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| ![]() Schweigen des Papstes zu den dubia der vier Kardinäle ist verwirrend28. Februar 2017 in Weltkirche, 63 Lesermeinungen Johannes Paul II. und Benedikt XVI. hätten keine Zweifel daran gelassen, dass Katholiken, die in einer nichtehelichen Gemeinschaft leben, enthaltsam bleiben müssen, wenn sie die Eucharistie empfangen wollen. Vancouver (kath.net/jg) Lopez-Gallo hat sich in zwei Artikeln mit der Interpretation des nachsynodalen Schreibens Amoris laetitia befasst. Wie viele Katholiken sei auch er nach der Veröffentlichung des päpstlichen Rundschreibens beunruhigt gewesen. Seine Verwirrung habe noch zugenommen, als vier Kardinäle, ausgewiesene Experten in Kirchenrecht, Moraltheologie und Dogmatik, Papst Franziskus um die Klärung einiger Fragen zu Amoris laetitia ersucht hatten. Es sei fast nicht zu glauben, dass die einzige Reaktion des Papstes Schweigen gewesen sei, schreibt Lopez-Gallo. Eine Interpretation von Amoris laetitia wie sie etwa die Bischöfe Maltas veröffentlicht haben, widerspreche der Lehre der Kirche, wie sie im Evangelium, im Katechismus und zuletzt in den Lehrschreiben von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. festgelegt worden sei. Die beiden Vorgänger von Franziskus hätten keinen Zweifel daran gelassen, dass Katholiken, die in einer nichtehelichen Gemeinschaft leben, enthaltsam sein müssen, wenn sie die Eucharistie empfangen wollen. Die Bischöfe Maltas hätten diese Bedingung als nicht erfüllbar bezeichnet, zitiert Lopez-Gallo die Richtlinien. Es sei daher davon auszugehen, dass die maltesischen Richtlinien der überlieferten Lehre der Kirche widersprechen. Um so erstaunlicher sei es, dass sie im L Osservatore Romano, der offiziellen Zeitung des Vatikan, veröffentlicht worden seien, schreibt der Priester. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAmoris laetitia
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