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| Familienverbände kritisieren Urteil zur Leihmutterschaft23. Juli 2016 in Aktuelles, keine Lesermeinung Mit dem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zur Leihmutterschaft in Frankreich sei «der Verkauf von Babys» de facto legalisiert worden. Brüssel (kath.net/KNA) Die Föderation der Katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) hat das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zur Leihmutterschaft in Frankreich kritisiert. Mit dem Urteil sei «der Verkauf von Babys» de facto legalisiert worden, sagte FAFCE-Präsident Antoine Renard der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag in Brüssel. Die Straßburger Richter hatten Frankreich am Donnerstag verurteilt, weil sich das Land weigert, drei Kinder, die von einer Leihmutter in Indien geboren wurden, als französische Staatsbürger anzuerkennen. Der Gerichtshof sah dadurch das Recht der Kinder auf Privatleben verletzt. Nach Meinung Renards vergrößert das Urteil die Kluft zwischen Rechtslage und Realität. Auf der einen Seite stünden die Behörden, die die Menschenrechte von Müttern und Kindern durch die Nichtanerkennung der Staatsbürgerschaft verletzten. Auf der anderen Seite gebe es einen großen, in Europa besorgniserregend wachsenden «Markt für Kinder», so Renard. Die Entscheidung sei besonders beklagenswert, da Indien als «Babyfabrik» gelte und Fälle bekannt seien, in denen Leihmütter in Indien gewaltsam ausgebeutet würden. Er hoffe, dass die französische Regierung das Urteil anfechten werde. «Der Europarat ist die Institution, in der ein echter Kampf gegen die Leihmutterschaf beginnen kann», so Renard. Die belgische Grünen-Abgeordnete und Reproduktionsmedizinerin Petra De Sutter hatte bereits mehrfach Vorschläge für die Legalisierung der Leihmutterschaft in den Gesundheitsausschuss des Europarats eingebracht, bisher ohne Erfolg. Im September steht das Thema erneut auf der Agenda des Ausschusses. (C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuLeihmutterschaft
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