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| ![]() Gesetzesvorschlag zum Verbot von Konversionstherapien in Nordirland ist ‚gefährlich‘vor 1 Stunden in Familie, keine Lesermeinung Private Gespräche im Familienkreis könnten rechtlich relevant sein und ein Verhör bei der Polizei nach sich ziehen. Eltern könnten bis zu zwei Jahre Haft drohen, sollte der Gesetzesvorschlag beschlossen werden. Belfast (kath.net/jg) Verbote angeblich misshandelnder Konversionstherapien sind in Großbritannien diskutiert worden. Christliche Gruppen und Organisationen, die sich für Redefreiheit engagieren haben gewarnt, dass Gesetze dieser Art große Risiken in sich bergen, auch für Eltern und Kirchen. Missbrauch sei im therapeutischen Kontext bereits verboten. Ein spezifisches Gesetz gegen Konversionstherapien könnte Eltern kriminalisieren, welche die Geschlechtsidentität ihrer Kinder nicht gutheißen oder Seelsorger, die für Mitglieder ihrer Gemeinde beten. In der ersten Debatte über den Gesetzesvorschlag in der Northern Ireland Assembly sagte die Abgeordnete Diane Dodds von der Democratic Unionist Party (DUP) das vorgelegte Gesetz könne „besondere“ Auswirkungen auf Kirchen haben. „Glaube ist nicht nur ein schönes Gefühl im Inneren, sondern er ist richtungsweisend und fordert uns auf, auf eine bestimmte Art zu leben“, sagte sie wörtlich. Deborah Erskine, ebenfalls eine Abgeordnete der DUP, stellte fest, dass das vorgelegte Gesetz keine Ausnahme für Eltern vorsehe, die mit ihren Kindern sprechen. Diejenigen, die den Bestimmungen des Gesetzes nicht entsprechen, könnte mit bis zu zwei Jahren Haft bedroht sein. Jon Burrows, Vorsitzender der Ulster Unionist Party (UUP), sagte, das Gesetz habe „viele Mängel“. Eltern würden einen Anwalt brauchen, der am Küchentisch sitzt, bevor sie ein Gespräch mit ihrem Kind führen können, kritisierte er. „Dieser Gesetzesentwurf macht gute Erziehung zu einem Risiko. Er ist eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und ich möchte jeden dazu auffordern, in dieser Phase dagegen zu stimmen“, sagte Burrows wörtlich. James Kennedy vom Christian Institute lehnt den Gesetzesvorschlag ebenfalls ab. Dieser sei „unausgereift und schlecht formuliert“. Er beziehe sich auf vage Begriffe wie „Unterdrückung“ und „Geschlechtsidentität“, ohne diese in irgendeiner Weise zu definieren. Außerdem gebe es keine Schutzbestimmungen für das private Familienleben. Eine einfache Diskussion in der Familie könne ein Verhör bei der Polizei nach sich ziehen, sagte Kennedy.
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