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Auf zu den Friedhöfen - Wir bitten für unsere Verstorbenen um Gottes Gnade!

vor 53 Minuten in Spirituelles, keine Lesermeinung
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Am Fest Allerseelen wird der Verstorbenen gedacht und besonders für die Verstorbenen des vergangenen Jahres gebetet - Täglich kann bis zum 8. November einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden.


Linz (kath.net) Den Gedenktag Allerseelen (lateinisch: Dies in commemoratione omnium fidelium defunctorum "Tag zum Gedächtnis aller verstorbenen Gläubigen") begeht die Kirche jedes Jahr am 2. November, dem Tag nach dem Hochfest Allerheiligen. Dabei wird im Zeichen der Hoffnung auf Auferstehung und ewiges Leben bei Gott der Verstorbenen gedacht und besonders für die Verstorbenen des vergangenen Jahres gebetet, vielerorts mit dem Besuch des Friedhofs und der Segnung der Gräber. Die Gräbersegnung kann auch schon am Nachmittag des Allerheiligenfestes stattfinden.

Die Ursprünge von Allerseelen liegen im 10. Jahrhundert. Im Jahr 998 wurde von Odilo, dem Abt der französischen Benediktinerabtei Cluny, für den 2. November das feierliche Gedächtnis aller Verstorbenen für alle Klöster, die Cluny unterstellt waren, angeordnet. Der Tag verbreitete sich in den folgenden Jahrhunderten in der Abendländischen Kirche. Erst 1915 wurde der Gedenktag von Papst Benedikt XV. für die Gesamtkirche eingeführt.


Allerheiligen und Allerseelen-Ablass

Vom 1. bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (das sind: eine Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters - diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden) sind vonnöten: am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunser und des Glaubensbekenntnisses; oder vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.

Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.

Hintergrundinformation:

Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen für der Schuld nach bereits vergebenen Sünden, der dem recht disponierten Gläubigen unter bestimmten, klar umschriebenen Bedingungen durch die Kirche gewährt wird, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet.

Der Ablass ist ein teilweiser oder vollkommener, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz befreit. Niemand, der einen Ablass gewinnt, kann diesen anderen Lebenden zuwenden. Teil- und Vollablässe können fürbittend den Verstorbenen zugewendet werden.

 

 


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