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| Liverpool: Verhaftung bei stillem Gebet vor Abtreibungsklinik18. Mai 2022 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen Der 76-jährigen Rosa Lalor wurde nach einem Gebetsspaziergang ein Bruch des Corona-Lockdowns vorgeworfen, obwohl sie sich an alle Vorschriften hielt. Es ist kein Einzelfall, dass die britische Polizei Grundrechte missachtet. Liverpool (kath.net/mk) Am 24. Februar 2021 verließ die 76-jährige Rosa Lalor ihr Zuhause in Liverpool, England, um wie gewohnt einen Spaziergang zu machen. Dieser endete mit ihrer Festnahme, Befragung durch die Polizei und letztlich einer Geldstrafe von umgerechnet 235 €, wie das National Catholic Register berichtet. Ihr „Vergehen“: ein schweigendes Gebet vor einer lokalen Abtreibungsklinik. Denn dieses habe laut den einschreitenden Polizisten die damals geltenden Corona-Lockdown-Regeln verletzt. Obwohl Lalor eine Maske trug, allein war sowie Abstand zu Passanten hielt, und Spaziergänge von Behördenseite sogar ausdrücklich erlaubt und erwünscht waren, wurde die alte Dame von der Polizei vor der Abtreibungsklinik angehalten und nach dem Grund für das Verlassen ihres Hauses befragt. „Spazieren gehen und beten“ genügte aber den Beamten nicht, die meinten, dass man nur in Gotteshäusern beten dürfe und sie vielmehr „demonstriere“. Lalor jedoch bekräftigt auch im Rückblick, nur im Stillen gebetet zu haben. Die Dame, die angesichts ihrer Verhaftung aus allen Wolken fiel und sich in ihrem Leben nie etwas zuschulden kommen hatte lassen, kämpft heute mithilfe der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International gegen die ungerechte Strafe vor Gericht. Ihr Anwalt Jeremiah Igunnubole verweist darauf, dass Lalor offensichtlich nicht bestraft worden wäre, wenn sie nicht gebetet hätte. Er hofft darauf, dass die Strafe vor Gericht nicht halten werde, zumal die damaligen Corona-Regeln die Grundrechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit nicht außer Kraft gesetzt hätten. Der Anwalt deutet auch an, dass die britische Polizei mittlerweile – etwa nach ungerechtfertigten Festnahmen von Straßenpredigern – berüchtigt dafür sei, die richtige Abwägung zwischen Strafvorschriften und Menschenrechten (besonders im Bereich von Religion und Meinung) zu verfehlen, und regt eine entsprechende Spezial-Ausbildung an. Denn selbst wenn Rosa Lalor letztlich freigesprochen werden sollte, bleiben ihr die nun über ein Jahr dauernde Unsicherheit und Aufregung in der Sache. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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