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Kurienkardinal Burke: Kein Eucharistieempfang für US-Politikerin26. September 2013 in Weltkirche, 5 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Burke über Nancy Pelosi: Das ist eine Person, die nach wiederholten Ermahnungen hartnäckig in schwerer Sünde verharrt sie kooperiert mit dem Verbrechen der Abtreibung und die sich trotzdem als praktizierende Katholikin bekennt.
Washington D.C. (kath.net) Das ist eine Person, die nach wiederholten Ermahnungen hartnäckig in schwerer Sünde verharrt sie kooperiert mit dem Verbrechen der Abtreibung und die sich trotzdem als praktizierende Katholikin bekennt. Diese deutlichen Worte fand Kurienkardinal Raymond Kardinal Burke, Präfekt der Apostolischen Signatur, über die umstrittene katholische US-Politikerin Nancy Pelosi. Im Interview mit dem mit der katholischen Zeitung The Catholic Servant sagte er über die Fraktionsvorsitzende der Demokraten im US-Repräsentantenhaus weiter: Ich sorge mich um die Kongressabgeordnete Pelosi, falls sie nicht zu einem Verständnis dazu findet, wie schwer sie irrt. Ich lade sie dazu ein, über das Beispiel des hl. Thomas Morus nachzudenken, der sich in einer ähnlichen Situation richtig verhalten hat, auch wenn es ihn das Leben gekostet hat. Dies sei ganz klar ein Fall, in welchem Kanon 915 angewandt werden muss. Der Kanon 915 des Codex des kanonischen Rechts (CIC) beschreibt, wann Katholiken nicht mehr zum Kommunionempfang zugelassen werden (Text siehe unten).
Pelosi sei ein erstklassiges Beispiel dafür, was der selige Papst Johannes Paul II. mit der Situation von Katholiken bezeichnete, die ihren Glauben vom öffentlichen Leben abgespaltet haben und deshalb ihren Brüdern und Schwestern nicht so dienen wie sie es sollten indem sie das Leben der unschuldigen und wehrlosen Ungeborenen schützen und fördern, indem sie die Unversehrtheit von Ehe und Familie schützen und fördern. Die Behauptung, dies seien einfach Fragen des katholischen Glaubens, die in der Politik keine Rolle spielten, ist schlicht falsch und verkehrt. Die Kongressabgeordnete Pelosi spricht nicht nur von konfessionellen Standpunkten oder von innerkatholischen Praktiken, sondern diese Frage gehöre zum natürlichen Sittengesetz, welches in jedes Menschenherz geschrieben steht und welches die Katholische Kirche offenkundig ebenfalls lehrt. Pelosi gilt als eine der prononcierten Verfechterinnen der Abtreibung unter den Kongressabgeordneten. Kanon 915 des Kodex des kanonischen Rechtes (CIC): Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren Das Interview in voller Länge: Interview With Cardinal Burke
Insights On The Church And Modern Society (The Wanderer)
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Lesermeinungen | 26. September 2013 | | |
Ich muss Iñigo zustimmen. Und um nochmal die Sache auf die USA einzugrenzen: Die Republikaner haben ihrerzeit mit Hilfe von gefälschten Beweisen einen Angriffskrieg vom Zaun gebrochen, der tausenden von Menschen das Leben gekostet und ein ganzes Land in einen blutigen Bürgerkrieg gestürzt hat. Aber da schließt kein Bischof einschlägige Politiker vom Kommunionempfang aus.
Um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen: Ich bin sehr für den Schutz des Lebens! Aber eben nicht nur für den des ungeborenen, sondern auch für den des geborenen. | 3
| | | Dottrina 26. September 2013 | | | Diese Einstellung Kardinal Burkes gefällt mir gut. Ich wünsche mir mehr Rückgrat des deutschsprachigen Episkopats. Indes hat Inigo alles gut und richtig benannt; dank dafür. | 5
| | | 26. September 2013 | | | Differenzierung Inigo hat recht. darüber hinaus fehlt mir die Unterscheidung zwischen persönlichem Tun und politischen Rahmenbegingungen, die oft ein Kompromiss sein müssen. | 2
| | | 26. September 2013 | | | intrinsece malum Ich stimme zu - aber dann in allen Fällen von in sich schlechten Handlungen (vgl. Johannes Paul II: Veritatis splendor Nr.80):
1. Was zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art von Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord;
2. was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang auszuüben;
3. was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen,
4. sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird.
Das heißt dann, dass auch Politiker, die sich für die Todesstrafe einsetzen, von der Kommunion ausgeschlossen werden müssten; und solche, die mit ihrer Wirtschaftspolitik die Ausbeutung bes. in der 3. Welt fördern. Usw. | 8
| | | 26. September 2013 | | | Richtige Haltung Liebe Mitchristen,
einen entsprechenden Umgang mit solchen verstockten Verbrechern würde ich mir auch in Deutschland wünschen.
Herzliche Grüße
Matthäus 5 | 5
| |
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