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Stellungnahme der Jugend für das Leben zum Bericht „The Hate Review“ von Forbidden Coloursvor 18 Minuten in Prolife, keine Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Wortwahl dieses Berichts ist entmenschlichend und aggressiv: Gesellschaftspolitisches Engagement wird als „Seuche“ bezeichnet und müsse „bekämpft“ werden.
Wien-Brüssel (kath.net/Jugend für das Leben) Am 12. Oktober wurde im EU-Parlament der sogenannte „The Hate Review“ präsentiert, verfasst von der Organisation Forbidden Colours, die sich nach eigenen Angaben für „Menschenrechte von LGBTQ+- Menschen“ und gegen eine vermeintliche „Anti-Rechte“- und „Anti-Demokratie-Bewegung“ einsetzt. Im Bericht werden Fake News als Tatsachen dargestellt und rufschädigende Behauptungen gegenüber verschiedenen Lebens- und Familienschutzorganisationen getätigt. Jugend für das Leben kritisiert diese Art von medialer und politischer Hetze aufs schärfste.
Der Bericht „The hate review – How the anti-gender-movement spread across Europe 2000-2025” wurde im September 2026 von der in Brüssel ansässigen Organisation Forbidden Colours veröffentlicht. Nach Angaben des Autors basiert der Text auf öffentlich zugänglichen Informationen, jedoch wird keine einzige Quelle angegeben.
Falschinformation über Abtreibung in Österreich
In der Einleitung zum Abschnitt über Österreich (S. 53) wird behauptet, Abtreibung sei in Österreich im ersten Trimester legal. Jedoch werden hier Fake News verbreitet: Laut §96 des österreichischen Strafgesetzbuchs ist Abtreibung in Österreich verboten und wird grundsätzlich bestraft. Der Zusatz durch §97 besagt, dass eine Abtreibung innerhalb der ersten drei Monate (Fristenregelung) und unter gewissen Umständen bis zur Geburt straffrei ist – was keineswegs bedeutet, dass sie legal ist.
Unter der Überschrift „strategische Prozessführung und juristischer Druck“ (S. 55f.) wird die Jugend für das Leben eine „anti-rights-organisation“ genannt. Es wird der Fall angeführt, dass im Jahr 2025 die Aktion 40 Tage für das Leben in Wien zuerst von der Polizei verboten wurde, dank der juristischen Intervention von ADF International nun aber ohne Einschränkungen stattfinden kann. „Bei der Aktion 40 Tage für das Leben Wien wird friedlich auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer Abtreibungsklinik gebetet. Keiner wird angesprochen und auf keinen wird Druck ausgeübt. Jugend für das Leben macht bei dieser Aktion Gebrauch vom Recht auf Versammlungs- und Religionsfreiheit,“ hält Generalsekretärin Veronika Fürst fest. Forbidden Colours selbst führt die Aktion als „friedliche Gebetsvigil“ an. „Doch dass hier das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit einen juristischen Sieg davontrug, ist für die Verfasser ein Fall von ,Hass‘, da es sich für sie um die falsche Meinung handelt“, kritisiert Fürst.
Die Wortwahl des Berichts ist entmenschlichend und aggressiv: Gesellschaftspolitisches Engagement wird als „Seuche“ bezeichnet und müsse „bekämpft“ werden. „Die Verfasser selbst würden bei diesem Tonfall von ,Hate Speech‘ und Hetze sprechen, wenn Gruppen mit ihrer eigenen Weltanschauung Zielscheibe eines solchen Berichts wären“, kritisiert Fürst die Doppelmoral der Verfasser.
Fürst fasst zusammen: „Wir setzten uns mit zahlreichen weiteren Initiativen für eine Welt ein, in der jeder Mensch von seiner Empfängnis an bis zu seinem natürlichen Tod geschützt und geliebt wird, unabhängig von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, gesundheitlichem Zustand, Herkunft oder sonstigem. Mit ,Hate‘ hat das denkbar wenig zu tun. Ja – die Bewegung, die Menschenrechte von Anfang an sowie Hilfe für Betroffene einfordert, wächst international, und das ist gut so. Kein Kind soll seinen Tod durch Abtreibung sterben müssen, und Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt brauchen Hilfe. Wer weist die Verantwortungsträger darauf hin? Wer soll diesen Frauen helfen, wenn wir es nicht tun?“ 
Bild (c) Jugend für das Leben
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