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| ![]() BDKJ wählt nicht getaufte Kandidatin in den Bundesvorstandvor 46 Minuten in Jugend, keine Lesermeinung Ein vom BDKJ eingeholtes Rechtsgutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Wahl einer nicht getauften Person im Widerspruch zum Kirchenrecht steht. Düsseldorf (kath.net/jg) Laut kath.net vorliegenden Informationen war sich der Wahlausschuss des BDKJ dieses Umstands bewusst. Nach Rücksprache mit dem Bundesvorstand ließ dieser ein Rechtsgutachten erstellen. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass die Wahl einer nicht getauften Person im Widerspruch zum Kirchenrecht steht. Der Wahlausschuss ließ Rutkowski dennoch zur Wahl zu, obwohl er sich bewusst war, dass die Wahl damit möglicherweise anfechtbar war. Die Frage der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche als Wahlvoraussetzung solle die Hauptversammlung des BDKJ entscheiden. Nach Ansicht des Wahlausschusses würden gebe es bei den Verantwortlichen unterschiedliche Erwartungen und Rechtseinschätzungen. Rutkowski will sich nach kath.net vorliegenden Informationen im Fall ihrer Wahl in den Bundesvorstand des BDKJ taufen lassen. Eine Anfrage von kath.net an den BDKJ blieb unbeantwortet. Der BDKJ ist der Dachverband von 17 katholischen Jugendverbänden mit insgesamt rund 660.000 Kindern und Jugendlichen und sieht seine Haupaufgabe in der Vertretung der Interessen seiner Mitglieder in Politik, Kirche und Gesellschaft.
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