeigt selbst Mut.
Im Gebet bin ich bei Pf. Sieberer.


6
 
 GvdBasis 19. Mai 2012 

Die Saat ist aufgegangen

Ach schade, erst kürzlich habe ich folgendes Buch aus der Hand gegeben, das aus meiner Sicht als negativ einzustufen ist: MAY, Georg Demokratisierung der Kirche. Möglichkeiten und Grenzen. Herold, Wien 1971. Darin steht ungefähr das: Ausgegangen war die Idee zu allen diesen \"Räten\" von ein paar rebellischen Priestern in Chicago. Ja dann darf man an dieser Heiligen Kuh natürlich nicht anrühren. Das Datum der Drucklegung dieses Buches - 1971 - zeigt, wie weit all das zurückreicht. Damals wurde gesät, heute wird geerntet.


2
 
 johannes lehrner 19. Mai 2012 

Danke

Lieber Christian,
ich danke für Dein offenes Wort. Denn: nur die Wahrheit wird uns frei machen. Diese Wahrheit hat Jesus das Kreuz gekostet. Was kostet sie uns?
Möge Gottes Geist uns in der Demut und Liebe bewahren.


5
 
 Thomas de Aquino 19. Mai 2012 

Eminenz

Es zeichnet sich ab, dass Eminenz sich in Worten zum Glauben bekannt, in Taten aber dagegen ankämpft.

Ein klares Bekenntnis bitte.


4
 
 Kathole 19. Mai 2012 
 

Schutz romtreuer Priester vor bischöflicher Willkür wird in D und A immer dringender

Möge der Heilige Vater, als intimer Kenner der spezifischen Problematik des deutschsprachigen Raums, die Errichtung wirksamer Schutzmechanismen für romtreue Priester vor bischöflicher Willkür zur Chefsache machen. Während offen ungehorsame Priester hier Narrenfreiheit haben, wird die glaubensbedingt bei den romtreuen Priestern vorhandene Gehorsamsbereitschaft von vielen Bischöfen schamlos dazu mißbraucht, diese Priester ihrer persönlichen Willkürherrschaft schutzlos auszuliefern.
Der Unmut, der sich in einer glaubensfernen säkularisierten Öffentlichkeit aus der Unvereinbarkeit von kirchlichen Regeln mit dem herrschendem Zeitgeist ergibt, wird von feigen Bischöfen so vollständig auf dem Rücken der romtreuen Priester abgeladen.
Das eigene Prestige in weltlichen und ortskirchlichen Kreisen als toleranter und liberaler Kirchenführer sowie gleichzeitig in Rom als energisch durchgreifender Hirte wird dabei ganz auf Kosten der romtreuen Priester aufpoliert.

www.kvgk.de/berichte.php?datum=25.02.2011


5
 
 silas 19. Mai 2012 

@ Pfr. Sieberer, ihre Unsicherheit scheint verständlich aber ihr Gehorsamsverstaendniss ist ausbaufä

Wenn ich ihre Zeilen lese drängt sich mir eine Frage auf: Sind die Kandidaten für PGR Wahlen im Ezb. Wien so gewaltig, dass sie als Pfarrer die Personen nicht selbst motivieren müssen? In den Gemeinden in den ich bisher tätig war überlegten der alte PGR mit dem Pfarrer qualifizierte Personen zu finden.
Problematische waren in ähnlicher Weise dabei, wie der Pfarrer es selbst war...
Sollte ein Veto notwendig sein, muss ich als Untergebener des Bischof jederzeit bereit sein es zu begründen. Ihm habe ich schließlich als einzige Instanz Gehorsam versprochen.
Ihren hier veröffentlichten Aufsatz empfinde ich als den falschen Weg aus ihr persönlichen Verunsicherung. Er erinnert negativ an einen Anti-Schüller. Schade so tragen wir nichts zum Amt der Einheit bei, sondern zur Spaltung - weg von Christi Kirche...


4
 
 Kathole 19. Mai 2012 
 

@nilpf: Ein talentierter Theologe und Katechet ist deshalb noch lange kein guter Hirte

\"So sehr die Katechesen unseres Herrn Kardinal geschätzt werden, so wenig ist er als Hirte geeignet.\"

Damit machen Sie auf einen Sachverhalt aufmerksam, der sowohl dem unerhörten Fall des PGR in Stützenhofen wie auch den erschreckenden Erfahrungen zugrunde liegen dürfte, die nun Pfr. Sieberer mit S.E. Kardinal Schönborn in Sachen PGR-Wahl machen mußte.

Als Kardinal und Erzbischof scheint der angesehene Theologe und Katechet Christoph Schönborn der Meinung zu sein, 2 gleichwertigen Herren zu dienen, die er gleichermaßen zufriedenstellen müsse, wobei er von beiden gelobt werden möchte.

Ist er gerade in Rom, möchte er vom Papst und der von ihm vertretenen Weltkirche Anerkennung für seine unbestrittenen Verdienste erfahren und nicht harsche Kritik einstecken müssen. Ist er aber wieder zurück in Wien, sucht er die Harmonie mit seiner ortskirchlichen Hausmacht aus Priester- und Laiengremien um jeden Preis.


4
 
 niclaas 19. Mai 2012 
 

EIne Realsatire

Man fühlt sich bei diesen Vorgängen an den Film »Die Truman Show« erinnert, als da Pfarrer Sieberer (alias Truman) anhand von Indizien Stück für Stück der Wahrheit habhaft werden will. Produzent der Show (elne Filmfigur Namens »Christof« ;-) ) ist der Wiener Kardinal, das Ordinariat die ungreifbare Mond-Attrappe in der Ferne und ständig wird das Drehbuch geändert. Derweil sitzen die Kath.net-Leser wie die TV-Zuschauer im Film vor dem Bildschirm und drücken ihrem Helden die Daumen.

»Stützenhofen ist immer und überall« – die Gute-Laune-Show des Allen-recht-Machens wird nach dem Willen der Oberhirten nicht so rasch abgesetzt werden. Wahrheit und Quote sind eben zwei verschiedene Pastoralziele …


3
 
 harryonline 19. Mai 2012 
 

Unverständnis

Ich verstehe nicht, warum es so kompliziert sein soll, geeignete PGR-Kandidaten zu finden und eine *wasserdichte* PGR-Wahl abzuhalten? Natürlich gab es den Aufruf \"wer kandidieren will, soll sich melden\". Aber bis zur tatsächlichen Auflistung am Stimmzettel ist dann doch noch sehr viel *Spielraum*. In unserer Pfarre war es so, dass der Hr. Pfarrer die in Frage kommenden Kandidaten einzeln kontaktierte. Mit den bestehenden PGR-Mitgliedern ging es vor der Wahl noch auf PGR-Klausur, und für die Neuzugänge war auch eine langjährige, aktive Mitgliedschaft in diversen Pfarr-Organisationen (KMB, kfb, Legio, etc.) de facto die Grundvoraussetzung. Niemand war ein völlig Unbekannter, der plötzlich kandidieren wollte. Und \"plötzliche Kandidaten\" gab es schon gar nicht. Im Endeffekt kannten sich alle ohnehin schon gegenseitig und wussten voneinander die halbe Lebensbiographie. Und die ganze Wahl ging ohne Zank & Streit über die Bühne. Warum schaffen das nicht alle Pfarren so?


1
 
 Nummer 10 19. Mai 2012 

Mutig zur Wahrheit

Eine berechtigte Fragestellung, wie jetzt wirklich verfahren werden soll in Zukunft. Jetzt ist S. E. Kardinal Schönborn dran, eine verbindliche und länger gültige Entscheidung zu treffen.


2
 
 Kathole 19. Mai 2012 
 

Bestehen deutsche (und manche österreichische?) PGR\'s ohne gültige Rechtsgrundlage?

\"Sowohl das „Zentralkomitee der Katholiken“ wie auch die Deutsche Bischofskonferenz waren im Jahre 1987 der Meinung, dass die gemäß der Würzburger Synode in Deutschland errichteten Räte den Normen des CIC nicht angepasst werden müssten. Gesetze aber, auch die der Würzburger Synode, sind jedoch nicht auf ewig unabänderlich, freilich immer bei Wahrung göttlichen Rechts. (...) Die Instruktio Ecclesiae de mysterio (...) hat nun im Art. 5 ausdrücklich Einrichtungen verworfen, die als „Parallelorgane … den diözesanen Priester- und Pastoralräten oder auch den Räten auf pfarrlicher Ebene die ihnen eigene Verantwortung entziehen, die vom allgemeinen kirchlichen Recht in den cann. 536, § 1 und 537 geregelt sind“, und hat deshalb in der Sache angeordnet: „Wenn solche Organe in der Vergangenheit auf der Basis örtlicher Gewohnheiten oder besonderer Umstände entstanden sind, sind die nötigen Mittel anzuwenden, um sie mit dem geltenden Recht der Kirche
in Einklang zu bringen“.\"

www.bistum-regensburg.de/download/borMedia0596205.PDF


5
 
 wedlerg 19. Mai 2012 
 

mein Gott Sensenbrenner

Kapieren sie nicht, dass es nicht um Machtstrukturen geht, sondern darum, ob man einen Kandidaten haben will, der auch ein Vorbild im Glauben ist.

Schließlich sollen Pfarrgemeinderäte Vorbilder sein und nicht mit der Lehre Christi im Widerspruch stehende grundsätze fordern oder vorleben.

Im übrigen sind gerade die gutmenschen weit weniger tolerant mit Andersdenkenden als die Majorität der Pfarrer:
In der SPD hat man unlängst Nestbeschmutzer wie Sarrazin oder die 4 Nichtwähler der Frau Y. aus der Partei einfach ausschließen wollen. Gnaz demokratisch und absolut ohne den Grundsatz der Meinungsfreiheit zu ebachten.


4
 
 Vergilius 19. Mai 2012 
 

UND UNSERE BISCHÖFE BEREITEN EIN SCHREIBEN ZUR PFARRERINITIATIVE VOR!

der schüller lacht sich ins fäustchen und wird immer dreister. wo sind die klaren worte der bischöfe???


3
 
 Peregrin T. 19. Mai 2012 
 

Eschreckend...

... ist es, wie bei einer sochen Willkürherrschaft die Autorität der treuesten Priester ruiniert wirdl Das Vertrauensverhältnis wird völlig untergraben. Es handelt sich um keine Bagatellen, sondern es ist die Ordnung der Kirche und die Grundfeste ihre Lehre berührt.
Erschreckend ist weiterhin, dass hier nicht nur die Erzdözese Wien berührt ist, sondern die ganze Kirche in Österreich. Denn es handelt sich bei dem EB um den Vorsitzenden der Bischofskonferenz.
Vor allem ist es erschecken, dass es sich um einen Kardinal von hohem Ansehen handelt, der zur Mitverantwortung in der gesamten katholischen Kirche berufen ist.
Darum gehen diese Vorgänge in Wien jeden Katholiken an! We kan Einhalt gebieten?


4
 
 Kathole 19. Mai 2012 
 

@Philosophus: Sinn oder Unsinn von PGR-Wahlen (5)

Im Unterschied zu den Vermögensverwaltungsräten ist die Einrichtung von pfarrlichen Pastoralräten übrigens gar nicht allgemein verpflichtend, sondern lediglich eine Möglichkeit, die den Bischöfen gegeben wurde, wenn es ihnen \"zweckmäßig scheint\".

In Deutschland geht die Einrichtung von PGR\'s wesentlich auf die Würzburger Synode („Gemeinsame Synode der Bistümer
der Bundesrepublik Deutschland in Würzburg 1971-1975“) zurück. Diese führte auch die duale Defintition der PGR sowohl als pfarrliche Pastoralräte wie auch als Organe des Laienapostolats i.S. des Verbandskatholizismus, sowohl als kirchenamtliches wie auch als nicht-kirchenamtliches Organ ein, der »je nach Sachbereichen« beratend oder beschließend tätig würde. Die Unhaltbarkeit dieses von DBK und ZdK gemeinsam vertretenen Selbstverständnisses der deutschen PGR wurde bereits 1986 von Karl-Theodor Geringer (\"Die deutschen Pfarrgemeinderäte als verfassungsrechtliches Problem\") aufgezeigt.

epub.ub.uni-muenchen.de/4475/1/4475.pdf


2
 
 angemerkt : 19. Mai 2012 

Himmlischer Beistand..

Ich möchte heute, \"Maria, Königin der Apostel\", Hr. Pfarrer Sieberer und seine Mitstreiter der Muttergottes anvertrauen und hoffen, dass sie nicht müde und verzagt werden in den Schwierigkeiten mit der Kirchenhierarchie.Hätten wir nur mehr solche Priester!


3
 
 elisabetta 19. Mai 2012 
 

Danke Herr Pfarrer Sieberer für die mutige Stellungnahme

Der Pfarrgemeinderat ist so unnötig wie ein Kropf. Werden doch vorwiegend kirchenkritische Leute gewählt, die einem Pfarrer die Leitung eher erschweren als dass sie ihn dabei unterstützen. Diese Besserwisser mischen sich unter dem Motto gelebter Demokratie auch häufig in Sachen ein, wozu sie überhaupt keine Kompetenz besitzen. Wenn dann ein Pfarrer nicht nach ihrer Pfeife tanzt, gehen sofort Beschwerdebriefe samt Austrittsandrohung an die zuständigen Diözesanstellen. Diese reagieren auch prompt, indem sie dem Pfarrer vorschreiben, wie er sich zu verhalten hat – nämlich „kundenfreundlich“, sind doch die Kirchenbeitragszahler im Gegensatz zu einem guten Pfarrer wesentlich wertvoller. Papsttreue Priester haben in Österreich einen schweren Stand, Schüller Co. hingegen Narrenfreiheit.


5
 
 Cosmas 19. Mai 2012 
 

Schönborn ist endgültig rücktrittsreif!

Euer ja sei ein ja, euer nein sei ein nein. Alles andere ist vom Bösen!


3
 
 Kathole 19. Mai 2012 
 

@Philosophus: Sinn oder Unsinn von PGR-Wahlen (4)

Can. 532 sieht ganz eindeutig vor: \"Bei allen Rechtsgeschäften vertritt der Pfarrer die Pfarrei, und zwar nach Maßgabe des Rechts; er hat dafür zu sorgen, daß das Vermögen der Pfarrei nach Maßgabe der cann. 1281-1288 verwaltet wird.\" Die rechtliche Verfügung über das Kirchenvermögen ist also nicht die Aufgabe des pfarrlichen Vermögensverwaltungsrates nach Can. 537, der inhaltlich in den meisten deutschsprachigen PGR\'s verwirklicht ist. \"Ecclesia de mysterio\" von 1997 regelt in Artikel V. zudem ganz klar:
\"§ 2. Der diözesane und der pfarrliche »Pastoralrat«(83) sowie der pfarrliche »Vermögensverwaltungsrat«,(84) denen auch Laien angehören, haben nur beratendes Stimmrecht; sie können in keiner Weise zu Entscheidungsorganen werden.
(...) Partikulargesetze und geltendes Gewohnheitsrecht, die diesen Normen entgegenstehen, sowie etwaige Befugnisse, die der Heilige Stuhl oder irgendeine andere ihm untergebene Autorität »ad experimentum« gewährt hat, sind widerrufen.\"

www.clerus.org/bibliaclerusonline/de/f55.htm


2
 
 Kathole 19. Mai 2012 
 

@Philosophus: Sinn oder Unsinn von PGR-Wahlen (3)

Als Preis für die Erlangung der Rechtsfähigkeit für den staatlichen Bereich, d.h. als Körperschaft des öffentlichen Rechts, wurde der katholischen Kirche das Anlegen des zutiefst protestantischen Korsetts von Kirchengemeinde und Kirchenvorstand abverlangt. Anders als in can. 532 bestimmt das staatliche Recht, daß die Verfügung über das Kirchenvermögen nicht allein dem Pfarrer, sondern einem kollegialen Gremium, dem Kirchenvorstand zusteht.

Die Erhaltung des Status Quo war der DBK so wichtig, daß sie für diese Umgehung des kanonischen Rechts durch staatskirchenrechtliche Gesetzgebung auch nach dem Inkrafttreten des CIC/1983 vom kirchlichen Gesetzgeber einen Indult beantragt hat, der ihr 1984 leider auch gewährt worden ist. Ob dieser Indult auch der ÖBK gewährt wurde, weiß ich nicht. Zu untersuchen wäre, ob dieser Indult nicht durch die Instruktion \"Ecclesia de mysterio\" widerrufen wurde.

www.codex-iuris-canonici.de/buch2.htm


4
 
 Anita-Therese 19. Mai 2012 
 

@Thomasius

Warum sollte ein Pfarrer sein Veto begründen müssen? - Noch dazu, wenn ihm dieses Recht zugesichert wurde???? Ihre Frage ist diesbezüglich sehr seltsam ...
Außerdem: der Hauptverantwortliche (Bischof) kann sich auch nicht nach eigenem Gutdünken in jede Angelegenheit einmischen, die nach rechtlich geregelten Schritten abgelaufen ist.
Sie unterstellen Hrn. Pfarrer Sieberer ein Vorgehen nach eigenem Gutdünken - was entweder von schuldhafter Unwissenheit zeugt oder von boshafter Unterstellung.
Etwas anderes kann man aus Ihren Worten nicht herauslesen ...
PS: Das Problem mit Ihrer \"zweispurigen Seelsorge\" ist, dass sich dabei jedoch die Lehre der Wahrheit und die Taten nicht widersprechen dürfen ...


3
 
 Kathole 19. Mai 2012 
 

@Philosophus: Sinn oder Unsinn von PGR-Wahlen (2)

Die Idee eines gewählten Gremiums mit Entscheidungsgewalt kommt vielmehr aus dem staatskirchenrechtlichen Bereich. In Deutschland war es Bismarcks Kirchenkampf, der in die preußische Gesetzgebung vom 20. Juli 1875 mündete, die ihre letzte Fassung im Vermögensverwaltungsgesetz (VVG) vom 24.7.1924 fand, in welchem die Regelungen von 1875 an die Weimarer Verfassung angepaßt wurden. Das VVG gilt bis heute unverändert in allen Bistumsteilen, die im Bundesland NRW liegen. In allen anderen deutschen Bundesländern wurde es inzwischen durch neuere staatskirchenrechtliche Regelungen abgelöst.

Das VVG sieht eine nach protestantischem Vorbild definierte \"Kirchengemeinde\" anstelle der kirchenrechtlichen \"Pfarrei\" als Rechtsträgerin vor, in welcher ein gewählter Kirchenvorstand das Gremium der Vermögensverwaltung ist, der gegnüber der kirchlichen (Art. 8 GA) und staatlichen (§ 15 KVVG) Autorität rechenschaftspflichtig ist.

www.uni-tuebingen.de/kirchenrecht/nomokanon/abhandlungen/009_text.htm#C-II-2


4
 
 Sensenbrenner 19. Mai 2012 
 

Grundsätzliche Fragen

Sind die Räte sowas wie Minister des absolut regierenden Pfarrers? Dann müsste es wie von @Philos. skizziert laufen: Der Pfr wählt sich seinen Rat selbst.

Oder gibt es ein repräsentatives Element im PGR, wonach die Räte die Gemeinde vertreten? Auch wenn sie nicht mitentscheiden, sondern nur beratend mitwirken (da letztlich der Pfr entscheidet), lässt sich das gut denken und beschränkt das hierarchische Kirchenmodell nicht. Kapitel sind ja nichts anderes.

Frage ist, ob man die hierar. Kirchenverfassung monarchisch oder kollegial konzipiert.


\"Dinge aus dem Forum internum dagegen dürfen mE nicht entscheidungsrelevant werden.\"—
@Willigis Warnung ist ernstzunehmen. Auch in der Seelsorge außerhalb der Beichte gewonnene Infos dürfen nicht einfach im Außenbereich „verwertet“ werden und schon gar nicht zur öfftl. Bloßstellung von Kandidaten führen.

Beachte auch hier das Kirchenbild: Ein König bestimmt die Minister nach Gutdünken. Ein Pfarrer hört seine Ge


0
 
 Kathole 19. Mai 2012 
 

@Philosophus: Sinn oder Unsinn von PGR-Wahlen

\"Man sollte darüber nachdenken, die Pfarrgemeinderatswahlen überhaupt abzuschaffen. (...) Wäre es nicht besser, wenn die Pfarrer sich die PGR-Mitglieder selbst aussuchen könnten?\"

100% Zustimmung! Das, was Sie vorschlagen, entspricht dem, wie außerhalb des deutschen Sprachbereichs üblicherweise pfarrliche Pastoralräte (Can. 536) und Vermögensverwaltungsräte (Can. 537) zur Beratung und Unterstützung des Pfarrers gebildet werden, kirchenrechtlich aber ausdrücklich nicht zur eigenständigen Entscheidung von Angelegenheiten. Der Pfarrer selbst kann natürlich am Besten beurteilen, mit wem er vertrauensvoll zusammenarbeiten kann und wessen Rat er gerne einholen würde.

Die im deutschsprachigen Bereich allgemein verbreitete Idee eines gewählten Gremiums, das dazu noch mit eigenständigen Entscheidungsrechten ausgestattet ist, kommt denn auch nicht aus kirchlichem Gedankengut und Rechtstradition.


6
 
 ThomasMoore 19. Mai 2012 

@Thomasius

Pfr. Sieberer kann man kaum vorwerfen, daß er eigenmächtig gehandet hat. Es stellt sich vielmehr die Frage, warum ihm kardinal Schönborn das Veto ohne Begründung zugesichert hat?
Außerdem hat Pfr. Sieberer die begründung auf Wunsch sogleich nachgeliefert. Und da ist das zweite Versäumnis der ED, daß man ihm nicht gesagt hat, daß sein Veto gültig oder ungültig ist. Dann wäre die Sachlage klar gewesen. Wenn der Pfarrer ein Vetorecht haben soll, dann sollte man das in der Wahlordung auch so festsschreiben. Und hierin liegt eine weiteres Versäumnis der ED. Oder dem Pfarrer sagen sagen, daß die schriftliche Erklärung des Kandidaten gemäß 6.2. WO gilt, unabhängig davon, was der Pfarrer sonst noch so weiß.


2
 
 ThomasMoore 19. Mai 2012 

Wahrscheinlich

geht man seitens des ED Wien davon aus, daß es genügt wenn der Kandidat eine Erklärung im Sinne von Nr. 6.2 der WO abgibt, unabhängig davon, ob das was erklärt wird mit der Wirklichkeit übereinstimmt.
Aber das Ordinariat hat wohl geglaubt, man könne sich um eine solch eindeutige Antwort herumdrücken.
Für unzulässig halte ich, daß eine schriftlich gegebene Zusage der ED plötzlich nichts mehr gelten soll. Zudem muß ich bezweifeln, daß im Ordinariat mit Ernst an dieser wichtigen Frage gearbeitet wird, wenn es nach einem Jahr immer noch keine Antwort darauf gibt und das Gespräch S.E im Vatikan offenbar auch ergebnislos verlief (?).


2
 
 Sankt Johann der Täufer 19. Mai 2012 

In keinster Weise analog!

Es ist nicht hinzunehmen, dass durch Amtswillkür im Erzbistum Wien Christoph Kardinal Schönborn walten darf wie er will!

Es zeugt von einem Verschleiss seiner Priester die hier nur das Lehramt und den Katechismus folgen wollen. Durch solch eine Art von Leitungsbewusstsein macht man Priester kaputt und schreckt künftigen Priesternachwuchs ab.

Es kommt einem vor, dass das Erzbistum Wien wie eine Würstchenbude geleitet wird, nämlich nach gutdünken. In Linz ist auch kein Land in Sicht mit dem Skandal um Hw. Skoblitzki. In diesem Fall ist es bei Hw. Swierzek auch nicht besser abgelaufen.

Als Erzbischof, sollte man verantwortungsbewusst mit seinem \"Personal\" umgehen. Dieses Mobbing müsste man mit Rückenstärkung seiner Mitarbeiter Einhalt gebieten, doch was tut man? Man fällt ihnen in den Rücken.

Mit mittlerweile 67 Jahren darf man getrost noch acht Jahre warten, bis ein besserer und vor allem theologisch wie auch verwaltungstechnisch Nachfolger feststeht.


3
 
 Thomasius 19. Mai 2012 
 

Eine Frage an den Herrn Pfarrer

Im Artikel schrieben Sie:\"Dabei sagte mir der Erzbischof, dass ein Pfarrer seiner Einschätzung nach ein Vetorecht hat, das er nicht begründen muss.\"

Sind Sie der Meinung, dass der Pfarrer das Recht hat, die Gründe für dieses Veto auch gegenüber seinem Bischof und Vorgesetzten im Geheimen zu halten?
Dem anschließend die Frage: wer ist für die kirchliche Lehre und Sitten auf dem Gebiet der Diözese der Hauptverantwortliche: der Bischof oder der Pfarrer? Oder neigen Sie zur Kirchenstruktur der evangelischen Gemeinschaften, wo jeder \"Pfarrer\" nach eigenem Gutdünken lassen und machen kann was er will?
Die Seelsorge in der Kath. Kirche ist und war immer zweispurig: auf der Kanzel ein Löwe, im Beichtzimmer ein Lamm. - Dass Beichtzimmergespräche (interne Anweisungen des Bischofs) an der Kanzel behandelt werden (so wie Dank Ihres Artikels - in der Öffentlichkeit behandelt werden) verdanken wir den \"engagierten Pfarrern\" die sich dadurch profilieren wollen.

S


3
 
 Siebtel 19. Mai 2012 
 

Homosexuelle Beziehungen \"sind in keinem Fall zu billigen\" (KKK)

Hoffentlich beschützt der Nuntius die papsttreuen Priester in Österreich!
+++
Die Erzdiözese Wien richtet sich beim Thema Homosexualität auch gegen den Hl. Vater. So sagte z.B. Toni Faber in einem Interview mit dem kirchenfeindlichen \"profil\":

\"profil: Benedikt XVI. gilt ja, was seine Haltung zur Homosexualität betrifft, auch nicht gerade als liberal und aufgeschlossen.

Faber: In dem sonst gar nicht so konservativen neuen Buch des Papstes würde ich die Passage über Homosexualität an Ihrer Stelle besser überblättern.\"

http://www.profil.at/articles/1050/560/284643/ich


5
 
 nilpf 19. Mai 2012 

Fassungslos

Lieber Pfarrer Sieberer,
besten Dank für Ihren dokumentierten, sachlichen Bericht.
Ich bin fassungs- und sprachlos.
So sehr die Katechesen unseres Herrn Kardinal geschätzt werden, so wenig ist er als Hirte geeignet.


5
 
 frajo 19. Mai 2012 

Und was macht der gute Untergebene?

Man sollte es nicht für möglich halten, was man von offensichtlich erwachsenen Personen alles erfahren kann! DER GUTE UNTERGEBENE HAT KEINE EIGENE MEINUNG!??? Er ist bloß Erfüllungsgehilfe und tut, was man ihm sagt. Genau das hat man den dt. Offizieren in Nazideutschland nach dem Krieg zum Vorwurf gemacht!

Da haben es sich wohl etliche Personen auf der Nasenspitze des Hr. Kardinals wohnlich eingerichtet und scheinen für Gesetze, Dienstanweisungen und bestehende Richtlinien nicht viel übrig zu haben. Nur so ist auch eine \"Causa Schüller\" überhaupt denkbar; vielleicht sogar in Kafiristan wäre schon längst der Bogen überspannt gewesen und zerbrochen. Nicht so in Wien! Das wird wohl auf einen Richterspruch auf der Basis der österr. Rechtsordnung hinauslaufen!


3
 
 Interessiert 19. Mai 2012 
 

Aber dann

Die Bischöfe werben für den Priesterberuf, weil er angeblich so wichtig ist. Nach der Weihe ist der Priester schnell ein Gegener, wenn er einen Bischof erwischt, der die Bestimmungen \"pastoral\" auslegt. Solange man diese Beobachtung machen kann, kann man da noch jungen Männer , die überzeugt katholisch sind , raten Priester zu werden. Als Laien werden sie doch mehr geachtet, da sie dann doch in der Mehrzahl sind.


3
 
 christawaltraud 19. Mai 2012 
 


1
 
 Vanilia 19. Mai 2012 
 

Ohne viel von Pfarreiarbeit zu verstehen frage ich mich oft, inwiefern die zahllosen Pfarrgemeinderäte je etwas bewirkt haben, was ein Pfarrer ohne sie nicht bewirken könnte. Ich habe immer den Eindruck, daß ein Pfarrer in Bedarfsfällen viel besser einige Pfarrmitglieder um eine Hilfe bitten könnte, statt sich auf ein schwerfälliges Gremium zu stützen, das letzendlich doch keine Verantwortung übernimmt.


3
 
 Anita-Therese 19. Mai 2012 
 

@Karlmaria

Ein Vorgesetzter kann jedoch nicht immer seine \"Meinung\" ändern - und erwarten, dass man ständig den Kurswechsel mitvollzieht!
Außerdem war das hier nicht eine \"Meinung\", sondern eine rechtlich Angelegenheit, die abgeklärt wurde und dann offiziell verkündet wurde. Ein Recht kann man nicht nach Belieben ändern!!!


5
 
 Karlmaria 19. Mai 2012 

Und noch mein Zeugnis:

Ich habe schon echt gute Vorgesetzte gehabt, die mich aus schwierigen Lagen herausgepaukt haben, denen ich allein niemals gewachsen wäre. Ich wäre untergegangen mit Mann und Maus. Aber mit der Unterstützung durch den Vorgesetzten hat es geklappt wie am Schürchen. So muss es sein!


1
 
 GvdBasis 19. Mai 2012 

So schnell kann ein Untergebener seine Meinung gar nicht anpassen

wie dies offensichtlich unter Kardinal Schönborn erforderlich wäre.


8
 
 Karlmaria 19. Mai 2012 

Und was macht der gute Untergebene?

Er fragt natürlich seinen Vorgesetzten und handelt dann im Gehorsam. Und wenn der Vorgesetzte seine Meinung ändert was ja jederzeit erlaubt ist, dann handelt der gute Untergeben eben nach der geänderten Meinung des Vorgesetzten. Auf diese Weise hat der Untergebene auch den großen Vorteil, dass es die Unterstützung des ganzen Imperiums in seinem Rücken hat!


0
 
 Willigis 19. Mai 2012 
 

Rückfrage

\"Nach meinem Rechtsverständnis bedarf ein Veto grundsätzlich keiner Begründung, der Wortsinn ist ja: „Ich verbiete.” und nicht: „Ich bitte eine höhere Instanz, zu verbieten, weil...”\"

Das verstehe ich nicht. Wieso denn nun auf einmal eine höhere Instanz? Eine Begründungspflicht führt doch nicht zur Abtretung der Entscheidungsgewalt an eine höhere Instanz. Die Wahl ist \"ich verbiete\" und \"ich verbiete, weil\". Er selbst hat sein Veto vor der Wahl ja auch begründet, das reicht doch.

Dinge aus dem Forum internum dagegen dürfen mE nicht entscheidungsrelevant werden.


0
 
 Mariatheresia 19. Mai 2012 
 

Großartig!

Vielen Dank, Herr Pfarrer, für Ihre klare Stellungnahme! Und bitte äußern Sie sich fleißig weiter über all diese unglaublichen Schwierigkeiten, die den kirchentreuen Pfarrern gemacht werden... nur so kann sich etwas zum Besseren wenden. Beten und handeln ist hier gefragt.


3
 
 Kurti 19. Mai 2012 
 

Typisch Kardinal Schönborn

Heute hü, morgen hott. Was er heute sagt, gilt morgen nicht mehr. Ein solch wankelmütiger Mann ist als Kardinal ungeignet und das nicht erst seit dem Fall des Homopfarrgemeinderats. Das Ganze führt doch immer mehr zur Verunsicherung der Gläubigen, die nicht mehr wissen, was recht und unrecht ist.


2
 
 bernhard_k 19. Mai 2012 
 

PGR-Mitglieder...

sollten - möchte man doch meinen dürfen - die Positionen der Kirche, so wie sie etwa im Katechismus bzw. youcat wunderschön und zudem logisch und begründet sind, mit Freude und Überzeugung vertreten.

Tun sie das nicht, sind sie etwa so gut geeignet, wie ein blinder Fußballschiedsrichter, der zudem die Regeln auch noch ganz anders interpretiert ... Prost Mahlzeit!


4
 
 Dottrina 19. Mai 2012 
 

Dem Pfarrer

gehört der Rücken gestärkt und nicht - wie in obigem Falle - in denselben gefallen. Gibt es nun klare Anordnungen aus Rom, denen sich auch Eminenz nicht verschließen darf, oder nicht? Kann notfalls der Pfarrer selbst nach Rom fahren und die Sachlage klären, wenn er von seinem Bischof keine klare Aussage bekommt? Fragen über Fragen. Laut obiger Schilderung wäre das Recht eindeutig auf Seiten des Pfarrers.


4
 
 Cölestin 19. Mai 2012 

Wenn sich potentielle Pfarrgemeinderäte vor ihrer Kandidatur offen, ehrlich und ganz zur Glaubenslehre und Ordnung der Kirche bekennen müssten, würde man kaum Kandidaten finden.


2
 
 Philosophus 19. Mai 2012 
 

Man sollte darüber nachdenken,

die Pfarrgemeinderatswahlen überhaupt abzuschaffen. In meiner Pfarre (die ich sonntäglich besuche) hat diese Wahl nur zu Streitereien unter den Kirchengängern geführt. Die Wahlbeteiligung zeigt doch die Gleichgültigkeit der meisten Leute auf!
Wäre es nicht besser, wenn die Pfarrer sich die PGR-Mitglieder selbst aussuchen könnten? Die Pfarrer wissen doch am Besten, wer in der Pfarre wirklich was tut und wer nur das große Wort führen möchte!


3
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Erzdiözese Wien

  1. Wieder Unmut über Fastentücher in Tirol und Wien
  2. Katholischer 'Familienverband Wien' wirbt mit gleichgeschlechtlichen Paaren
  3. Gebetsgarten in Wien-Floridsdorf von Unbekannten verwüstet
  4. Weil sie beim Beten keine Maske tragen wollte
  5. Liebe Kirche, Du behandelst Deine Gläubigen als wären sie Aussätzige
  6. Das ist unser Beitrag zur Überwindung der Krise
  7. #corona - 'Eucharistie to go' in der Erzdiözese Wien
  8. Anima-Rektor Brandmayr wird neuer Dompropst von Wiener Neustadt
  9. „Erzbischof hat von Sonntagspflicht dispensiert“, wenn...
  10. Feministische ‚Vagina-Monologe’ in Wiener Neustädter Kirche







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  5. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  6. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  7. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  8. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  9. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  10. Taylor sei mit Euch
  11. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  12. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  13. US-Präsident Biden macht Kreuzzeichen bei Pro-Abtreibungskundgebung
  14. Papst: Pius VII. leitete die Kirche mithilfe seiner Unterwäsche
  15. Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz