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Jede Art der Sterbehilfe verbieten?

27. Juni 2015 in Kommentar, 8 Lesermeinungen
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Pro & Kontra: Bis Ende letzter Woche haben vier fraktionsübergreifende Parlamentariergruppen unterschiedliche Gesetzesvorschläge zur Sterbehilfe vorgestellt. Sie reichen von einem Totalverbot bis zu einer Liberalisierung der Beihilfe zum Suizid.


Berlin (kath.net/idea) Wie man Sterbende in der letzten Phase ihres Lebens am besten begleitet, darüber gehen die Ansichten unter Politikern auseinander. Vier fraktionsübergreifende Parlamentariergruppen des Bundestages haben unterschiedliche Gesetzesvorschläge zur Sterbehilfe vorgestellt. Sie reichen von einem Totalverbot bis zu einer Liberalisierung der Beihilfe zum Suizid. Im November entscheidet der Bundestag, ob Ärzte unheilbar Kranken beim Sterben helfen dürfen. Selbst die CDU ist in dieser Frage gespalten. In einem Pro und Kontra für die Evangelische Nachrichtenagentur idea (Wetzlar) nehmen die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Patrick Sensburg und Peter Hintze Stellung zur Frage „Sollte man jede Art der Sterbehilfe verbieten?“

PRO
Der Gesetzentwurf, den ich mit eingebracht habe, will neben der aktiven Sterbehilfe auch die assistierte Suizidbeihilfe verbieten, alle anderen Formen des Begleitens im Tod aber stärken. Der Entwurf will damit eine Begleitung bis in den Tod fördern und nicht die Beförderung in den Tod.

Damit möchten wir an dem festhalten, was der Grundsatz der Unantastbarkeit der Würde des Menschen gebietet.


Damit treffen wir eine klare Wertentscheidung: Grundsätzlich ist Suizidassistenz verboten, und nur in extremen Ausnahmefällen ist sie entschuldet. Die Höchststrafe „bis zu 5 Jahren“ wird nur in schlimmen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Das entspricht der bisher gelebten Rechtsüberzeugung und ärztlichen Praxis. Dass der Gesetzgeber nun tätig wird, liegt nicht zuletzt an der Selbstanzeige des Berliner Arztes Uwe-Christian Arnold. Seit mehr als 20 Jahren versorgt er Menschen mit tödlich wirkenden Medikamenten, um einen vorzeitigen Tod herbeizuführen. Nach seinem Freispruch arbeiten fraktionsübergreifend einzelne Gruppen im Bundestag nun an entsprechenden Regelungen.

Diejenigen Entwürfe, die eine Freigabe der Suizidassistenz wollen, werden letztlich Ärzten die Entscheidung aufbürden, wer ein Sterbemittel bekommt und wer nicht.

Im Ergebnis wollen Angehörige und besonders Selbstmörder einen schnellen und schmerzfreien Tod. Sie werden ihn von einem Arzt wünschen.

Palliativärzte berichten aber, dass durch eine gute Betreuung der immer wieder aufkommende Sterbewunsch sich regelmäßig in einen Lebenswunsch verkehrt. Oft will der Mensch in der letzten Lebensphase „nicht mehr so leben“ – leben will er aber doch.

Der assistierte Suizid ist daher keine Sterbebegleitung, sondern das Beenden des Lebens in Fällen, in denen der Tod noch nicht von alleine kommt. Dagegen wenden wir uns!

Der Autor, Prof. Patrick Sensburg (Meschede, CDU), ist seit 2009 direkt gewählter Bundestagsabgeordneter des Hochsauerlandkreises. Er ist katholisch.

KONTRA
Ich halte es für ein Gebot der Nächstenliebe und für ein Gebot der Menschenwürde, todkranken und schwer leidenden Menschen ein friedliches Entschlafen zu ermöglichen. Für mich wäre es eine schlimme Verzerrung unserer christlichen Werteordnung, wenn aus dem wichtigen Grundsatz, menschliches Leben zu schützen, ein Zwang zum Qualtod würde. Es gibt Situationen, in denen die Palliativmedizin an ihre Grenzen stößt und der Sterbende Gott um ein friedliches Entschlafen bittet. Das schöne Gleichnis vom barmherzigen Samariter lehrt uns, dass Jesus der Nächstenliebe stets Vorrang gibt vor dem formellen Gebot.

Deshalb bin ich mit unserem Gesetzentwurf dafür, dass wir Menschen, die an einer unumkehrbar zum Tode führenden Erkrankung schwer leiden, auf der Grundlage einer neuen Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch die Möglichkeit geben, ihren Arzt des Vertrauens nach einer Beratung über palliativmedizinische Möglichkeiten um freiwillige Hilfe bei der selbst vollzogenen Lebensbeendigung zu bitten, soweit sie volljährig und voll einwilligungsfähig sind und die Diagnose von einem anderen Arzt bestätigt wurde.

Es geht ausschließlich um die Fälle, bei denen es nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie des Sterbens, also darum geht, ob ein Mensch friedlich oder qualvoll stirbt. Gott will, dass wir Menschen inneren Frieden haben. Mit einer solchen Regelung schützen wir das intime Arzt-Patienten-Verhältnis vor berufsrechtlichen Sanktionen. Ein strafrechtliches Verbot der Sterbehilfe würde dazu führen, dass sich die Ärzte gerade von den Menschen zurückziehen, die am meisten leiden. Nicht Staatsanwälte gehören an das Krankenbett, sondern vertraute Ärzte und liebende Angehörige.

Der Autor, Peter Hintze (Wuppertal, CDU), ist Vizepräsident des Deutschen Bundestages. Seit 1990 ist er Abgeordneter. Von Beruf ist Hintze evangelischer Pastor.

Vgl. dazu auch den kath.net-Kommentar: Sterbehilfe: Werden unsere Alten und Kranken zukünftig vogelfrei sein?


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Lesermeinungen

 Hanswerner 29. Juni 2015 
 

Pläne

Der Justizminister hat überdies Pläne, nach denen Tötungsdelikte offenbar für die Täter billiger werden sollen. Subjektives soll mehr berücksichtigt werden. Das heißt doch im Klartext, dass
Richter, die der "Sterbehilfe" zugetan sind, Täter kaum noch mit Strafe belegen, auch wenn dies (noch) tatbestandsmäßig der Fall ist.


1
 
 Stefan Fleischer 28. Juni 2015 

@ Antigone

Das ist ein wirkliches Problem. Ein Aphoristiker formulierte kürzlich so:
"Würde der Mensch weniger versuchen
den Tod an seiner Arbeit zu hindern,
käme er weniger in Versuchung,
seine Arbeit tun zu müssen."


2
 
  27. Juni 2015 
 

Argumente gegen den assistierten Suizid (1)

1. Da die meisten Staaten assistierten Suizid als Verbrechen unter Strafe stellen, muss ein politisches Ja dazu alle Gegenargumente widerlegt haben. – 2. Es ist unethisch, einen Mitmenschen zu seinem Mörder machen zu wollen. – 3. Patienten töten zu dürfen, zerstört das ärztliche Ethos, damit das gesamte Krankenwesen, das auf dem absoluten Vertrauen aufgebaut ist, dass Medizin das Leiden, aber nicht den Leidenden beseitigt. – 4. Sobald wir ein „Krank-genug-sich-töten-zu-dürfen“ etablieren, wird es eine Angelegenheit der medizinischen Bürokratie und ihrer Ethik-Kommissionen, über dieses „Genug", bzw. über die Grenze zu befinden. Die Tötung des Menschen wird – statt verboten! – zur Ermessenssache. Wir liefern den Menschen dem Menschen aus. – 5. Dass die Euthanasie-Debatte ausgerechnet in Zeiten von extremst überalterten Gesellschaften aufbricht, kann kaum Zufall sein, sondern lässt dahinter ein verwerfliches Fremdinteresse vermuten.


3
 
  27. Juni 2015 
 

Argumente gegen den assistierten Suizid (2)

6. Ich habe gar kein Recht, über meinen Tod eigenständig zu verfügen, da ich als Person immer Glied einer Personen-Gemeinschaft bin, zu der ich gehöre und der ich gehöre. Da ich für Andere wichtig sein oder werden kann, steht es mir nicht zu, ihnen mich durch Selbstmord zu rauben. Wichtig für Andere kann man aber gerade auch als Kranker sein. – 7. Die Objektivität meiner Entscheidung, mich töten zu lassen, ist keineswegs gegeben. Die Möglichkeit, mich sogar im Augenblick des Gifteinflößens anders entscheiden zu können, verbietet dem Arzt eine irreversibe Entscheidungstötung. – 8. Jeder, der Anderen zur Belastung wird, müsste fortan rechtfertigen, wieso er sich Anderen eigentlich noch zumutet. Das aber kann keiner. "Niemand kann beweisen, dass die Welt durch sein Dasein besser dran sei. Gewahrt bleibt seine Würde nur, wenn er statt ‹Ich will nicht.› sagen kann: ‹Ich darf nicht.›" (Jörg Splett) – 9. Woher weiß ich, dass ich als Toter meinen Freitod nicht bereuen werde?


3
 
  27. Juni 2015 
 

Der Punkt ist ja ein ganz anderer

Die Menschen können kaum noch "in Ruhe" sterben, weil sie durch den Fortschritt der Medizin ewig lange am Leben gehalten werden. Sterben müssen sie aber doch irgendwann. Dann sind sie oft körperlich und geistig eben völlig am Ende. Ist dann das, was Karlmaria beschreibt, noch möglich?
Für mich ist der Fortschritt der Medizin Segen und Fluch zugleich, und in der Bewertung bin ich eher ratlos.


2
 
 Rolando 27. Juni 2015 
 

Verdrehung der Hl. Schrift

Der Satz, "Das schöne Gleichnis vom barmherzigen Samariter lehrt uns, dass Jesus der Nächstenliebe stets Vorrang gibt vor dem formellen Gebot" ist eine totale Verzerrung des Wirkens Jesu, in diesem Gleichnis, wie es die kath. Kirche lehrt, kehrte der reuige Sünder um, Gott verzieh, in der Hinzeversion dieses Gleichnisses setzt Gott das 5. Gebot außer Kraft, der " barmherzige Mensch darf, ja muß töten, sonst ist er nicht barmherzig. Eine schlimmere Pervertierung der Hl. Schrift, zum Legimitieren der Tötungsabsichten ist kaum vorstellbar, und das von einem evangelischem Pastor, solche Leute können in solchen Dingen, die von vorneherein klar sind nicht entscheiden, sie sind fehl am Platz. Durch die nachlutherische eigenwillige Bibelinterpretation ist schon viel Unheil entstanden, es ist ein Gehorsamsproblem zur wahren kath. lehramtlichen Schriftauslegung. 2 Petr 1,20 Bedenkt dabei vor allem dies: Keine Weissagung der Schrift darf eigenmächtig ausgelegt werden. Klare Aussage.


5
 
 Stefan Fleischer 27. Juni 2015 

Am Sterbebett

"Nicht Staatsanwälte gehören an das Krankenbett, sondern vertraute Ärzte und liebende Angehörige."
Was mir bei dieser Aussage fehlt, und was meines Erachtens der Fehler des an sich sehr gut gemeinten Vorschlags ist; GOTT gehört zuerst an Sterbebett. Wo ER vergessen wird, wo man seinen Willen mit der eigenen Meinung gleichsetzt, wird auch das bestgemeinte Gesetz dahin führen, wo Belgien schon ist (kath.net 51087), und dann immer weiter.


5
 
 Karlmaria 27. Juni 2015 

Für einen Christen ist das Sterben etwas ganz Wertvolles

Ps 116,15 Kostbar ist in den Augen des Herrn /
das Sterben seiner Frommen.

Das Sterben eines Christen kann ein ganz großer Sühneakt sein. Beim Sterben kann ein Christ vielleicht mehr Sühne leisten als in seinem ganzen sonstigen Leben zusammen. Pater Johannes Schmid vom Orden der Passionisten, Mitbegründer der Gebetsstätte Wigratzbad schreibt in seinem Buch: Das Unbefleckte Herz Mariens unsere Zuflucht und unser Weg über den Tod Mariens. Das ist für mich ein in der gesamten christlichen Literatur einmaliger Abschnitt. Wer viele Jahre geübt hat bei den Sühnenächten für den wird das Sterben der letzte große Sühneakt. Es sollte zwar nicht so sein, aber oft ist es doch so dass der Christ erst ganz am Schluss seines Lebens zur Vollendung kommt. Die Sterbehilfe ist ja sowieso ein Unsinn. Aber unter diesem Gesichtspunkt, dass hier diese große Gelegenheit zur Sühne vertan wird wird die Sterbehilfe besonders verwerflich!


3
 

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