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Verfahren gegen Limburger Bischof endgültig eingestellt

2. Jänner 2014 in Deutschland, 48 Lesermeinungen
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Tebartz-van Elst habe seine Buße in Höhe von 20.000 Euro bereits vor Weihnachten bezahlt, womit aus dem vorläufig eingestellten Verfahren ein endgültig eingestelltes geworden sei – Damit ist der Bischof nicht vorbestraft


Hamburg (kath.net/KNA) Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Verfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst endgültig eingestellt. Das teilte die Behörde am Donnerstag in Hamburg auf Anfrage mit. Der Geistliche habe seine Buße in Höhe von 20.000 Euro bereits vor Weihnachten bezahlt, womit aus dem vorläufig eingestellten Verfahren ein endgültig eingestelltes geworden sei, so Sprecherin Nana Frombach.


In dem Verfahren vor dem Hamburger Amtsgericht war dem Limburger Bischof vorgeworfen worden, im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben zu haben. Tebartz-van Elst hatte die Vorwürfe eingeräumt . Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft entschieden, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Nach Informationen des Amtsgerichts ist der Bischof damit nicht vorbestraft, weil die Zahlung unter der Summe von 90 Tagessätzen liegt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto (c) Bistum Limburg


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Lesermeinungen

 Philalethes 10. Jänner 2014 
 

Apollinaris: "ignorantia facti"

Auf welcher Seite die von Ihnen angeführte "ignorantia facti" liegt, ist noch nicht ausgemacht. Sicher aber mangelt es bei Ihnen an der voluntas veritatis concedendae. Wenn Sie dann außerdem noch von "schwerer Sündhaftigkeit" sprechen, dann geben Sie eine ignorantia peccati zu, da Sie die Kriterien der schweren Sündhaftigkeit offensichtlich nicht alle kennen.


2
 
 Alpenglühen 9. Jänner 2014 

@Apollinaris

Das Motto „Je öfter ich etwas behaupte, desto eher wird es als richtig geglaubt, auch wenn es falsch ist“ geht diesmal nach hinten los!
a) § 161 StGB spricht eindeutig von „fahrlässig abgegebener falscher Versicherung an Eides statt“. Ihre Behauptung, Fahrlässigkeit wäre nicht strafbar, u. der Bf. habe vorsätzlich gehandelt, ist falsch. Suarez hat das zur Genüge dargelegt.
b) Nicht wer am lautesten brüllt und immer wieder die gleiche falsche Leier runterspielt hat Recht. Oder meinen Sie Papst Franziskus ließe sich davon beeindrucken u. springt so, wie einige im Bistum Limburg pfeiffen u. es gerne hätten?
c) Ob und in welchem Grad ein Verhalten Sünde ist oder ‚nur‘ z.B. eine ‚bodenlose Dummheit‘, steht weder Ihnen noch uns an zu beurteilen. Das dürfen Sie u. wir getrost dem Beichtvater! des Bischofs überlassen.
Das Tragen der Krone überlasse ich gerne Ihnen – ich weiß, daß ich keine habe u. auch keine brauche.
U. wer hier etwas nicht verstehen will – das ist eindeutig nicht Suarez!


2
 
 Apollinaris 9. Jänner 2014 
 

Ignorantia Facti

Da Sie es offensichtlich nicht verstehen wollen !
Eine Rückkehr kann es nicht geben u. wenn Sie noch so viel das Gewand mit den schwarzen Tupfen waschen wollen.


0
 
 Suarez 9. Jänner 2014 

@Apollinaris - Vorsatz

Das Gericht hat das Verfahren eingestellt: also liegt keine strafbare Handlung vor! Das ist die rechtliche Sachlage. Insofern ist Ihre Unterstellung definitiv falsch. Das Gericht sah sehr wohl, dass der Limburger Bischof höchst fahrlässig, eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, in der er ein Gespräch aus der Erinnerung(!) schilderte, das tatsächlich in einem Punkt anders verlaufen ist, als es der Bischof erinnerlich hatte. Übrigens kann auch grob fahrlässiges Verhalten strafbar sein, denn der Bischof hatte bei der schwachen Erinnerung an das Gespräch die EV so nicht abgeben dürfen. Hier war er äußerst schlecht juristische beraten.

Das Gericht sah aber das Verschulden des Bischofs als so gering an, inbesondere da ihm kein ersichtlicher Vorteil aus dieser falschen Passage erwachsen ist, dass es eine Einstellung des Verfahrens nach Geldauflage für angemessen hielt.

Das sind die Fakten, werter Apollinaris, die nicht geeignet sind, den Bischof herabzusetzen.


2
 
 Apollinaris 9. Jänner 2014 
 

Vorsatz

Ich weiß nicht, was Suarez liest. Es ist Vorsatz, eine Fahrlässigkeit ist nicht strafbar. Mit Schämen hat das nichts zu tun. Nur so viel: Sie brechen sich auch keinen Zacken aus der Krone, wenn Sie erkennen, dass das Verhalten erheblich sündhaft war.


1
 
 Suarez 8. Jänner 2014 

@Apollinaris - Das Verfahren wurde eingestellt!

Es handelt sich um eine Einstellung des Verfahrens nach Geldauflage. Da das Gericht offensichtlich davon ausging, dass die Schuld des Angeklagten gering ist, kam eine Einstellung überhaupt erst infrage. Einen Beweis der "uneidlichen Falschaussage" ist damit genau nicht erbracht, dass Gericht sah nicht einmal eine Notwendigkeit einer weiteren Klärung, da ersichtlich war, dass der Vorsatz fehlt. Natürlich war es sehr fahrlässig vom Limburger Bischof, allein gestützt auf seine Erinnerung, eine solche EV abzugeben. Fahrlässigkeit ist aber kein Vorsatz. guter Apollinaris, auch wenn Ihnen das jetzt nicht in Ihr Konzept passt.

Nochmals, was Sie und andere hier machen, ist alles andere als christlich, ich würde mich für solche Unterstellungen schämen.


4
 
 Rut2007 7. Jänner 2014 


0
 
 Monika Maria Irmgard 6. Jänner 2014 
 

Danke Suarez,

vielleicht liest der Bischof Ihre Zeilen und das gibt ihm die Kraft weiterzumachen, dass nicht alles verloren ist und es Menschen gibt, die bereit sind, das Gute zu denken - an ihn zu glauben - ihm zu vertrauen - die versuchen, sich in diese unglückselige Situation auf dem Domvorplatz zu versetzen.
Wir machen immer wieder die Erfahrung, wenn zwei, drei Menschen ein Gespräch geführt haben, dass jeder andere Schwerpunkte bei der Wiedergabe setzt und dass häufig der eine etwas anders verstanden hat/aufgefasst hat/sich erinnert als der andere. Doch normalerweise besteht keine Videoaufzeichnung, die das tatsächlich Gesagte klarstellen würde.


5
 
 Suarez 6. Jänner 2014 

@Apollinaris - Sie unterstellen da dem Bischof einfach etwas

Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass der Bischof vorsätzlich die Unwahrheit gesagt hat? Können Sie denn definitiv ausschließen, dass der Bischof davon überzeugt war, als er die EV verfasste, dass es keine Nachfrage bezüglich des 1. Klasse-Fluges gegeben hat, immerhin handelte es sich um eine schon inquisitorische "Befragung", die nur wenige Minuten dauerte, zudem herrschte seitens des Spiegel ein rüder, unverschämt Ton, der den Bischof provozieren sollte. Es ist durchaus menschlich, dass in einer solchen Situation Teile des Gespräches nicht exakt erinnert werden.

Aber Menschlichkeit findet man ja im Bistum Limburg mittlerweile nur noch in den Predigten, wo gerne mit Verweis auf Papst Franziskus, von Barmherzigkeit gesprochen wird - rein abstrakt versteht sich!

Geht es gegen den unliebsamen Bischof, herrscht eine Mentalität, die alles andere als barmherzig ist, da wird unterstellt, herabgesetzt und beleidigt, was das Zeug hält.

Ich schäme mich für unser Bistum!


6
 
 Apollinaris 6. Jänner 2014 
 

Meineid

Nein, ein Meineid war es nicht, aber eine uneidliche Falschaussage, die auch sündhaft ist. Im übrigen ist die Auflage, nicht Geldstrafe sichtlich richtig berechnet worden.
Eine ganz andere Frage ist nun, wie ein Bischof sich die Weiterarbeit vorstellt ? Ein solcher Fall ist in den letzten 100 Jahren noch nicht in D vorgekommen !!!


0
 
 Suarez 5. Jänner 2014 

@Monika Maria Irmgard - Ich teile Ihre Vermutung

Wie oft erlebt man an sich selbst, dass man etwas ganz anders in Erinnerung hat, wie es tatsächlich gewesen ist, insbesondere, wenn es um flüchtig Hingeworfenes geht. Diese überfallartige und schon inquisitorische "Befragung" des Bischofs durch penetrante Spiegel "Redakteure" war so blitzartig beendet, wie man den Bischof aus dem Nichts mit einer Fragen- und Vorwurfskaskade überschüttet hatte. Dass da der Bischof den Überblick verlor, ist eigentlich nichts weiter als menschlich und sicher keine Sünde.

Leider hat sich dann der Bischof auf juristischen Rat verlassen, der so schlecht war, dass man sich fragt, ob derjenige, der ihn gab, damit eine negative Absicht verbunden hat.

Wie dem auch sei, wer sich auf Rechtsanwälte in einem solchen Streit verlässt, ist nicht gut beraten und daher hat der Limburger Bischof schmerzliches Lehrgeld für diesen Fehler bezahlt.

Alle die hier von einem vorsätzlichen Meineid sprechen sei gesagt, dass diese Unterstellung eine schwere Sünde ist.


5
 
 Monika Maria Irmgard 5. Jänner 2014 
 

Das Thema lässt mich nicht los

Es gibt nur zwei Möglichkeiten, um eine falsche eidesstattliche Erklärung abzugeben: 1. Ich bin felsenfest davon überzeugt, von dem was ich sage. 2. Ich weiß, dass ich lüge und hoffe, dass man mir das nicht nachweisen kann.
Ich glaube aufgrund dessen, wie ich den Bischof in der Vergangenheit erlebt habe, dass er diese eidestattliche Erklärung nicht abgegeben hätte, wenn er nicht felsenfest überzeugt gewesen wäre - auch, wenn das verdeckte Video beweist, dass er falsch liegt. Diesen Vertrauensvorschuss, den er für mich in meinen Augen genießt, kann man als naiv bezeichnen.
Man sollte sehr vorsichtig mit dem eigenen Erinnerungsvermögen sein. Der Fehler war, auf dem vermeintlichen Recht zu beharren und diese unsinnige Erklärung abzugeben.


2
 
 Alpenglühen 5. Jänner 2014 

@Dismas

Eigentl. sind Ihre Postings sonst sachlich. Aber wie schräg ist das:? Zitat „Ein Bischof muß gerade seine Lebensbedürfnisse decken können“ Zitat Ende
Was verstehen Sie darunter? U. wie haben Sie die ‚ca1800 €‘ berechnet?
„Dienstwohnung“ heißt nicht, keine Miete, Strom u. Wasser zu zahlen! Für die 2 indischen Schwestern, die dem Bischof den Haushalt führen, ist „Kost u. Logis“ frei u. wird - wie überall üblich - vom Bistum getragen. Aber wie jeder Pfarrer auch, hat ein Bischof an die Haushälterin ein Gehalt zu zahlen – von seinem eigenen Gehalt. Führen Schwestern den Haushalt, dann hat ein Bischof zusätzlich an die Ordensgemeinschaft einen Gestellungsbetrag zu entrichten – auch vom eigenen Gehalt.
Vielleicht sollten auch Sie z. B. Mt. 10,10; Lk. 10,7 oder 1. Tim. 5,18 lesen.
Ansonsten stimme ich @Suarez zu. Sind Gehälter zu hoch, dann muß das grundsätzlich geregelt werden. U. jeder muß sich fragen, ob er bereit ist, die Bescheidenheit, die er vom anderen fordert, selber zu leben.


4
 
 Palmsonntag 4. Jänner 2014 
 

Danke für die juristische Klarstellung

@ alfons.schaefers1

In Deutschland hat "der Staatsanwalt" oder "die Staatsanwaltschaft" höchste Autorität, weil das die Medien so vermitteln, und vielen Bürgern fehlt inzwischen die Kenntnis über die Gewaltenteilung (leider), sie glauben leichtfertig alles. Recht gesprochen wird vom Richter bzw. vom Gericht!

Die KNA sollte also sehr genau auf die Wortwahl in ihren Meldungen achten.


1
 
 alfons.schaefers1 4. Jänner 2014 
 

Einstellung des Strafverfahrens gegen Bischof von Limburg

Die vorstehende Nachricht von KNA, die sich u.a. auf eine informelle Auskunft der Sprecherin der StA Hamburg stützt, ist in zwei Punkten falsch:
- Die Einstellung eines bereits bei Gericht anhängig gewordenen Strafverfahrens wird nach den Kommentaren zu § 153a StPO durch Gerichtsbeschluss ! eingestellt, das gilt sowohl für die vorläufige wie die endgültige Einstellung nach Zahlung der Auflage, die StA ist unzuständig !
- Die angebliche Auskunft des Amtsgerichts zur Frage, ob der Angeschuldigte als vorbestraft gilt, ist ebenso offensichtlich falsch. Die Zahlung einer Geldauflage hat nichts mit der Zahlung einer in Tagessätzen (§ 40 StGB) verhängten, rechtskräftigen Geldstrafe zu tun. Das Gericht hat keine Strafe ! verhängt. Das Verfahren ist zu Ende! Für den Bischof gilt die Unschuldsvermutung nach der EMRK. Sein angebliches Geständnis bezieht sich allenfalls auf eine möglicherweise fahrlässige Begehung der ihm vorgeworfenen Straftat (§ 156 ./. § 163 StGB). Alfons Schäfers, Bonn


7
 
 Suarez 4. Jänner 2014 

Scheinheiligkeit im Bistum Limburg

Man kann sicher die Frage stellen, ob das keinesfalls niedrige Gehalt der deutschen(!) Bischöfe nicht in einem Widerspruch zur christlichen Lehre, wozu ja nun auch die Bescheidenheit gehört, steht. Nur leider entscheidet kein Bischof über sein Gehalt, sondern dies ist in Deutschland(!) durch das Konkordat geregelt. Das Kichensteuersystem hat die katholische Kirche sukzessive staatlicher Ordnung unterstellt, so auch was die Besoldungen anbetrifft. Dies alles ist aber kein Problem, was sich allein mit dem Limburger Bischof verbindet, sondern bezieht sich auf alle deutschen(!) Bischöfe, wie z.B auch EB Zollitisch und andere, die gerne öffentlich von Bescheidenheit reden.

Wer also hier einen Diskussionsbedarf sieht, der muss die Diskussion grundsätzlicher führen und darf sich nicht aus ideologischen Gründen einen Bischof herausgreifen, um ihn herabzusetzen, zumal diejenigen, die hier laut von Verschwendung reden, nichts am deutschen Kirchensteuersystem auszusetzen haben.


10
 
 Rüdiger 4. Jänner 2014 
 

Hochinteressant

...wie mancher Leser hier versucht, den Bischof "in ein gutes Licht zu stellen".
Er hat falsch ausgesagt - da gibt es nichts zu leugnen.


6
 
 Romika 4. Jänner 2014 
 

Einkommen des Bischofs

Wir wollen doch einmal Realisten bleiben. Das Einkommen eines Bischofs ist sicher nicht zu hoch bei der Verantwortung und nicht zu vergessen der Zeit, die er aufwändet. er ist praktisch mit Ausnahme der schlafenszeit "im Dienst". Mit der Armut sollte durch Übertreiberei keine "Bilderstürmerei" im übertragenen Sinn betrieben werden.


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 Dismas 3. Jänner 2014 

@girsberg74

sehr richtig:
Wir dürfen mit so einer Hetzpresse nicht zur Tagesordnung übergehen. Hier wird die Pressefreiheit rüde für ideologische Ziele missbraucht. Allein dieses Video zeigt die üblen Methoden dieser Presse, ich als Bf. würde keine freien Interviews oder gar kurze Statements abgeben. Übrigens Auch Papst Franz scheint hier schon in "ie Falle geraten" zu sein....


5
 
 Dismas 3. Jänner 2014 

@Alpenglühen

nun, ich denke, da Dienstwohnung usw vorhanden ist, dürften ca.1800 Eur ausreichend sein.
Übrigens, ich zitere aus Ihrem Statement:"Wieviel ist es Ihnen wert, die geistliche Verantwortung im Bistum zu tragen?" Das ist doch keine Frage der Einlohung!! Er muss gerade seine Lebensbedürfnisse decken können. Es muss endlich auch hier die Entweltlichung einsetzen. Ein Bf. ist kein weltlicher Manager oder Beamter!


3
 
 Palmsonntag 3. Jänner 2014 
 

Einkommen eines Bischofs bzw. das Strafmaß EUR 20 000

ich kann diese neiderfüllte Diskussion um die 20 000 EUR “Freikaufprämie” nicht mehr hören!
Mit Sicherheit zahlt ein Bischof das nicht “aus der Portokasse”, wie manche vielleicht meinen. TvE kommt aus einer intakten Familie, und er hat Gott sei Dank noch seine Mutter, die bestimmt unter der ganzen Schmutzkampagne sehr leidet. Vielleicht hat die Familie vor Weihnachten das Geld “zusammengelegt”(?), nur damit der fürchterliche psychische Druck eines schwebenden (Straf-)verfahrens für TvE beendet wird.
Ich würde meinem Kind bestimmt finanziell helfen, notfalls einen Kredit aufnehmen, wenn so der und so noch nie dagewesene mediale Psychoterror ein Ende findet.
Allen Lesern von kath.net wünsche ich ein gesegnetes neues Jahr!


8
 
 Hörbuch 3. Jänner 2014 
 

Für mich war immer die Frage: wieso wurde diese Frage gestellt? Ich hatte den Eindruck, dies ist eine Auftragsfrage.
Und welche Ambitionen hatte der Rechtsanwalt?
Können die Herren vom DK eigentlich noch in den Spiegel schauen??????????????????


3
 
 macleod 3. Jänner 2014 

@Alpenglühen

Es tut mir leid, wenn Sie meine Nachdenklichkeit dazu veranlasst hat, mir recht gereizt und ungerechterweise Missgunst zu unterstellen.

Bis dato hatte ich mir eben nie um die Höhe der Einkünfte besondere Gedanken gemacht. Ich dachte, es wäre in etwa so wie in den Nonnenklöstern. Wohnen, Essen, Kleidung etc. plus etwas Geld für menschliche Wünsche und Bedürfnisse, wobei ein Bischof sicher mehr bekommt.

Abgesehen von meiner nicht vorhandenen Missgunst (ich beneide auch keine Präsidenten oder Abgeordnete) habe ich ja auch geschrieben dass es für meinen Glauben KEINE Konsequenzen haben wird.

Ich denke nur, dass solche finanziellen Veröffentlichungen wiederum eine Steilvorlage für entweder echt Missgünstige oder solche, die nur auf eine "Austrittsgelegenheit" lauern, sein könnte.
Eine willkommene Gelegenheit zum Kirchenbashing (wie es ja leider "modern" ist), ist es jedenfalls bestimmt.


5
 
 Rut2007 3. Jänner 2014 

Einkommen...

bitte daran denken, dass auch zum Einkommen zählt, was in anderen Einkunftsarten anfällt.

Also nicht nur Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, sondern auch Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte, Renten, sonstige Einkünfte... sind anzurechnen.

D. h. allein auf das Gehalt (oder Vergleichswerte abzustellen) kann evtl. zu kurz gegriffen sein.


4
 
 Rut2007 3. Jänner 2014 

@Alpenglühen

Es wird bei der Staatsanwaltschaft immer vom bereinigten Nettoeinkommen ausgegangen. Also Brutto ./. ESt, KiSt, SolZ, = Netto.

Dann wird "bereinigt" um unabwendbare Ausgaben für Alters- und Krankenvorsorge, also RV, KV, PflV, ArblosenV.

Dann ggf. noch individuell um Unterhaltspflichten für Ehegatte(n), Kinder, was hier keine Rolle gespielt haben dürfte ;)

Auch ggf. noch - abhängig von gewisser Großzügigkeit des Gerichts - Krankenkosten, die regelmäßig anfallen und nicht von KV übernommen werden.

Keine Rolle spielen Mietkosten, Annuitäten oder dergleichen...


1
 
 Alpenglühen 3. Jänner 2014 

@macleod

Welche finanzielle Entlohnung schwebt Ihnen denn für einen ‚Gottesmann’ bzw. Bf. so vor? In Höhe von Hartz IV? Oder vielleicht eines Erntehelfers? Wieviel ist es Ihnen wert, die geistliche Verantwortung im Bistum zu tragen? Wieviel ist Ihnen geistige Arbeit wert? Nicht nur die des Bf, sondern generell des ‚Bodenpersonals’? Denn ein Pfarrer hat für Sie, nach Ihrer Wortwahl zu urteilen, dann ja wohl auch ein zu hohes Einkommen.
Vielleicht sollten Sie sich etwas weniger Gedanken über das Gehalt „eines Gottesmannes“ machen u. stattdessen z. B. Mt. 10,10; Lk. 10,7 oder 1. Tim. 5,18 lesen. Und vielleicht sollten Sie etwas weniger Mißgunst durchscheinen lassen.


3
 
 Alpenglühen 3. Jänner 2014 

@Rut2007 Höhe der Auflage bzw. Eidesstattliche Versicherung

Da sich das Gehalt auch nach der Größe des Bistums richtet, ist der angesetzte Betrag von netto! 9.000 € viel zu hoch. Das wäre brutto 3.000 € über B11! Und damit erheblich höher als das Gehalt eines EB bzw. Kardinals! Und ein solches Gehalt soll ein so kleines Bistum wie Limburg zahlen? Wenn ich richtig recherchiert habe, wird in Hessen der Bischof nach B6 Beamtenbesoldung bezahlt. Das waren in 2013 als Grundgehalt brutto 8.057,37 €. ./. 2.837,97 € für LSt, KSt u. Soli. Bleiben 5.219,40 €. Außerdem geht noch die PKV runter. Nachdem alle Berechnungen grundsätzlich vom Bruttogehalt erfolgen, wird auch die Staatsanwaltschaft vom brutto ausgegangen sein. Am Betrag hat sich wohl nichts geändert – aber es macht einen gewaltigen Unterschied, ob von 9.000 € netto oder von 8.057 € brutto gesprochen wird.
Zur Frage der EV empfehle ich besonders Art. 43655. Es wurde aber auch in anderen Artikeln geschrieben, daß Bf. Franz-Peter vermutl. bewußt falsch beraten wurde.


3
 
 Strack 3. Jänner 2014 
 

Nicht alles kann mit Nächstenliebe begründet und zugedeckt werden!

So scheint es nun einfach auch in RKK-Kirchenkreisen zu funktionieren, die Kleinen werden gegängelt, geknebelt und benutzt, früher vielleicht auch gehenkt oder verbrannt.
Die Großen der RKK können sich durch eigenen, gehorteten Mammon freikaufen und -sprechen.
Sie werden ja auch durch Gelder von uns Steuerzahlern von Staats wegen mit fürstlichen Salären entsprechend entlohnt.
Oh diese Heuchler würde unser "Jesus der Christus" vermutlich sagen?
Aber noch schweigt er.
Wie lange noch?
Aber ich bin überzeugt, er wird dann auch, wenn er kommt, die Richtigen zügeln und maßregeln!


4
 
 Monika Maria Irmgard 3. Jänner 2014 
 

Lasst Euch nicht irre machen

Danke Rut2007. Ihre rechtlichen Erläuterungen sind sehr hilfreich. Die entscheidende Frage für mich ist, ob der Bischof bei der eidesstattlichen Erklärung vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Wenn man das Beweisvideo gesehen hat, so wird dabei klar, dass der Bischof sehr aufgeregt/emotional war und er fast schreien musste, um verstanden zu werden und sehr wahrscheinlich nicht bemerkt hatte, dass er gefilmt worden ist. Die Aufnahme wurde von unten nach oben gemacht (evtl. aus der Hüfte heraus? - so mein Eindruck). All das und auch die Unsinnigkeit einer eidestattlichen Erklärung lässt für mich den Schluss zu, dass er die Fragestellung nicht richtig verstanden hatte. Haben Sie Business-Class bezahlt (was ja durch die Bonusmeilen zutrifft) oder sind Sie Business-Class geflogen?
Das Markenzeichen der Kirche ist neben der Liebe die Wahrheit. So mutig und aufrecht, wie Bischof Tebartz zuvor den Zeitgeistlichen die Stirn geboten hat, so wenig kann i.m.vorstellen, dass er absichtl. lügt.


5
 
 Rut2007 3. Jänner 2014 

"....abgenötigt..." - kann man sicher nicht sagen

@Romika
Niemand hat Bischof TvE eine "eidesstattliche Verfügung abgenötigt".

Erstens gibt es keine "eidesstattliche Verfügung".

Zweitens hat TvE selbst den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung beantragt / durch seinen RA beantragen lassen. Darin hat er selbst zur Glaubhaftmachung seiner Sachverhaltsschilderung eine Versicherung an Eides Statt vorgelegt.

Drittens hat ihn niemand dazu gezwungen.

Viertens steht die Einstellung gegen Geldauflage gem. P. 153a StPO gerade nicht einem Freispruch gleich. Eine Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht wäre gem. P. 170 Abs. 2 StPO erfolgt.

Und fünftens erfolgt die Bemessung der Geldauflage auch bei Einstellungen rel. schematisch, da die Justiz sonst keine Maßstäbe heranziehen kann.

Nur, damit nicht Äpfel und Birnen verglichen werden. Nix für ungut.


4
 
 Chris2 3. Jänner 2014 
 

Politiker und Journalisten vereidigen

Zumindest fallweise (Wahlversprechen, schwere Vorwürfe gegen einzelne Personen oder Gruppen...). Mal sehen, was dann so alles ans Tageslicht kommt und welche Lügen künftig unterbleiben ...


5
 
 abbelbrei 3. Jänner 2014 
 

Verfahren gegen Limburger Bischof endgültig eingestellt

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.


4
 
 Suarez 3. Jänner 2014 

Der unliebsame Limburger Bischof

Sicher hat der Limburger Bischof Fehler begangen, sein Umgang mit der stets sprungbereit feindseligen Presse war mehr als ungeschickt, zudem wurde der Bischof derart schlecht juristisch beraten, dass man fast schon Absicht vermuten könnte.

Doch das war nur vordergründig der Grund ihn mit allen Mitteln, auch den unlautersten, aus dem Bistum drängen zu wollen.

Interessant ist hier die mittlerweile im Bistum offiziell vertretene Position zur Ehe und Familie.

So sprach der Weihbischof Dr. Löhr in seiner Weihnachtspredigt von einer veränderten Situation in der Kirche und unterschiedlichen "Lebensentwürfen"(!), womit sehr deutliche eine Relativierung des Sakramentes der Ehe beabsichtigt wird.

Es steht außer Frage, dass mit Tebartz-van Elst solche, die Schöpfungsordnung infrage stellende Positionen sicher nicht hätten zu einer offiziellen Position im Bistum werden können. Darum musste der Bischof weg und man hat die Baukosten um das Diözesan-Zentrum nur als Aufhänger genutzt.


14
 
 AngellNo 3. Jänner 2014 
 

Bei aller Freude:

Ich tue mich schwer damit, an ein Ende ohne Schrecken zu glauben.
Ist doch erneut der Ruf eines katholischen Bischofs in Deutschland auf eine noch nie da gewesene Art und Weise unwiderruflich zunichte gemacht worden.
Ich werde selbst von (vermeintlichen) Katholiken beschimpft, wenn ich für Seine Exzellenz Stellung beziehe.
Sie schimpfen dann rum, dass er gelogen hat und dass ein Bischof dieses nicht tun darf und entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden müsste.


7
 
 Romika 3. Jänner 2014 
 

Freispruch

Natürlich ist es kein "Freispruch", da ja das gerichtliche Verfahren nicht durch ein Urteil endete. Es ist aus strafrechtlicher Sicht eine Bagatelle gewesen.


6
 
 macleod 3. Jänner 2014 

90 Tagessätze

Warum der Herr Bischof so gehandelt wie er es tat, das weiss Gott alleine, eine (Ver)Urteilung darüber steht uns nicht zu.

Nachdenklich macht mich der Betrag, den ein Gottesmann so verdient. Vielleicht bin ich naiv, aber was macht eigentlich jemand, der keine Kinder und Ehefrau hat, mit derartig hohen Einkommen?

Für mich hat das jetzt keine Konsequenzen im Glauben, aber ich gehe davon aus, dass dies wieder einige zum Kirchenaustritt bewegen könnte.

Mit solchen Informationen wird der eine oder andere sein Gewissen zum Schweigen bringen. Dies als Ausrede zu nehmen ist bequem und allzu leicht bei der Hand.


5
 
 Romika 3. Jänner 2014 
 

Schon gehört

Vom Tagessatzsystem habe ich auch schon gehört. Ich finde den Betrag trotzdem völlig überzogen. So rein schematisch geht das schon gar nicht im einstellungsverfahren. Was soll das denn überhaupt für ein "Fall" gewesen sein, indem man TvE eine Eidesstattliche Verfügung abnötigte. Das ist doch schon fast ein Mißbrauch der Justiz für eine widerwärtige Kampagne.


5
 
 Medugorje :-) 3. Jänner 2014 

Sehr erfreuliche Nachricht:)

Gottes Segen


1
 
 Rut2007 3. Jänner 2014 

Es war keine "Lappalie"...

... weil in einem Antrags-Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (hier Antrag des Bischofs gegen die Berichterstatter) der Richter darauf angewiesen ist, dass die Tatsachen, die eidesstattlich versichert werden, zutreffen.

Es ist ein Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz, ein Eilverfahren (dauert ca. 3-5 Tage), das keine Voll-Beweiserhebung (Zeugeneinvernahme etc.) erlaubt, und das vorläufig Recht schützen soll, bis ein aufwendiges Hauptsacheverfahren durchgeführt werden konnte (das dauert oft Monate).

Der Richter hat also nur e i n e Entscheidungsgrundlage: Die Versicherung des Antragstellers. Auf dieser Basis wird Recht gesprochen.

Deswegen ist es keine "Lappalie", wenn durch eine falsche Versicherung (des Sachverhalts, also hier die Nachfrage des Reporters nebst Antwort des Bischofs im Interview) Recht vereitelt wird (unabhängig, wie man zur Aktion der Medien hier steht).

Es geht um die Ermöglichung staatlichen Rechtsschutzes - nicht mehr und nicht weniger!


7
 
 Rut2007 3. Jänner 2014 

Höhe der Auflage - nachvollziehbar.

@Romika
Die Höhe der Geldauflage bei einer Einstellung nach § 153a StPO (aber auch bei einer Geldstrafe bei einer Verurteilung zu Tagessätzen) orientiert sich an 2 Dingen:
Einmal die Tagessatz-Anzahl, die die Schwere der Schuld widerspiegelt.
Zum anderen die Tagessatz-Höhe, die sich nach dem bereinigten Netto-Einkommen des Beschuldigten richtet (also vom Monatsnetto - das bereinigt um Alterversorgung, Krankenversicherung - auf 1 Tag runtergerechnet).
Bei einer Einstellung erfolgte keine Verurteilung zu Tagessätzen, aber man orientiert sich für die Bemessung der Geldauflage an denselben Grundsätzen.
D. h. wenn ich mal unterstelle 9000€ netto/Monat abzgl. ca. 1.500€ RV/KV= 7.500€ bereinigt : 30 ergibt Tagessatz-Höhe: 250€ . 250€ x 80 Tagessätze (als unterstellt tat- und schuldangemessen) = 20.000€
So ungefähr wird bei der Strafjustiz gerechnet.


6
 
 girsberg74 3. Jänner 2014 
 

Nicht einfach zur Tagesordnung übergehen!

@ rosenkranzbeter
@ Dismas


Die Frage, ob der Rat falsch war oder der/die Ratgeber wird in den Konsequenzen noch eine Rolle spielen müssen, ebenso der genaue Blick auf die verschiedentlich schäbigen Haltungen hochgestellter Herrschaften.


10
 
 Apollinaris 3. Jänner 2014 
 

Reue

Es ist kein Freispruch !


1
 
 Romika 3. Jänner 2014 
 

Fragerei

Was war denn das damals auch für eine Fragerei seitens der kirchengegnerischen Presse ? TvE hat da einen Fehler gemacht. 20000 € fand ich trotzdem recht happig, zumal nach heutiger Sicht die Tat im "Lappalienbereich" anzusiedeln war.


10
 
 Dismas 3. Jänner 2014 

Ich bin froh, dass diese schäbige Sache ein Ende hat

Sicher, man soll immer bei der Wahrheit bleiben. Aber ich muss zugeben, bei meinem letzten "Dienstflug" hätte ich auch nicht die Klasse meines Fluges gewusst. Ich hätte auf so eine Journalistenfrage gar keine Antwort gegeben, was geht den das an, welche Klasse der Bischof geflogen ist.-Das war einfach eine hinterhältige Fang-Frage. Der Herr Bischof war eben zu naiv für die "Kinder der Welt"...


12
 
 Johannes Evangelista 3. Jänner 2014 
 

Jetzt kann man für was anderes beten

@rosenkranzbeter
Ich möchte es anders sehen: An dieser Stelle ist endlich ein Ergebnis erreicht. Mit dem können alle leben - Bischof, Justiz, Spiegel, Öffentlichkeit usw. Jetzt kann man sich beim Beten auf andere und wichtigere Fragen konzentrieren.


0
 
 rosenkranzbeter 2. Jänner 2014 
 

Falsche Ratgeber

Natürlich muss die Wahrheit gesagt werden! Das gilt besonders für einen Bischof.
Es gibt aber auch Stimmen, die hierzu meinen, dass ein Spiel inzeniert wurde, (Rat)schläge erteilt wurden, usw. bis sich ein Dilemma darstellte, das der Bischof selbst nicht so gewollt haben soll. Satans Wege sind sehr verschlungen und raffiniert.
Beten wir für alle Beteiligten!


19
 
 Rüdiger 2. Jänner 2014 
 

Bei allem Respekt

aber er hatte falsch ausgesagt.
Und er ist klug genug, zu wissen, was er damals gesagt hat.


5
 
 Esperanza 2. Jänner 2014 

Gott sei Dank

G O T T sei dank, wem den sonst.
Zitat von A. Backhaus

Freue mich sehr für den Bischof!


15
 

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