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Kanada: Keine Förderung für Ferialjobs bei Kirchen, Lebensschützern

30. Jänner 2018 in Chronik, 5 Lesermeinungen
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Arbeitgeber, die eine staatliche Förderung für Sommerjobs haben wollen, müssen sich zum ‚Recht auf Abtreibung’ bekennen.


Ottawa (kath.net/jg)
Der kanadische Priester Thomas Rosica hat über Twitter dazu aufgerufen, für Justin Trudeau, den Premierminister seines Landes, zu beten. Anlass ist eine Entscheidung der kanadischen Regierung, staatliche Förderungen für Ferialjobs nur mehr an Arbeitgeber auszuzahlen, die sich zu einem „Recht auf sichere und legale Abtreibung“ bekennen. Dies berichtet die Online-Ausgabe der Zeitung Catholic Herald.

Arbeitgeber, die in den Genuss der Förderung des „Summer Jobs programme“ kommen wollen, müssen ein Attest unterzeichnen, in dem sie die Anerkennung „individueller Menschenrechte in Kanada“ bestätigen, einschließlich der „Canadian Charter of Rights and Freedoms“. Dazu zählen auch „reproduktive Rechte und das Recht auf Freiheit von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Rasse, nationale oder ethnische Herkunft, mentale oder körperliche Behinderung, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität“.


Das Attest betont ausdrücklich, dass zu den „reproduktiven Rechten“ auch das Recht auf Abtreibung zählt. Kirchliche Arbeitgeber, Lebensschutzorganisationen und alle, denen der Lebensschutz ein Anliegen ist, sind daher in Zukunft von der Förderung ausgeschlossen.

Die katholische kanadische Bischofskonferenz hat die Entscheidung der Regierung verurteilt. Sie beschränke die Religions- und Gewissensfreiheit, schreiben die Bischöfe in einer Stellungnahme. Sommerlager werden nicht stattfinden können, viele Non-Profit Organisationen werden ihre Angebote reduzieren müssen. Diese und andere Folgen würden nicht nur die religiösen Gemeinschaften sondern die ganze Gesellschaft Kanadas betreffen, warnen die Bischöfe.

Non-Profit Organisationen, Kleinunternehmen und öffentliche Arbeitgeber können um Förderungen im Rahmen des „Summer Jobs programme“ ansuchen, wenn sie Ferialjobs für Schüler und Studenten im Alter von 15 bis 30 Jahren vergeben.


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