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Justiz entscheidet bald über Ermittlungen gegen Tebartz

28. März 2014 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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Die Limburger Staatsanwaltschaft wird in Kürze darüber entscheiden, ob sie gegen den zurückgetretenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst förmliche Ermittlungen aufnimmt – Tebartz-van Elst ist nach Rom geflogen


Limburg (kath.net/KNA/red) Die Limburger Staatsanwaltschaft wird in Kürze darüber entscheiden, ob sie gegen den zurückgetretenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst förmliche Ermittlungen aufnimmt. Es gehe um den möglichen Verdacht der Untreue im Zusammenhang mit der Finanzierung des Bischofshauses auf dem Limburger Domberg, so die Justizbehörde am Donnerstag. Dazu müsse der am Mittwoch veröffentlichte kirchliche Prüfbericht zu den Kosten des Bischofshauses und ihrer Finanzierung ausgewertet werden.


Die Auswertung wird laut Staatsanwaltschaft etwa zehn Tage in Anspruch nehmen. Der Behörde liegen seit längerem mehrere Anzeigen wegen des Verdachts der Untreue in Sachen Bischofshaus vor. Es sei nun zu prüfen, ob «nur» kirchliches Recht oder auch weltliches Recht verletzt worden sei.

Die Staatsanwaltschaft greift nur dann ein, wenn aus ihrer Sicht weltliches Recht gebrochen wurde. Zunächst muss sie feststellen, ob ein sogenannter Anfangsverdacht vorliegt, der ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht. Dies setzt voraus, dass nach kriminalistischer Erfahrung eine Straftat in Betracht kommt.

Der zurückgetretene Bischof Tebartz-van Elst, der vorübergehend im bayrischen Benediktinerabtei Metten wohnt, ist am Donnerstag nach Rom abgeflogen. Am Freitag wird Tebartz-van Elst von Papst Franziskus empfangen werden.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Mnich 29. März 2014 
 

Stiller

Sobald ein Anfangsverdacht besteht, der allerdings schon begründet sein muss, da hat Stiller ganz Recht, ermittelt die
Staatsanwaltschaft. So sieht es der Rechtsstaat vor. Ich denke, dass die Staatsanwaltschaft hier bisher keinen Anfangsverdacht gesehen hat, ob die Kirche prüft oder nicht, ist für sie völlig irrelevant. Der Prüfbericht ist unter uns gesagt reichlich amateurhaft, so dass er auch in tatsächlicher Hinsicht kaum verwertbar ist. Der Anzeige der Mobbingbetreiber bedarf es in der Tat, da Offizialdelikt, nicht.


3
 
 Stiller 28. März 2014 
 

Warum schon wieder so aufgeregt?

Sollte der Verdacht der Untreue bestehen, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Das heißt noch nicht, dass es zu einem Verfahren kommen muss.
Ermitteln muss sie deshalb, weil Untreue ein Offizialdelikt ist. Mit privaten Anzeigen etc. hat das nichts zu tun.
Ruhig Blut also!


2
 
 Mnich 28. März 2014 
 

Staatsanwaltschaft

Die staatsanwaltschaften sollten die Pleite von Hannover vor Augen halten, ehe sie medienwirksam etwas vom Stapel lassen, was der juristischen Wirklichkeit nicht entspricht. TvE soll sich gründlich verteidigen lassen und nicht um einen verlogenen Frieden will etwas auf sich nehmen, was er nicht gemacht hat. Ich sehe keinen Straftatbestand für gegeben an. Für alle: Vor etlichen Jahren Assessorprüfung der Rechtswissenschaftmit Prädikat bestanden
mit anschließender Berufstätigkeit.


7
 
 MONIKA! 28. März 2014 
 

Generalvikar Kasper

Der Generalvikar hat alles gemeinsam mit dem Bischof bearbeitet. Wieso wurde über ihn Stillschweigen verhängt? Er hatte sich geradezu in Luft aufgelöst! Da stimmt doch was nicht! Ich habe den Eindruck, dahinter stehen die "Guerilla-Kämpfer"!
Hoffentlich wird das noch geklärt.


12
 
 wormwood 28. März 2014 
 

Miese Nummer

die Staatsanwaltsch soll gefälligst erst lesen, dann ermitteln und dann veröffentlichen.
Aber Vorverurteilung durch solche Statements scheint der Karriere der Juristen zuträglicher zu sein


9
 
 GerogBer 28. März 2014 

ich meine....

...gelesen zu haben, dass sich die Ermittlungen auch über einige MitarbeiterInnen erstrecken. Hier werden wohl keine Namen genannt und die Mitarbeitervertretung (MAV) deckelt es ab.


5
 
 edih 28. März 2014 
 

mal sehen......

....... ob's dann auch gegen die Verantwortlichen der Gremien in der Diözese geht. Liegen auch gegen die Anzeigen vor?


9
 

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