SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
- Glaube ohne Feuer: Wie die Kirche Angst vor der eigenen Botschaft bekommt
- Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
- Papst Leo XIV. empfängt deutsche Theologin und Bätzing-Marx-Kritikerin Katharina Westerhorstmann
- Vatikan macht sich für Monogamie in der Ehe stark
- Papstprediger: KI zeigt „gewisses Etwas auf, das nur wir tun können“
- "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
- Nicht nur Kardinäle an der Spitze: Papst ändert Vatikanverfassung
- Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
- „Welt“-Kolumnist Gideon Böss: Der Westen „muss wieder christlich werden“
- Cantare amantis est. Der Chor: Ikone der Kirche. Die Freilegung des Glaubensgeheimnisses im Gesang
- R.I.P. Martin Lohmann
- Mutig: Fürst Albert II. verweigert für Monaco die Ausweitung der legalisierten Abtreibung
- Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
- Anmeldeformular für Volksschule mit sechs Möglichkeiten bei Angabe des Geschlechts
| 
Deutsche Dschihadisten werben in Sozialen Netzwerken für IS29. August 2014 in Deutschland, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Bundesregierung beantwortet Kleine Anfrage der Linksfraktion: Propagandabeiträge von deutschen Dschihadisten in Sozialen Netzwerken haben mit dem Vormarsch der Terrormiliz «Islamischer Staat» (IS) zugenommen.
Berlin (kath.net/KNA) Propagandabeiträge von deutschen Dschihadisten in Sozialen Netzwerken haben mit dem Vormarsch der Terrormiliz «Islamischer Staat» (IS) zugenommen. Die Anhänger agierten hauptsächlich in sozialen Medien und machten dort Werbung für den Dschihad, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. In den Veröffentlichungen würden Muslime in Deutschland «direkt und auf Deutsch angesprochen und zur Ausreise in das Dschihad-Gebiet aufgefordert», so die Antwort der Bundesregierung. Die IS-Milizen verfügten über mehrere regional zugeschnittene Nutzerkonten in sozialen Netzwerken, insbesondere beim Kurznachrichtendienst Twitter. Dort könnten sich Leser im Stile eines «Live-Tickers» über den Fortgang des Dschihad informieren. 
Die große Bedeutung der IS bei europäischen Dschihad-Freiwilligen sei auch damit zu erklären, dass sich die Gruppierung als «dominante dschihadistische Organisation etabliert und damit eine besondere Anziehungskraft für westliche Kämpfer entwickelt hat». Nach Erkenntnissen der deutschen Sicherheitsbehörden seien mehr als 400 deutsche beziehungsweise aus Deutschland stammende Personen mit dem Ziel ausgereist, den bewaffneten Kampf in Syrien zu unterstützen. Etwa ein Drittel der angeworbenen Kämpfer sei wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Rund 40 seien vermutlich in Syrien gestorben. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Lesermeinungen| | M.Schn-Fl 30. August 2014 | | | | Danke @Helena_WW für dise Recherche. |  1
| | | | | Helena_WW 29. August 2014 | | | | BGH ergänzende Info Teil2 http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/pressemitteilungen/strafrecht/bgh/2007/mai/283004
....
Beschluss vom 16. Mai 2007 – AK 6/07 und StB 3/07
Karlsruhe, den 25. Mai 2007
§ 129 a Abs. 5 StGB lautet:
"Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
§ 129 a Abs. 3 StGB in der bis zum 29. August 2002 geltenden Fassung hatte folgenden Wortlaut:
"Wer eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung unterstützt oder für sie wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." |  1
| | | | | Helena_WW 29. August 2014 | | | | BGH : ergänzende Info http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/pressemitteilungen/strafrecht/bgh/2007/mai/283004
"Das Werben für Organisationen wie Al-Qaeda, die Rechtfertigung ihrer Ziele und die Verherrlichung der aus ihr heraus begangenen Straftaten sind nicht mehr als Unterstützen terroristischer Vereinigungen (§ 129 a Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 129 b StGB, Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren) strafbar, sondern allenfalls als Werben um Mitglieder oder Unterstützer solcher Vereinigungen (§ 129 a Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 129 b StGB, Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren). Das gilt unabhängig davon, wie menschenverachtend die Werbung in ihrer Ausgestaltung und wie nützlich sie in ihrer Wirkung für die Organisation sein mag.
Die beschränkte Strafbarkeit ist zwingende Folge von Änderungen der..in den Jahren 2002 und 2003. Insbesondere mit dem 34. Strafrechtsänderungsgesetz ...
§ 129 a Abs. 3 StGB in der bis zum 29. August 2002 geltenden Fassung hatte folgenden Wortlaut:
... |  1
| | | | | speedy 29. August 2014 | | | |
nur die allerduemmsten Kälber, wählen sich die Metzger selber-
die fremdenlegion lässt auch andere für sich sterben |  2
| | | | | Helena_WW 29. August 2014 | | | | BGH : das habe ich zunächst absolut nicht glauben wollen suche noch link zum entspr. BGH
hier schon mal aus der SZ von 2010
: http://www.sueddeutsche.de/politik/bgh-allgemeine-aufrufe-zum-dschihad-nicht-mehr-strafbar-1.318482
aus SZ zitiert:
"Der Bundesgerichtshof hat die Strafbarkeit von Propaganda für Terrorgruppen deutlich eingeschränkt. Gezielt um Mitglieder oder Unterstützer für eine konkrete Organisation zu werben bleibt strafbar."
"Allgemeine Aufrufe zum Dschihad (,,Heiliger Krieg'') und zu nicht näher bezeichneten Terroraktionen sind künftig nicht mehr als Werbung für eine terroristische Vereinigung strafbar, heißt es in einer veröffentlichten Grundsatzentscheidung."
"Weil unter der rot-grünen Regierung die Sympathiewerbung für Terrorgruppen von der Strafbarkeit ausgenommen..."
"Bis zu den Änderungen in den Jahren 2002 und 2003 war jede Art der Werbung für eine terroristische Vereinigung strafbar ... Sympathisantenszene der ,,Roten Armee Fraktion'' "
Im Artikel beschriebene gezielte IS-Werbung müsste aber dennoch strafbar sein. |  7
| | | | | M.Schn-Fl 29. August 2014 | | | | Der BGH hat ausdrücklich für Deutschland den Aufruf zum Dschihad erlaubt, sagt Andreas Unterberger.
http://www.freiewelt.net/der-bgh-erlaubt-den-dschihad-10039955/
Wer von unseren Juristen hier weiss Näheres darüber? |  6
| | |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zuIslamismus- Integrationsbeauftragte warnt: Politik, Verwaltung in Neukölln teilweise von Islamisten unterwandert
- Skandal: ZDF bestätigt, dass langjähriger palästinischer Mitarbeiter der Hamas angehörte
- Ahmad Mansour: ‚Islamismus ist eine ernstzunehmende Bedrohung, die Menschenleben kostet‘
- Nach Verherrlichung der Hamas: Italien schiebt Imam ab
- BILD: ‚Die Islamisten werden immer mehr – und die Regierung tut NICHTS dagegen’
- Die Ampel kehrt das Problem des Islamismus beharrlich unter den Teppich
- Karl-Peter Schwarz: "Werden die Islamisten ihren Krieg gegen Europa gewinnen?"
- Chefredakteur-Digital der WELT: ‚Hören wir auf, uns etwas vorzumachen!’
- Viele Tote bei erneuten Angriffen auf Christen in Burkina Faso
- Offenbacher Islamisten wollten möglichst viele Ungläubige töten
| 





Top-15meist-gelesen- R.I.P. Martin Lohmann
- Warteschlangen vor den Kinos: Der Film „Sacré Coeur“ bricht in Frankreich Zuschauerrekorde!
- Papst Leo XIV. empfängt deutsche Theologin und Bätzing-Marx-Kritikerin Katharina Westerhorstmann
- Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
- Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
- Fairer Streiter für die Wahrheit – Ein Nachruf auf Dr. h.c. Martin Lohmann (14.3.1957-24.11.2025)
- "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
- Glaube ohne Feuer: Wie die Kirche Angst vor der eigenen Botschaft bekommt
- "Jedes Land hat das Recht zu bestimmen, wer, wie und wann Menschen einreisen dürfen"
- Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
- „Welt“-Kolumnist Gideon Böss: Der Westen „muss wieder christlich werden“
- Nicht nur Kardinäle an der Spitze: Papst ändert Vatikanverfassung
- Anmeldeformular für Volksschule mit sechs Möglichkeiten bei Angabe des Geschlechts
- Bischof Varden: „Ich denke, wir dürfen sagen, dass bei uns die Säkularisierung jetzt zu Ende ist“
- „Ich wünsche mir gebildete Laien!“ – Newman hätte Martin Lohmann als Beispiel genommen
|