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| ![]() Bischof: Amoris laetitia führt über Familiaris consortio hinaus16. November 2016 in Weltkirche, 30 Lesermeinungen Das Schreiben von Papst Franziskus unterscheide zwischen der allgemeinen Bestimmung und dem besonderen Fall. Geistliche Begleitung und Unterscheidungsvermögen spielten eine wesentliche Rolle, sagt Bischof Semeraro. Madrid (kath.net/LSN/jg) Das päpstliche Schreiben gehe über die Logik des es ist nicht möglich es ist möglich hinaus und führe an deren Stelle eine klare Unterscheidung zwischen allgemeiner Bestimmung und besonderem Fall ein. Urteilsvermögen und Begleitung seien zentrale Bestandteile, fügt Semeraro hinzu. Der konkrete Fortschritt von Amoris laetitia gegenüber Familiaris Consortio sei eine neue Bewertung der Beziehung von zivilrechtlich geschiedenen Wiederverheirateten. Hier seien die Begleitung und Führung eines geistlichen Begleiters gefragt. Die Beziehung Wiederverheirateter Geschiedener sei möglicherweise nicht wie die zwischen Bruder und Schwester sondern könne eine eheliche Gemeinschaft sein. Die Partner hätten in dieser Beziehung Verantwortung für einander und für ihre Kinder übernommen, argumentiert der Bischof. Zur Bekräftigung seiner These bezieht sich Semeraro auf die dogmatische Konstitution Gaudium et spes des II. Vatikanischen Konzils, wo es heißt: Wo nämlich das intime eheliche Leben unterlassen wird, kann nicht selten die Treue als Ehegut in Gefahr geraten (GS 51). Gaudium et spes betont an anderen Stellen allerdings klar die Unauflöslichkeit des Ehebandes (GS 48, 49). Semeraro hat an der Jesuitenuniversität Comillas in Madrid eine neue spanische Ausgabe des päpstlichen Schreibens vorgestellt, zu der er eine Einführung verfasst hat. Marcello Semeraro ist Bischof der Diözese Albano (Italien) und Sekretär des von Papst Franziskus eingerichteten Kardinalsrates. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAmoris laetitia
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