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Allerseelen - wir bitten für unsere Verstorbenen um Gottes Gnade31. Oktober 2018 in Spirituelles, 5 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Am Fest Allerseelen wird der Verstorbenen gedacht und besonders für die Verstorbenen des vergangenen Jahres gebetet Täglich kann bis zum 8. November einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden.
Linz (kath.net) Den Gedenktag Allerseelen (lateinisch: Dies in commemoratione omnium fidelium defunctorum "Tag zum Gedächtnis aller verstorbenen Gläubigen") begeht die Kirche jedes Jahr am 2. November, dem Tag nach dem Hochfest Allerheiligen. Dabei wird im Zeichen der Hoffnung auf Auferstehung und ewiges Leben bei Gott der Verstorbenen gedacht und besonders für die Verstorbenen des vergangenen Jahres gebetet, vielerorts mit dem Besuch des Friedhofs und der Segnung der Gräber. Die Gräbersegnung kann auch schon am Nachmittag des Allerheiligenfestes stattfinden. Geschichte Die Ursprünge von Allerseelen liegen im 10. Jahrhundert. Im Jahr 998 wurde von Odilo, dem Abt der französischen Benediktinerabtei Cluny, für den 2. November das feierliche Gedächtnis aller Verstorbenen für alle Klöster, die Cluny unterstellt waren, angeordnet. Der Tag verbreitete sich in den folgenden Jahrhunderten in der Abendländischen Kirche. Erst 1915 wurde der Gedenktag von Papst Benedikt XV. für die Gesamtkirche eingeführt.
Allerheiligen und Allerseelen-Ablass Vom 1. bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (das sind: eine Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters - diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden) sind vonnöten: am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunser und des Glaubensbekenntnisses; oder vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden. Hintergrundinformation: Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen für der Schuld nach bereits vergebenen Sünden, der dem recht disponierten Gläubigen unter bestimmten, klar umschriebenen Bedingungen durch die Kirche gewährt wird, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet. Der Ablass ist ein teilweiser oder vollkommener, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz befreit. Niemand, der einen Ablass gewinnt, kann diesen anderen Lebenden zuwenden. Teil- und Vollablässe können fürbittend den Verstorbenen zugewendet werden. kathTube-Tipp: ♫ Gebet der Heiligen Gertrud für die Seelen im Fegefeuer (engl. Lied)
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Lesermeinungen | Stefan Fleischer 1. November 2018 | | | Wie wäre es wenn wir uns aufraffen würden und einzeln wie in Gebetsgruppen auch ein wenig für die armen Priesterseelen und die armen Seelen all jener, welche sonstwie Verantwortung in unserer Kirche trugen, beten und sie bitten würden für unsere Kirche bei Gott einzutreten? Ich glaube, gerade sie gehen in unseren Gebeten sehr oft vergessen. Auch ein Messtipendium in diesem Sinn wäre sicher nicht verboten. | 3
| | | girsberg74 31. Oktober 2018 | | | @mphc „Es bewegt mich sehr.“ Ich habe mir die Frage gestellt, was ich hinsichtlich dessen getan hätte, der das Rosenkranzgebet der Gruppe „abgewürgt“ hat.
Vielleicht ist / war es so, dass die Gruppe davon überrascht war, dass die Teilnehmenden dieser Gruppe ein andermal sich das nicht mehr gefallen lassen wollen.
Ich kenne von mir Situationen, wo ich auch überrascht worden bin, nicht das Richtige getan habe; daraus habe ich verschiedentlich den Vorsatz gewonnen, mir das nicht nochmal gefallen zu lassen. | 5
| | | mphc 31. Oktober 2018 | | | Es bewegt mich sehr, dass am 10.9.2018 unser Reiseleiter und Chauffeur beim Abendessen im Hotel in Südtirol in unserer Anwesenheit gestorben ist. Wie wir im Gruppenraum Rosenkranz beten wollten, ist das von einem anderen Gruppenmitglied abgewürgt worden. Auch die (nachgereisten) Angehörigen haben nicht gebetet. Wir haben schon eine Hl.Messe für ihn aufgeopfert und beten immer wieder für ihn im Sinne von Fatima (Viele kommen in die Hölle, weil niemand für sie betet). | 5
| | | 31. Oktober 2018 | | | Die hl. Katharina von Genua, die große Theologin des Fegefeuers und Tochter des Vizekönigs von Neapel, die sich nach einem sehr mondänen, ausschweifenden Leben mitsamt Ehemann zu einem caritativ asketischem Leben bekehrte, und dabei nicht nur Pestkranke pflegte, sondern auch permanent von "Armen Seelen" heimgesucht wurde, prägte den Ausspruch: "Wenn ich einmal ganz schnell Hilfe brauche, gehe ich nicht zu den Heiligen - die sind mir viel zu langsam - dann gehe ich zu den Armen Seelen - die helfen sofort!"
Aus eigener Erfahrung kann ich das nur bestätigen: Lässt man gar eine Hl. Messe für sie lesen, übertreffen sie sich mit spontaner Hilfe. Nicht umsonst werden sie im Englischen "Holy Souls" genannt.
"Es ist dem lieben Gott äußerst wohlgefällig für diese leidenden Seelen einzutreten, damit ihre oft unbeschreibliche Drangsal gemildert wird, weil sie für sich selbst nichts mehr tun können, dafür alles für ihre Wohltäter tun", so die Heilige.
Zu den 7 geist. Werken der Barmherzigkeit gehört es, Gefangene zu befreien - damit sind hps. die Verstorbenen gemeint. | 7
| | | priska 31. Oktober 2018 | | |
Ich bedanke mich bei Kath.net für diesen Bericht ,da die allerwenigsten von diesen Ablass wissen .Sehr wertvoll! | 17
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