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9. April 2016 in Kommentar, 7 Lesermeinungen
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… keine Änderung der Lehre – Ein Kommentar des Moraltheologen Spindelböck zu Amoris laetitia


St. Pölten (kath.net)
Das am 8. April 2016 veröffentlichte nachsynodale Apostolische Schreiben „Amoris laetitia“ von Papst Franziskus bringt nach Einschätzung des St. Pöltner Moraltheologen Josef Spindelböck im Hinblick auf Gläubige in irregulären Situationen, die aufgrund dessen am Sakramentenempfang gehindert sind, keine Änderung der Lehre und der Disziplin mit sich, wohl aber handelt es sich um einen Wechsel der Perspektive.

In den bisherigen Stellungnahmen der Kirche wurde primär der objektive Widerspruch solcher Lebensverhältnisse zu den Geboten Gottes thematisiert und als Begründung für die Unmöglichkeit des Kommunionempfangs angeführt, solange dieser Widerspruch andauert (vgl. Johannes Paul II., Familiaris consortio, Nr. 84; Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1650).


Nunmehr tritt das subjektive Moment stärker hervor: „Amoris laetitia“ stellt in Nr. 302 unter Berufung auf den Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1735 und 2352) fest, dass objektiv schwere Sünden nicht immer subjektiv schwerwiegend sein müssen, da es Faktoren gibt, welche die Verantwortlichkeit für eine Sünde vermindern können. Dies ist keine neue Lehre; wohl aber dient sie dem Anliegen des Papstes, der die betreffenden Gläubigen verstärkt ins Leben der Kirche integrieren will, auch unter dem Vorzeichen des „Jahres der Barmherzigkeit“.

Allerdings ist dabei der Sakramentenempfang nicht das erste Ziel, sondern steht erst am relativen Abschluss eines echten Bekehrswegs, der auch eine Ordnung der objektiven Verhältnisse im Sinne der Gebote Gottes anzielt. Denn obwohl die heilige Eucharistie das Sakrament der Schwachen und nicht der Starken ist, setzt ihr fruchtbringender Empfang den Gnadenstand voraus, d.h. die lebendige Verbundenheit mit Gott in Glaube, Hoffnung und Liebe (vgl. 1 Kor 11,27-29).

Im Übrigen weist auch Papst Franziskus auf einen möglicherweise unwürdigen Empfang der Eucharistie hin, den es unbeschadet von der Irregularität einer besonderen Situation jedenfalls zu vermeiden gilt: „Wenn diejenigen, die zur Kommunion gehen, sich dagegen sträuben, sich zu einem Einsatz für die Armen und Leidenden anregen zu lassen, oder verschiedene Formen der Trennung, der Verachtung und der Ungerechtigkeit gutheißen, werden sie die Eucharistie unwürdig empfangen.“ (Nr. 186)


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Lesermeinungen

 Karlmaria 9. April 2016 

KKK2352 das ist die Macht eingefleischter Gewohnheiten

Es ist eben so dass jeder die Barmherzigkeit Gottes nötig hat. Durch die Pille ist viel kaputt gemacht worden. Für diejenigen die irgendwann zur Einsicht kommen dass Keuschheit doch nötig ist wird es ganz schön schwierig weil es kaum Lehrer dafür gibt. Und außer dem protestantischen Gospel Forum in Feuerbach und anderen schwäbisch pietistischen Gemeinden gibt es auch kaum Gemeinden wo einer so auf den anderen achtet wie das nach dem Willen Gottes sein sollte. Da sind Seine Heiligkeit und die Bischöfe nicht zu beneiden um diese wirklich schwere Aufgabe. Gott wird helfen. Die Erziehungsmaßnahmen Gottes werden natürlich nicht jedem gefallen. Wie das ja immer ist bei Erziehungsmaßnahmen. Erziehungsmaßnahmen sind zunächst keine Freude. Aber anschließend werden dann die heilsamen Früchte kommen!


4
 
 Uwe Lay 9. April 2016 
 

Kommuion jetzt für Geschieden Wiederverheiratete aber nicht für?

Der Kommentar Kardinal Marx zu diesem Papier ist eindeutig: Jetzt dürfen wir nach einer Einzelfallprüfung Geschieden-Wiederverheiratete zum Kommuionempfang zu lassen. Das erlaubt uns der Papst. Aber was besagt nun das Zitierte aus Nr.186? Soll das jetzt heißen, daß der, der nicht der Meinung ist, daß die Weltwirtschaft die Ursache der Armut in der 3.Welt ist und wer nicht meint, daß wir unbegrenzt viele "Armutsflüchtlinge" als Asylanten aufzunehmen haben, vom Kommuonempfang auszuschlißen ist?
Uwe C. Lay Pro Theol Blogspot


13
 
  9. April 2016 
 

Natürlich...

...kann jemand der im Ehebruch (Zweiter Ehe) lebt subjektiv unschuldig sein, wenn er nicht weiß, dass es sich hier um schwerwiegende Materie handelt. Dann muss er aber - anstatt zur Kommunion zugelassen zu werden - darüber aufgeklärt werden, dass sein Ehebruch objektiv einen schweren Verstoß darstellt. Ab dann ist er allerdings schuldig, wenn er nicht umkehren will!


15
 
 Ulrich Motte 9. April 2016 
 

Frage (nicht Behauptung)

Schloß nicht bisher der objektive Widerspruch zu den Geboten Gottes (nach Lehre der Römisch-Katholischen Kirche)vom Empfang aus und jetzt nur noch das, was man dessen subjektive Vorwerfbarkeit nach Einzelfallprüfung nennen könnte? Ist das keine Änderung der Lehre?


11
 
  9. April 2016 
 

Verräterisches Triumphgeheul

Auch wenn Papst Franziskus formal an der kirchlichen Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe festhält, praktisch hat er sie mit "Amoris laetitia" entwertet, indem er ihre Anwendung mit der Eröffnung einer unbegrenzten Zahl möglicher Ausnahmen (Einzelfallentscheidungen) unterläuft.
"Gewissen" und "Verantwortung" der Entscheider (Bischöfe und Priester), die hierfür gefordert werden, sind dabei nichts anderes als Decknamen für Ermessensspielräume der Beliebigkeit.
Seit der "Königsteiner Erklärung" kennen wir diesen Trick - und seine verheerenden Folgen.
Das Triumphgeheul mancher "Theologen", der Papst höhle mit AL die Kirche von innen aus (!), entlarvt, wohin die Reise gehen wird.


21
 
 gebsy 9. April 2016 

missverstehe ich das?

Die feststellung "Nunmehr tritt das subjektive Moment stärker hervor: „Amoris laetitia“ stellt in Nr. 302 unter Berufung auf den Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1735 und 2352) fest, dass objektiv schwere Sünden nicht immer subjektiv schwerwiegend sein müssen, da es Faktoren gibt, welche die Verantwortlichkeit für eine Sünde vermindern können. Dies ist keine neue Lehre; wohl aber dient sie dem Anliegen des Papstes, der die betreffenden Gläubigen verstärkt ins Leben der Kirche integrieren will, auch unter dem Vorzeichen des „Jahres der Barmherzigkeit“." schließt aber nicht aus, dass wir unter unserem sündhaften Verhalten zu leiden haben; unabhängig davon, ob ich dieses als Sünde erkenne oder nicht. Die liebende Zurechtweisung als Werk geistiger Barmherzigkeit dient dann dem geistigen Fortschritt und der Gesundung von Seele, Geist und Leib ...


5
 
 Ginsterbusch 9. April 2016 

Objektiv schwere Sünden müssen subjektiv keine sein

Ganz ehrlich: Wahrheit ist klar, kurz, prägnant.
Wirrungen und Irrungen. Eine Abtreibung ist objektiv eine Sünde. Was ist sie denn demnächst subjektiv?
Ich werde mir das Schreiben nicht durchlesen. Dafür bin ich zu schlicht. Ich bin dankbar für die Erklärungen der Vergangenheit. Die hab ich verstanden.


16
 

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