SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:
Top-15meist-diskutiert- Medien: Vatikan gab grünes Licht für 'Homo-Wallfahrt' zum Heiligen Jahr
- Merkel verteidigt ihre fatale Flüchtlingspolitik von 2015
- Tote und über 200 Verletzte bei Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg
- Truthahn, Zahnschmerzen und die Schwiegermutter
- Moschee unter Salafismus-Verdacht zitiert Koranstelle mit Aufforderung zur Tötung Ungläubiger
- Alexander Kissler: "Ich finde mittlerweile, @Pontifex schadet seiner Kirche"
- SPD definiert Familie ohne ‚Vater‘, ‚Mutter‘ und ‚Kinder‘
- Kardinal Schönborn: Zeit der traditionellen europäischen Kardinalssitze vorbei
- Österreichischer Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippt Kärntner Veranstaltungsverbot am Karfreitag
- Wie tief kann eine evangelische Kirche noch sinken? - Weihnachtsmarkt mit Hamas-Symbolen!
- Zerstörte Linzer "Marienstatue" - Zwei Verdächtige entlastet
- Papst beim Rückflug von Korsika: „Haben Sie gesehen, wie viele Kinder da waren?“
- "Der Synodale Weg nimmt sich selbst nicht mehr ernst"
- Katholisches Bistum übernimmt 2025 „St. Johannes“ als vierte katholische Kirche in Stockholm
- Geschenk zum 88er: Autobiografie des Papstes soll verfilmt werden
|
Jede Art der Sterbehilfe verbieten?27. Juni 2015 in Kommentar, 8 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Pro & Kontra: Bis Ende letzter Woche haben vier fraktionsübergreifende Parlamentariergruppen unterschiedliche Gesetzesvorschläge zur Sterbehilfe vorgestellt. Sie reichen von einem Totalverbot bis zu einer Liberalisierung der Beihilfe zum Suizid.
Berlin (kath.net/idea) Wie man Sterbende in der letzten Phase ihres Lebens am besten begleitet, darüber gehen die Ansichten unter Politikern auseinander. Vier fraktionsübergreifende Parlamentariergruppen des Bundestages haben unterschiedliche Gesetzesvorschläge zur Sterbehilfe vorgestellt. Sie reichen von einem Totalverbot bis zu einer Liberalisierung der Beihilfe zum Suizid. Im November entscheidet der Bundestag, ob Ärzte unheilbar Kranken beim Sterben helfen dürfen. Selbst die CDU ist in dieser Frage gespalten. In einem Pro und Kontra für die Evangelische Nachrichtenagentur idea (Wetzlar) nehmen die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Patrick Sensburg und Peter Hintze Stellung zur Frage Sollte man jede Art der Sterbehilfe verbieten? PRO Der Gesetzentwurf, den ich mit eingebracht habe, will neben der aktiven Sterbehilfe auch die assistierte Suizidbeihilfe verbieten, alle anderen Formen des Begleitens im Tod aber stärken. Der Entwurf will damit eine Begleitung bis in den Tod fördern und nicht die Beförderung in den Tod. Damit möchten wir an dem festhalten, was der Grundsatz der Unantastbarkeit der Würde des Menschen gebietet.
Damit treffen wir eine klare Wertentscheidung: Grundsätzlich ist Suizidassistenz verboten, und nur in extremen Ausnahmefällen ist sie entschuldet. Die Höchststrafe bis zu 5 Jahren wird nur in schlimmen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Das entspricht der bisher gelebten Rechtsüberzeugung und ärztlichen Praxis. Dass der Gesetzgeber nun tätig wird, liegt nicht zuletzt an der Selbstanzeige des Berliner Arztes Uwe-Christian Arnold. Seit mehr als 20 Jahren versorgt er Menschen mit tödlich wirkenden Medikamenten, um einen vorzeitigen Tod herbeizuführen. Nach seinem Freispruch arbeiten fraktionsübergreifend einzelne Gruppen im Bundestag nun an entsprechenden Regelungen. Diejenigen Entwürfe, die eine Freigabe der Suizidassistenz wollen, werden letztlich Ärzten die Entscheidung aufbürden, wer ein Sterbemittel bekommt und wer nicht. Im Ergebnis wollen Angehörige und besonders Selbstmörder einen schnellen und schmerzfreien Tod. Sie werden ihn von einem Arzt wünschen. Palliativärzte berichten aber, dass durch eine gute Betreuung der immer wieder aufkommende Sterbewunsch sich regelmäßig in einen Lebenswunsch verkehrt. Oft will der Mensch in der letzten Lebensphase nicht mehr so leben leben will er aber doch. Der assistierte Suizid ist daher keine Sterbebegleitung, sondern das Beenden des Lebens in Fällen, in denen der Tod noch nicht von alleine kommt. Dagegen wenden wir uns! Der Autor, Prof. Patrick Sensburg (Meschede, CDU), ist seit 2009 direkt gewählter Bundestagsabgeordneter des Hochsauerlandkreises. Er ist katholisch. KONTRA Ich halte es für ein Gebot der Nächstenliebe und für ein Gebot der Menschenwürde, todkranken und schwer leidenden Menschen ein friedliches Entschlafen zu ermöglichen. Für mich wäre es eine schlimme Verzerrung unserer christlichen Werteordnung, wenn aus dem wichtigen Grundsatz, menschliches Leben zu schützen, ein Zwang zum Qualtod würde. Es gibt Situationen, in denen die Palliativmedizin an ihre Grenzen stößt und der Sterbende Gott um ein friedliches Entschlafen bittet. Das schöne Gleichnis vom barmherzigen Samariter lehrt uns, dass Jesus der Nächstenliebe stets Vorrang gibt vor dem formellen Gebot. Deshalb bin ich mit unserem Gesetzentwurf dafür, dass wir Menschen, die an einer unumkehrbar zum Tode führenden Erkrankung schwer leiden, auf der Grundlage einer neuen Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch die Möglichkeit geben, ihren Arzt des Vertrauens nach einer Beratung über palliativmedizinische Möglichkeiten um freiwillige Hilfe bei der selbst vollzogenen Lebensbeendigung zu bitten, soweit sie volljährig und voll einwilligungsfähig sind und die Diagnose von einem anderen Arzt bestätigt wurde. Es geht ausschließlich um die Fälle, bei denen es nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie des Sterbens, also darum geht, ob ein Mensch friedlich oder qualvoll stirbt. Gott will, dass wir Menschen inneren Frieden haben. Mit einer solchen Regelung schützen wir das intime Arzt-Patienten-Verhältnis vor berufsrechtlichen Sanktionen. Ein strafrechtliches Verbot der Sterbehilfe würde dazu führen, dass sich die Ärzte gerade von den Menschen zurückziehen, die am meisten leiden. Nicht Staatsanwälte gehören an das Krankenbett, sondern vertraute Ärzte und liebende Angehörige. Der Autor, Peter Hintze (Wuppertal, CDU), ist Vizepräsident des Deutschen Bundestages. Seit 1990 ist er Abgeordneter. Von Beruf ist Hintze evangelischer Pastor. Vgl. dazu auch den kath.net-Kommentar: Sterbehilfe: Werden unsere Alten und Kranken zukünftig vogelfrei sein?
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | Hanswerner 29. Juni 2015 | | | Pläne Der Justizminister hat überdies Pläne, nach denen Tötungsdelikte offenbar für die Täter billiger werden sollen. Subjektives soll mehr berücksichtigt werden. Das heißt doch im Klartext, dass
Richter, die der "Sterbehilfe" zugetan sind, Täter kaum noch mit Strafe belegen, auch wenn dies (noch) tatbestandsmäßig der Fall ist. | 1
| | | Stefan Fleischer 28. Juni 2015 | | | @ Antigone Das ist ein wirkliches Problem. Ein Aphoristiker formulierte kürzlich so:
"Würde der Mensch weniger versuchen
den Tod an seiner Arbeit zu hindern,
käme er weniger in Versuchung,
seine Arbeit tun zu müssen." | 2
| | | 27. Juni 2015 | | | Argumente gegen den assistierten Suizid (1) 1. Da die meisten Staaten assistierten Suizid als Verbrechen unter Strafe stellen, muss ein politisches Ja dazu alle Gegenargumente widerlegt haben. – 2. Es ist unethisch, einen Mitmenschen zu seinem Mörder machen zu wollen. – 3. Patienten töten zu dürfen, zerstört das ärztliche Ethos, damit das gesamte Krankenwesen, das auf dem absoluten Vertrauen aufgebaut ist, dass Medizin das Leiden, aber nicht den Leidenden beseitigt. – 4. Sobald wir ein „Krank-genug-sich-töten-zu-dürfen“ etablieren, wird es eine Angelegenheit der medizinischen Bürokratie und ihrer Ethik-Kommissionen, über dieses „Genug", bzw. über die Grenze zu befinden. Die Tötung des Menschen wird – statt verboten! – zur Ermessenssache. Wir liefern den Menschen dem Menschen aus. – 5. Dass die Euthanasie-Debatte ausgerechnet in Zeiten von extremst überalterten Gesellschaften aufbricht, kann kaum Zufall sein, sondern lässt dahinter ein verwerfliches Fremdinteresse vermuten. | 3
| | | 27. Juni 2015 | | | Argumente gegen den assistierten Suizid (2) 6. Ich habe gar kein Recht, über meinen Tod eigenständig zu verfügen, da ich als Person immer Glied einer Personen-Gemeinschaft bin, zu der ich gehöre und der ich gehöre. Da ich für Andere wichtig sein oder werden kann, steht es mir nicht zu, ihnen mich durch Selbstmord zu rauben. Wichtig für Andere kann man aber gerade auch als Kranker sein. – 7. Die Objektivität meiner Entscheidung, mich töten zu lassen, ist keineswegs gegeben. Die Möglichkeit, mich sogar im Augenblick des Gifteinflößens anders entscheiden zu können, verbietet dem Arzt eine irreversibe Entscheidungstötung. – 8. Jeder, der Anderen zur Belastung wird, müsste fortan rechtfertigen, wieso er sich Anderen eigentlich noch zumutet. Das aber kann keiner. "Niemand kann beweisen, dass die Welt durch sein Dasein besser dran sei. Gewahrt bleibt seine Würde nur, wenn er statt ‹Ich will nicht.› sagen kann: ‹Ich darf nicht.›" (Jörg Splett) – 9. Woher weiß ich, dass ich als Toter meinen Freitod nicht bereuen werde? | 3
| | | 27. Juni 2015 | | | Der Punkt ist ja ein ganz anderer Die Menschen können kaum noch "in Ruhe" sterben, weil sie durch den Fortschritt der Medizin ewig lange am Leben gehalten werden. Sterben müssen sie aber doch irgendwann. Dann sind sie oft körperlich und geistig eben völlig am Ende. Ist dann das, was Karlmaria beschreibt, noch möglich?
Für mich ist der Fortschritt der Medizin Segen und Fluch zugleich, und in der Bewertung bin ich eher ratlos. | 2
| | | Rolando 27. Juni 2015 | | | Verdrehung der Hl. Schrift Der Satz, "Das schöne Gleichnis vom barmherzigen Samariter lehrt uns, dass Jesus der Nächstenliebe stets Vorrang gibt vor dem formellen Gebot" ist eine totale Verzerrung des Wirkens Jesu, in diesem Gleichnis, wie es die kath. Kirche lehrt, kehrte der reuige Sünder um, Gott verzieh, in der Hinzeversion dieses Gleichnisses setzt Gott das 5. Gebot außer Kraft, der " barmherzige Mensch darf, ja muß töten, sonst ist er nicht barmherzig. Eine schlimmere Pervertierung der Hl. Schrift, zum Legimitieren der Tötungsabsichten ist kaum vorstellbar, und das von einem evangelischem Pastor, solche Leute können in solchen Dingen, die von vorneherein klar sind nicht entscheiden, sie sind fehl am Platz. Durch die nachlutherische eigenwillige Bibelinterpretation ist schon viel Unheil entstanden, es ist ein Gehorsamsproblem zur wahren kath. lehramtlichen Schriftauslegung. 2 Petr 1,20 Bedenkt dabei vor allem dies: Keine Weissagung der Schrift darf eigenmächtig ausgelegt werden. Klare Aussage. | 5
| | | Stefan Fleischer 27. Juni 2015 | | | Am Sterbebett "Nicht Staatsanwälte gehören an das Krankenbett, sondern vertraute Ärzte und liebende Angehörige."
Was mir bei dieser Aussage fehlt, und was meines Erachtens der Fehler des an sich sehr gut gemeinten Vorschlags ist; GOTT gehört zuerst an Sterbebett. Wo ER vergessen wird, wo man seinen Willen mit der eigenen Meinung gleichsetzt, wird auch das bestgemeinte Gesetz dahin führen, wo Belgien schon ist (kath.net 51087), und dann immer weiter. | 5
| | | Karlmaria 27. Juni 2015 | | | Für einen Christen ist das Sterben etwas ganz Wertvolles Ps 116,15 Kostbar ist in den Augen des Herrn /
das Sterben seiner Frommen.
Das Sterben eines Christen kann ein ganz großer Sühneakt sein. Beim Sterben kann ein Christ vielleicht mehr Sühne leisten als in seinem ganzen sonstigen Leben zusammen. Pater Johannes Schmid vom Orden der Passionisten, Mitbegründer der Gebetsstätte Wigratzbad schreibt in seinem Buch: Das Unbefleckte Herz Mariens unsere Zuflucht und unser Weg über den Tod Mariens. Das ist für mich ein in der gesamten christlichen Literatur einmaliger Abschnitt. Wer viele Jahre geübt hat bei den Sühnenächten für den wird das Sterben der letzte große Sühneakt. Es sollte zwar nicht so sein, aber oft ist es doch so dass der Christ erst ganz am Schluss seines Lebens zur Vollendung kommt. Die Sterbehilfe ist ja sowieso ein Unsinn. Aber unter diesem Gesichtspunkt, dass hier diese große Gelegenheit zur Sühne vertan wird wird die Sterbehilfe besonders verwerflich! | 3
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |
Mehr zuSterbehilfe- Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
- Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"
- Logische Konsequenzen der Freigabe der Abtreibung
- Vatikan bestätigt: Kliniken des belgischen Ordens sind nicht mehr katholisch!
- Österreichische Bischofskonferenz: Für umfassenden Lebensschutz!
- CDL fordert dringend ein "legislatives Schutzkonzept" bei Sterbehilfe
- Aktive Sterbehilfe? – Keine Antwort ist auch eine Antwort!
- Vatikan erkennt belgischen Ordens-Kliniken katholische Identität ab
- Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an
- Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an
|
Top-15meist-gelesen- Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN und PLATZ SICHERN!
- DRINGEND - Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE für das Heilige Jahr 2025
- Alexander Kissler: "Ich finde mittlerweile, @Pontifex schadet seiner Kirche"
- Medien: Vatikan gab grünes Licht für 'Homo-Wallfahrt' zum Heiligen Jahr
- "Der Synodale Weg nimmt sich selbst nicht mehr ernst"
- O Sapientia, quae ex ore Altissimi prodiisti
- Tote und über 200 Verletzte bei Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg
- Paris: Die Dornenkrone ist zurück in Notre-Dame
- Moschee unter Salafismus-Verdacht zitiert Koranstelle mit Aufforderung zur Tötung Ungläubiger
- O Adonai, et Dux domus Israel
- Kardinal Schönborn: Zeit der traditionellen europäischen Kardinalssitze vorbei
- Merkel verteidigt ihre fatale Flüchtlingspolitik von 2015
- Weihnachtswunder‘: US-Pilger aus syrischem Gefängnis befreit
- Katholisches Bistum übernimmt 2025 „St. Johannes“ als vierte katholische Kirche in Stockholm
- O radix Jesse
|