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„Hinter den Euthanasiebewegungen steht letztlich die Negation Gottes im biblischen Sinne“

12. Jänner 2022 in Interview, 5 Lesermeinungen
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Kardinal Gerhard Müller im kath.net-Interview: „Hinter der Fassade schöner Emanzipationspropaganda versteckt sich der pure Wille zur Macht aufgrund des sozialdarwinistischen Prinzips: Das Recht ist auf der Seite des Stärkeren.“ Von Lothar C. Rilinger


Vatikan (kath.net) Das Europäische Parlament hat im Sommer 2021 mit großer Mehrheit – allerdings gegen die Stimmen der Fraktion der Konservativen und Christdemokraten – den Matic-Bericht beschlossen, wonach unter anderem die Tötung ungeborenen Lebens, was verharmlosend als Abtreibung bezeichnet wird, als ein Menschenrecht aufgefasst werden müsse. Dadurch soll das ursprüngliche Menschenrecht auf Leben eines jeden Menschen, was Grundlage unserer Rechtssysteme ist, in ein Menschenrecht auf Tötung geändert werden. In dieser Abstimmung zeigt sich ein Paradigmenwechsel, der die ethische Grundlage unserer Gesellschaften und Staaten auf den Kopf stellen soll. Dieser Paradigmenwechsel offenbart eine je unterschiedliche Begründung der Menschenrechte und damit auch eine je unterschiedliche Sicht auf den Menschen an sich. Während das christliche Menschenbild von einer naturbedingten Einheit von Körper und Geist ausgeht, spaltet die atheistisch-evolutionistische Sichtweise den Menschen in einen Dualismus von Körper und Geist auf. In dieser Aufspaltung zeigt sich der Kampf gegen die Natur als Grundlage des Menschenbildes. Die christlich fundierte Grundlage soll durch eine von Menschen erdachte ersetzt werden.

Nach christlicher Auffassung stehen jedem Menschen, ob geboren oder ungeboren, die Menschenrechte als intrinsische Rechte zu, während durch den Dualismus von Körper und Geist nur dem Geist Menschenrechte zugeordnet werden. Der Körper selbst wird zur Sache oder – sollte er noch nicht geboren sein – zum „Zellhaufen“ oder „Schwangerschaftsgewebe“ degradiert, über den frei verfügt werden darf. Das christliche Menschenbild geht von der naturrechtlichen Gleichheit aller Menschen aus – unabhängig davon, in welchem Zustand der Mensch sich befindet –, während nach dem atheistisch-evolutionistischen Menschenbild erst der vorhandene Geist eine Gleichheit indiziert. Diese atheistisch-evolutionistische Theorie hat deshalb Konsequenzen für unsere Menschenrechtssystematik. Über diese unterschiedliche Sichtweise und über die sich hieraus ergebenden Konsequenzen haben wir mit dem ehemaligen Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, gesprochen.

Lothar C. Rilinger: Sind Menschenrechte aus dem Naturrecht hergeleitet und damit als – wie es Papst Benedikt XVI. formuliert hat – „angeborene Rechte“ zu verstehen?

Kardinal Müller: Der christliche Glaube ist eine Antwort der Menschen, die die Selbstoffenbarung Gottes in der Heilsgeschichte Israels und zuletzt in seinem Sohn Jesus Christus mit ganzem Verstand und freiem Willen annehmen (vgl. II. Vatikanum, Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung Dei verbum 5). Damit verbunden ist auch die Überzeugung, dass derselbe Gott mit der Erschaffung der Welt aus dem Nichts – er also Schöpfer und nicht nur Demiurg ist – jeden individuell existierenden Menschen nach seinem Bild und Gleichnis gestaltet hat.

Wir sprechen von den Menschen als Einzelpersonen und nicht bloß von dem Abstraktum „der Mensch", im Kollektivsingular von „der Menschheit."

Jedem einzelnen Menschen kommt aufgrund seines Menschseins eine unzerstörbare Würde zu, die ihn mit allen anderen Menschen in der gemeinsamen Menschennatur in ihrer geistig-leiblichen Konstitution verbindet.

Damit ist auch die Gleichheit aller Menschen und ihr Recht auf eine menschenwürdige Behandlung gegeben. Das hat schon auf faszinierende Weise der stoische Philosoph Seneca (1. Jh. n. Chr.) in einem Brief über die Behandlung der Sklaven an seinen Freund Lucilius herausgestellt. Auf den Einwand, dass Sklaven eben nur doch nur Sklaven seien antwortet er: „Aber doch Menschen, Hausgenossen, Freunde aus bescheidenem Stande, [...] aber doch deine Mitsklaven, denn du musst bedenken, dass Freie und Unfreie gleichermaßen der Macht des Schicksals unterliegen.“ (Brief 47). Seneca überwindet den Gegensatz von Herren und Sklaven naturrechtlich-philosophisch mit dem Verweis auf die Gleichheit im Mensch-Sein, während sein Zeitgenosse Paulus den Unterschied theologisch aushebelt mit dem Verweis auf den gleichen Gott, Schöpfer und Richter und Christus den Erlöser aller Menschen (vgl. Gal 3, 28; Kol 4,1; 1. Tim 2, 5 u.a.)

Gegenüber den frühneuzeitlich absolutistischen und später sogar – mit wachsender Deutlichkeit – totalitären Überhöhungen der Staatsgewalt haben die Erklärungen der Menschen- und Bürgerrechte wie in den USA 1776, in Polen und Frankreich 1789 und der Vereinten Nationen 1948 sowie in Deutschland 1949 die mit der Geburt gegebenen unverfügbaren und unteilbaren Rechte des Menschen auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück als unabhängig von der Willkür der Mächtigen erkannt und anerkannt. Weil diese Rechte dem Menschen von der Geburt her zustehen, gehören sie zu seiner „Natur". Denn Natur kommt von lateinisch nasci, was bedeutet: geboren werden. Gemeint ist aber nicht lediglich der Zeitpunkt der Geburt im Unterschied zur Lebensentstehung aus väterlicher Zeugung und im Empfangen- und Ausgetragenwerden im Leib der Mutter, sondern der auch empirisch verifizierbare absolute Beginn des individuellen Menschseins mit der Befruchtung der Eizelle bis zum leiblichen Tod.

Rilinger: Können Sie sich erklären, aus welchem Grund seit der Aufklärung das Naturrecht im Wesentlichen abgelehnt wird?

Kard. Müller: Es war im Westen die Philosophie der Neuzeit, die die natürlichen Rechte jedes Menschen herausgestellt hat im Widerspruch zur Willkür der Fürsten, die mit Gewalt in die Religions- und Gewissensfreiheit ihrer Untertanen eingegriffen haben. Mit Berufung auf das Prinzip cuius regio, eius religio bestimmten die Machthaber die Religion/Konfession, die allein auf ihrem Territorium öffentlich ausgeübt werden durfte. Die grundlegend neue Erkenntnis besagt aber: Jeder Mensch ist ein freier Bürger und in seinem Wahrheitsgewissen und den Prinzipien der Ethik nicht der politischen Gewalt, sondern unmittelbar Gott, also einer überweltlichen Instanz, verantwortlich. Die Obrigkeit, also die Regierung, hat sich auf die Organisation und Garantie des irdischen Gemeinwohls zu beschränken. Der Staat ist für die Menschen da und nicht der Mensch für den Staat. Die politischen Gewalten dürfen nicht Menschen für eine sogenannte Staatsräson opfern, wie etwa: dynastische Interessen; Expansion des Herrschaftsgebietes; Hegemonie der eigenen Nation; Bereicherung der Oberschicht durch Ausbeutung von Leibeigenen, Sklaven und rechtlosen Lohnarbeitern; die Globalisierung der Technik und Monopolisierung des Kapitals; die Schaffung der Neuen Menschheit durch Weltrevolution und Weltmachtstreben etc.

Was der Sinn des Lebens ist, wie er philosophisch begründet wird, auf welchen moralischen Prinzipien das individuelle und gemeinschaftliche Leben aufgebaut wird, ob wir nach diesem irdischen Leben auf ein ewiges Heil hoffen dürfen – all diese Fragen kann und darf der Staat nicht beantworten, wenn er nicht totalitär werden will.


Und gerade ein demokratisch legitimierter Rechtsstaat muss bekennen, dass ihm die Bürger keine philosophische und religiöse Kompetenz übertragen haben und es prinzipiell auch gar nicht können, selbst wenn sie es wollten.

Gültig gegenüber den immer und überall lauernden Versuchungen der Mächtigen zum totalitären Denken bleibt die „Note des Heiligen Stuhls an die Deutsche Reichsregierung" im Jahr 1934: Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen Gehorsam jedes Staatsbürgers gegenüber allen legitimen Anordnungen des Staates in seinem Sachbereich und den anmaßenden Übergriffen in andere Sachbereiche, in denen dem Staat keine Kompetenz zusteht. Falsch ist demnach die Meinung, „die Gesamtheit der Staatsbürger unterstehe auch in der Gesamtheit dessen, was ihr persönliches, familienmäßiges, geistiges und übernatürliches Leben beinhalte, dem Staate oder – was noch falscher wäre – dem Staat gar allein und vornehmlich." (Walther Hofer, Hrsg., Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933-1945 (Frankfurt a.M. 1963) 152.

Die Entscheidung einer staatlichen Gewalt, ob administrativ, judikativ oder legislativ, die Tötung eines Menschen durch andere Menschen für ein vorgegebenes und einklagbares Recht zu erklären, delegitimiert diese Instanzen und entlarvt die totalitäre Gesinnung ihrer Agitatoren. Hinter der Fassade schöner Emanzipationspropaganda versteckt sich der pure Wille zur Macht aufgrund des sozialdarwinistischen Prinzips: Das Recht ist auf der Seite des Stärkeren, und Moral ist, was dem Volke oder dem Eigeninteresse nutzt.

Rilinger: Das Naturrecht wird als katholische Sonderlehre verworfen. Selbst die Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften der Reformation erklären die Begründung der Menschenrechte nicht durch das Naturrecht, sondern – wie es der vormalige Vorsitzende der EKD, Wolfgang Huber, formuliert hat – durch eine Sozialethik, die aus der Vorstellung heraus begründet werde, dass die Gläubigen zum eigenen ethischen Urteil unter dem Gesichtspunkt verantworteter Freiheit befähigt seien. Besteht in dieser Begründung der Sozialethik die Gefahr, dass dann die Ethik nicht durch nicht hintergehbare Kriterien begründet wird, sondern aus dem genius temporis heraus, der sich am mainstream orientiert?

Kard. Müller: Die Kirche als Gemeinschaft des Heils der Welt in Christus ist auf göttliches Recht gegründet. Die Religionsfreiheit gegenüber allen irdischen Instanzen beruht in der Natur des moralischen Gewissens (vgl. II. Vatikanum, Erklärung über die Religionsfreiheit Dignitatis humanae 1f).

Die katholische Theologie als Reflexion auf die heilsgeschichtliche Selbstoffenbarung in Christus hat keine eigene Lehre vom Naturecht, sondern entnimmt es der philosophischen Anthropologie und vertritt es nur mit größerer Kompetenz. Denn der Begriff „Natur" bezieht sich nicht auf die Flora und Fauna unseres Planeten, das biologisch Vorgegebene oder das soziologisch Faktische im Gegensatz zur Kultur als menschlichem Werk. Gemeint ist das Wesen des Rechtes, das im moralischen Prinzip gründet, und die Realisierung der Gerechtigkeit, die jedem Menschen zukommt. Prinzip und Ordnung dieses Rechtes werden in der Vernunft als der Grundsatz erkannt, dass das Gute zu tun und das Böse zu meiden ist.

Es war eine offenbarungstheologische Überzeugung der Reformatoren im 16. Jahrhundert, dass durch die Ur- und Erbsünde die „Natur" des Menschen totaliter verdorben sei und die Gnade der Rechtfertigung und Sündenvergebung ihm allein aus dem Glauben ohne eigenes Mit-Tun zugesprochen wird. Daraus erfolgt die Reserviertheit der evangelischen Theologie gegenüber dem sog. Naturrecht.

Aber hier wird der Begriff „Natur" im Binom „Natur-Gnade" und aus dem Kontrast von „Geist-Natur" – d.h. die formale Selbstbestimmung in autonomer Freiheit gegenüber den Zwängen der Naturkausalität, denen unser Körper unterworfen ist – wie später im Widerstreit von Idealismus und Materialismus bestimmt. Aber es wird keineswegs in Abrede gestellt, dass die Vernunft zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und staatlich-ordnungspolitischen Maßnahmen fähig ist. So entsteht gerade in protestantischen Staaten das System der natürlichen Wissenschaften und des zivilrechtlich-nichtkonfessionalistischen Staates.

Die Begründung der Menschenrechte aus der geistig-sittlichen Natur des leibhaft-sozialen verfassten Menschen steht in keinem Gegensatz zum Handeln der Person in verantworteter Freiheit. Denn menschliche „Natur" ist in diesem Zusammenhang nicht der Komplex der animalischen Instinkte, die erst durch das geistig-personale Subjekt „veredelt" werden müssten. Gemeint ist das Mensch-Sein in seiner leiblichen, sozialen, geschichtlichen Konstitution, die immer Basis, Quelle und Horizont ihrer Verwirklichung in der personalen Individualität ist.

Rilinger: Entgegen der christlichen Auffassung sollen die Menschenrechte jetzt auch positivistisch begründet werden. Um auf diese Weise die Menschenrechte fortzuentwickeln, soll der Mensch nach der Evolutionstheorie in den Dualismus von Geist und Leib aufgespalten werden, wobei der Körper noch dem tierischen Bereich zugeordnet wird, während lediglich der Geist den Körper vom Tier, also von der Sache, unterscheidet und den Menschen zum Menschenrechtsträger erhebt. Ist es folglich gerechtfertigt, dass der Mensch gleichsam in zwei Teile aufgeteilt wird – in den menschlichen, suprasachlichen Geist und den tierischen, sachlichen Körper, mit der Folge, dass die Rechtsträgerschaft ausschließlich an den Geist geknüpft ist?

Kard. Müller: Abgesehen vom ethischen Dualismus bei den alten Manichäern hat der anthropologische Dualismus seit René Descartes die abendländische Philosophie bestimmt – allerdings mit fragwürdigen und oft verheerenden Folgen. Dies geschah aber gegen die Absicht dieses Philosophen, mit dem im 16. Jahrhundert die Wende zur Bewusstseins- und Subjektphilosophie begann. Er wollte gegenüber dem einsetzenden mechanistischen Weltbild, das die Tendenz zur Reduktion des Menschen auf eine Maschine hatte, die Eigenwirklichkeit des Geistigen retten. Er glaubte damit auch an der Offenheit des Menschen für Gott, den Schöpfer der materiellen und geistigen Welt, festhalten zu können. Die Wahrheit der geist-seelischen Einheit des Menschen liegt hingegen jenseits oder diesseits der beiden Extreme des Materialismus (Empirismus und Positivismus) oder Idealismus (Rationalismus). Diese philosophischen Systeme reduzieren den menschlichen Geist entweder auf ein Epiphänomen der Materie oder sie minimieren die materielle Leibhaftigkeit des Menschen auf eine Zustandsweise des sich – in seiner Natur als im anderen seiner selbst – erfassenden Selbstdenkens des Menschen.

Rilinger: Was steckt hinter der Idee, die vom Christentum gedachte Einheit von Körper und Geist aufzulösen und deshalb einen Dualismus, in dem Geist und Körper geschieden sind, anzunehmen?

Kard. Müller: Schon Aristoteles hat in seiner Schrift „Über die Seele" gegenüber seinem Lehrer Platon hervorgehoben, dass die Seele als das intellektuelle und vegetative Lebensprinzip des Menschen sich nicht im Leib befindet wie ein Lenker auf seinem Wagen oder wie ein Gefangener in einem Kerker, sondern wie die seins-gebende Form, die das geist-leibliche Kompositum erst zu dem individuell konkreten Menschen macht.

Eine konkret existierende menschliche Seele kann sich also nicht in einem falschen Körper befinden, sei es in einem Tierkörper oder dem Körper eines Menschen des anderen Geschlechtes. Mein Körper mit allen seinen integralen Teilen gehört also nicht mir, so wie der von mir gekaufte Neoprenanzug mein Eigentum ist oder zu meiner Körpergröße passt.

Mein Leib, das bin ich. Wer mit böser Absicht meinen Körper beschädigt, der verletzt mich sowohl in meinem innerlich-seelischen wie auch im meinem äußeren leiblichen Sein.

Mit dieser der Erfahrung entsprechenden und vernunftgemäßen Auffassung ist das biblische Menschenbild kompatibel. Der ganze Mensch sowohl in seiner Verbindung mit dem Stoff der Erde und ihrer Fruchtbarkeit als auch in seiner Fähigkeit zu denken, zu sprechen und zu beten ist Geschöpf Gottes und schließlich berufen zur Gotteskindschaft in Jesus Christus und zur Gottesfreundschaft im Geist des Vaters und des Sohnes.

Rilinger: Soll durch die Wandlung des Menschenbildes die Forderung von Friedrich Nietzsche nach Umwertung aller Werte nachgekommen werden, um ein Menschenbild zu schaffen, dass losgelöst von Gott seine Rechtfertigung erfährt?

Kard. Müller: Ob unsere Politiker von heute in der Lage sind, sich kritisch mit Nietzsche zu beschäftigen, bleibe dahingestellt. Als geistigen Hintergrund würde ich mehr auf einen psychoanalytisch angehauchten Marxismus von Sozialingenieuren tippen, die bezüglich Umwelt hinter die Kultur „zurück zur Natur" im Sinne Rousseaus wollen und denen im Bezug zur menschlichen Mitwelt der neue Mensch als ein bio-technisches Misch-Produkt vorschwebt – alles ein billiger Verschnitt von neomarxistischer Gesellschaftsanalyse, Emanzipationsrhetorik und Genderideologie.

Da es den Menschen an sich aber nicht gibt, sondern nur Individuen, denen das Menschsein zukommt, läuft die Tendenz hinaus auf eine Spaltung der Gesellschaft in Gestaltende und Gestaltete, Bestimmende und Bestimmte.

Den wenigen Subjekten der Herrschenden steht die zu erziehende und zu betreuende Masse der Beherrschten gegenüber. Deshalb muss auch die Weltbevölkerung radikal reduziert werden, damit nicht allen, sondern der herrschenden Klasse die Ressourcen nicht zu knapp werden. Das reicht von der verheerenden Ein-Kind-Politik der chinesischen Kommunisten bis zum Alarmismus des Club of Rome und zur Verweigerung der Entwicklungshilfe an arme Staaten, wenn sie nicht die Abtreibung als Frauenrecht akzeptieren. Die breiten Massen fühlen sich aber glücklich und emanzipiert, weil sie die Ziele der dominanten Klasse teilen und sich von ihr vorsorglich behütet wissen. George Orwell hat diese wechselseitige Verwiesenheit mit dem Slogan ausgedrückt: „All animals are equal but some animals are more equal than others.“

Letztlich geht es nach dem Titel eines Buches von Yuval Noah Harari um den Homo Deus (Yuval Noah Harari, Homo Deus. Eine Geschichte von Morgen (München 13.2020)), um den Menschen, der sich selbst erschaffend sein eigener Gott ist, aber über den Demiurgen nicht hinauskommt. Wir stellen dem aber nicht ein konservatives Menschenbild gegenüber mit der Devise, es soll alles so bleiben, wie es ist, oder wieder werden wie es einmal war. Aber der Mensch der christlich verstandenen Zukunft begreift sich zuerst als eine „Neue Schöpfung in Christus" (2 Kor 5, 17; Gal 6, 15). Wir wissen um die „Dialektik der Aufklärung" (Max Horkheimer/Theodor W. Adorno) und verkennen nicht „Das Unbehagen an der Moderne" (Charles Taylor). Aber als Christen denken und wirken wir in die Richtung einer „Moderne mit menschlichem Antlitz", eine neue Synthese von Humanismus und Glauben an den Gott der dreifaltigen Liebe. Subjekt dieses übernatürlichen Glaubens und weltlichen Handelns ist die Kirche. Sie bekennt: „Christus, der für alle starb und auferstand, schenkt jedem Menschen Licht und Kraft durch seinen Geist, damit er seiner höchsten Berufung nachkommen kann." (II. Vatikanum, Gaudium et spes 10).

Rilinger: Sie haben ausgeführt, dass die Weltbevölkerung reduziert werden müsse, um die natürlichen Ressourcen für die Regierenden nicht zu knapp werden zu lassen. Wie muss die Reduktion vorgenommen werden?

Kard. Müller: Wir erkennen das Prinzip der verantworteten Elternschaft. Die Kinder sind keine Last, sondern ein Geschenk Gottes, den Eltern zu treusorgender Liebe und guter Erziehung anvertraut. In Anbetracht aller geistigen und materiellen Umstände steht es den Eheleuten zu, im Gewissen zu entscheiden, wie viele Kinder sie haben möchten – auch im Kontext des Wachstums der Weltbevölkerung (vgl., II. Vatikanum, Gaudium et spes 50; 87). Als Mittel dazu ist ohne weiteres die Tötung der Kinder nach der Geburt – wie es etwa bei den alten Römern noch möglich war – oder vor der Geburt moralisch zu verwerfen. Im Gegensatz zur unverletzlichen Würde jedes Menschenlebens stehen „jede Art von Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord" (II. Vatikanum, Gaudium et spes, 27).

Rilinger: Das christliche Menschenbild basiert auf der Vorstellung, dass Gott als Schöpfer die Welt ins Dasein gefügt hat. Soll durch das atheistisch-evolutionistische Menschenbild nicht nur dem Menschen eine neue Position in der Welt zugeordnet werden, sondern auch gleichzeitig der Nachweis erbracht werden, dass es keinen Gott gibt?

Kard. Müller: Davon gehen die Akteure dieses Programms wie von einer absolut gesicherten Tatsache aus. Karl Marx hat sogar den Atheismus als Negation Gottes für überholt gehalten, weil die Verneinung irgendwie noch die Erinnerung an seine Bedeutung aufbewahren würde. Ein Volk, welches das Elend der gesellschaftlichen Zustände hinter sich hat, braucht keine Religion mehr als Opium und als dessen Ausdruck und zur Protestation dagegen (vgl. Werner Post, Kritik der Religion bei Karl Marx (München 1969)).

Und nun zu den Theorien zur biologischen Evolution der Lebewesen und zur Genese des zeitlich-räumlichen Universums. Sie widersprechen für sich genommen nicht dem Glauben an Gott als ihren Schöpfer und Erhalter. Sie belegen andererseits auch nicht den un-vernünftigen Glauben (!) der Atheisten, dass die Gesamtheit des kontingenten Seienden das Prinzip seines Bestehens im Nichts statt im Sein haben könne. Die empirischen Wissenschaften untersuchen und beschreiben die strukturelle und prozessuale Zuordnung der bestehenden Elemente der Gesamtheit des kontingent Seienden. Das Bekenntnis zu Gott als Sein gebender Urheber alles nicht notwendig Seienden beruht auf der Selbstoffenbarung Gottes als Ursprung und Ziel des ihn suchenden Menschen mitsamt der ihn tragenden und umgebenden Welt. Diese Einsicht kann im Prinzip auch ohne den Glauben an die übernatürliche Offenbarung schon „mit der Vernunft als wahr angenommen werden." (Röm 1, 20).

Rilinger: Hängt dann die Zuerkennung der Menschenrechte davon ab, ob der Mensch den utilitaristischen Vorgaben entspricht, so dass nur noch Menschen ein Lebensrecht haben, die für die Gesellschaft nützlich sind.

Kard. Müller: Gewiss müssen wir Menschen zur Bestreitung unseres Lebensunterhaltes, zur Bereitstellung einer Infrastruktur, bei der rechtlichen Ordnung des Gemeinwesens auch zweckrational vorgehen, also mit dem Gebrauch (usus) unserer Mittel vorgehen. Aber die Grenze zum Unmenschlichen ist überschritten, wenn Menschen Wesen ihresgleichen, also ihre Brüder und Schwestern in der Menschennatur als Mittel zum Zweck gebrauchen, statt sie als Person in ihrer Würde und Freiheit zu achten (Immanuel Kant). Der Mensch ist Person, keine Sache; ein Er und eine Sie, aber kein Es. Dinge gebrauchen wir zu unserem Nutzen. Personen lieben wir, um über uns hinauszuwachsen und mit ihnen in einer Communio vereint zu sein wie Ehe, Familie, Freundschaft, Kirchenmitgliedschaft, Gottesfreundschaft.

Rilinger: Wenn die Zuteilung der Menschenrechte ausschließlich vom Vorhandensein des Geistes erfolgt, sind Tür und Tor geöffnet, auch geistig behinderte, demente oder kranke Menschen das Menschenrecht auf Leben abzusprechen. Schon der spätere Kardinal, Bischof Clemens Graf v. Galen, hat diese Gefahr gesehen, als er sich gegen die Euthanasiegesetze im Dritten Reich wandte – gegen die Gesetze, die „lebensunwertes“ Leben als nicht schützenswert deklarierten, um diese Menschen formal gesetzeskonform töten zu dürfen. Sehen Sie die Gefahr, dass die Aufspaltung des Menschen in Körper und Geist zur Freigabe der aktiven Sterbehilfe und zur Entkriminalisierung der Tötung auf Verlangen führen könnte?

Kard. Müller: Hinter den Euthanasiebewegungen von den verschiedenen politisch-ideologischen Richtungen her steht ohne Zweifel letztlich die Negation des Gottes im biblischen Sinne als Schöpfer und Erlöser der Menschen. Auf dem Hintergrund eines nihilistischen Daseinsgefühls hat das Leben nur einen Sinn, wenn der Zustand von Geist und Körper ein lustvolles und möglichst leidfreies Leben garantieren. „Sich das Leben nehmen" kann dann Recht und „andern nicht zur Last zu fallen" kann Pflicht werden, wenn der Zusammenhang von Leiden und Lieben geleugnet oder das selbstlose Sein für andere als eine bloße Illusion des höheren Glücks verdächtigt wird.

Rilinger: Durch den Rekurs auf den Geist als Anknüpfungspunkt für die Zubilligung von Menschenrechten besteht die Möglichkeit, dass eine ideologische politische Elite entscheidet, welcher Mensch über Geist verfügt und welcher nicht. Können Sie sich vorstellen, dass der Mensch bestimmt, wem Menschenrechte zustehen dürfen?

Kard. Müller: Dieses Entscheidungsrecht nehmen bestimmte Gruppen für sich in Anspruch. Ihr Kriterium ist ihr eigenes Ideal vom Menschen als Machthaber, Supermilliardär, Schönheitskönigin, Forschungsgenie, globaler Unternehmer etc.

Unter „Elite", wenn man das Wort gebrauchen will, verstehe ich hier diejenigen Menschen, die aufgrund ihrer besonderen Chancen und überragenden Fähigkeiten bereit sind, umso mehr der Gesamtheit der Menschen zu dienen, für die Gott ihnen eine Verantwortung aufgetragen hat und wofür er von ihnen beim Jüngsten Gericht Rechenschaft abverlangt. Wer sich das Recht zugesteht, den Mitmenschen den Lebenswert ab- oder zusprechen, der ist nicht nur blind und dumm gegenüber der condition humaine, die ihn selbst im nächsten Augenblick zum „Pflegefall" machen kann, sondern der ist vom christlichen und humanistischen Blickpunkt her nichts weiter als ein gemeiner Verbrecher, von denen wir so viele im letzten Jahrhundert wüten sahen.

Rilinger: Menschenrechte werden nach christlicher Auffassung dem Menschen intrinsisch gedacht. Können Sie sich vorstellen, dass die Menschenrechte beliebig erweitert werden, um dadurch den eigenen politischen Vorstellungen mehr Durchschlagskraft zu vermitteln?

Kard. Müller: Entweder liegen die Menschenrechte in der Natur und dann können sie bei hinreichendem philosophischem Verstand und mit geschichtlicher Erfahrung immer deutlicher und differenzierter erkannt werden. Oder sie werden von irgendeinem selbsternannten Schiedsrichtergremium positivistisch, d.h. willkürlich zu- und aberkannt. Dann ist die Grenze vom Recht zum Unrecht, von der Vernunft zur Willkür und von der Anerkennung jedes Menschen als Person zur Herabwürdigung als Sache endgültig überschritten. Die Hoffnung des Menschen auf ein künftiges Leben hält die Christen keineswegs von der Befreiung aus ungerechten Verhältnissen und vom Aufbau einer gerechteren irdischen Gesellschaft ab, sondern gibt ihr einen Motivationsschub, von dem der Atheismus nur träumen kann. „Wenn dagegen das göttliche Fundament und die Hoffnung auf das ewige Leben schwinden, wird die Würde des Menschen aufs schwerste verletzt, wie sich heute oft bestätigt, und die Rätsel von Leben und Tod, Schuld und Schmerz bleiben ohne Lösung, so dass die Menschen nicht selten in Verzweiflung stürzen. Jeder Mensch bleibt vorläufig sich selbst eine ungelöste Frage, die er dunkel spürt. [...] Auf diese Frage kann nur Gott die volle und ganz sichere Antwort geben; Gott, der den Menschen zu tieferem Nachdenken und demütigerem Suchen aufruft." (II. Vatikanum, Gaudium et spes 21).

Rilinger: Eminenz! Vielen Dank.

Archivfoto Kardinal Müller (c) kath.net


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Lesermeinungen

 Mainländer 6. März 2022 
 

Menschenrechte und Christentum?

Der Vatikan hat die Menschenrechtserklärung nicht unter schrieben.
Gleichberechtigung: Frauen, Homosexuelle
Refligionsfreiheit: Kirchliches Arbeitsrecht
Verbot von Folter: Hölletc.


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 Monika32 17. Jänner 2022 
 

Danke vielmals!

Ich schätze Kardinal Müller's neuerliche Argumentation, die ich vollkommen unterschreiben. Nur hat sich die Röm.-Kath. Kirche in der Vergangenheit keinerlei Lorbeeren erworben, sich dahingehend als glaubwürdig darzustellen. So auch Kard. Müller im Verhindern, zumindest Stillhalten bei Aufklärung der Mißbrauchsfälle in dem zuletzt von ihm verantworteten Bistum Regensburg.


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 lesa 14. Jänner 2022 

Danke für das Interview!


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 KatzeLisa 13. Jänner 2022 
 

ein Rufer in der Wüste

Kardinal Müller ist für mich ein Rufer in der Wüste, der die Abgründe aufdeckt, die sich in der "schönen neuen Welt" der Digitalisierung, der künstlichen Intelligenz und des Transhumanismus verbergen.
Während das Gros der deutschen Bischöfe die Gefahren der Gender- Ideologie, der sexuellen Vielfalt, der Optimierung des Menschen durch genetische Eingriffe, der legalisierten Abtreibung, der Sterbehilfe usw. unterschätzt, ist Kardinal Müller so etwas wie der einsame Rufer zur Umkehr.


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 physicus 12. Jänner 2022 
 

First principles

Eine der m.E. schönen Sachen bei Kardinal Müller ist, dass er die Antworten oft in aller Kürze aus den "first principles" des Christentums herleiten kann. So stehen sie nicht als Einzelaussagen scheinbar zusammenhanglos im Raum, sondern atmen jene Wahrheit, die von Dauer ist.


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