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| ![]() Linksradikale: Brandanschläge auf Kirchen sind segensreichen Taten12. Jänner 2014 in Aktuelles, 6 Lesermeinungen Die Freiburger Staatsanwaltschaft prüft ein strafrechtliches Vorgehen. Freiburg (kath.net/ idea) Diese von der Antifa als segensreichen Taten bezeichneten Verbrechen seien ganz im Geiste von Papst Johannes XXIII. verübt worden, der einst sagte: Tradition heißt: Das Feuer hüten, nicht die Asche aufbewahren. Bei der Polizei seien mehrere Hinweise auf die Verherrlichung von Straftaten eingegangen, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mit. Es werde geprüft, ob man gegen die Autoren strafrechtlich vorgehen könne. Geschmacklose Veröffentlichung, aber kein Straftatbestand Ähnliche Berichte hatte die Antifa schon öfter verbreitet. Vor zwei Jahren war die Staatsanwaltschaft zu der Auffassung gelangt, dass es sich um eine geschmacklose Veröffentlichung handele, die jedoch strafrechtlich nicht relevant ist. Es gebe keine Aufforderung zu einer konkret bestimmbaren Straftat. Die Erwähnung von Institutionen wie die Kirche oder Kirchenbauwerke reiche als Straftatbestand nicht aus. Außerdem sei es nicht möglich, die unbekannten Verfasser der Veröffentlichung zu ermitteln. Nach polizeilichen Erkenntnissen werde die Seite der autonomen Antifa von einer isländischen Firma zur Verfügung gestellt. Eine Bitte um Rechtshilfe erschien der Staatsanwaltschaft aussichtslos. Dass auf der Internetseite der Antifa ein Freiburger Info-Laden als Kontaktadresse angegeben werde, bedeute nicht, dass dieser für den Inhalt der Meldung verantwortlich sei, so die Staatsanwaltschaft. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAtheismus
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