Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  2. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  3. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  4. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  5. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  6. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  7. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  8. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  9. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  10. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  11. „Das Ende von Maria 2.0“
  12. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  13. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  14. Einbürgerung als Wahlstrategie? Linke profitiert massiv von muslimischen Wählern in Berlin
  15. Politisch aber auch innerkirchlich „gibt es derzeit wieder viel Konfliktpotenzial“

Vatikan bestätigt Sexualverbrechen des toten Ordensgründers Buela

vor 40 Minuten in Chronik, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Zwei kirchliche Sondergerichte haben 2023 verstorbenen argentinischen Priester und Ordensgründer schuldig gesprochen.


Vatikastadt (kath.net/ KAP) 
Über einen ungewöhnlichen juristischen Vorgang hat am Dienstag der Vatikan informiert. Demnach haben zwei kirchliche Sondergerichte den verstorbenen argentinischen Priester und Ordensgründer Carlos Miguel Buela (1941-2023) postum für schuldig befunden, Vergewaltigungen begangen zu haben. Die Mitteilung erfolgte durch die vatikanische Ordensbehörde und wurde unterzeichnet von Präfektin Simona Brambilla, die italienische Ordensfrau ist.
Gemeinsam mit Brambilla unterzeichneten auch die vom Papst benannten Sonderdelegaten (Aufseher) für die von Buela gegründeten Ordensgemeinschaften die Mitteilung. Darin heißt es, dass die Schuldsprüche der zuständigen kirchlichen Spezial-Gerichte den Oberen der beiden Ordensgemeinschaften bereits am 14. September bei einem Treffen in Rom mitgeteilt wurden.

"Verstöße gegen das Sechste Gebot"
Die Gerichte hätten "die moralische Gewissheit erlangt, dass Buela an gewalttätigen Sexualstraftaten gegen mehrere Personen" schuldig gewesen sei. Das kirchliche Strafrecht spricht hier von "Verstößen gegen das Sechste Gebot".
Da der für schuldig Befundene nicht mehr lebt, können gegen ihn keine Strafen mehr verhängt werden. Die Feststellung der Schuld sei erfolgt, um "die Wahrheit als Akt der Gerechtigkeit gegenüber den von Carlos Miguel Buela geschädigten Menschen wiederherzustellen".


Zudem solle diese Information den von Buela gegründeten Ordensgemeinschaften helfen, ihren Auftrag und ihr Selbstverständnis zu überdenken und neu zu definieren. Dabei sollten sie unterscheiden zwischen den geistlichen Gaben ihrer Gemeinschaften und dem Fehlverhalten ihres Gründers.
Buela hatte 1984 die Priestergemeinschaft "Instituto del Verbo Encarnado" und 1988 den Schwesternorden "Servidoras del Señor y de la Virgen de Matará" gegründet. In den 1990er Jahren musste Buela nach Missbrauchsvorwürfen die Ordensleitung niederlegen. Der Vatikan griff jedoch trotz Vorwürfen aus der argentinischen Bischofskonferenz nicht konsequent gegen ihn durch.

Mehrere Anläufe zur Verurteilung
2001 wurde Buela erneut zum Ordensoberen gewählt. Inzwischen hatte das Institut Gemeinschaften und Niederlassungen in Italien gegründet, eine davon in der Diözese Velletri-Segni nahe Rom. 2010 wurde Buela nach Ermittlungen der vatikanischen Ordensbehörde wegen weiterer Vorwürfe sexueller Übergriffe als Oberer abgesetzt. Da seine mutmaßlichen Opfer Erwachsene waren, kam es jedoch zunächst nicht zu einem Strafverfahren.
Buela wurde 2010 in ein französisches und 2016 in ein spanisches Kloster zwangsversetzt. Offenbar übertrat er dennoch weiterhin die gegen ihn verhängten Auflagen eines Lebens in Abgeschiedenheit und verübte sexuelle Übergriffe.

Ein von dem spanischen Kurienkardinal Santos Abril y Castelló geleitetes Sonder-Tribunal sprach ihn 2021 wegen sexueller Übergriffe unter Zwang oder Gewalteinwirkung schuldig. Das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil Buela Berufung einlegte.
Im Lauf dieses Gerichtsverfahrens starb er am 23. April 2023. Da er nicht rechtskräftig verurteilt war, verteidigten führende Mitglieder des von ihm gegründeten Männerordens auch nach seinem Tod weiterhin sein Andenken. Dem soll nun offenbar der postum verkündete Schuldspruch entgegenwirken.

Copyright 2026 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten

Foto: Archiv


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Grenzen überwinden, ohne die Wahrheit zu verlieren
  3. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  4. Lichterprozession in Lourdes: Papst betet in Lourdes den Rosenkranz auf Latein
  5. Meloni kündigt Burka- und Niqab-Verbot, Ausländerquoten an Italiens Schulen an
  6. Eucharistische Evangelisationsbewegung ‚Adore Him‘ in den USA
  7. Papst Leo XIV. trifft Missbrauchsbetroffene in Lourdes
  8. Die Würde des Menschen kennt keine Grenze: In den Augen Gottes ist niemand unsichtbar
  9. Den Willen Gottes für den Menschen bedenken und tun
  10. Buße, Hoffnung, ewiges Leben: Lourdes ruft zur Umkehr
  11. Papst Leo zu den Bischöfen: „Die Kirche in Frankreich liegt dem Papst sehr am Herzen!“
  12. Französische Bischöfe: Papst Leo hat das Herz der Franzosen berührt
  13. Er ist der dritte amtierende Papst in der Grotte von Massabielle/Lourdes: Leo XIV.
  14. ‚Trinkt auch ihr aus dieser Quelle!’ Der Durst, den nur Christus stillt
  15. Das Houellebecq-Szenario: Wenn die politische „Mitte“ die Ränder großfüttert

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz