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| ![]() Wenn das Nein nicht mehr zähltvor 33 Minuten in Kommentar, keine Lesermeinung Der Fall einer 83-jährigen Kanadierin wirft die Frage auf, was ein Ja zum Tod bedeutet, wenn ein Mensch unter Krankheit, Einsamkeit und Leid steht. BeneDicta am Freitag von Dorothea Schmidt Regensburg (kath.net) In Kanada ist eine 83-jährige Frau nach Darstellung ihrer Familie gegen ihren Willen im Rahmen der legalen Sterbehilfe getötet worden. Der Vorfall liegt einige Monate zurück, bekannt wurde er erst in der vergangenen Woche. Und das ist gut, denn er zeigt exemplarisch, wie selbstverständlich und inflationär die aktive Sterbehilfe zu werden droht, wenn der Verstoß gegen das fünfte Gebot zur Tugend erklärt wird: Man wolle einen Menschen ja nur von seinem Leiden „erlösen“, heißt es oft. Bei der Frau handelte es sich um Brigitte Stegemann, eine überzeugte Christin, die im Rahmen des kanadischen Programms „Medical Assistance in Dying“ (MAiD) starb. Sie war an Magenkrebs im Stadium 4 erkrankt, nach Angaben ihrer Enkelin Brigitte Kranendonk, die mehrere Medien zitieren, aber keineswegs sterbewillig. Es sei ihr gut gegangen, sie sei bester Laune gewesen, habe viel geredet und sogar Witze gemacht. Die Familie berichtet, Stegemann habe die Sterbehilfe wiederholt abgelehnt. Ob und wie es dennoch zu einer Zustimmung kam, ist unklar. Zwei Tage vor ihrem Tod habe sie unter Tränen gesagt, sie habe mit dieser Entscheidung einen Fehler gemacht. Statt darauf einzugehen und dies ernst zu nehmen, sei ihr zugesichert worden, sie werde keine Schmerzen haben und sich friedlich fühlen. Das Pflegeheim und die beteiligten MAiD-Praktiker haben sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. Sollte sich die Darstellung der Familie bestätigen - die Polizei von Belleville und eine Ombudsstelle in Ontario prüfen, ob alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden – verstößt dies gegen das kanadische Gesetz und berührt auch generell den neuralgischen Punkt jeder gesetzlichen Regelung zur Sterbehilfe: die Einwilligung. Wer MAiD in Anspruch nehmen will, muss entscheidungsfähig sein und frei und informiert zustimmen. Ein Angehöriger darf diese Entscheidung nicht stellvertretend treffen, und unmittelbar vor der Durchführung muss die Person nochmals Gelegenheit erhalten, ihre Zustimmung zurückzuziehen. Berichten zufolge gehen die beteiligten Mediziner dagegen von einer rechtmäßigen Einwilligung aus. Zudem kann ein leidender Mensch vielleicht sagen: „Ich will nicht mehr.“ Vielleicht sagt er sogar, er wolle sterben. Aber könnte dahinter nicht auch der Wunsch stecken, dass die Schmerzen aufhören, dass jemand kommt, dass die Angehörigen entlastet werden, dass die Einsamkeit endet? Wer hier den Tod anbietet, ohne die dahinterliegenden Anliegen anzuschauen, handelt nicht in der Nächstenliebe („Wir wollen ihn/sie von den Leiden erlösen“), sondern grob fahrlässig. Selbst wenn die alte Dame am Ende verwirrt gewesen sein sollte, wird ein Nein dadurch nicht weniger echt, zumal es um einen so schwerwiegenden, endgültigen Schritt geht. Stegemann ist kein Einzelfall. Bekannt wurde auch der Fall einer Frau in ihren 80ern, die nach schweren gesundheitlichen Komplikationen zunächst Palliativversorgung statt MAiD wünschte. Ihr Mann hatte gegenüber dem Krankenhaus erklärt, sich überfordert zu fühlen; daraufhin wurde ihr Antrag auf stationäre Palliativversorgung abgelehnt. Ein MAiD-Praktiker äußerte Bedenken wegen möglicher unzulässiger Einflussnahme durch den „caregiver burnout“ des Ehemannes und wollte die Frau erneut persönlich begutachten. Sie erhielt MAiD dennoch am selben Abend. So schildert es das Ontario MAiD Death Review Committee, das den Fall aufgearbeitet hat. Auch die querschnittsgelähmte Veteranin und ehemalige Paralympics-Teilnehmerin Christine Gauthier machte 2022 vor einem kanadischen Parlamentsausschuss einen Fall öffentlich, der ihre eigene Lage betraf. Jahrelang hatte sie um eine Rollstuhlrampe für ihr Haus gekämpft. Statt der benötigten Unterstützung wurde ihr von einem Mitarbeiter der Veteranenbehörde MAiD vorgeschlagen. Die kanadischen Bischöfe warnten im Juni 2026, zum zehnten Jahrestag von MAiD, vor einer Gewöhnung an die Praxis und kritisierten ihre fortschreitende Ausweitung. Sie forderten eine Kultur, die Kranken, Alten, Behinderten und Sterbenden mit Begleitung, konkreter Hilfe und echter Palliativversorgung begegnet, wie es auch Papst Leo XIV. vor dem Diplomatischen Corps beim Heiligen Stuhl gefordert und zudem gewarnt hatte, Sterbehilfe als eine Form des Mitgefühls zu verstehen. Schon Johannes Paul II. bezeichnete in „Evangelium vitae“ die Euthanasie als „schwere Verletzung des göttlichen Gesetzes“, weil sie die vorsätzliche Tötung eines Menschen bedeute. Doch ihre Worte scheinen im Wind zu verhallen. Sicher kann Leiden unerträglich werden. Die Frage nach seinem Sinn ist im Letzten kaum zu beantworten, so dass eine Gesellschaft, die Leid nur noch als Störung behandelt, Antworten wie MAiD schneller für plausibel halten wird. Für den Christen aber führt (die Frage nach dem Wozu des) Leids tiefer. Der heilige Johannes vom Kreuz benannte die ganze Herausforderung, indem er sagte, dass die Kraft der Seele in dem Maße wachse und sich festige als man die Beschwerden mit Geduld ertrage. Für den heiligen Pfarrer von Ars, war es gutes Zeichen, wenn man leidet. „Beunruhige dich nicht, du bist auf dem Weg, der zum Himmel führt“, sagte er. Dies ist die harte Wahrheit. Aus christlicher Sicht gehört Leiden zum Leben und zur Nachfolge Jesu, dem es nicht besser erging als uns, im Gegenteil: Doch sein Leiden wurde uns zur Erlösung. Christen sind nicht aufgerufen, Leiden zu suchen, wohl aber, es mit Christus zu tragen, der „ganz besonders mit denen“ sei, „die leiden“, schrieb Johannes Paul II. in „Salvifici doloris“ (18). Sie dürfen darauf vertrauen, dass Gott ihnen nahe bleibt, ja gerade dann besonders nahe ist. Wer sein Leid mit Christus trägt, findet darin Hoffnung und kann für andere zum Zeichen dieser Hoffnung werden, wie Johannes Paul II. es in Anlehnung an den Römerbrief ausdrückte. „Bedrängnis bewirkt Geduld, Geduld aber Bewährung, Bewährung Hoffnung.“ Doch gerade, weil Leiden eine gewaltige Herausforderung sein kann, brauchen Leidende andere Menschen, an erster Stelle Christen, den Leib Christi, die ihnen neben sozialer und medizinischer Hilfe Christus selbst bringen; den Erlöser, Seine Liebe, Seine Hoffnung, Seinen Trost – nicht den Tod. Der Geist der Mission und der Neuevangelisierung, zu dem die Päpste immer wieder aufgerufen haben, kann hier konkrete Gestalt annehmen. Das Leben eines Menschen darf niemals zu einer Sache werden, über die man verfügt – schon gar nicht aus ökonomischen Gesichtspunkten – , wohl aber zu einer, die man erhalten und lindern soll. Denn der Mensch ist auch dann unbedingt schützenswert, wenn er schwach, krank, verwirrt oder auf andere angewiesen ist. Sein Recht auf Leben hängt nicht davon ab, ob er noch selbstständig, gesund und entscheidungsfähig genug erscheint. Für den Philosophen Robert Spaemann war die steigende Anzahl derer, die ohne es zu wollen getötet würden, ein Zeichen dafür, dass man das „Lebens als nicht lebenswert“ voraussetze. In einem in einem Streitgespräch mit dem Journalisten Bartholomäus Grill wies er auf Fälle in den Niederlanden hin, „in denen der Arzt sagt: Ich musste das schnell machen, weil ich die Betten brauchte. Das ist die Realität. Und über die kann man gar nicht hart genug sprechen“. Es ist eben ein Unterschied, ob man jemanden tötet, um ihn von seinem Leiden zu „erlösen“, dabei Kosten, Bettenmangel und Effizienz im Blick hat – oder ob man ihm den Erlöser selbst bringt, der das Leben ist, Leben schenkt und den Menschen von innen erneuern kann wie kein anderer. — KATH.NET (@KatholikenNet) September 30, 2026 Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBeneDicta
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