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Bundestags-Sterbehilfeentscheid ist Niederlage für Lebensschutz18. November 2015 in Kommentar, 12 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die Pressemeldung der beiden Kirchen zur Sterbehilfe macht einen gläubigen Christen geradezu fassungslos. kath.net-Kommentar zum Thema Sterbehilfe von Ministerpräsident a.D. Prof. Werner Münch
Berlin (kath.net) Der Deutsche Bundestag hat vor drei Wochen mit 360 zu 233 Stimmen einen neuen § 217 im Strafgesetzbuch mit folgendem Wortlaut beschlossen: Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des im Absatz 1 genannten ist oder diesem nahesteht. Nach jahrelanger Debatte bleiben also, wie bisher, Suizid und Beihilfe dazu weiterhin straffrei. Lediglich eine geschäftsmäßige, d. h. auf Wiederholung und Gewinn angelegte Suizidbeihilfe ist ebenso verboten wie eine aktive Sterbehilfe - immerhin in diesem Punkt eine Verbesserung gegenüber der vorherigen Regelung. Zur Begründung der neuen gesetzlichen Bestimmung ist häufig angeführt worden, dass eine Liberalisierung der Sterbehilfe die Zahl der Suizide minimiert. Dass dies nachweislich falsch ist, belegen z. B. die Suizide in Belgien und den Niederlanden. In beiden Ländern haben bei den dort bestehenden sehr liberalen Gesetzen zur Sterbehilfe die Suizid-Fälle zugenommen, in den Niederlanden um mehr als 1/3 in den letzten 6 Jahren. Der niederländische Medizinethiker Theo Boer weist auf dieses Problem in der Tagespost vom 29. Oktober 2015 hin mit der Warnung an andere Länder, den Weg zur Freigabe der aktiven Sterbehilfe und der Suizidbeihilfe zu beschreiten. Beleuchten wir kritisch zwei Argumente, die die Befürworter dieser und einer noch viel weitergehenden Liberalisierung der Sterbehilfe immer wieder gebrauchen, nämlich erstens die Freiheit/Selbstbestimmung des Menschen und zweitens seine Würde.
Zum 1. Punkt: Freiheit/Selbstbestimmung Was macht denn eigentlich beim Suizid die viel beschworene Freiheit aus, die eine Freiheit der Entscheidung ohne Korrekturmöglichkeit ist? Es gibt genügend Beispiele von Menschen, die später glücklich waren, dass sie ihre frühere Absicht eines Suizids nicht verwirklicht haben. Und wie sieht es mit dieser Freiheit und der Selbstbestimmung bei unmündigen, psychisch kranken Menschen, Drogenabhängigen und Minderjährigen aus? Natürlich sind wir freie Individuen, aber wir leben doch nicht im luftleeren Raum, sondern sind auch sozial eingebunden in ein Umfeld mit anderen Menschen. Josef Bordat bringt es in der Tagespost vom 5. 11. 2015 treffend auf den Punkt, indem er sagt: Der Mensch bleibt bis zuletzt ein ens sociale (Gemeinschaftswesen). Er verliert auch im Sterben nicht die Beziehung zu Dritten. Damit ist immer auch Verantwortung verbunden. Es ist eine Illusion zu meinen, der Suizid beträfe nur den Suizidalen selbst. Und der Freiburger Medizinethiker Giovanni Maio bestärkt diese Feststellung in seinem Aufsatz Handhabbarer Tod? Warum der assistierte Suizid nicht die richtige Antwort ist mit der Erkenntnis: Der Kult der Selbstbestimmung spiegelt eine Autarkie vor, die nicht der conditio humana entspricht (in: Herder Korrespondenz 68, 2014, S. 569 ). Und sagt uns nicht unser christlicher Glaube, dass jedes Leben ein Geschenk des Schöpfers ist, über das nur er, und zwar sowohl am Anfang als auch am Ende meines Lebens, alleinige Verfügungsgewalt hat? Zum 2. Punkt, Würde des Menschen Was macht denn die Würde des Menschen aus? Natürlich Schönheit und körperlich faszinierende Jugendlichkeit, aber auch die Annahme von Krankheit, Schwäche, Schmerz, Gebrechen, Hilflosigkeit, Einsamkeit und Verzweiflung. Geschah denn z. B. das Sterben des Hl. Papstes Johannes Paul II. nicht in großer Würde? Ist Demenz eine Beleidigung der Würde des Menschen? Der zuvor schon zitierte Josef Bordat ist einer der wenigen, der in der Öffentlichkeit darauf hinweist, dass nach unserem christlichen Glauben der Mensch eine unveräußerliche Würde hat, die aus der Gottesebenbildlichkeit des Menschen erwächst, denn Gott hat den Menschen als sein Abbild geschaffen. Kardinal Woelki erwähnt in einem Vortrag am 5. Mai 2015 vor der Joseph-Höffner-Gesellschaft in Bonn den Artikel 1 unseres Grundgesetzes, der lautet: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser impliziere auch, dass man über keinen Menschen sagen darf: Es ist nicht gut, dass du lebst. Und wenn ein Mensch das in höchster Not von sich selber sagt, dann hat er den Anspruch, dass er Mitmenschen begegnet, die ihm widersprechen und ihm sagen: Es ist gut, dass es dich gibt. Das ist die Grundlage unserer Wertordnung (Band 5 der Publikationsreihe der Joseph-Höffner-Gesellschaft, S. 29). Und Thomas Sören Hoffmann, Philosoph an der Fernuniversität Hagen, fasst in seinem bemerkenswerten Essay Lasst die Finger davon in der FAZ vom 4. 11. 2015 in 3 Punkten zusammen, worauf es ankommt, nämlich - den humanen statt den verdinglichenden Blick, - den Blick des Rechts statt den des Nutzens, und - den der Würde statt den des Kalküls und plädiert deshalb dafür, dass die Suizidbeihilfe streng und nachdrücklich untersagt wird. Abschließend noch ein kurzes Wort zu der Pressemeldung der beiden christlichen Kirchen zu dieser Neuregelung, unterzeichnet von Reinhard Kardinal Marx, Alois Glück, Landesbischof Heinrich Bedford Strohm und Irmgard Schwaetzer, die einen gläubigen Christen geradezu fassungslos macht. Darin wird die Entscheidung des Deutschen Bundestages als ein starkes Zeichen für den Lebensschutz und für die Zukunft unserer Gesellschaft und ihren Zusammenhalt gefeiert. 2014 haben die deutschen Bischöfe in ihrem Flyer Sterben in Würde noch geschrieben: Aus ethischer Sicht ist die Beihilfe zur Selbsttötung sowohl durch Organisationen als auch durch Ärzte oder andere nahestehende Personen abzulehnen. Jetzt kein Bezug darauf und auf die religiöse Ethik im Christentum, dass das Leben ein Geschenk Gottes und nicht von Menschen gemacht ist. Der Mensch kann nämlich Leben nicht machen, er kann es nur töten. Die Erlaubnis von Suizid und Beihilfe dazu sind erneut eine traurige Niederlage für den Schutz des menschlichen Lebens, den Zusammenhalt einer kultivierten Gesellschaft und die Anerkennung einer wesentlichen Wahrheit unseres Glaubens. Dass das von den beiden christlichen Kirchen nicht mutig vertreten, sondern stattdessen verschwiegen wird, ist erschütternd. Prof. Dr. Werner Münch (Foto) war von 1973 bis 1978 Rektor der Katholischen Fachhochschule Norddeutschland. Als CDU-Politiker gehörte er von 1984 bis 1990 dem Europäischen Parlament an. 1990 bis 1991 war er Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt, von 1991 bis 1993 ebenda Ministerpräsident. 2009 trat er aus der CDU aus. Der Politikwissenschaftler ist Kuratoriumsmitglied des Forums Deutscher Katholiken.
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Lesermeinungen | bücherwurm 24. November 2015 | | | @Diasporakatholik: nicht vergessen, auch kath.net unterstützt bewusst und entschieden den Lebensschutz (und freut sich dafür über Spenden...) :). Wir veröffentlichen ausgesprochen viel zu diesem Thema, das ist uns ein Herzensanliegen. | 2
| | | Diasporakatholik 24. November 2015 | | | Konsequenz bei jeglichen Sammlungen, Spenden und KOLLEKTEN Ab sofort werden wir nur noch den Lebensschutz (z.B. die Stiftung "Ja zum Leben") mit Spenden unterstützen.
Bei jeglichen anderen weltlichen oder kirchlichen Sammlungen (s.o.) AB SOFORT KEINE GABE MEHR.
Das jeweils eingesparte Geld geht zum Lebensschutz.
Das werden wir auch öffentlich sagen. | 1
| | | Hanswerner 20. November 2015 | | | Waldi Was Waldi sagt, kann ich nur unterstreichen. Hatte man doch noch die leise Hoffnung, dass es nach Zollitsch besser werden könnte, sieht man auch sich hier enttäuscht. Es geht konsequent abwärts. | 1
| | | christorey 18. November 2015 | | | Danke Hans Josef Jetzt wissen wir es ganz genau, jeder der dieses Euthanasiegesetz begrüßt steht mit seiner Meinung außerhalb der Kirche. Von den Bischöfen kann also eigentlich kein Zuspruch kommen....
Wie ist es also möglich? Gruselig weiterzudenken! | 6
| | | 18. November 2015 | | | Evangelium Vitae, aus der Nr. 73 nachfolgend Die hebräischen Hebammen widersetzten sich dem Pharao, der angeordnet hatte, jeden neugeborenen Knaben zu töten. Sie »taten nicht, was ihnen der König von Ägypten gesagt hatte, sondern liessen die Kinder am Leben« (Ex 1, 17). Wichtig ist aber, auf den tieferen Grund dieses ihres Verhaltens hinzuweisen: »Die Hebammen fürchteten Gott« (ebd.). Aus dem Gehorsam gegenüber Gott — dem allein jene Furcht gebührt, die Anerkennung seiner absoluten Souveränität ist — erwachsen die Kraft und der Mut, den ungerechten Gesetzen der Menschen zu widerstehen. Die Kraft und der Mut dessen, der bereit ist, auch ins Gefängnis zu gehen oder durch das Schwert umzukommen in der Gewißheit, daß »sich hier die Standhaftigkeit und die Glaubenstreue der Heiligen bewähren« muß (Offb 13, 10). | 6
| | | 18. November 2015 | | | Evangelium Vitae, aus der Nr.73 73. Abtreibung und Euthanasie sind also Verbrechen, die für rechtmäßig zu erklären sich kein menschliches Gesetz anmaßen kann. Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen. Seit den Anfangszeiten der Kirche hat die Verkündigung der Apostel den Christen die Verpflichtung zum Gehorsam gegenüber den rechtmäßig eingesetzten staatlichen Autoritäten eingeschärft (vgl. Röm 13, 1-7; 1 Petr 2, 13-14), sie aber gleichzeitg entschlossen ermahnt, daß »man Gott mehr gehorchen muß als den Menschen« (Apg 5, 29). Schon im Alten Testament finden wir in bezug auf die Bedrohungen gegen das Leben ein gewichtiges Beispiel für den Widerstand gegen das ungerechte Gebot der staatlichen Autorität. | 6
| | | 18. November 2015 | | | Evangelium Vitae, aus der Nr.65 Nach diesen Unterscheidungen bestätige ich in Übereinstimmung mit dem Lehramt meiner Vorgänger 81 und in Gemeinschaft mit den Bischöfen der katholischen Kirche, daß die Euthanasie eine schwere Verletzung des göttlichen Gesetzes ist, insofern es sich um eine vorsätzliche Tötung einer menschlichen Person handelt, was sittlich nicht zu akzeptieren ist. Diese Lehre ist auf dem Naturrecht und auf dem geschriebenen Wort Gottes begründet, von der Tradition der Kirche überliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche gelehrt. 82
Eine solche Handlung setzt, je nach den Umständen, die Bosheit voraus, wie sie dem Selbstmord oder dem Mord eigen ist. | 5
| | | 18. November 2015 | | | Evangelium Vitae, aus der Nr.66 ...85 Auch wenn sie nicht durch die egoistische Weigerung motiviert ist, sich mit der Existenz des leidenden Menschen zu belasten, muß die Euthanasie als falsches Mitleid, ja als eine bedenkliche »Perversion« desselben bezeichnet werden: denn echtes »Mitleid« solidarisiert sich mit dem Schmerz des anderen, tötet nicht den, dessen Leiden unerträglich ist. Die Tat der Euthanasie erscheint um so perverser, wenn sie von denen ausgeführt wird, die — wie die Angehörigen — ihrem Verwandten mit Geduld und Liebe beistehen sollten, oder von denen, die — wie die Ärzte — auf Grund ihres besonderen Berufes den Kranken auch im leidvollsten Zustand seines zu Ende gehenden Lebens behandeln müßten. | 5
| | | Waldi 18. November 2015 | | | Seit dem Lob der DBK unter Kardinal Marx für die Entscheidung des Bundestages, den Suizid durch Familienangehörige straflos zuzulassen, hat die DBK für mich als Katholik und meinen katholischen Glauben, endgültig für alle Zeit jede Bedeutung verloren! Von der EKD und dem "beglückten ZdK" ganz zu schweigen! Die DBK hat drei bedeutende, negative steigende Entwicklungsstufen durchgemacht: Stufe 1: Kardinal Lehmann, Stufe 2: Erzbischof Zollitsch - und nun die letzte negative Steigerung - Stufe 3: Kardinal Marx! Unter diesen drei Koryphäen ist die deutsch-katholische National-Kirche in die tiefste Glaubenskrise geraten, mit zahlreichen Austritten und leer stehenden Kirchen. | 10
| | | girsberg74 18. November 2015 | | | Ja. es ist kaum zu glauben. – Einfach unglaublich. Es ist an der Zeit, –eigentlich schon sehr lange -, dass man diesen Leuten jegliche Alimentation entzieht; wer seine Kosten zu den Sitzungen von nutzlosen Gremien selbst bezahlt, wird schnell vernünftig.
Etwas anders verhält es sich mit dem Entzug der Alimentierung bei höheren Weihen. – Schon Goethe wusste: „Es erben sich Gesetz’ und Rechte wie eine ew’ge Krankheit fort.“
Höhere Weihen, bei denen Schein und Sein nicht übereinstimmen, muss man sich selbst überlassen, wenn anderes nicht möglich ist. Doch jegliches Hofieren ist zu unterlassen, auch gegenüber deren persönlichem Stab. | 3
| | | hortensius 18. November 2015 | | | Außerhalb der Gemeinschaft ? Wer diesen Parlamentsbeschluss begrüßt, stellt sich meines Erachtens damit außerhalb der Gemeinschaft der katholischen Kirche. Das Ziel dieser vier Personen ist offensichtlich die Anpassung an den Zeitgeist. Auch die beiden "katholischen" Repräsentanten wollen endlich im Einklang mit dem Zeitgeist Ruhe und Anerkennung finden. Darin sehe ich ein Fehlverhalten. | 10
| | | hortensius 18. November 2015 | | | Ausserhalb der Geweinschaft? | 0
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